{"id":11821,"date":"2022-10-03T11:20:39","date_gmt":"2022-10-03T09:20:39","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=11821"},"modified":"2022-10-03T11:20:41","modified_gmt":"2022-10-03T09:20:41","slug":"imperialistische-militarisierung-20-jahre-deutsche-politik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=11821","title":{"rendered":"Imperialistische Militarisierung: 20 Jahre deutsche Politik"},"content":{"rendered":"<p><em>Christian Stache.<\/em> <strong>Trotz der demonstrativen Zur\u00fcckhaltung im Krieg gegen den Irak (2003), Libyen (2011) und Mali (2013) sind alle Bundesregierungen seit der Annexion der DDR konsequent den Weg der Remilitarisierung des deutschen Imperialismus gegangen. Die vorliegende Studie zeigt, wie dies politisch erm\u00f6glicht wurde. <\/strong><!--more--><\/p>\n<p>\u201eArmee im Einsatz. 20 Jahre Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr\u201c ist eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS). Sie schlie\u00dft an eine Vorg\u00e4ngeruntersuchung mit dem Titel \u201eMilit\u00e4rinterventionen: verheerend und v\u00f6lkerrechtswidrig. M\u00f6glichkeiten friedlicher Konfliktl\u00f6sung\u201c aus dem Jahre 2009 an, an der unter anderem auch die beiden Co-Autoren des vorliegenden Buchs, Werner Ruf und Peter Strutynski, mitgewirkt haben. Gegenstand der politologischen Nachfolgestudie ist, wie der Titel nur eingeschr\u00e4nkt verr\u00e4t, die Verschiebung der politischen Koordinaten der bundesrepublikanischen Au\u00dfen- und Verteidigungspolitik in den zwanzig Jahren von 1990 bis 2010. Die j\u00fcngsten Entwicklungen auf diesem Feld, wie die <a href=\"http:\/\/www.nato.diplo.de\/contentblob\/3149360\/Daten\/1316709\/VM_deMaiziere_180511_DLD.pdf\">neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) aus dem Jahr 2011<\/a> oder die aktuelle Bundeswehrreform, sind dementsprechend nicht ber\u00fccksichtigt worden. Anhand der B\u00fcndnispolitik der Bundesregierung, insbesondere gegen\u00fcber und in der Europ\u00e4ischen Union (EU) und den Vereinten Nationen (UNO), des politischen und rechtlichen Rahmens von Bundeswehreins\u00e4tzen sowie der Analyse der Geschichte deutscher Milit\u00e4roperationen seit 1990 k\u00f6nnen die AutorInnen ihre These \u00fcberzeugend untermauern, dass seit der Annexion der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) \u201esukzessive eine Versch\u00e4rfung beziehungsweise Militarisierung deutscher Au\u00dfenpolitik stattgefunden\u201c (S. 185) hat. Diese vollzogen die verschiedenen Regierungskoalitionen an der Spitze der BRD nicht im Alleingang, sondern erstens immer an der Seite anderer westlich-imperialistischer Staaten in der EU und in der NATO und zweitens im Fahrwasser ihrer politisch-milit\u00e4rischen Strategien. Konnte Helmut Kohl noch 1992 behaupten, dass es die \u201eerkl\u00e4rte Politik der Bundesrepublik Deutschland, auch meiner Bundesregierung\u201c sei, \u201edass wir au\u00dferhalb des Nato-Bereichs keine deutschen Soldaten einsetzen\u201c, vertrat der j\u00fcngst verstorbene und in zahlreichen Nachrufen gepriesene Ex-Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) 2004, dass <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btp\/15\/15097.pdf\">\u201eunsere Sicherheit\u201c \u201enicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt\u201c<\/a> werde.<\/p>\n<p>Die sogenannte Remilitarisierung der deutschen Au\u00dfenpolitik seit 1989\/91 gliedern Ruf et al. grob in drei Phasen, die historisch flie\u00dfend ineinander \u00fcbergegangen sind, aufeinander aufbauen und peu \u00e0 peu zur \u201eWiedererlangung der vollen Souver\u00e4nit\u00e4t\u201c (S. 7) der BRD als b\u00fcrgerlicher Nationalstaat f\u00fchrten. Dieser vom ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker R\u00fche (CDU) als \u201eSalamitaktik\u201c (S. 54) charakterisierte Prozess begann Anfang der 1990er Jahre mit den ersten Auslandseins\u00e4tzen deutscher Soldaten nach 1945 in Kambodscha 1991 und 1993 in Somalia noch unter \u201ehumanit\u00e4ren\u201c Vorzeichen. Die zweite Phase des Prozesses begann Mitte der 1990er Jahre. Zwischen 1994 und 2001 zeichnete sich die deutsche Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik vor allem durch die allm\u00e4hliche Ausweitung der Auslandseins\u00e4tze deutscher SoldatInnen im Rahmen von sogenannten Systemen kollektiver Sicherheit aus, zu denen neben der UNO vor allem die NATO und die EU z\u00e4hlen. In diese Periode f\u00e4llt die wom\u00f6glich gr\u00f6\u00dfte \u201eZ\u00e4sur\u201c (S. 78), die dem Prozess der Wiederbewaffnung der deutschen Au\u00dfenpolitik und ihrer Exterritorialisierung auf das Gebiet von Staaten au\u00dferhalb der Grenzen westlicher B\u00fcndnisse explosionsartig beschleunigt hat: der v\u00f6lkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999. Dieser NATO-Krieg, f\u00fcr dessen Rechtfertigung die damaligen Regierungsparteien SPD und B\u00fcndnis &#8217;90\/Die Gr\u00fcnen sogar die Erinnerung an den Holocaust instrumentalisierten, war der Dammbruch. Seitdem \u201esind Auslandsmissionen f\u00fcr deutsche Soldaten zur Normalit\u00e4t geworden\u201c (S. 106). Mit dem Afghanistankrieg 2001 l\u00e4utete ebenfalls Rot-Gr\u00fcn die dritte Phase der Remilitarisierung der deutschen Politik im Ausland ein, die bis zum Ende des Untersuchungszeitraums 2010 reicht. Ihr zentrales Merkmal ist die Ausweitung und Zunahme der deutschen Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr unter dem Dach der EU und der Aufbau, die Erprobung und Konsolidierung eines milit\u00e4rischen Arms der EU unter deutsch-franz\u00f6sischer F\u00fchrung.<\/p>\n<p><strong>Legal, illegal, schei\u00dfegal?! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994<\/strong><\/p>\n<p>Eine Neujustierung des politisch-rechtlichen Rahmens f\u00fcr die bewaffnete Au\u00dfenpolitik der BRD mit historischer Tragweite wurde Mitte der 1990er Jahre vorgenommen. Bis 1994 existierte keine \u201eklare rechtliche Grundlage f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr\u201c (S. 49). Das Grundgesetz erlaubt bis heute Kriege nur zur \u201eVerteidigung\u201c bei einem Angriff auf die BRD. Der 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 verpflichtet die BRD ebenfalls dazu, \u201edass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird\u201c (S. 15f). Selbst Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) erkl\u00e4rte noch bez\u00fcglich einer Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen den Irak 1991, dass eine Entsendung deutscher Truppen in Gebiete au\u00dferhalb des NATO-Territoriums \u201eauf der Basis des Grundgesetzes nicht m\u00f6glich sei\u201c (S. 49). Jedoch hinderte auch diese Position die damalige schwarz-gelbe Koalition nicht daran, trotz dieser Auffassung wiederholt SoldatInnen in sogenannte out-of-area-Eins\u00e4tze zu schicken, die de facto gesetzeswidrig waren.<\/p>\n<p>Mit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Juli 1994 \u00e4nderten sich die Interpretation des damals geltenden Rechts und damit auch die entsprechende Rechtsgrundlage vollst\u00e4ndig. Der von einer breiten parteipolitischen Mehrheit aus SPD, FDP und Gr\u00fcnen angestrengte h\u00f6chstrichterliche Beschluss bildet bis heute die juristische Basis f\u00fcr die Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr. Der Verweis auf das Urteil findet sich in nahezu allen Strategiepapieren der Bundesregierungen von Kohl bis Merkel. Das BVerfG entschied, \u201edass friedenssichernde Missionen der Bundeswehr im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit verfassungskonform seien\u201c (S. 49). Folgt man der Interpretation der AutorInnen der Studie, basierte dieses Urteil vor allem auf einer neuen Interpretation des Begriffs des \u201eSystem kollektiver Sicherheit\u201c. Unter einem System kollektiver Sicherheit wurde traditionell ein System gegenseitiger Garantien zwischen Nationalstaaten zur Wahrung der territorialen Integrit\u00e4t aller Mitglieder verstanden. \u201eIn einem solchen System gilt ein Angriff auf ein Mitglied als ein Angriff auf alle Mitglieder.\u201c (S. 50). Die UNO ist ein klassisches Beispiel f\u00fcr ein System kollektiver Sicherheit. Bei einem System kollektiver Verteidigung hingegen, wie es zum Beispiel die NATO und \u2013 seit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon \u2013 die EU sind, handelt es sich um ein System, das \u201eBeistandsverpflichtungen unter den Vertragspartnern auf einen Angriff von au\u00dferhalb des Systems bezieht\u201c (ebd.). Das BVerfG sah 1994 keinen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Systemen, folgte damit der damals dominierenden Auffassung im politischen Establishment und ebnete mit dem Urteil den Weg f\u00fcr die legale Verschickung deutscher Truppen in alle Welt zur Verteidigung eines Systems kollektiver Sicherheit. Ausschlie\u00dflich deutsche Milit\u00e4rinterventionen in einem anderen Staat sind dadurch zwar illegal. Angesichts der heutigen Kriegsf\u00fchrung und milit\u00e4rischen Kapazit\u00e4ten w\u00e4re die BRD dazu allerdings auch nur sehr eingeschr\u00e4nkt in der Lage. Politisch wird dies ohnehin bis dato nicht gewollt.<\/p>\n<p><strong>Holiday in Yugoslavia, Libanon, Congo, Somalia, Afghanistan&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Neben der historischen Untersuchung der deutschen B\u00fcndnispolitik und der Anpassung der politisch-rechtlichen Grundlagen an die Erfordernisse von Auslandseins\u00e4tzen widmen sich die AutorInnen der Studie auch der konkreten Analyse einzelner Milit\u00e4roperationen. Die f\u00fcnf Eins\u00e4tze, die genauer unter die Lupe genommen werden, sind mit Bedacht ausgew\u00e4hlt worden, weil sie bestimmte Entwicklungsschritte auf dem Weg zur vollen au\u00dfenpolitischen Souver\u00e4nit\u00e4t markieren, auch wenn ihre Relevanz nur partiell auf den ersten Blick ersichtlich ist. W\u00e4hrend die Ber\u00fccksichtigung des Kosovokriegs gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 1999 und des Afghanistankriegs seit 2001 sofort einleuchtet, m\u00fcssen der dreimonatige Kurzeinsatz der EU im Kongo 2006 (EUFOR RD Congo), die seit mehreren Jahren andauernde UNIFIL-II-Mission im Libanon sowie die vermeintliche Anti-Piraterie-Mission der EU vor dem Horn von Afrika (EU NAVFOR ATALANTA) genauer betrachtet werden. Die AutorInnen k\u00f6nnen aber zumindest f\u00fcr die Operationen im Kongo und im Libanon plausible und spezifische Gr\u00fcnde f\u00fcr die Entsendung der Bundeswehr anf\u00fchren.<\/p>\n<p>Beim Kosovokrieg handelte es sich um den ersten v\u00f6lkerrechtswidrigen (Angriffs)Krieg der NATO au\u00dferhalb ihres B\u00fcndnisgebiets ohne ein UN-Mandat, mit dem die transatlantische Organisation seine damals neue strategische Doktrin aus dem Jahre 1999 erkennbar f\u00fcr alle Welt in die Praxis \u00fcberf\u00fchrte und mit dem in Deutschland die rot-gr\u00fcne Bundesregierung unter SPD-Kanzler Schr\u00f6der und Au\u00dfenminister Joseph Fischer endg\u00fcltig das Eis f\u00fcr deutsche Kriege im Ausland brach.<\/p>\n<p>Der Afghanistankrieg ist nicht nur der l\u00e4ngste und umfassendste Krieg, den die Bundesrepublik Deutschland und die NATO in ihrer Geschichte bislang gef\u00fchrt haben. Er ist auch \u201eder Pr\u00fcfstand\u201c f\u00fcr die in den entscheidenden wesentlichen Strategiepapieren der Bundesregierung Mitte des Jahrzehnts entwickelten<\/p>\n<p><em>\u201eneuen Aufgaben der Bundeswehr. Sie umfassen nahezu alle denkbaren Formen milit\u00e4rischer Beteiligung an Auslandseins\u00e4tzen. Die Bundeswehr k\u00e4mpft und sichert, sie bildet aus, und baut auf (soweit dies m\u00f6glich ist), sie setzt Spezialeinheiten ein und versucht sich in zivil-milit\u00e4rischer Kooperation. Der Afghanistan-Einsatz und die aus ihm zu ziehenden Lehren sind von herausragender Bedeutung f\u00fcr die weitere Entwicklung der Au\u00dfenpolitik mit milit\u00e4rischen Mitteln.\u201c (S. 158f) <\/em><\/p>\n<p>Der Einsatz am Hindukusch ist also ein Lackmustest f\u00fcr die milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten des neuen deutschen Imperialismus.<\/p>\n<p>Die milit\u00e4rische Stippvisite in der afrikanischen Republik Kongo 2006 sollte vor allem f\u00fcr zwei Entwicklungen bahnbrechend wirken, die einen l\u00e4ngeren Vorlauf hatten. Zum einen machte die EU damit deutlich, dass sie unabh\u00e4ngig von den USA beziehungsweise der NATO selbst\u00e4ndig Milit\u00e4r in entlegene Teile der Erde entsenden kann und dass die daf\u00fcr vorgesehenen schnellen Eingreiftrupps \u2013 die sogenannten EU-Battlegroups \u2013 funktionsf\u00e4hig waren. Zum anderen zeigte der Einsatz, dass nicht nur die ehemaligen europ\u00e4ischen Kolonialm\u00e4chte wie Frankreich und Belgien Anspruch auf Afrika erhoben, sondern die EU insgesamt Anspr\u00fcche geltend machen kann und auch dazu in der Lage ist, diese mit Waffengewalt durchzusetzen.<\/p>\n<p>Der Einsatz der deutschen Marine seit 2006 unter dem UNIFIL II-Mandat vor der libanesischen K\u00fcste war f\u00fcr die herrschende Klasse der Bundesrepublik ein Meilenstein, weil sie seitdem auch in die Region der Erde Truppen schicken kann, die bis dahin f\u00fcr deutsche Soldaten tabu war: in die direkte Nachbarschaft zu Israel in den geostrategisch, machtpolitisch und \u00f6konomisch gewichtigen Nahen Osten. \u201eMit dieser Entscheidung wurde die Frage nach etwaigen geografischen Einsatzbeschr\u00e4nkungen der Bundeswehr gleichsam abschlie\u00dfend beantwortet: Es gibt keine.\u201c (S. 127)<\/p>\n<p>Die Bedeutung und Begr\u00fcndung des ATALANTA-Einsatzes vor dem Horn von Afrika wird von den AutorInnen allerdings \u00fcbersch\u00e4tzt. F\u00fcr sie handelt es sich um einen \u201eParadigmenwechsel\u201c, weil im Gegensatz zum \u201eGro\u00dfteil der deutschen Auslandseins\u00e4tze seit 1990\u201c, der \u201egar nicht oder nur schwer in einen direkten Bezug zu Ma\u00dfnahmen gebracht werden konnte, die sich der Sicherung von Rohstoffen und Handelswegen verschrieben haben\u201c, \u201enun wirtschaftliche Interessen im Vordergrund\u201c (S. 147) st\u00fcnden. Die \u00f6konomischen Beweggr\u00fcnde f\u00fcr die Milit\u00e4roperationen vor der K\u00fcste Somalias sind unbestreitbar. Nicht umsonst tummeln sich an der \u201eSchlagader des maritimen Handelsverkehrs\u201c (S. 138) Milit\u00e4rschiffe zahlreicher globaler F\u00fchrungs- und Mittelm\u00e4chte. Die Marineeinheiten der EU, Chinas und Russlands patrouillieren dort neben zum Beispiel indischen, s\u00fcdkoreanischen, japanischen und iranischen. Dass es sich aber um einen Bruch mit der vorherigen Sicherheitspolitik handelt, weil mit dem ATALANTA-Einsatz offen \u00f6konomische Interessen verfolgt werden, steht nicht nur im Widerspruch zu allen Strategiepapieren der Bundesregierung seit 1992 und zu den Aussagen f\u00fchrender Politiker der gr\u00fcn-rot-schwarz-gelben Einheitsfront im deutschen Bundestag. Auch die zahlreichen Analysen des Afghanistaneinsatzes aus den Reihen der Friedens- und Antikriegsbewegung sowie der Kriegsbef\u00fcrworterInnen legen eine andere Interpretation nahe. Die Besonderheit ATALANTAs liegt vielmehr darin, dass die VertreterInnen rivalisierender Kapitalismen vor der afrikanischen Ostk\u00fcste mit milit\u00e4rischen Mitteln Weltinnenpolitik betreiben, und darin, dass die BRD sich daran beteiligt.<\/p>\n<p><strong>Unausweichliche Debatten<\/strong><\/p>\n<p>Anlass f\u00fcr unausweichliche Debatten innerhalb der Friedens- und Antikriegsbewegung bieten einige \u201efriedenspolitische Empfehlungen\u201c (S. 185ff), mit denen die VerfasserInnen ihre Studie abschlie\u00dfen. Dort bef\u00fcrworten sie zum Beispiel die \u201eSt\u00e4rkung\u201c der UNO, unter anderem durch die R\u00fcckkehr zum \u201ebew\u00e4hrten\u201c Blauhelm-Peacekeeping nach Kapitel VI der UN-Charta und durch \u201eeine Erh\u00f6hung des deutschen Beitrags zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen\u201c (S. 188). Ganz davon abgesehen ob es jemals funktionierende oder reine friedenserhaltende Ma\u00dfnahmen unter dem Dach der UNO gegeben hat oder nicht, widerspricht diese positive Bewertung der UNO und des V\u00f6lkerrechts den von den AutorInnen im Laufe der Studie angef\u00fchrten Fakten zur Entwicklung der Weltorganisation. Diese hat sich ihnen zufolge \u201ezu einer Art Selbstbedienungs-Institution f\u00fcr Mandatsvergabe entwickelt\u201c (S. 26). Noch nie zuvor sind so viele Milit\u00e4roperationen von der UNO legitimiert worden wie in den knapp mehr als zwei Dekaden nach dem Ende des \u201eKalten Kriegs\u201c. Aber nicht nur das. Auch j\u00fcngere Studien wie etwa die der <a href=\"http:\/\/www.imi-online.de\/2011\/10\/21\/dieunundderneue-2\/\">Informationsstelle Militarisierung (IMI)<\/a> dokumentieren eine rasante Militarisierung der UNO. Zudem ist es zum Teil unm\u00f6glich geworden, zwischen Kapitel VI- und Kapitel VII-Eins\u00e4tzen zu unterscheiden. Der ISAF-Einsatz in Afghanistan, das geht aus der vorliegenden Studie hervor, ist daf\u00fcr ein anschauliches Beispiel. Ebenso konstatieren die AutorInnen auch die Wiederbelebung der \u201ehumanit\u00e4ren Intervention\u201c, das hei\u00dft der humanit\u00e4r gerechtfertigten Kriegseins\u00e4tze, unter dem Dach der UNO und unter dem Schlagwort der \u201eResponsibility to Protect (R2P)\u201c (S. 47). Letztlich sind \u201efriedliche\u201c Kapitel VI-Eins\u00e4tze keineswegs an sich sinnvolle Instrumente, sondern ebenfalls ein Weg, imperialistische Politik mit sanfteren Mitteln zu betreiben. Aus allen diesen Entwicklungen ziehen die VerfasserInnen leider keine Konsequenzen f\u00fcr ihre politischen Handlungsanweisungen und f\u00fcr ihre Bewertung der UNO, obwohl es eigentlich an der Zeit ist anzuerkennen, dass die UNO keineswegs mehr ein Hemmschuh, sondern die zentrale Legitimationsinstanz f\u00fcr neoimperialistische Milit\u00e4reins\u00e4tze \u2013 von der Ausbildung bis zur Besatzung \u2013 geworden ist. Die gegenw\u00e4rtigen Positionen zur UNO und zum V\u00f6lkerrecht m\u00fcssen dringend vor dem Hintergrund der internationalen politisch-\u00f6konomischen Konstellation nach 1989\/91 neu analysiert und beurteilt werden.<\/p>\n<p>Trotz einiger kritikabelen politischen Ratschl\u00e4ge ist die Studie f\u00fcr EinsteigerInnen eine hervorragende und empfehlenswerte Einf\u00fchrungslekt\u00fcre, die eine Menge unerl\u00e4ssliches Basiswissen vermittelt. Fortgeschrittenen kann sie dazu dienen, ihre Argumentationen zu sch\u00e4rfen und einzelne Aspekte zu vertiefen. F\u00fcr ExpertInnen ist sie eine geeignete Diskussionsgrundlage, um vortrefflich untereinander und gegen den neuen Imperialismus der BRD zu streiten.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/kritisch-lesen.de\/rezension\/20-jahre-deutsche-politik-mit-anderen-mitteln\"><em>kritisch-lesen.de&#8230;<\/em><\/a><em> vom 3. Oktober 2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Christian Stache. Trotz der demonstrativen Zur\u00fcckhaltung im Krieg gegen den Irak (2003), Libyen (2011) und Mali (2013) sind alle Bundesregierungen seit der Annexion der DDR konsequent den Weg der Remilitarisierung des deutschen Imperialismus gegangen. 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