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Die WTO und ihre Regelwerke: Bahn frei für fremde Richter!

Eingereicht on 10. April 2014 – 10:39

Mit der Ablösung des GATT durch das WTO, das durch die Uruguay Runde 1994 beschlossen wurde, wollten vor allem die imperialistischen Länder die internationalen Vereinbarungen zum Handel über die Massnahmen zur Zollsenkung und Festlegung von Kontingenten hinaus erweitern. Insbesondere auch ging es auch um Durchsetzungsmechanismen, um das kapitalistische Privateigentum im internationalen  Masstab, unabhängig von nationalen Gesetzgebungen, zu sichern. Es wurden Abkommen über die Sicherung geistigen Eigentums (TRIPS) und über Dienstleistungen (GATS) beschlossen. Das zentrale Projekt, das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) ist Ende der 1990er Jahre am Widerstand breiter Mobilisierungen und der Entwicklungsländer gescheitert; dessen Hauptinhalt war denn auch die Garantie der Eigentumsrechte.  Da diese Vorstösse absehbar auf Ablehnung bei den breiten Bevölkerungsteilen stiessen, wurden gleichzeitig Verfahren beschlossen, um die demokratischen Einflussmöglichkeiten möglichst auszuschliessen. Die Bourgeoisie zeigte erneut, dass sie sich in den wichtigen Dingen nicht dreinreden lässt, wenn sie es so einrichten kann. Bis sich Widerstand regt….. Der folgende Text wurde von public citizen übernommen und von der Redaktion leicht geändert und übersetzt.

Die Uruguay-Runde des GATT vollzog mit der Schaffung der WTO eine der dramatischsten Änderungen in Bezug auf den Welthandel: Die WTO sollte als von allen politischen Legitimationsprozessen losgelöste Institution die Regelwerke zur «juristischen» Untermauerung des Welthandels durchsetzen. Dabei wurde ein mächtiges und verbindliches System von Schlichtungsverfahren etabliert, in dem eine Vielzahl von Schlichtungsgerichten über Streitfälle entscheidet. Deren Entscheide sind verbindlich,  ausser alle WTO-Mitglieder sind sich darin einig, dass die neue Interpretation der Regeln eines bestimmten Freihandelsvertrages zurückgewiesen werden muss. Das neue System der WTO zur Durchsetzung der Freihandelsverträge hat das alte System des GATT ersetzt; dieses versuchte, Streitfälle mittels diplomatischer Verhandlungen zu lösen. Es erforderte einen Konsens unter allen GATT-Mitgliedern, bevor ein Urteil in Kraft gesetzt wurde.

Weitreichende Befugnisse im Interesse der Multis

Zudem enthielt die Uruguay Runde Hunderte von Seiten an neuen Bestimmungen, die über die Regeln für Zölle und Quoten hinausgehen und stattdessen von Standards über die verschiedensten Bereiche wie Sicherheit von Lebensmitteln und Produkten, Umweltvorschriften zu invasiven Arten und zu Giften handeln. Die Uruguay Runde unterstellte auch neue Bereiche, wie die Dienstleistungen, Vermögensverwaltung und das öffentliche Beschaffungswesen der Fuchtel des internationalen Handelssystems.

Diese Erweiterung der internationalen Handelsregeln erstreckt sich nun auf Themenbereiche, wie Standards für Gesundheit, Sicherheit oder Umweltschutz. Zudem wird gelegentlich von hypothetischen gesellschaftlichen Vorgaben ausgegangen, wie etwa die Vereinbarkeit des Zugangs armer Bevölkerungsschichten zu medizinischer Versorgung mit den Rechten zum Schutz von geistigem Eigentum. Mit Hilfe der WTO versuchen die multinationalen Konzerne und die Regierungen der reichen Länder, von oben für verschiedene zentrale Bereiche weltweite Standards durchzudrücken, denen sich alle Länder fügen müssen.

WTO-Gerichte statt Demokratie

Die Kombination der neuen, mächtigen Durchsetzungsinstrumente der WTO in Form der Schlichtungsverfahren und der neuen, expansiven Regelwerke der Uruguay Runde, die in die bislang der nationalen Politik vorbehaltenen Gebiete eindringt, verschob viele Entscheide über Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz und soziale Sicherheit weg von demokratisch gewählten, nationalen Behörden hin zu WTO-Gerichten. Und diese Gerichte werden durch die Grosskonzerne und die Regierungsstellen, die an der Aushandlung neuer Freihandelsverträge beteiligt sind, bestellt. Jenseits jeder demokratischen Legitimation. Wie bei TiSA, dem TTIP und einer Unzahl weiterer Freihandelsverträge.

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