{"id":1407,"date":"2016-08-08T13:26:40","date_gmt":"2016-08-08T11:26:40","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1407"},"modified":"2016-08-08T13:26:40","modified_gmt":"2016-08-08T11:26:40","slug":"frankreichs-umkaempfte-arbeitsrechts-reform-stand-8-august-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1407","title":{"rendered":"Frankreichs umk\u00e4mpfte Arbeitsrechts-\u201eReform\u201c, Stand 8. August 2016"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Das Verfassungsgericht winkt das am 21. Juli d.J. verabschiedete <\/em><\/strong><strong><em>\u201e<\/em><\/strong><strong><em>Arbeitsgesetz<\/em><\/strong><strong><em>\u201c<\/em><\/strong><strong><em> im Wesentlichen durch. Es kassiert nur unwesentliche Bestimmungen, und dies auf Antrag der konservativ-wirtschaftsliberalen Rechten.<\/em><\/strong><!--more--><\/p>\n<p><strong><em> Der Verfassungsbeschwerde von 61 Abgeordneten der parlamentarischen Linken wurde nicht stattgegeben<\/em><\/strong><strong>\u2026<\/strong><\/p>\n<p><em>Bernard Schmid<\/em>. Es ist nunmehr endg\u00fcltig damit zu rechnen, dass das w\u00e4hrend mehrerer Monate (von Februar bis Juli 2016) heftig umk\u00e4mpfte \u201eArbeitsgesetz\u201c in Frankreich z\u00fcgig in Kraft treten wird. Nunmehr fehlen nur noch die Unterschrift des Staatspr\u00e4sidenten, eine Formsache, sowie die anschlie\u00dfende Ver\u00f6ffentlichung im <em>Journal officiel<\/em>, also dem Amtsblatt\/Gesetzesanzeiger der Franz\u00f6sischen Republik. Dabei ist sicherlich nicht mehr mit \u00dcberraschungen zu rechnen.<\/p>\n<p>Das franz\u00f6sische Verfassungsgericht, also der <em>Conseil constitutionnel <\/em>(\u201eVerfassungsrat\u201c), war nach der definitiven Verabschiedung des Gesetzestexts im Parlament am 21. Juli d.J. von zwei Seiten angerufen worden. Die als <em>Les Sages<\/em> (\u201eWeise\u201c) bezeichneten Verfassungsrichter wurden sowohl durch die konservativ-wirtschaftsliberale Rechtsopposition \u2013 in Gestalt der beiden Parteien LR (Les R\u00e9publicains, fr\u00fcher UMP) und UDI \u2013 als auch durch 61 Abgeordnete aus der parlamentarischen Linken (franz\u00f6sische KP, ein Teil der Gr\u00fcnen, eine Minderheit der Sozialdemokratie) eingeschaltet.<\/p>\n<p>Die Verfassungsbeschwerde der Letztgenannten kritisierte einige inhaltliche Punkte des Gesetzestexts, aber auch das durch die Regierung gew\u00e4hlte Verfahren bei dessen Verabschiedung. Dabei hatte die Regierung drei Mal (am 10. Mai, am 05. Juli und am 19. Juli dieses Jahres) den Verfassungsartikel 49 Absatz 3 der franz\u00f6sischen Verfassung benutzt. Er erlaubt es, jegliche Aussprache in der Sache zu beenden und dadurch das parlamentarische Beratungsrecht auszuhebeln, sofern die Regierung die Vertrauensfrage stellt. In letzterem Falle haben die Abgeordneten dann nur noch die Wahl, das Kabinett durch ein Misstrauensvotum zu st\u00fcrzen oder aber den Gesetzentwurf als verabschiedet zu betrachten. Auf diese Weise, durch den R\u00fcckgriff auf den in Frankreich inzwischen ber\u00fchmten, ja sprichw\u00f6rtlichen \u201e49-3\u201c in allen drei Lesungen der franz\u00f6sischen Nationalversammlung, war die Sachdebatte im \u201eUnterhaus\u201c definitiv verhindert worden.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht gab dieser Verfassungsbeschwerde der parlamentarischen Linke jedoch nicht statt, es schmetterte sie ab.<\/p>\n<p>Hingegen gab es der konservativ-wirtschaftsliberalen Opposition in seiner Entscheidung vom vorigen Donnerstag, den 04. August d.J. in zwei Unterpunkten Recht.<\/p>\n<p>Diese hatte eine \u201eEinschr\u00e4nkung der unternehmerischen Freiheit\u201c kritisiert, welche \u2013 ihr \u2013 zufolge nicht verfassungskonform sei. Zum einen ging es um eine Bestimmung, die in Franchising-Ketten (etwa in Fastfood-Restaurants) die Schaffung einer \u201eInstanz f\u00fcr den sozialen Dialog\u201c vorsieht. Diese Instanz wird keinen gr\u00f6\u00dferen Einfluss auf irgendwelche Entscheidungen besitzen, jedoch dazu da sein, dass die Arbeit\u201egeber\u201c bei sozialen Spannungen \u00fcber Ansprechpartner\/innen verf\u00fcgen oder, so sie denn wollen, \u00fcber soziale Fragen diskutieren k\u00f6nnen. Das Verfassungsgericht betrachtet nicht ihre pure Existenz als verfassungswidrig, beanstandete jedoch, dass in der bisherigen Fassung der neuen Gesetzesbestimmung allein die Franchising-Nehmer (also die konkreten Arbeit\u201egeber\u201c, etwa Restaurantp\u00e4chter) f\u00fcr die Finanzierung h\u00e4tten aufkommen m\u00fcssen. Weder die Franchising-Geber (also die Eigent\u00fcmer eines Markennamens bei einer Kette) noch Gewerkschaften oder sonst jemand w\u00e4ren daran beteiligt gewesen. Dies kritisierte das Verfassungsgericht als in diesem Ausma\u00df unzul\u00e4ssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Franchising-Nehmer.<\/p>\n<p>Zum Zweiten erkl\u00e4rten die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtes eine Bestimmung f\u00fcr verfassungswidrig, die vorsieht, dass im Falle der R\u00e4umung eines Gewerkschaftslokals durch eine Kommune oder Gebietsk\u00f6rperschaft \u2013 die ihr Eigent\u00fcmer ist \u2013 Letztere eine Schadensersatzpflicht hat. Die Schadensersatzpflicht greift dann, wenn die Gewerkschaft die R\u00e4umlichkeit bereits seit \u00fcber f\u00fcnf Jahren nutzt, und die Kommune oder Gebietsk\u00f6rperschaft ihr diese wieder entzieht. Diese Unterbestimmung im k\u00fcnftigen \u201eArbeitsgesetz\u201c sollte Konflikte beruhigen, die vor allem seit den letzten frankreichweiten Rathauswahlen im M\u00e4rz 2014 entstanden waren. Damals waren, aufgrund des starken R\u00fcckgangs der Sozialdemokratie, viele bis dahin \u201elinks\u201c regierte Kommunen (auch viele fr\u00fchere KP-Rath\u00e4user) erstmals seit langem an die b\u00fcrgerliche Rechte gefallen. In einigen St\u00e4dten, unter anderem in Bobigny \u2013 der Bezirkshauptstadt des D\u00e9partements Seine-Saint-Denis, das die gesamte n\u00f6rdliche Pariser Banlieue umfasst -, hatten daraufhin rechte Rathausf\u00fchrungen ihren sozialen Revanchegel\u00fcsten freien Lauf gelassen und die Gewerkschaften aus ihren langj\u00e4hrig genutzten R\u00e4umen geworfen. (In Bobigny musste das UDI-gef\u00fchrte Rathaus diesen Beschluss, infolge massiver Proteste und einer ziemlich gest\u00f6rten Stadtrats-Sitzung, inzwischen wieder zur\u00fccknehmen!)<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht beanstandete nicht generell die neue Regelung, die zwar keine R\u00fcckerstattung der R\u00e4ume, jedoch einen finanziellen Schadensersatz f\u00fcr die solcherart abgestraften Gewerkschaften vorsieht. Es erkl\u00e4rte es jedoch f\u00fcr verfassungswidrig, dass dieser Passus im Gesetz auch r\u00fcckwirkend gegriffen h\u00e4tte. Der Verfassungsgericht-Entscheid\u00a0 vom 04. August 16 erkl\u00e4rt, die neue Bestimmung d\u00fcrfe keine R\u00fcckwirkung entfalten, sondern k\u00f6nne nur f\u00fcr die Zukunft greifen.<\/p>\n<p>Ansonsten kassierte das Verfassungsgericht auch drei mehr oder minder unbedeutende Bestimmungen aus formalen Gr\u00fcnden: Diese seien entweder wesensfremd, was den Regelungsgegenstand des k\u00fcnftigen Gesetzes betrifft, oder aber h\u00e4tten bereits bestehende Regeln zum Inhalt (stellten also eine Verdopplung bereits g\u00fcltiger Regelungen dar). (Vgl. zu diesem Punkt <a href=\"http:\/\/www.liberation.fr\/france\/2016\/08\/04\/loi-travail-le-conseil-constitutionnel-censure-partiellement-le-texte_1470342?xtor=EPR-450206&amp;utm_source=newsletter&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=quot\">http:\/\/www.liberation.fr\/france\/2016\/08\/04\/loi-travail-le-conseil-constitutionnel-censure-partiellement-le-texte_1470342 <\/a>)<\/p>\n<p>Alle Mitglieder des franz\u00f6sischen Verfassungsgerichts werden durch f\u00fchrende Staatsorgane ernannt: drei Mitglieder durch den amtierenden Staatspr\u00e4sidenten, drei durch den Pr\u00e4sidenten (vielleicht eines Tages auch die Pr\u00e4sidentin) der Nationalversammlung und die drei \u00fcbrigen durch den Pr\u00e4sidenten (es gab bislang keine Pr\u00e4sidentin) des Senats, also des parlamentarischen \u201eOberhauses\u201c. Den Pr\u00e4sidenten\/Vorsitzenden ernennt wiederum der Staatspr\u00e4sident. Der aktuelle Vorsitzende des Verfassungsgerichts wurde in diesem Jahr durch Pr\u00e4sident Fran\u00e7ois Hollande ernannt, es handelt sich um seinen fr\u00fcheren Au\u00dfenminister (seit 2012), Laurent Fabius. Letzterer bekleidet sein neues Amt seit dem 08. M\u00e4rz dieses Jahres. Dem Verfassungsgericht geh\u00f6ren ansonsten u.a. der fr\u00fchere sozialdemokratische Premierminister in den Jahren 1997 bis 2002, Lionel Jospin, sowie der vormalige sozialdemokratische Minister Michel Charasse an. (Vgl. <a href=\"http:\/\/www.conseil-constitutionnel.fr\/conseil-constitutionnel\/francais\/le-conseil-constitutionnel\/les-membres-du-conseil\/liste-des-membres\/liste-des-membres-du-conseil-constitutionnel.319.html\">http:\/\/www.conseil-constitutionnel.fr\/conseil-constitutionnel\/francais\/le-conseil-constitutionnel\/les-membres-du-conseil\/liste-des-membres\/liste-des-membres-du-conseil-constitutionnel.319.html <\/a>) Neben den neun Mitgliedern haben im \u00dcbrigen auch alle fr\u00fcheren Staatspr\u00e4sidenten einen Sitz im \u201eVerfassungsrat\u201c. Diese Aufgabe nimmt derzeit nur ein Ex-Pr\u00e4sident, der Wirtschaftsliberale Val\u00e9ry Giscard d\u2019Estaing (im Elys\u00e9e-Palast von 1974 bis 1981), aktiv wahr.<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/internationales\/frankreich\/politik-frankreich\/politik-arbeitsgesetz_widerstand\/frankreichs-umkaempfte-arbeitsrechts-reform-teil-45\/\">labournet.de&#8230;<\/a>\u00a0 vom 9. August 2016<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verfassungsgericht winkt das am 21. Juli d.J. verabschiedete \u201eArbeitsgesetz\u201c im Wesentlichen durch. 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