{"id":12265,"date":"2022-12-01T11:13:19","date_gmt":"2022-12-01T09:13:19","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=12265"},"modified":"2022-12-01T11:13:20","modified_gmt":"2022-12-01T09:13:20","slug":"schwere-verstoesse-gegen-die-voelker-und-die-menschenrechte-durch-israel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=12265","title":{"rendered":"Schwere Verst\u00f6sse gegen die V\u00f6lker- und die Menschenrechte durch Israel"},"content":{"rendered":"<p><em>Norman Paech. <\/em>Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich M\u00fche. Dies ist nun der dritte Bericht, der \u00fcber die Lage des V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Pal\u00e4stinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A\/HRC\/49\/87 v. 21. M\u00e4rz 2022) und<!--more--> Francesca Albanese (UNGV A\/77\/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A\/77\/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, \u201ein den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutma\u00dflichen Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und Verst\u00f6\u00dfe gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.\u201c<\/p>\n<p>Der Auftrag ging also weiter als bei den Sonderberichterstattern, die sich auf die Situation der Menschenrechte konzentrieren sollten. Als Mitglieder der Kommission wurden Navanethem Pillay (S\u00fcdafrika), Miloon Kothari (Indien) und Christopher Sidoti (Australien) ernannt.<\/p>\n<p>Um es vorweg zu nehmen: Allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza \u00f6ffnete sich ihnen. Die israelische Regierung \u00e4nderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schlie\u00dflich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik und keiner der Berichte fand in den Medien Erw\u00e4hnung oder gab Anlass zu einer Diskussion \u00fcber die Besatzungspolitik.<\/p>\n<p>Juristische Basis und Ausgangspunkt des Berichtes ist die Feststellung, dass die Besatzung mit allen ihren Folgen wie die Siedlungen und zahllosen Beschr\u00e4nkungen der pal\u00e4stinensischen Gesellschaft rechtswidrig ist. Bei der Pr\u00e4sentation des 28-seitigen Berichtes erkl\u00e4rte die Vorsitzende der Untersuchungskommission, Navi Pillay, sehr deutlich, <em>\u201edass jeder Versuch einer einseitigen Annexion des Territoriums eines Staates durch einen anderen Staat eine Verletzung des V\u00f6lkerrechts darstellt und null und nichtig ist. 143 Mitgliedstaaten, darunter auch Israel, haben letzte Woche f\u00fcr eine Resolution der Generalversammlung gestimmt, in der dies bekr\u00e4ftigt wurde. Wenn dieses Grundprinzip der Charta der Vereinten Nationen nicht universell angewandt wird, auch auf die Situation in den besetzten Gebieten, wird es bedeutungslos.\u201c<\/em> Sie bezog sich dabei auf die Resolution v. 12. Oktober 2022, mit der die Generalversammlung die russische Annexion der vier Oblasten in der Donbasregion verurteilt hatte. Im Krieg ist die Besetzung eines Landes nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht nur kurzfristig rechtm\u00e4\u00dfig. Die nun schon 55 Jahre dauernde Besatzung, die nach Worten und Taten aller israelischen Regierungen auf Dauer angelegt ist, wird von dem V\u00f6lkerrecht nicht mehr gedeckt. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Blockade Gazas zu Lande, zur See und in der Luft, die auf Grund der totalen Kontrolle durch Israel wie eine Besatzung wirkt und ebenfalls rechtswidrig ist.<\/p>\n<p>Die Kommission hat vor allem die Siedlungspolitik untersucht, die von Anfang an das zentrale Ziel der Besatzung war. Doch unabh\u00e4ngig von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Besatzung ist die Besiedlung des besetzten Gebietes mit der eigenen Bev\u00f6lkerung unzul\u00e4ssig und rechtswidrig, Art. 49 4. Genfer Konvention. Insofern ist die innerisraelische Diskussion um die Legalit\u00e4t der sog. Outposts irrelevant. Erst 2020 hatte der Supreme Court das Regulierungsgesetz aufgehoben und die \u00fcbliche nachtr\u00e4gliche Legalisierung der illegalen Outpost dann zugelassen, wenn diese \u201ein gutem Glauben\u201c errichtet worden waren \u2013 eine Scheindebatte vor dem Hintergrund des eindeutigen V\u00f6lkerrechts.<\/p>\n<p>In Ost-Jerusalem wird der Lebensraum f\u00fcr die Pal\u00e4stinenserinnen und Pal\u00e4stinenser immer enger. \u00dcber 1\/3 der Stadt sind bereits f\u00fcr j\u00fcdische Siedler enteignet, denen erlaubt wurde, die Einwohner zu vertreiben. Heute leben dort 229.000 Siedler in 14 Siedlungen, und die gewaltsamen Vertreibungen halten an. Die zunehmende Gewalt der Siedler wird ignoriert, oft durch die Armee gedeckt und bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Der gepriesene Rechtsstaat Israels macht vor den besetzten Gebieten halt.<\/p>\n<p>Ein zentrales Thema der Untersuchung sind die Enteignung und Ausbeutung von Land und Ressourcen, die immer weiter vorangetrieben werden. Auch deren Methoden sind bekannt: Nachdem der Supreme Court 1979 Landenteignungen durch Milit\u00e4rverordnungen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hatte, werden die begehrten Landesteile zu Milit\u00e4r- und Feuerzonen erkl\u00e4rt, wie Mazafer Yatta 1980, um anschlie\u00dfend die Einheimischen zu vertreiben. Oder das Land wird zu Staatsland, Industriezone oder Naturreservat erkl\u00e4rt, um es anschlie\u00dfend zu enteignen und die Bewohner vertreiben zu k\u00f6nnen \u2013 \u00fcber 200.000 ha seit 1967. Im Januar 2020 wurden 7 neue Naturparks \u00fcber 13.000 ha zus\u00e4tzlich zu den 12 bereits bestehenden Parks geschaffen. Wird nicht enteignet, sammelt der J\u00fcdische Nationalfonds Geld wie im August 2022, um das ohnehin nicht bebaubare Land in einer geschlossenen Milit\u00e4rzone zu kaufen. In Zone C k\u00f6nnen die Pal\u00e4stinenser nur auf ca. 1 % des Bodens noch bauen. In den Industriezonen werden mit finanziellen Mitteln auch ausl\u00e4ndische Firmen angeworben, um dort zu produzieren. Laut Presseberichten wurden so 2015 in den 11 Steinbr\u00fcchen in Zone 12 Mio. Tonnen Steine und Schotter gewonnen, wovon 10 Mio. Tonnen nach Israel gingen \u2013 ein erheblicher finanzieller Gewinn. Diese Ma\u00dfnahmen sind nicht nur nach den Haager und Genfer Regeln v\u00f6lkerrechtswidrig, sondern nach Art. 8 2b R\u00f6misches Statut als Kriegsverbrechen auch strafbar.<\/p>\n<p>Ein gro\u00dfer Teil des Berichts ist den Auswirkungen der Zwangsma\u00dfnahmen, Gewalt, Vertreibungen und Dem\u00fctigungen gewidmet, die von der Besatzungs- und Annexionspolitik ausgehen. Wenn die Bewohner gezwungen werden, ihre H\u00e4user zu verlassen, ihr Eigentum zerst\u00f6rt und die H\u00e4user abgerissen werden, sie fast t\u00e4glichen Masseninhaftierungen und Gewalt nicht nur durch die Armee ausgesetzt sind, sondern auch von den Siedlern erfahren, der Mangel an sauberem, preiswertem Wasser und die offen rassistischen Angriffe, von denen insbesondere Frauen betroffen sind, die Zersplitterung der pal\u00e4stinensischen Gesellschaft \u2013 alles schwerwiegende Verletzungen des Selbstbestimmungsrecht und der Menschenrechte, die mit Paragraphen und juristischen Mitteln \u00fcberhaupt nicht zu fassen sind. So erkl\u00e4rte Kommissar Miloon Kothari: <em>\u201eEs gibt so viele \u201astille Sch\u00e4den\u2019 und psychologische Traumata, die vielleicht nicht sofort erkennbar sind, die aus der Aush\u00f6hlung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte resultieren. Diese schw\u00e4chenden Prozesse haben schwerwiegende kurz- und langfristige Folgen und m\u00fcssen dringend angegangen werden.\u201c<\/em> In Israel, aber auch in der deutschen Politik gibt es daf\u00fcr keine Initiativen, geschweigen denn Verst\u00e4ndnis.<\/p>\n<p>Der Bericht zitiert den damaligen Premierminister Netanjahu, der am 10. September 2019 seine Absicht erkl\u00e4rte, das Jordantal zu annektieren. Im August 2020 bekr\u00e4ftigte er, dass die Frage der Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber die Westbank immer noch auf dem Tisch liege. Sein Nachfolger Bennett verk\u00fcndete am 17. Mai 2022 in einer Rede an die Siedler in Elkana gro\u00dfspurig: \u201e<em>Mit der Hilfe Gottes werden wir hier noch sein, wenn wir den f\u00fcnfzigsten und siebzigsten, ja hundertsten, zweihundertsten und zweitausendsten Geburtstag von Elkana feiern in einem vereinten und souver\u00e4nen J\u00fcdischen Staat im Land von Israel.<\/em>\u201c Dass diese Vision nicht ohne Krieg und erneute Intifada bleiben wird, muss auch dem neuen Premier mit seinem Kabinett vom rechtesten Rand der Gesellschaft klar sein.<\/p>\n<p>Die Kommission sieht in all den von ihr zusammengetragenen Fakten der Besatzung Anzeichen schwerer Verst\u00f6\u00dfe gegen die Menschenrechte und das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht der Haager und Genfer Konventionen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem R\u00f6mischen Statut. Sie fordert von Israel deswegen vor allem, die Besatzung zu beenden und alle v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Pal\u00e4stinenser zu sch\u00fctzen und zu garantieren.<\/p>\n<p>Desgleichen empfiehlt sie allen Staaten, ihren Verpflichtungen aus dem internationalen humanit\u00e4ren Recht und den Menschenrechten nachzukommen, und fordert sie auf, <em>\u201ealle Personen zu untersuchen und zu verfolgen, die verd\u00e4chtig sind, internationale Verbrechen in den besetzten Gebieten begangen oder geholfen, Beihilfe geleistet oder unterst\u00fctzt zu haben\u201c.<\/em> Der Generalversammlung der UN empfiehlt er, den Bericht an den Sicherheitsrat weiterzuleiten, um sofortige Ma\u00dfnahmen zur Beendigung der illegalen Situation zu ergreifen und beim Internationalen Gerichtshof (IGH) umgehend ein Gutachten \u00fcber die rechtlichen Konsequenzen der Weigerung anzufordern, die Besatzung zu beenden und das Selbstbestimmungsrecht der Pal\u00e4stinenser zu respektieren. Ebenso empfiehlt er dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), T\u00e4ter und ihre Unterst\u00fctzer wegen m\u00f6glicher Verbrechen zu verfolgen.<\/p>\n<p>Es fragt sich allerdings allm\u00e4hlich, ob Untersuchungen, Empfehlungen und Aufforderungen \u00fcberhaupt noch die geeigneten Mittel sind, israelische Regierungen zur Umkehr auf den Weg des V\u00f6lkerrechts und des Friedens zu bewegen. Es m\u00fcsste vor allem ein Umdenken bei jenen Staaten erfolgen, die immer noch mit ihrer Unterst\u00fctzung diese kriminelle Besatzung erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Inzwischen hat die UN-Generalversammlung die Berichte des Menschenrechtsrats diskutiert und in einer detaillierten Resolution[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032#foot_1\">1<\/a>] weitere Forderungen an die israelische Regierung und die Mitgliedstaaten der UNO gestellt. Zum Schluss hat sie gem. Art 96 UNO-Charta den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten \u00fcber die rechtlichen Konsequenzen der illegalen Besatzung und der langandauernden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Pal\u00e4stinenser folgen. Diese Fragen sind in \u00fcber 55 Jahren Besatzung bereits ersch\u00f6pfend diskutiert und gekl\u00e4rt worden und sollten auch bei den Mitgliedstaaten keine Zweifel mehr \u00fcbriggelassen haben. Der Generalversammlung war es aber wohl doch wichtig, trotz des zwar eindeutigen, aber erfolglosen Gutachtens des IGH[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032#foot_2\">2<\/a>] zum Bau der Mauer, noch einmal ein klares Zeichen gegen die Besatzungspolitik zu setzen. Interessant bleibt nur noch die Stimmabgabe, bei der 58 Staaten der Resolution zustimmten, 17 dagegen und 52 sich enthielten. Von den Gegenstimmen kamen sieben aus Europa, neben Deutschland noch \u00d6sterreich, Estland, Italien, Litauen, Tschechien und Ungarn, aus dem Rest der Welt waren es die USA, Australien, Guatemala, Israel, Kanada, Liberia, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru und Palau. Das muss man nicht mehr kommentieren.<\/p>\n<p>[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032#note_1\">\u00ab1<\/a>] UNGV Resolution A\/C.4\/77\/L.12\/Rev.1 v. 10. 11. 2020<\/p>\n<p>[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032#note_2\">\u00ab2<\/a>] IGH, Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territories, Urteil Nr. 131 v. 9. Juli 2004, <a href=\"http:\/\/www.ag-friedensforschung.de\/regionen\/Nahost\/mauer-igh-orig.pdf\">ag-friedensforschung.de\/regionen\/Nahost\/mauer-igh-orig.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032\"><em>nachdenkseiten.de&#8230;<\/em><\/a><em> vom 1. Dezember 2022 <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Norman Paech. Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich M\u00fche. 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