{"id":1040,"date":"2016-03-11T09:41:32","date_gmt":"2016-03-11T07:41:32","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1040"},"modified":"2016-03-11T09:41:32","modified_gmt":"2016-03-11T07:41:32","slug":"verfassungswidriger-freihandel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1040","title":{"rendered":"Verfassungswidriger Freihandel"},"content":{"rendered":"<p><em>Andreas Fisahn. <\/em><strong>Gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada soll in der BRD Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.<\/strong><!--more--><\/p>\n<table width=\"700\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>Marianne Grimmenstein, eine Musiklehrerin aus L\u00fcdenscheid, organisiert eine Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA der Europ\u00e4ischen Union mit Kanada. Bis zum 12. M\u00e4rz 2016 ist kostenlos eine Beteiligung daran m\u00f6glich. Im Moment sind es rund 169.000 Personen, die sich auf der Internetseite <\/strong><a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/\"><strong>www.change.org\/p\/b<\/strong><\/a><strong>\u00fcrgerklage-gegen-ceta eingetragen und eine Vollmacht unterschrieben haben. Autor der Verfassungsbeschwerde ist Professor Dr. Andreas Fisahn, der an der Universit\u00e4t Bielefeld den Lehrstuhl f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie innehat. Exklusiv f\u00fcr <em>jW<\/em> hat er einen Hintergrundartikel zu diesem Verfahren geschrieben.<\/strong> (jW)<\/p>\n<p>Die EU will Freihandelsabkommen abschlie\u00dfen \u2013 mit Kanada das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz \u00adCETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), und mit den USA eine Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft). In den betroffenen L\u00e4ndern gibt es scharfe Kritik an diesen Vorhaben. 250.000 Menschen haben am 10. Oktober 2015 in Berlin gegen CETA und TTIP demonstriert, was von den Mainstreammedien mehr oder weniger ignoriert wurde. Da die Regierungskoalition von CDU\/CSU und SPD erkl\u00e4rt hat, beide Abkommen abzusegnen, organisiert die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein aus L\u00fcdenscheid eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Sie hat den Autor dieses Beitrags damit beauftragt, selbige Beschwerde zu formulieren.<\/p>\n<p>Bei Freihandelsabkommen geht es grunds\u00e4tzlich darum, dass Waren, Dienstleistungen oder Kapital ohne Z\u00f6lle und andere Hindernisse von einem Handelspartner zum anderen im- und exportiert werden k\u00f6nnen. Dagegen ist zun\u00e4chst nichts einzuwenden. Die Probleme verstecken sich in den Vertragsdetails und sind mit Gefahren f\u00fcr demokratische, rechtsstaatliche, sozialstaatliche und umweltrechtliche Standards verbunden.<\/p>\n<p>TTIP und CETA sind keineswegs die ersten Freihandelsabkommen. Den Auftakt machte am 30. Oktober 1947 das General Agreement on Tariffs and Trade, kurz GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), das im Wesentlichen einen Abbau von Z\u00f6llen zwischen den anfangs 23 Unterzeichnerstaaten vorsah. 1994 wurde es zur World Trade Organization (WTO, Welthandelsorganisation) erweitert. Um den Handelsvertrag wurde also eine Organisation mit Sekretariat, Versammlungen und Gerichtsbarkeiten geschaffen. Zweck ist der Freihandel zwischen den Mitgliedsstaaten, der \u00fcber den Zollabbau hinausgeht und insbesondere den ungehinderten Zugang zu weiteren, \u00bbfremden\u00ab M\u00e4rkten anstrebt. Die WTO wurde damit beauftragt, weitere Handelserleichterungen zu initiieren. Die daf\u00fcr 2001 eingerichtete \u00bbDoha-Runde\u00ab scheiterte im Juli 2008 an Interessenkonflikten: Der globale S\u00fcden verlangt vom Norden, dass dieser seine M\u00e4rkte f\u00fcr Agrarprodukte des S\u00fcdens \u00f6ffnet und seine eigene Landwirtschaft nicht subventioniert, wodurch diejenige des S\u00fcdens niederkonkurriert wird.<\/p>\n<p>Weil es in der WTO nicht so richtig weitergeht, weichen die Staaten des Nordens auf bi- oder multilaterale Abkommen mit Staaten des S\u00fcdens aus, was f\u00fcr erstere den Vorteil hat, dass in solchen Verhandlungen die Machtverh\u00e4ltnisse eindeutig sind \u2013 etwa wenn die EU mit der Andengemeinschaft (Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru) feilscht. Eine Reihe solcher bilateraler Abkommen sind inzwischen geschlossen worden. Die \u00d6ffentlichkeit wurde darauf erst mit ihrem Interesse an TTIP und CETA aufmerksam. Diese beiden Abkommen unterscheiden sich aber von anderen. Es geht nicht nur um \u00bbFreihandel\u00ab, sondern um die geo\u00f6konomische Dominanz des Nordens, was von den Bef\u00fcrwortern apologetisch als Sicherung der Exportorientierung camoufliert wird.<\/p>\n<p><strong>Zum Stand des Verfahrens <\/strong><\/p>\n<p>Zu TTIP ist nur ein 25 Seiten starkes Verhandlungsmandat f\u00fcr die EU-Unterh\u00e4ndler bekanntgeworden. Weiteres eher propagandistisches Material hat die EU-Kommission ins Netz gestellt. F\u00fcr das Abkommen mit Kanada liegt der Entwurf eines Vertragstextes im Umfang von rund 1.600 Seiten vor, der aus dem Englischen in alle EU-Sprachen \u00fcbersetzt worden ist. Er wurde inzwischen in einigen Punkten, vor allem bei den Schiedsgerichtsverfahren, etwas modifiziert. Der ge\u00e4nderte Text lag bei der Verfassung dieses Beitrages noch nicht vor. Weil CETA als Blaupause auch f\u00fcr den Vertrag mit den USA gilt, ist es sinnvoll, sich mit diesem Text auseinanderzusetzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Treffen des Ministerrats der EU im Mai dieses Jahres liegt eine \u00bbvorl\u00e4ufige Tagesordnung\u00ab vor, nach der ein Beschluss \u00fcber die Unterzeichnung von CETA und seine \u00bbvorl\u00e4ufige Anwendbarkeit\u00ab gefasst werden soll. Die \u00bbvorl\u00e4ufige Anwendbarkeit\u00ab ist eine Besonderheit der EU, welche die Missachtung des Parlaments plastisch vor Augen f\u00fchrt. In der BRD m\u00fcssen v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge wie CETA vom Parlament beschlossen werden, erst dann kann der Bundespr\u00e4sident sie ratifizieren, also den Vertragsparteien die Zustimmung \u00fcbermitteln, womit der Vertrag in der BRD in Kraft treten kann. In der EU kann nach dem Vertrag von Lissabon der Rat, also die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Parlamentsbeteiligung die vorl\u00e4ufige Anwendbarkeit des Vertrags beschlie\u00dfen. Damit werden Fakten geschaffen. Das Parlament kommt in die Rolle eines Claqueurs, der die Fakten absegnen darf \u2013 falls die Kommission nicht guten Willen zeigt und das Parlament vorher beschlie\u00dfen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Anwendbarkeit von CETA ist, dass die EU die ausschlie\u00dfliche Kompetenz hat (EU only), also das Abkommen nur von den Gremien der EU verabschiedet werden kann. Die Mitgliedsstaaten stehen (mehrheitlich) auf dem Standpunkt, dass es sich um ein \u00bbgemischtes Abkommen\u00ab handelt, was dazu f\u00fchrt, dass auch die nationalen Parlamente zustimmen m\u00fcssen. Ein Kontrakt, den der Bundestag billigen muss, kann nicht f\u00fcr vorl\u00e4ufig anwendbar erkl\u00e4rt werden \u2013 weder vom EU-Ministerrat noch von der Bundesregierung. Gegen die \u00bbEU only\u00ab-Kompetenz spricht auch, dass die Einrichtung von Tribunalen zum Investitionsschutz au\u00dferhalb der Zust\u00e4ndigkeit der EU liegt. Beschlie\u00dft der Rat also \u00fcber die vorl\u00e4ufige Anwendbarkeit, \u00fcberschreitet er seine Kompetenzen \u2013 und zwar entweder, weil er die Rechte der nationalen Parlamente missachtet oder weil er die ausschlie\u00dfliche Kompetenz f\u00fcr CETA beansprucht. Der Punkt auf der Tagesordnung des Rates deutet darauf hin, dass die EU-Kommission bereit ist, die parlamentarische Kontrolle auszuhebeln.<\/p>\n<p><strong>Gef\u00e4hrdete Sicherheitsstandards <\/strong><\/p>\n<p>Die inhaltlichen Kritikpunkte an CETA werden gegenw\u00e4rtig intensiv und vielschichtig diskutiert. Hier sollen sie erl\u00e4utert werden, soweit sie verfassungsrechtlich problematisch sind. Es geht heute beim Freihandel nicht um Z\u00f6lle, sondern um die Reduzierung von Regulierungsstandards, die als \u00bbnichttarif\u00e4re Beschr\u00e4nkungen\u00ab bezeichnet werden. Dazu geh\u00f6ren Regeln, die von der Zusammensetzung eines Produkts (z. B. Reinheitsgebot des Bieres) \u00fcber dessen Herstellungsweise (etwa ohne Gef\u00e4ngnisarbeit) bis zu Namensrechten (wie \u00bbChampagner\u00ab) reichen k\u00f6nnen. Solche Schranken sollen durch Harmonisierung oder Anerkennung von Rechtsvorschriften beseitigt werden. Harmonisierung bedeutet, dass gleichartige Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr Produkte oder Dienstleistungen, also vereinheitlichte Rechtsregeln geschaffen werden. Dies hat sich \u2013 in der EU \u2013 als schwierig erwiesen, so dass man zur einfacheren Anerkennung der Zulassung von Produkten des anderen Vertragspartners \u00fcbergeht. Das hei\u00dft konkret: Ein gentechnisch modifizierter oder manipulierter Organismus (GMO), der in Nordamerika angebaut werden darf, kann auch in der EU angebaut werden, wenn er die nordamerikanischen Zulassungsvoraussetzungen erf\u00fcllt, auch wenn er die europ\u00e4ischen nicht erf\u00fcllen w\u00fcrde. USA und Kanada haben solche Regeln. Daraus folgt: Wenn etwa der US-amerikanische Agrarkonzern Monsanto in Kanada genmanipulierte Pflanzen anbauen darf, dann ist es ihm nach Abschluss von CETA auch in der EU erlaubt.<\/p>\n<p>Das hat wichtige Auswirkungen f\u00fcr den Umwelt- und Verbraucherschutz, weil in der EU bislang das Vorsorgeprinzip nach vorheriger Risikoabsch\u00e4tzung f\u00fcr den Gesetzgeber Orientierungsma\u00dfstab sein soll. Das Gesetz muss Sicherungsvorkehrungen oder die Nichtzulassung f\u00fcr ein Produkt, z. B. einen GMO, vorsehen, wenn Sch\u00e4den nicht auszuschlie\u00dfen sind. In den USA gilt umgekehrt, dass ein wissenschaftlich exakter Beweis f\u00fcr Sch\u00e4den erforderlich ist, bevor die Vermarktung eines Produktes verboten werden kann. Ansonsten gilt die Freiheit der Zulassung als Prinzip. Durch die Anerkennung von Produktzulassungen k\u00f6nnen TTIP und CETA so zur Aufweichung des Vorsorgeprinzips dienen und zum Prinzip Zulassungsfreiheit f\u00fchren. Die USA kompensieren letzteres Verfahren durch exorbitante Schadensersatzanspr\u00fcche, so dass sich ein Hersteller genau \u00fcberlegen muss, ob er das Risiko m\u00f6glicher Folgesch\u00e4den eingehen will. Dort verfolgt man eine andere Philosophie, die am Ende aber auch vor Gefahren f\u00fcr Umwelt und Gesundheit sch\u00fctzt. Solche Schadensersatzanspr\u00fcche existieren (in der H\u00f6he) in der EU nicht. Problematisch wird es, wenn man beide Herangehensweisen kombiniert. Dann f\u00e4llt das Vorsorgeprinzip hinten runter \u2013 und genau das geschieht bei CETA. Dort wird explizit normiert: Handelsbeschr\u00e4nkungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn wissenschaftlich exakt nachgewiesen ist, dass ein Produkt einen Schaden verursacht. Im Ergebnis w\u00fcrden GMO, die in der EU nicht erlaubt sind, \u00fcber Nordamerika auch hier zugelassen und eingef\u00fchrt werden. Da sich das Vorsorgeprinzip im Grundgesetz wie im Lissabonner Vertrag findet, werden durch solche Regelungen verfassungsrechtliche Garantien aufgegeben.<\/p>\n<p><strong>Einbahnstra\u00dfe Liberalismus <\/strong><\/p>\n<p>Die EU arbeitet seit langem daran, den \u00f6ffentlichen Sektor zu privatisieren und f\u00fcr die Konkurrenzwirtschaft zu \u00f6ffnen. TTIP und CETA werden diese Ambitionen vorantreiben, weil sie die Interessen nordamerikanischer und europ\u00e4ischer Konzerne bedienen. CETA enth\u00e4lt Regeln f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen, die man als Markt\u00f6ffnungsregeln zusammenfassen kann. Dienstleistungen, auch \u00f6ffentliche, sollen im \u00bbfreien\u00ab Wettbewerb angeboten werden. Das wird als Liberalisierung bezeichnet. CETA normiert zun\u00e4chst eine grunds\u00e4tzliche Markt\u00f6ffnung f\u00fcr alle Dienstleistungen.<\/p>\n<p>Es gibt Ausnahmen von dieser \u00bbLibera\u00adlisierungs\u00abpflicht, die man in Anh\u00e4ngen des Vertrags findet. Nur die dort aufgelisteten Sektoren werden von den Liberalisierungsbestimmungen ausgenommen \u2013 unber\u00fccksichtigte oder neu entstehende Dienstleistungen werden also grunds\u00e4tzlich dem Konkurrenzkampf ge\u00f6ffnet. Man spricht von einem Negativlistenansatz. Die von der EU im Rahmen von Handelsabkommen stets privilegierte Form der Bestimmung von Bereichen der Liberalisierung war der Positivlistenansatz, nach dem Sektoren benannt werden, in denen die Vertragsparteien bereit sind, Liberalisierungsma\u00dfnahmen zu vollziehen.<\/p>\n<p>Die Ausnahmen werden in Stillhalteklauseln bestimmt. Diese besagen: Die Mitgliedsstaaten d\u00fcrfen in den ausgenommenen Sektoren die bisherigen Regeln behalten. F\u00fcr einige von ihnen gelten also nicht marktkonformen Regeln. Diese d\u00fcrfen entweder nur beibehalten oder in Richtung Liberalisierung ge\u00e4ndert werden. \u00c4nderungen k\u00f6nnen dann auch nicht wieder zur\u00fcckgenommen werden. Nach einem solcher Ratchet-Mechanismus oder Sperrklinkeneffekt d\u00fcrfen nachtr\u00e4gliche Modifikationen \u00bbnicht die Konformit\u00e4t mit den Bestimmungen dieses Abkommens vermindern\u00ab. Anders ausgedr\u00fcckt: Eine Reregulierung von bestimmten Sektoren wird ausgeschlossen. Als Richtung ist die Markt\u00f6ffnung in das Abkommen unwiderrufbar festgelegt.<\/p>\n<p>F\u00fcr andere Bereiche haben sich die Staaten vorbehalten, den Marktzugang wieder zu beschr\u00e4nken. Das ist am wenigsten problematisch. F\u00fcr die Energienetze hat sich die EU eine Reregulierung vorbehalten, nicht aber f\u00fcr die Energieversorgung. Belgien hat f\u00fcr sich einen solchen Vorbehalt auch f\u00fcr die Energieversorgung eingebaut, nicht aber die BRD. Insgesamt wird die falsche Strategie der Privatisierung und Markt\u00f6ffnung \u2013 die \u00bbAkkumulation durch Enteignung\u00ab, wie es der US-amerikanische Humangeograph David Harvey nennt \u2013 auf v\u00f6lkerrechtlicher Ebene festgeschrieben.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt wird diese Markt\u00f6ffnung im Kapitel \u00fcber Government Procurement des CETA-Vertragsentwurfs, also \u00fcber die \u00f6ffentliche Beschaffung. Dort wird geregelt, dass \u00f6ffentliche Einrichtungen bestimmte Auftr\u00e4ge ausschreiben m\u00fcssen. Um welche Einrichtungen und welche Auftr\u00e4ge es sich dabei handelt, ist wieder in langen Anh\u00e4ngen aufgelistet. Bei der Aufz\u00e4hlung der ausschreibungspflichtigen \u00f6ffentlichen Einrichtungen wird zwischen europ\u00e4ischen, nationalen, regionalen usw. Beh\u00f6rden und Institutionen differenziert. F\u00fcr diese gelten jeweils andere geldliche Limits, ab denen die \u00f6ffentliche Hand zur internationalen Ausschreibung verpflichtet wird. Wird ein bestimmter Betrag \u00fcberschritten, m\u00fcssen die Auftr\u00e4ge transatlantisch ausgeschrieben werden, wobei die Staaten dem Prinzip der Nichtdiskriminierung verpflichtet sind.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft etwa f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte in Deutschland, dass sie viele ihrer Dienstleistungen transatlantisch ausschreiben m\u00fcssen, auch wenn ein kommunales Unternehmen existiert, das diese Aufgabe bisher erf\u00fcllt hat. Der Auftrag wird in der Regel an denjenigen vergeben, der das niedrigste Gebot abgibt. Tariftreueklauseln und Mindestlohnsicherungen, die sich seit 2014 im Europarecht finden, sind im CETA nicht vorgesehen. Der m\u00fchselig erk\u00e4mpfte soziale Fortschritt, der auf europ\u00e4ischer Ebene erreicht wurde, wird so in vielen Bereichen wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Durch diese Regelungen wird insbesondere der Handlungsspielraum der Kommunen eingeschr\u00e4nkt, deren Autonomie wiederum durch das Grundgesetz gesch\u00fctzt ist. Aber auch f\u00fcr andere Ebenen des Staates bedeuten diese Regelungen eine Beschr\u00e4nkung demokratischer Entscheidungsfreiheit. Eine Korrektur der Markt\u00f6ffnung ist demokratischen Entscheidungen zum Teil entzogen, was mit dem grundgesetzlich garantierten Demokratieprinzip nicht vereinbar ist.<\/p>\n<p><strong>Nebenverfassung f\u00fcr Konzerne <\/strong><\/p>\n<p>Von vielen wird die Auffassung geteilt, dass die Einrichtung besonderer Schiedsgerichte einen Versto\u00df gegen zentrale verfassungsrechtliche Regeln darstellt. Im fr\u00fcheren Entwurf f\u00fcr CETA ging es um sogenannte private Schiedsgerichte. Am 1. M\u00e4rz hat die EU einen neuen Vertragsentwurf ver\u00f6ffentlicht, der insbesondere \u00c4nderungen im Bereich des Investitionsschutzes und der Klagem\u00f6glichkeiten privater Investoren enthielt. Diese Fassung nimmt zentrale Kritikpunkte an solchen Gerichten auf, schafft \u00bbst\u00e4ndige Tribunale\u00ab, bleibt aber weiter verfassungsrechtlich bedenklich.<\/p>\n<p>Durch das Abkommen ist es m\u00f6glich, dass private Investoren vor speziellen Tribunalen Staaten auf Schadensersatz verklagen k\u00f6nnen. Sollten bislang die Parteien im jeweiligen Streit die Schiedsrichter ernennen, werden mit dem neuen Entwurf 15 st\u00e4ndige Richter berufen, von denen drei im Streitfall ein Tribunal bilden. Au\u00dferdem wird eine Berufungsm\u00f6glichkeit geschaffen. Das Tribunal k\u00f6nnen private Investoren anrufen, wenn sie direkt oder indirekt enteignet werden. Direkte Enteignung, also die Eigentums\u00fcbertragung an \u00f6ffentliche Einrichtungen, ist nach dem Grundgesetz (Artikel 14, Absatz 3) zum Wohl der Allgemeinheit m\u00f6glich. Grund und Boden, Natursch\u00e4tze und Produktionsmittel k\u00f6nnen vergesellschaftet werden. In diesen F\u00e4llen ist eine angemessene Entsch\u00e4digung zu zahlen, was nicht Wertersatz bedeuten muss. Nach CETA f\u00fchrt die \u00bbNationalisierung\u00ab von Eigentum zum vollst\u00e4ndigen Wertersatz. Hier gilt also ein Sonderrecht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Konzerne.<\/p>\n<p>Unter indirekte Enteignung fallen alle Ma\u00dfnahmen, also auch Gesetze, die mit Blick auf das Eigentum \u00e4hnliche Effekte haben wie die Enteignung, weil sie die Nutzungsm\u00f6glichkeiten verringern, ohne das Eigentum zu transferieren. Nach dem alten Vertragsentwurf konnte jede Gesetzgebung, die den Umwelt- oder Gesundheitsschutz verbessert oder soziale Standards erh\u00f6ht, zun\u00e4chst als indirekte Enteignung gelten und zu hohen Schadensersatzforderungen f\u00fchren. Nach dem neuen Entwurf wird den Staaten ausdr\u00fccklich das Recht zugeordnet, zum Zwecke <em>legitimer<\/em> \u00f6ffentlicher Interessen ihre Gesetze zu \u00e4ndern. Au\u00dfer in F\u00e4llen von Willk\u00fcr sollen nicht diskriminierende Gesetze eines Staates nicht als indirekte Enteignung gelten.<\/p>\n<p>Indirekte Enteignung ist nach dem Grundgesetz zum \u00f6ffentlichen Wohl zul\u00e4ssig, wenn sie verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist. Ziel des Gesetzes und Intensit\u00e4t des Eingriffs werden gegeneinander abgewogen. Ein kanadischer Investor muss nicht mehr das Bundesverfassungsgericht anrufen, um pr\u00fcfen zu lassen, ob die \u00bbindirekte Enteignung\u00ab verfassungskonform ist. Das Tribunal entscheidet, ob das Gesetz unmittelbar oder mittelbar diskriminiert. Auch das kann sehr unterschiedlich bewertet werden. Der Investor kann das Tribunal direkt anrufen, was dann nach den Ma\u00dfst\u00e4ben von CETA und nicht nach denjenigen des Grundgesetzes abw\u00e4gen muss. Die Abw\u00e4gung versteckt sich in dem W\u00f6rtchen \u00bblegitim\u00ab. Die \u00f6ffentlichen Interessen sollen legitim sein. Dabei k\u00f6nnen erhebliche Abweichungen von der nationalen Rechtsprechung auftreten, weil das Grundgesetz Eigentum der Sozialbindung unterwirft (Artikel 14, Absatz 2) und starke Gegenrechte formuliert, die auf der Waagschale der Justitia ein hohes Gegengewicht zum Eigentum darstellen. In einem Freihandelsabkommen sind diese Gegengewichte naturgem\u00e4\u00df ungleich leichter.<\/p>\n<p>Gleichzeitig k\u00f6nnen Entscheidungen der Schiedsgerichte faktisch die gleiche Bedeutung wie die des Bundesverfassungsgerichts erlangen. Erkl\u00e4rt letzteres eine rechtliche Norm f\u00fcr ung\u00fcltig, kann der Gesetzgeber das bem\u00e4ngelte Gesetz neu formulieren. Nach CETA k\u00f6nnen die Staaten zu Schadensersatz in exorbitanter H\u00f6he verurteilt werden. Der Gesetzgeber hat dann nicht die M\u00f6glichkeit, das neue Gesetz zu \u00fcberarbeiten. Er wird sich also sehr genau \u00fcberlegen, ob er die \u00bbvern\u00fcnftigen Profiterwartungen\u00ab der Unternehmen einschr\u00e4nkt. Fatal wird dies, wenn es um Aktienspekulationen geht. Auch Spekulanten gelten nach CETA als Investoren. Im Ergebnis wird zur nationalen Gesetzgebung eine Nebenverfassung etabliert und mit dem Schiedsgericht ein \u00bbNebenverfassungsgericht\u00ab. Das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verbietet Sonderrecht und Sondergerichte. Es erlaubt nicht, die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts, das berechtigt ist, Entscheidungen des gew\u00e4hlten Parlaments zu verwerfen, zu verdoppeln.<\/p>\n<p><strong>Global ineffektiv <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr CETA und TTIP wird mit dem \u00fcblichen Versprechen geworben: Es produziere Wirtschaftswachstum, schaffe viele Arbeitspl\u00e4tze und so Wohlstand f\u00fcr alle. Empirisch ist die Annahme inzwischen offenkundig widerlegt. Aber auch aus Sicht der Apologeten des Freihandels f\u00fchrt die nordamerikanisch-europ\u00e4ische Freihandelszone zu Problemen. Es k\u00f6nnte zu einer Verlagerung der Produktion aus dem S\u00fcden in die kapitalistischen Zentren kommen. Aber dadurch wird nicht zus\u00e4tzlich produziert, weil in den Zentren die M\u00e4rkte weitgehend ges\u00e4ttigt sind. Verlierer w\u00e4re der globale deindustrialisierte S\u00fcden. Auch Sch\u00e4tzungen der Bertelsmann-Stiftung gehen nur von einem Wachstumsimpuls von 0,1 Prozent des j\u00e4hrlichen Bruttoinlandsproduktes der Welt aus, so dass der Arbeitsmarkteffekt auch im Norden zu vernachl\u00e4ssigen ist.<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[i]<\/a><\/p>\n<p>Nun ist die Schaffung gr\u00f6\u00dferer Handelsr\u00e4ume im Rahmen der sogenannten Globalisierung charakteristisch f\u00fcr die kapitalistische Wirtschaft, die seit dem 19. Jahrhundert die Welt erobert hat. Schon Marx erkannte weitsichtig: \u00bbDer Weltmarkt bildet selbst die Basis dieser Produktionsweise. Andrerseits, die derselben immanente Notwendigkeit, auf stets gr\u00f6\u00dfrer Stufenleiter zu produzieren, treibt zur best\u00e4ndigen Ausdehnung des Weltmarkts (\u2026).\u00ab<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[ii]<\/a> Die Herstellung gr\u00f6\u00dferer Wirtschaftsr\u00e4ume ist nicht an sich das Problem, weil man die gr\u00f6\u00dferen R\u00e4ume auch mit einer sch\u00e4rferen Regulierung oder demokratische Wirtschaftskontrolle verbinden k\u00f6nnte. TTIP und CETA gehen aber in die andere Richtung. Die Markt\u00ad\u00f6ffnung ist Teil der Strategie \u2013 so wiederum Harvey \u2013 zur \u00bbinneren Landnahme\u00ab des Kapitals, d. h. zur Privatisierung, zum Abbau von sozialen Standards und schlie\u00dflich auch zur Erweiterung des Casinos.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><em><a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/2016\/03-11\/052.php\">Junge Welt<\/a> vom 11. M\u00e4rz 2016<\/em><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[i]<\/a> G. Felbermayr\/B. Heid\/S. Lehwald: Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP). Wem nutzt ein transatlantisches Freihandelsabkommen? Teil 1: Makro\u00f6konomische Effekte. G\u00fctersloh 2013.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[ii]<\/a> Karl Marx: Das Kapital, Band 3, in: Marx-Engels-Werke, Band 25, Seite 345 f.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Andreas Fisahn. 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