{"id":10231,"date":"2021-10-21T08:33:27","date_gmt":"2021-10-21T06:33:27","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=10231"},"modified":"2021-10-21T08:33:28","modified_gmt":"2021-10-21T06:33:28","slug":"foerderung-von-racial-profiling-mit-schweizer-dna-profil-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=10231","title":{"rendered":"F\u00f6rderung von Racial Profiling mit Schweizer DNA-Profil-Gesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ende September beriet der St\u00e4nderat das revidierte DNA-Profil-Gesetz und f\u00fcgte auf Druck von nationalen und internationalen Organisationen Abschw\u00e4chungen ein. Trotzdem drohen durch das Gesetz die systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von Minderheiten und mehr.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Nach einer Vergewaltigung im Oktober 2015 in Emmen, die grosse mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, verlangte FDP-Nationalrat Albert Vitali die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr erweiterte DNA-Analysen. 2016 beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes. Weil dabei sensible Daten anfallen, ist bis heute in der Schweiz die polizeiliche Verwendung von DNA aus Datenschutzgr\u00fcnden nur gestattet, um eine Person eindeutig zu identifizieren. Mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes sollen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nun weitere Instrumente erhalten, Straft\u00e4ter*innen zu \u00fcberf\u00fchren. Verschiedene Organisationen wiesen bereits in der Vernehmlassungsantwort auf eine Reihe kritischer Aspekte hin. Die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK-S) empfahl deshalb dem Rat Einschr\u00e4nkungen, der St\u00e4nderat folgte zum Teil den Empfehlungen.<\/p>\n<p><strong>Verwandtensuchlauf<\/strong><\/p>\n<p>Die Schweizer NGO Biorespect sieht die gezielte Fahndung nach k\u00f6rperlichen Merkmalen wie etwa Haar- und Augenfarbe \u00e4usserst kritisch: \u00abDurch Genanalysen sollen auch Aussagen zur biogeografischen Herkunft verd\u00e4chtiger Personen gemacht werden. Die Verfahren sind fehleranf\u00e4llig, unpr\u00e4zise und nicht geeignet, einzelne Personen zweifelsfrei zu identifizieren.\u00bb Die Neugier der Untersuchungsbeh\u00f6rden geht noch weiter: \u00abSogar DNA-Profile von Familienangeh\u00f6rigen sollen zur Fahndung herangezogen werden k\u00f6nnen. Dieser sogenannte Verwandtensuchlauf ist besonders heikel, da Daten von Personen, die nichts mit einer Tat zu tun haben, verwendet werden.\u00bb Auch das Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) betont in ihrer Stellungnahme, die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von DNA-Proben und -Profilen stelle einen Eingriff in das Recht auf Privatleben dar: \u00abEs muss unbedingt gekl\u00e4rt werden, ob solche zus\u00e4tzliche Profiling-Massnahmen notwendig sind und wann sie angewandt werden d\u00fcrfen. Auch die Notwendigkeit der Speicherung muss \u00fcberpr\u00fcft werden.\u00bb<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderats sehen nun Anpassungen der Vorlage vor: Ein spezifischer Deliktkatalog soll Ph\u00e4notypisierung und Verwandtensuchlauf einschr\u00e4nken. Ausserdem soll der Einsatz der kritisierten Verfahren auf die Aufkl\u00e4rung von schweren Gewaltverbrechen beschr\u00e4nkt bleiben. Die vom Nationalrat eingef\u00fcgte Bestimmung betreffend Profilerstellung im Fall eines Suizids wurde vom St\u00e4nderat gestrichen. Auch bei den L\u00f6schfristen der DNA-Profile will die kleine Kammer eine Verk\u00fcrzung der Aufbewahrungsdauer und verlangt f\u00fcr bestimmte F\u00e4lle einen Gerichtsentscheid. Die von der Kleinen Kammer ge\u00e4nderte Gesetzesvorlage geht zur\u00fcck in den Nationalrat.<\/p>\n<p><strong>Grosses Risiko<\/strong><\/p>\n<p>\u00abDer Datenschutz darf nicht ausgehebelt werden\u00bb, schreibt die Biorespect zur vom St\u00e4nderat bearbeiteten Version. \u00abZudem muss unbedingt verhindert werden, dass das zuk\u00fcnftige DNA-Profil-Gesetz zur Diskriminierung ganzer Bev\u00f6lkerungsgruppen f\u00fchrt.\u00bb Und Humanrights warnt generell: \u00abDie vorgeschlagenen \u00c4nderungen sollen es der Polizei erm\u00f6glichen Tatort-DNA auf \u00e4ussere Merkmale und biogeografische Herkunft zu analysieren. Damit einher geht die systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von Minorit\u00e4tengruppen. Erweiterte DNA-Analysen gef\u00e4hrden die Menschen- und Minderheitenrechte. Insbesondere um die Rechte von rassifizierten und ethnisierten Personen zu sch\u00fctzen, muss die Polizei in ihren Ermittlungen auf erweiterte DNA-Analysen verzichten.\u00bb Denn w\u00e4hrend der Ermittlungen zur Vergewaltigung in Emmen \u00abdominierten stereotypische und rassistische Darstellungen die \u00f6ffentliche Debatte.\u00bb Susanne Schultz, Soziologin und Forscherin zu Bio-, Bev\u00f6lkerungs- und Migrationspolitik, stimmt zu: \u00abDas Risiko, mit der Einf\u00fchrung der erweiterten DNA-Analysen solchen Ressentiments in die H\u00e4nde zu spielen, ist sehr gross\u00bb.<\/p>\n<p>Die erweiterten DNA-Analysen zielen von der Erfassung bis zur Auswertung auf das wahrscheinliche Aussehen und die wahrscheinliche Herkunft von T\u00e4ter*innen ab. Das bedeutet, dass in den Referenzdatens\u00e4tzen der Untersuchungsbeh\u00f6rden mit rassifizierenden und ethnisierenden Kategorisierungen und Klassifikationen gearbeitet wird. Alle forensischen Datenbanken haben die starke Tendenz, marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu \u00fcberrepr\u00e4sentieren. \u00abMinderheiten bilden ein Interessensgebiet einiger Genetiker*innen, etwa weil sie dort auf eine geringere genetische Vermischung hoffen.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Generalverdacht<\/strong><\/p>\n<p>Dabei bleiben die Methoden relativ ungenau, die Haarfarbe zum Beispiel kann in nur in maximal 75 Prozent der F\u00e4lle richtig bestimmt werden: \u00abDie DNA-Ph\u00e4notypisierung basiert auf groben Kategorisierungen, weshalb im Ergebnis lediglich statistische Wahrscheinlichkeitsaussagen \u00fcber eine Reihe von Merkmalen einer mehr oder weniger grossen Bev\u00f6lkerungsgruppe getroffen werden\u00bb, so Isabelle Bartram, Biologin und Forscherin Humanklassifikation.<\/p>\n<p>Die Fokussierung auf Minderheiten f\u00f6rdert Diskriminierungen wie das Racial Profiling, Minderheiten werden unter Generalverdacht gestellt. Damit verst\u00f6sst der Einsatz erweiterter DNA-Analysen gegen grundlegende Prinzipien des Europ\u00e4ischen Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der UNO-Antirassismuskonvention. Laut des ODIHR der OSZE bedeuten die erweiterten DNA-Analysen einen Eingriff in das Recht auf Privatsph\u00e4re und verstossen gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/www.vorwaerts.ch\/inland\/foerderung-von-racial-profiling\/\"><em>vorwaerts.ch&#8230;<\/em><\/a><em> vom 21. Oktober 2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ende September beriet der St\u00e4nderat das revidierte DNA-Profil-Gesetz und f\u00fcgte auf Druck von nationalen und internationalen Organisationen Abschw\u00e4chungen ein. 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