{"id":13059,"date":"2023-05-09T09:26:02","date_gmt":"2023-05-09T07:26:02","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=13059"},"modified":"2023-05-09T09:49:29","modified_gmt":"2023-05-09T07:49:29","slug":"verdeckte-kriege-im-schatten-des-voelkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=13059","title":{"rendered":"<strong>Verdeckte Kriege im Schatten des V\u00f6lkerrechts<\/strong>"},"content":{"rendered":"<p><em>Norman Paech. <\/em>Ein Merkmal aller Kriege, an denen die USA und mit ihnen die Staaten der NATO derzeit beteiligt sind, ob in Afrika, im Mittleren Osten oder in Europa, ist ihre globale Bedeutung \u00fcber den lokalen Kriegsschauplatz hinaus. In ihnen manifestiert sich der Anspruch, die Welt nach den eigenen Interessen zu ordnen, als \u201eregelbasierte Ordnung\u201c diplomatisch im Umlauf. Diese Ordnung<!--more--> unterscheidet sich nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich von der V\u00f6lkerrechtsordnung, die seit ihrer Gr\u00fcndung in der UNO-Charta 1945 die alleinige Matrix der internationalen Ordnung sein sollte \u2013 auch f\u00fcr die NATO.<\/p>\n<p>Der Widerstand gegen diese alte Ordnung der Dominanz des Westens und ihren ungebrochenen Herrschaftsanspruch hat offengelegt, dass das koloniale Zeitalter auch nach den erfolgreichen Befreiungsk\u00e4mpfen noch nicht Vergangenheit ist. Die koloniale Herrschaft hat sich in eine postkoloniale Unterwerfung und Abh\u00e4ngigkeit der kleineren und schw\u00e4cheren Staaten verwandelt. Wer sich dagegen auflehnt, wird mit dem ganzen Arsenal imperialer Gewalt vom Boykott \u00fcber Embargo und Erpressung bis zum Krieg unter die alte Ordnung gezwungen, so in Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen oder Syrien. Alle diese Kriege sind \u201eSystemkriege\u201c, um die \u201eregelbasierte Ordnung\u201c, sprich die Dominanz der alten M\u00e4chte, wiederherzustellen und durchzusetzen. Die V\u00f6lkerrechtsordnung spielt dabei h\u00f6chstens in den Pressekonferenzen eine Rolle. Der laute Ruf nach dem V\u00f6lkerrecht und einem internationalen Tribunal, um Pr\u00e4sident Putin vor Gericht zu stellen, sollte nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass es sich hier nur um eine weitere Sanktion gegen Russland und seinen Pr\u00e4sidenten handelt, nicht aber eine grunds\u00e4tzliche R\u00fcckkehr zur V\u00f6lkerrechtsordnung. Prozesse gegen die m\u00f6glichen Kriegsverbrecher Kissinger (Vietnam), Busch, Rumsfeld, Cheney (Irak) etc. stehen immer noch aus und haben keine Aussicht, je nachgeholt zu werden.<\/p>\n<p>In dem Doppelkrieg Russlands gegen die Ukraine und der NATO gegen Russland wird die Systemfrage sehr deutlich. Es geht nicht mehr um West gegen Ost in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus, sondern um West gegen Ost und S\u00fcd im Kampf um die \u00f6konomische, politische und milit\u00e4rische Vorherrschaft. Der Krieg der NATO gegen Russland greift weit \u00fcber den Kriegsschauplatz Ukraine hinaus, indem er die VR China schon als n\u00e4chsten Gegner ins Visier nimmt und die gro\u00dfen Staaten des S\u00fcdens, Indien, S\u00fcdafrika und Brasilien, in sein Sanktionsregime gegen Russland einzubeziehen versucht \u2013 vergeblich bisher. Die Weigerung dieser und weiterer Staaten, die Front der NATO gegen Russland zu verst\u00e4rken, ist ein deutliches Zeichen ihrer Absicht, sich aus der nachkolonialen Abh\u00e4ngigkeit von ihren alten Kolonialregimen zu befreien. Dies scheint mir der tiefere Sinn des neuen Begriffs von der Zeitenwende zu sein.<\/p>\n<p>Gegenstand der folgenden Untersuchung ist der Graubereich der Interventionen \u2013 noch nicht Krieg, aber doch folgenreiche Einmischung in die internen Angelegenheiten der Staaten \u2013, mit denen vor allem die USA auf \u201efriedlichem\u201c Wege (Regime Change) die Gefolgschaft der Staaten zu sichern versucht. Auch hier erweist sich, dass der juristische Rahmen, den sich die Staaten selbst gegeben haben, von den alten M\u00e4chten ohne Konsequenzen ignoriert werden kann. Selbst die internationalen Gerichtsh\u00f6fe, die nicht ohne Grund ihren Sitz im Westen in den Niederlanden haben, sind gegen\u00fcber dem Einfluss der alten M\u00e4chte weitgehend machtlos.<\/p>\n<p><strong>Milit\u00e4rische Interventionen<\/strong><\/p>\n<p>Im Oktober 2022 ver\u00f6ffentlichte der \u201eCongressional Research Service\u201c (CRS), der den deutschen \u201eWissenschaftlichen Diensten des Bundestages\u201c entspricht, eine Untersuchung mit dem Titel \u201eInstances of Use of United States Armed Forces Abroad, 1789-2022\u201c. Danach haben die Vereinigten Staaten in den Jahren zwischen dem Ende des Kalten Krieges 1991 und 2022 mindestens 251 milit\u00e4rische Interventionen in fast allen Staaten der Erde durchgef\u00fchrt. Geht man auf das Jahr 1789 zur\u00fcck, waren es nach den Erkenntnissen des Forschungsdienstes insgesamt 469. Bei allen diesen Interventionen haben die USA nur elfmal formell den Krieg erkl\u00e4rt. Zudem r\u00e4umt der Dienst ein, dass er keine verdeckten milit\u00e4rischen Sondereins\u00e4tze oder CIA-Operationen ber\u00fccksichtigt habe. In dem Bericht hei\u00dft es:<\/p>\n<p><em>\u201eDie Liste enth\u00e4lt weder verdeckte Aktionen noch die zahlreichen F\u00e4lle, in denen die US-Streitkr\u00e4fte seit dem Zweiten Weltkrieg im Ausland als Besatzungstruppen oder zur Teilnahme an Organisationen f\u00fcr gegenseitige Sicherheit, an Basisabkommen oder an routinem\u00e4\u00dfigen milit\u00e4rischen Hilfs-oder Ausbildungsma\u00dfnahmen stationiert waren.\u201c <\/em><\/p>\n<p>So findet z.B. die verdeckte CIA-Operation zur milit\u00e4rischen Unterst\u00fctzung des Putsches von General Mohamed Suharto ab Oktober 1965 keine Erw\u00e4hnung. Der Putsch f\u00fchrte zu der Ermordung von \u00fcber 500.000 Kommunisten und Gewerkschaftern in Indonesien. Nicht erw\u00e4hnt wird auch die massive milit\u00e4rische Intervention in Angola gegen die dort stationierten kubanischen Truppen. Auch wird der von den USA finanzierte und gesteuerte Contra-Krieg in Nicaragua von 1981 \u2013 1990 nicht erw\u00e4hnt, obwohl er \u00fcber 60.000 Opfer kostete und die USA 1986 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen vielf\u00e4ltiger Verst\u00f6\u00dfe gegen das V\u00f6lkerrecht verurteilt wurden.<\/p>\n<p>Das Military Intervention Project (MIP) des Center for Strategic Studies der Tufts University kommt auf noch h\u00f6here Werte. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<p><em>\u201eDie USA haben seit 1776 \u00fcber 500 milit\u00e4rische Interventionen durchgef\u00fchrt, davon fast 60 % zwischen 1950 und 2017. Mehr noch, mehr als ein Drittel dieser Eins\u00e4tze fand nach 1999 statt\u2026 Mit dem Ende der \u00c4ra des Kalten Krieges w\u00fcrden wir erwarten, dass die USA ihre milit\u00e4rischen Interventionen im Ausland reduzieren, da sie von geringeren Bedrohungen und Interessen ausgehen. Diese Muster zeigen jedoch das Gegenteil \u2013 die USA haben ihre milit\u00e4rischen Eins\u00e4tze im Ausland erh\u00f6ht.\u201c <\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr alle diese v\u00f6lkerrechtswidrigen milit\u00e4rischen Interventionen sind die USA, bis auf die Beteiligung am Contra-Krieg in Nicaragua, gerichtlich nicht zur Verantwortung gezogen worden.<\/p>\n<p>Beide Untersuchungen haben sich auf die Interventionen mit milit\u00e4rischen Mitteln konzentriert, die mindestens ebenso zahlreichen politischen, \u00f6konomischen und finanziellen Interventionen haben sie au\u00dfer Acht gelassen. Doch jeder Krieg hat seine Vorgeschichte, und jeder Krieg wird vorbereitet. Diese Vorbereitung beschr\u00e4nkt sich nicht nur auf die Organisation der eigenen milit\u00e4rischen Streitmacht, sondern hat sich vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg jeweils weit in den gegnerischen Staat vorverlagert, um evtl. das Kriegsziel \u2013 Regime Change \u2013 auch mit zivilen Mitteln der Intervention zu erreichen oder das Feld f\u00fcr einen milit\u00e4rischen Schlag zu bereiten.<\/p>\n<p><strong>Maidan \u2013 f\u00fcr Demokratie und Freiheit<\/strong><\/p>\n<p>Nehmen wir als j\u00fcngstes Beispiel den Putsch gegen den ukrainischen Pr\u00e4sidenten Janukowitsch, der nach dem Massaker auf dem Maidan in Kiew am 20. Februar nach Russland floh. Allen neueren Erkenntnissen zufolge war dies ein vom Westen gesponserter Putsch, wie der ehemalige CIA-Offizier Ray Mc Govern auf YouTube schon am 21. September 2014 erkl\u00e4rte. Victoria Nuland habe im US-Au\u00dfenministerium zusammen mit dem US-Botschafter in der Ukraine, Geoffrey Pyatt, die F\u00e4den gezogen. Der US-Milliard\u00e4r Soros, der sich den Regime Change durch die Unterst\u00fctzung der Farbenrevolutionen von Belgrad \u00fcber Tbilisi bis Kiew zur Aufgabe gemacht hatte, war schon lange vor dem Maidan in den Aufbau einer Protestbewegung involviert. \u00dcber die zahlreichen NGO in der Ukraine wie Open Society, Freedom House, National Endowment for Democracy oder die britische Westminster-Stiftung flie\u00dfen enorme Gelder nach Kiew. Allein vom US-Au\u00dfenministerium sind seit 2002 65 Mio. US-Dollar vor allem zur Unterst\u00fctzung des US-Kandidaten Wiktor Juschtschenko ausgegeben worden. Die Abteilungsleiterin im Au\u00dfenministerium, Victoria Nuland, spricht sogar von f\u00fcnf Mrd. US-Dollar, die \u00fcber die Stiftungen zur F\u00f6rderung von Demokratie und Freiheit in die Ukraine geleitet wurden. Etliche Dollar sind dabei auch in den Aufbau der Protestbewegung PORA \u2013 \u201eEs ist Zeit\u201c investiert worden, die dann bei den Maidan-Demonstrationen eine strategische Rolle spielen sollte. Mit den Geldern werden nicht nur Vortragsreisen, Ausbildungszirkel, Lehrg\u00e4nge, Trainings, Schulungen und Seminare finanziert. Auch Material- und Sachspenden wie die Ausr\u00fcstung der Maidan-Demonstranten mit orangenen T-Shirts und \u00fcber 1.500 Zelten kommen ins Land, um den aus allen Provinzen anreisenden Jugendlichen den Aufenthalt im winterlichen Kiew zu erm\u00f6glichen. Es sind immerhin anderthalb Millionen, die am 27. November 2014 den Maidan und die angrenzenden Stra\u00dfen bev\u00f6lkern \u2013 ein Spektakel, welches ohne die massive Unterst\u00fctzung durch die zahlreichen Stiftungen nicht m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. In Belgrad wurden 1999, finanziert von der Freedom-House-Stiftung, 5.000 Exemplare des Buches \u201eFrom Dictatorship to Democracy. Ein methodisches Buch zur Befreiung\u201c des US-amerikanischen Professors Gene Sharp von der Bostoner Albert Einstein Institution verteilt. <em>DER SPIEGEL<\/em> zitiert aus diesem Brevier f\u00fcr \u201e198 Methoden der gewaltfreien Aktion\u201c:<\/p>\n<p><em>\u201eMeine Prinzipien haben nichts mit Pazifismus zu tun. Sie basieren auf der Analyse der Macht in einer Diktatur und wie sie gebrochen werden kann \u2013 n\u00e4mlich dadurch, dass die B\u00fcrger auf allen Ebenen der Staatsmacht und ihren Institutionen den Gehorsam verweigern.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Mit derartigen Mitteln wird der Boden bereitet, auf dem dann die bunten Revolutionen den Sturz des alten Regimes und die Ersetzung durch ein neues, dem Westen ergebenes Regime vollstrecken sollen. Pr\u00e4sident Petro Poroschenko, der durch den Putsch an die Macht gekommen war, bedankte sich im September 2014 vor dem US-Kongress nicht ohne Grund f\u00fcr die \u201eSolidarit\u00e4t der USA\u201c.<\/p>\n<p><strong>Regime Change in Syrien<\/strong><\/p>\n<p>Das Modell dieser oft offenen, aber \u00fcberwiegend geheimen Organisation des Umsturzes einer dem Westen missliebigen Regierung ist die verdeckte Kriegsf\u00fchrung. Ihre Operationen provozieren einen Putsch wie 2014 in der Ukraine oder aber b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnliche Spannungen und K\u00e4mpfe, die den Vorwand f\u00fcr milit\u00e4rische Interventionen bieten, wie in Libyen 2011 und Syrien 2014. So begr\u00fcndeten die USA ihren Bombenangriff auf Syrien vom 23. September mit Terrorbek\u00e4mpfung, obwohl die Terroranschl\u00e4ge radikaler Dschihadisten der Muslimbr\u00fcder, der Al-Nusra-Front, von al-Qaida und dem Islamischen Staat im Irak und Syrien (ISIS) sowie der Freien Syrischen Armee (FSA) den Sturz der Regierung Assad in Damaskus zum Ziel hatten und keine Bedrohung f\u00fcr die USA darstellten. Pr\u00e4sident Obama hatte weder ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats noch die Zustimmung von Pr\u00e4sident Assad, er hatte nur das gleiche Ziel wie die Dschihadisten \u2013 den Sturz der Regierung Assad. Dass das offen v\u00f6lkerrechtswidrig war, hat aber die Intervention und die Pr\u00e4senz US-amerikanischer Truppen in Syrien bis heute nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Doch der Krieg begann nicht erst mit dem Angriff im September 2014. Schon weit vor dem M\u00e4rz 2011, als in der Stadt Dara dicht an der Grenze zu Jordanien die ersten gro\u00dfen Demonstrationen stattfanden, waren geheime Operationen im Gange. Wie der US-amerikanische Journalist Seymour Hersh im April 2016 aufdeckte, gab es bereits 2006 in der US-amerikanischen Administration \u00dcberlegungen und Pl\u00e4ne, wie man die Regierung in Damaskus destabilisieren und religi\u00f6se Spannungen anheizen k\u00f6nne. Er berichtete von einer Regierungsdepesche aus dem Jahr 2006, die belegte, \u201edass die US-Botschaft f\u00fcnf Millionen Dollar f\u00fcr die Finanzierung von Dissidenten ausgegeben hatte\u201c. Eine Untersuchung von Mitarbeitern des US-Kongresses datiert den Beginn der Umsturzpl\u00e4ne sogar in das Jahr 2003, unmittelbar nach dem Irak-Krieg, als die US-Administration die Regierung in Damaskus als zu links einsch\u00e4tzte. Diesmal waren aber nicht die USA und ihre europ\u00e4ischen Verb\u00fcndeten die Hauptsponsoren, sondern vor allem Katar und Saudi-Arabien versuchten, mit Geld und Waffenlieferungen den Sturz der Regierung zu beschleunigen. Die Kollaboration der USA mit den Golfstaaten ergab allerdings nicht eine Arbeitsteilung der Art, dass die einen Geld, die anderen Waffen lieferten. Schon zu Beginn der Zusammenst\u00f6\u00dfe in Dara kamen in Libyen erbeutete Waffen mit unmarkierten NATO-Kriegsflugzeugen \u00fcber die T\u00fcrkei nach Syrien in die H\u00e4nde der Dschihadisten. <em>\u201eFranz\u00f6sische und britische Spezialeinheiten trainieren die syrischen Rebellen vor Ort, die CIA und amerikanische Spezialeinheiten beliefern die Rebellen mit Aufkl\u00e4rungsdaten, damit sie starken Verb\u00e4nden der syrischen Armee ausweichen k\u00f6nnen\u201c<\/em>, berichtete der ehemalige CIA-Analytiker Philip Girardi im Dezember 2011. Katar beteiligte sich an dem verdeckten Krieg neben Geld und Waffen mit einer besonders wertvollen Waffe: Der in Katar stationierte Fernsehsender Al Jazeera befeuerte die Auseinandersetzungen von au\u00dfen. Die USA haben sich immer damit zu rechtfertigen versucht, dass sie nur die \u201emoderaten\u201c Rebellen unterst\u00fctzen. Doch in einem Bericht der \u201eDefence Intelligent Agency\u201c (DIA) vom 12. August 2012 hei\u00dft es unmissverst\u00e4ndlich:<\/p>\n<p><em>\u201eDie Salafisten, die Muslimbruderschaft und al-Qaida im Irak sind die treibenden Kr\u00e4fte des Aufstands in Syrien\u2026 Der Westen, die Golfstaaten und die T\u00fcrkei unterst\u00fctzen die Opposition, w\u00e4hrend Russland, China und Iran das Regime unterst\u00fctzen.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Man scheut offensichtlich keinen Widerspruch. Unter dem Zeichen der Terrorbek\u00e4mpfung arbeiten die USA und NATO mit den Dschihadisten zusammen, die vor keinem Terror zur\u00fcckschrecken, weil sie das gleiche Ziel verfolgen, Assad zu st\u00fcrzen. Sie f\u00f6rdern den Terror, den sie zu bek\u00e4mpfen vorgeben.<\/p>\n<p><strong>Libyen \u2013 bis zur Ermordung Gaddafis<\/strong><\/p>\n<p>Nehmen wir als letztes Beispiel Libyen. Schon lange vor der Bombardierung Libyens durch die NATO, die am 19. M\u00e4rz 2011 begann, hatten die USA versucht, den unbequemen Muammar Gaddafi zu st\u00fcrzen. Seit den fr\u00fchen achtziger Jahren wurde er von den meinungsbildenden Medien in den USA und Gro\u00dfbritannien als \u201eTerroristen-Warlord\u201c d\u00e4monisiert. Im Juli 1981 wurde der Presse ein Plan der CIA durchgestochen, Gaddafi zu st\u00fcrzen und m\u00f6glicherweise zu t\u00f6ten. 1982 konnte abseits der gro\u00dfen Medien Hiss\u00e8ne Habr\u00e9 mit der Unterst\u00fctzung der CIA und israelischer Truppen die Regierung von Goukouni Wedeye st\u00fcrzen. Human Rights Watch berichtete:<\/p>\n<p><em>\u201eUnter Pr\u00e4sident Reagan haben die USA durch geheime paramilit\u00e4rische Unterst\u00fctzung der CIA, geholfen, Habr\u00e9 zu installieren, um, so Au\u00dfenminister Alexander Haig, \u201aGaddafi eine blutige Nase\u2018 zu verpassen\u201c. <\/em><\/p>\n<p>Ein Report von Amnesty International berichtete \u00fcber massive milit\u00e4rische und finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Habr\u00e9 durch den Kongress. Sie galt dem geheimen Krieg gegen Gaddafi. Doch die USA kamen nicht an ihr Ziel. Verschiedene weitere Pl\u00e4ne scheiterten.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich bombardierte die US-amerikanische Luftwaffe am 14.\/15. April 1986 zum ersten Mal die Hauptstadt Tripolis und Bengasi. Der Angriff war illegal, nur die Briten unterst\u00fctzten die USA. Pr\u00e4sident Ronald Reagan begr\u00fcndete ihn damals als Reaktion auf den Anschlag in der Berliner Diskothek La Belle, konnte aber nur wenige \u00fcberzeugen, es handele sich um einen Akt der Verteidigung gem. Art. 51 UN-Charta. Auch dieser Plan scheiterte und die milit\u00e4rischen Aktionen gegen Libyen verschwanden aus den Medien. Doch die CIA arbeitete weiter an ihren Pl\u00e4nen und baute eine geheime Armee auf, die aus zahlreichen Libyern bestand, die in den achtziger Jahren in die Grenzk\u00e4mpfe mit dem Tschad verstrickt waren. Als das Ger\u00fccht aufkam, Gaddafi lie\u00dfe chemische Waffen entwickeln, engagierten sich auch die Briten und gr\u00fcndeten mit dem Geheimdienst MI6 verschiedene Oppositionsgruppen in Libyen, die sie finanzierten, darunter auch die \u201eLibysche Nationalbewegung\u201c in London. Doch alle weiteren Anschl\u00e4ge blieben ohne Erfolg. Die gro\u00dfen \u00d6lreserven und die f\u00fcr die Europ\u00e4er wichtige Funktion Libyens, die afrikanischen Fl\u00fcchtlinge vor ihrem Weg \u00fcber das Mittelmehr nach Europa zu stoppen, konnten die USA und ihre NATO-Verb\u00fcndeten nur vor\u00fcbergehend mit Gaddafi vers\u00f6hnen. Dieser hingegen machte aus seiner anti-imperialistischen Haltung keinen Hehl. Als er in der UNO-Generalversammlung 2009 forderte, dass die Schuldigen des Irakkrieges vor Gericht gestellt werden m\u00fcssten \u2013 \u201eEs war ein Massaker, ein Genozid: Mehr als 1,45 Millionen Menschen kamen ums Leben. Wir werden uns daf\u00fcr einsetzen, dass der Irak-Fall vor den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) kommt, und wir wollen die Verantwortlichen dieser Massenmorde vor Gericht sehen\u201c \u2013, lebten die alten Pl\u00e4ne des Umsturzes wieder auf. Sie sollten sich im Februar 2011 in den Wirren des Arabischen Fr\u00fchlings verwirklichen lassen, bei denen die von MI6 und CIA aufgebauten Oppositionsgruppen zweifellos eine wichtige Rolle spielten. Am 19. M\u00e4rz 2011 begannen Frankreich und USA mit der Bombardierung Libyens. Zwei Tage zuvor hatte der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1973 beschlossen, eine Flugverbotszone \u00fcber Libyen zu errichten, um die Zivilbev\u00f6lkerung vor Angriffen der libyschen Luftwaffe zu sch\u00fctzen. Im Mai waren dieser Auftrag und auch das Mandat des Sicherheitsrats erf\u00fcllt, die NATO-Verb\u00e4nde setzten ihre Angriffe jedoch fort, bis Gaddafi am 20. Oktober 2011 get\u00f6tet wurde. Das war v\u00f6lkerrechtswidrig, da die Angriffe nun ohne Mandat fortgesetzt wurden. Der Sicherheitsrat schwieg dazu allerdings, was angesichts seiner Zusammensetzung nicht verwundern konnte. Auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sah keine Veranlassung zu einer Untersuchung. Allerdings hatte er bereits am 3. M\u00e4rz 2011 auf Initiative der USA eine offizielle Untersuchung gegen Gaddafi wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei seinem Kampf gegen die Rebellen aufgenommen.<\/p>\n<p><strong>Der verdeckte Krieg im V\u00f6lkerrecht<\/strong><\/p>\n<p>Wenden wir uns der juristischen Bewertung dieser oftmals geheimen W\u00fchlarbeit, Machenschaften und Interventionen, die unter dem Begriff \u201everdeckter Krieg\u201c zusammengefasst werden k\u00f6nnen, zu, so m\u00fcssen wir zun\u00e4chst darauf hinweisen, dass das internationale Recht den Begriff \u201eKrieg\u201c nicht kennt. Dort wird der Krieg enger und pr\u00e4ziser als \u201ebewaffneter Konflikt\u201c definiert. Das bedeutet, dass f\u00fcr den Wirtschaftskrieg oder den Cyberkrieg die Regeln des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, wie sie in den Haager und Genfer Konventionen sowie weiteren Konventionen und Pakten kodifiziert sind, nicht angewendet werden k\u00f6nnen. F\u00fcr diese nichtbewaffneten Konflikte m\u00fcssen andere Regeln gefunden und vereinbart werden. \u00c4hnlich strikte und verbindliche Regeln wie im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht finden wir hier nicht. Das hat zur Folge, dass die Grenzen zur Illegalit\u00e4t bei diesen \u201enichtbewaffneten \u201eKonflikten\u201c weit nach hinten verschoben sind. Die UNO-Charta listet in Art. 33 zwar verschiedene Alternativen auf, die den Streitparteien eine friedliche Beilegung ihrer Streitigkeiten erm\u00f6glichen sollen, \u201edurch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen\u201c, stellt aber keine Verfahren zur Verf\u00fcgung, mit denen diese \u201efriedliche Beilegung\u201c erzwungen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Auch die immer wiederkehrenden Versuche, diese unterschiedlichen Formen des \u201everdeckten Krieges\u201c rechtlich einzuhegen, sind bisher nicht \u00fcber Resolutionen der UN-Generalversammlung hinausgekommen. Ausgangspunkt aller juristischen \u00dcberlegungen ist der Art. 2 Z. 7 UN-Charta, der den Vereinten Nationen \u201edas Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zust\u00e4ndigkeit eines Staates geh\u00f6ren\u201c, verbietet. Da dieses nur f\u00fcr die Organisation der Vereinten Nationen ausgesprochene Verbot aber von so grundlegender Bedeutung f\u00fcr den Schutz der staatlichen Unabh\u00e4ngigkeit und Souver\u00e4nit\u00e4t ist, wird es heute auch allgemein als zwingendes Verbot zwischen den Staaten angesehen. Zu n\u00e4heren Angaben \u00fcber die Konkretisierung, Umsetzung oder Folgen dieses Verbots schweigt das Grundgesetz. Die Charta der Organisation der afrikanischen Staaten (OAS) von 1963 ist aus den eigenen historischen Erfahrungen konkreter. In Art. 3 benennt sie u.a. drei Prinzipien, die verbindlich sind:<\/p>\n<p><em>\u201e1. Die souver\u00e4ne Gleichheit aller Staaten, 2. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, 3. Respekt vor der Souver\u00e4nit\u00e4t und territorialen Integrit\u00e4t jeden Staates und f\u00fcr sein unver\u00e4u\u00dferliches Recht auf eine unabh\u00e4ngige Existenz, 4. Friedliche Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlung, Mediation, Vers\u00f6hnung und Schiedsbarkeit.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Doch auch diese Prinzipien lassen noch gen\u00fcgend Raum f\u00fcr unterschiedlichste Interpretationen, sodass sich noch im gleichen Jahr ein Ausschuss der Generalversammlung an die Arbeit machte, sieben ma\u00dfgebliche \u201eV\u00f6lkerrechtsgrunds\u00e4tze f\u00fcr freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten\u201c zu entwickeln. Das Interventionsverbot spielte dabei eine wichtige Rolle und wurde schon 1965 in einer Resolution der Generalversammlung \u201eDeclaration of the Inadmissibility of Intervention in the Domestic Affairs of States and the Protection of their Independence and Sovereignty\u201c als Resolution 2131 (XX) einstimmig beschlossen. F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter wurde das Verbot weitgehend w\u00f6rtlich in die ber\u00fchmte \u201eFriendly Relations\u201c Resolution 2625 (XXV) \u00fcbernommen und im Konsens abgestimmt. Zum Interventions- und Einmischungsverbot hei\u00dft es dort:<\/p>\n<p><em>\u201eKein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, sich aus irgendeinem Grund unmittelbar oder mittelbar in die inneren und \u00e4u\u00dferen Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Folglich sind bewaffnete Intervention und alle anderen Formen der Einmischung oder Drohversuche gegen die Rechtspers\u00f6nlichkeit eines Staates oder gegen seine politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bestandteile v\u00f6lkerrechtswidrig.<\/em><\/p>\n<p><em>Kein Staat darf wirtschaftliche, politische oder irgendwelche anderen Ma\u00dfnahmen anwenden oder zu seiner Anwendung ermutigen, um gegen einen anderen Staat Zwang in der Absicht anzuwenden, von ihm einen Verzicht auf die Aus\u00fcbung souver\u00e4ner Rechte zu erreichen oder von ihm Vorteile irgendwelcher Art zu erlangen. Desgleichen darf kein Staat subversive, terroristische oder bewaffnete Aktivit\u00e4ten organisieren, unterst\u00fctzen, sch\u00fcren, finanzieren, anreizen oder dulden, die auf den gewaltsamen Sturz des Regimes eines anderen Staates gerichtet sind, oder in b\u00fcrgerkriegsartige K\u00e4mpfe in einem anderen Staat eingreifen.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Obwohl die Generalversammlung immer wieder in ihren Resolutionen Bezug auf die Prinzipiendeklaration genommen hat, ist sie nicht zu V\u00f6lkergewohnheitsrecht erstarkt. Allerdings hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem ber\u00fchmten Urteil vom 27. Juni 1986 im Streit zwischen Nicaragua und den USA einzelne Teile des Interventionsverbots als rechtsverbindlich anerkannt. Es hei\u00dft in seinem Urteil u.a.:<\/p>\n<p><em>\u201eA prohibited intervention must\u2026 be one bearing matters in which each State is permitted, by the principle of State sovereignty, to decide freely. One of these is the choice of political, economic, social and cultural system, and the formulation of foreign policy. Intervention is wrongful when it uses methods of coercion in regard to such choices, which must remain free ones. The element of coercion, which defines, and indeed forms the very essence of, prohibited intervention, is particularly obvious in the case of an intervention which uses force, either in the form of military action, or in the indirect form of support for subversive or terrorist armed activities within other States.\u201c <\/em><\/p>\n<p><em>\u201eEine verbotene Intervention muss\u2026 Angelegenheiten betreffen, \u00fcber die jeder Staat nach dem Grundsatz der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t frei entscheiden kann. Dazu geh\u00f6ren die Wahl des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Systems und die Formulierung der Au\u00dfenpolitik. Eine Intervention ist unrechtm\u00e4\u00dfig, wenn sie bei diesen Entscheidungen, die frei bleiben m\u00fcssen, Zwangsmittel anwendet. Das Element der N\u00f6tigung, das die verbotene Intervention definiert und sogar ihr Wesen ausmacht, ist besonders offensichtlich im Falle einer Intervention, die Gewalt anwendet, entweder in Form einer milit\u00e4rischen Aktion oder in indirekter Form der Unterst\u00fctzung von subversiven oder terroristischen bewaffneten Aktivit\u00e4ten in anderen Staaten.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Deutlichere Kriterien f\u00fcr die Unterscheidung von verbotener und erlaubter Intervention liefert die Resolution nicht. Sie sind bisher auch nicht in der Staatenpraxis und der Wissenschaft entwickelt worden. Anhaltspunkte lassen sich allerdings dem Nicaragua-Urteil des IGH aus dem Jahr 1986 entnehmen. In diesem Urteil hat er die Unterst\u00fctzung der in Nicaragua operierenden Contras durch die USA ausdr\u00fccklich als rechtswidrig qualifiziert. Selbst die Verteilung eines Handbuchs \u201ePsychological Operations in Guerilla Warfare\u201c an die Contras hat das Gericht als Verletzung allgemeiner Prinzipien der Menschenrechte und Versto\u00df gegen das Interventionsverbot gewertet. Die Unterst\u00fctzung von Terroristen muss also nicht immer nur milit\u00e4rische Mittel anwenden, um verboten zu sein. Das gilt auch f\u00fcr den heute h\u00e4ufig angewandten Druck auf Staaten zur Einhaltung elementarer Menschenrechte. Er ist nur insoweit unbedenklich, als er nicht zum Mittel des Zwangs greift. So werden politische und wirtschaftliche Sanktionen, Embargos und Boykotts im Allgemeinen nicht vom Interventionsverbot erfasst \u2013 wie etwa die Sanktionen gegen die VR China und Russland. Sobald sie jedoch einen bestimmten Grad der Intensit\u00e4t \u00fcberschreiten, sei es der Dauer oder der Auswirkung auf die Bev\u00f6lkerung, wie die viele Opfer verursachenden Sanktionen gegen Irak oder Iran oder das jetzt \u00fcber 60 Jahre dauernde Embargo der USA gegen Kuba, versto\u00dfen sie gegen das Verbot. Die j\u00e4hrlichen Abstimmungen in der UNO gegen den Wirtschaftsboykott der USA sind nicht nur Ausdruck politischer Ablehnung der US-Praxis, sondern reflektieren ihre Qualifizierung als rechtswidrig. Insbesondere sind Sanktionen zudem verboten, wenn sie einen Regime Change zum Ziel haben.<\/p>\n<p>Mangels eindeutiger Kriterien bleibt die Grenzziehung zwischen verboten und erlaubt in jedem Einzelfall problematisch und unsicher. So hat die US-Au\u00dfenministerin Albright die Auswirkungen des US-Boykotts gegen den Irak anders eingesch\u00e4tzt als die beiden Sonderbeauftragten des UN-Generalsekret\u00e4rs, Dennis Halliday und Hans von Sponeck, die ihren Posten quittierten, da sie die Auswirkungen des Boykotts f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und menschenrechtswidrig hielten. Auch die jahrelange Einmischung der USA in die politische Entwicklung der Ukraine unter der \u00dcberschrift \u201eF\u00f6rderung der Demokratie\u201c mit dem zielgerichteten Aufbau einer Opposition und aufwendigen finanziellen und ideologischen Mitteln wird wahrscheinlich in der Regierung des schlie\u00dflich gest\u00fcrzten Janukowitsch anders beurteilt worden sein als jetzt in der Regierung Selenski. Sieht man in den Aktivit\u00e4ten die Vorbereitung eines Regime Change, was nicht weit hergeholt ist, so muss man sie als rechtswidrige Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates einordnen, so willkommen das Ergebnis den Nachfolgern der gest\u00fcrzten Regierung auch ist.<\/p>\n<p>Fassen wir zusammen, so haben sich die Einmischungen in die politischen Prozesse in allen drei L\u00e4ndern, Ukraine, Syrien und Libyen, so unterschiedlich sie waren, als schwere, rechtswidrige Interventionen in die Angelegenheiten eines fremden Staates erwiesen. Es gab keinerlei Rechtfertigung f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten, es sei denn, man l\u00e4sst die nachtr\u00e4gliche Akzeptanz der US-amerikanischen Aktivit\u00e4ten durch die Regierung Selenski als Rechtfertigung gelten. Die UN-Sonderberichterstatterin \u00fcber die negativen Folgen einseitigen Zwanges auf den Genuss von Menschenrechten, Alena Douhan, bekannte in einem Interview, \u201edass ungef\u00e4hr 98 % der heute beschlossenen Sanktionen die internationalen Pflichten der Staaten verletzen\u2026\u201c und betonte, \u201edass diese Sanktionen, die zumeist im Namen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verh\u00e4ngt werden, genau diese Grunds\u00e4tze, Werte und Normen untergraben\u201c. Sie h\u00e4tte \u201eeindeutig festgestellt\u201c, dass die Anwendung einseitiger Zwangsma\u00dfnahmen \u201edas Recht auf Entwicklung beeintr\u00e4chtigt und die Erreichung jedes einzelnen nachhaltigen Entwicklungsziels verhindert\u201c. (Xinhua v. 13. Juli 2021, <a href=\"https:\/\/english.news.cn\/20220713\/860cccd348a24f3e975945980b8476db\/c.html\">english.news.cn\/20220713\/860cccd348a24f3e975945980b8476db\/c.html<\/a>, vgl. auch Marc Bossuet, <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/419880\">The Adverse consequences of economic sanctions on the enjoyment of human rights<\/a>, Economic and Social Council, E\/CN.4\/Sub.2\/2000\/33, 21.6.2000)<\/p>\n<p>Doch bedeutet die Feststellung der Rechtswidrigkeit noch nicht die Tauglichkeit f\u00fcr eine Verfolgung mit juristischen Mitteln vor einem internationalen Gericht. Denn diese folgen nicht nur juristischen, sondern vor allem politischen \u00dcberlegungen. Seit M\u00e4rz 2022 hat der Chefankl\u00e4ger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, in der Ukraine Voruntersuchungen zur Beweissicherung von m\u00f6glichen, vornehmlich russischen Kriegsverbrechen eingeleitet. In Koblenz hat es einen viel beachteten Prozess gegen zwei Syrer wegen Staatsfolter gegeben, der mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bzw. viereinhalb Jahre Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endete. Ermittlungen, die der IStGH im M\u00e4rz 2021 wegen m\u00f6glicher Kriegsverbrechen im Israel-Pal\u00e4stina-Konflikt aufgenommen hat, sind hingegen ohne Fortschritte geblieben. Die gegenw\u00e4rtigen Machtverh\u00e4ltnisse hinter dem IStGH, der kein Gericht der UNO ist, sondern unabh\u00e4ngig auf einem internationalen Vertrag mit 124 Staaten beruht, sind derart, dass bisher kein Verfahren gegen einen Mitgliedstaat der NATO er\u00f6ffnet wurde. In den F\u00e4llen, in denen die ehemalige Chefankl\u00e4gerin Fatou Bensouda es versuchte \u2013 gegen USA und Gro\u00dfbritannien wegen Foltervorw\u00fcrfen in Afghanistan und Irak \u2013, wurden die Untersuchungen nach zum Teil massiven Interventionen eingestellt. So bleibt das Res\u00fcmee zwiesp\u00e4ltig. Die Staaten haben zwar nach Jahrzehnte dauernden Verhandlungen einen Kodex internationaler Strafnormen im R\u00f6mischen Statut von 1998 entwickelt, der auf der H\u00f6he der Zeit dem aktuellen Unrechts- und Strafbewusstsein entspricht, um Straft\u00e4ter bis in die h\u00f6chsten staatlichen \u00c4mter zur Verantwortung zu ziehen. Die alte koloniale Spaltung der Welt wirkt jedoch auch nach der formalen Befreiung von der kolonialen Gewalt fort. So werden sich die alten Kolonialm\u00e4chte den von ihnen selbst entwickelten Strafnormen weiter entziehen k\u00f6nnen. Daher wird auch die Subsumierung der verschiedensten Formen verdeckter Kriege unter die Strafnormen des R\u00f6mischen Statuts derzeit kein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Ich danke Joachim Guillard f\u00fcr wertvolle Hinweise.<\/p>\n<p>Quelle: Das Argument 340\/2023, S, 182 \u2013 191.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97362\"><em>nachdenkseiten.de&#8230;<\/em><\/a><em> vom 9. Mai 2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Norman Paech. 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