{"id":14730,"date":"2024-07-22T10:59:12","date_gmt":"2024-07-22T08:59:12","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=14730"},"modified":"2024-07-22T10:59:13","modified_gmt":"2024-07-22T08:59:13","slug":"nein-zu-bvg-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=14730","title":{"rendered":"NEIN zu BVG 21"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Reform der 2. S\u00e4ule ist f\u00fcr alle Versicherten sch\u00e4dlich und nur f\u00fcr Swiss Life gewinnbringend. Eine ausf\u00fchrliche Analyse der BVG-Revision, \u00fcber die in der Schweiz am 22. September 2024 abgestimmt wird.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Von Guido Freda, urspr\u00fcnglich erschienen auf <\/strong><a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/suisse-non-a-lpp-21-non-a-un-projet-nefaste-pour-les-assure%C2%B7e%C2%B7s-profitable-pour-la-seule-swiss-life.html\"><strong>alencontre.org<\/strong><\/a><!--more--><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Lohnprozente \u2260 Lohnprozente?<\/strong><\/li>\n<li>Auf den ersten Blick \u00fcberraschend, spiegelt diese seltsame Ungleichheit, 1Fr \u2260 1Fr, die Stellung der b\u00fcrgerlichen Parteien zur Finanzierung der Altersvorsorge \u00fcber Lohnbeitr\u00e4ge wider: Lohnprozente w\u00e4ren <em>gut, um ihr Projekt BVG 21 zu finanzieren, <\/em>aber <em>dieselben <\/em>Beitr\u00e4ge <em>w\u00e4ren schlecht, um AHV x 13 zu finanzieren<\/em>!<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>G\u00e4be es diese Ungleichheit, so w\u00e4re das Gegenteil der Fall<\/strong>: Die Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge um 0,4%, welche ausreicht, um mittelfristig <strong>AHV x 13 zu <\/strong>finanzieren, bedeutet f\u00fcr eine Person, die 2\u2019000 Fr. pro Monat verdient, 8 Fr. pro Monat, f\u00fcr eine Person, die 3\u2019000 Fr. pro Monat verdient, 13 Fr. pro Monat und f\u00fcr eine Person, die 4\u2019000 Fr. pro Monat verdient, 17 Fr. pro Monat.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>BVG 21 hingegen <\/strong>werden dieselben Personen im Durchschnitt <em>mindestens<\/em><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn1\">[1]<\/a><strong> 92, 138 bzw. 184 Franken pro Monat <\/strong>einzahlen<strong>! Bestenfalls<\/strong> werden sie dann bei 40 <em>vollen <\/em>Beitragsjahren 540, 810 bzw. 1080 Franken pro Monat erhalten.<\/p>\n<p>Dank AHV x 13 werden Personen, die \u2013 wie bereits erw\u00e4hnt und fr\u00fchestens ab 2026 \u2013 monatlich 8, 13 bzw. 17 Franken mehr als heute einzahlen, ab 2026 eine Rente von 1465, 1747 bzw. 1961 Franken pro Monat erhalten. Die Aufbesserung dank AHV x 13 bel\u00e4uft sich somit auf 119, 140 bzw. 159 Franken pro Monat. Bei all diesen Personen wirkt sich jeder zus\u00e4tzliche Franken, den sie monatlich in die AHV einzahlen, im Durchschnitt <strong>zehnfach auf die Rente aus.<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVG 21 ist also f\u00fcr Geringverdiener, insbesondere f\u00fcr Frauen, sehr nachteilig, da es ihren Lohn, der ohnehin nicht zum Leben ausreicht, noch stark schm\u00e4lert<\/strong>. Warum also bek\u00e4mpfen die b\u00fcrgerlichen Parteien AHV x 13, unterst\u00fctzen aber BVG 21? Die Erkl\u00e4rung ist einfach: Diese Parteien treten als Stellvertreterinnen jener 8 % der erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung auf, welche in die AHV mehr einzahlen als sie erhalten<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn2\">[2]<\/a>. Den Gipfel der Heuchelei erreichten jene, welche die Beschneidung des Lohnes der Kassiererin durch Lohnbeitr\u00e4ge bemitleideten, aber im Parlament f\u00fcr BVG 21 stimmten und dabei vorgaben, ebendieser Kassiererin helfen zu wollen. Wie der ehemalige Bundesrat Hans-Peter TSCHUDI zu sagen pflegte: \u201c<em>Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht die Reichen<\/em>\u201c. Im Bundesparlament haben die Rechtsparteien ein einziges Anliegen: Diejenigen, welche die AHV schon jetzt am wenigsten ben\u00f6tigen selbst vor den geringsten neuen Beitr\u00e4gen zu schonen. W\u00e4hrend der Covid-Epidemie hatten die Vertreter:innen dieser Parteien den Mund voll, um die Verdienste von Kassiererinnen und Krankenschwestern zu w\u00fcrdigen. Heute wollen sie sie dazu zwingen, sehr hohe Beitr\u00e4ge zu zahlen, und zwar f\u00fcr Renten, welche sie erst nach 40 Jahren und nur dann im vollen Betrag erhalten, wenn sie kinderlos bleiben und nie arbeitslos werden.<\/p>\n<p>Sicherlich ist f\u00fcr einen Teil der Frauen im Niedriglohnbereich, selbst wenn sie Kinder haben, der Zwang, 100 % zu arbeiten, sehr stark. Dar\u00fcber hinaus sind es sie, welche am ehesten von Arbeitslosigkeit betroffen sind.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Propaganda der Rechtsparteien zufolge bedeutete eine Erh\u00f6hung der AHV-Renten, bei der die Rentenerh\u00f6hung \u201c<em>zus\u00e4tzlich<\/em>\u201d durch Lohnprozente finanziert wird, \u201c<em><u>die jungen Leute zweimal f\u00fcr dumm zu verkaufen<\/u><\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn3\">[3]<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Verdient jedoch jemand 2000 Fr. pro Monat, so muss sie gem\u00e4ss BVG 21 \u00fcber 40 Jahre insgesamt <strong>44\u2019160 <\/strong>Fr. einzahlen. Um denselben zus\u00e4tzlichen Rentenbetrag (540 Fr. pro Monat) von der AHV zu erhalten m\u00fcsste sie ihren AHV-Beitrag nur um 36.50 Fr. pro Monat erh\u00f6hen, d.h. <strong>17\u2019541 <\/strong>Fr. \u00fcber den gleichen Zeitraum.<\/p>\n<p>Verdient jemand 5000 Fr. pro Monat, so muss sie gem\u00e4ss BVG 21 \u00fcber 40 Jahre insgesamt <strong>110\u2019400 <\/strong>Fr einzahlen. Um denselben zus\u00e4tzlichen Rentenbetrag (1\u2019350 Fr. pro Monat) von der AHV zu erhalten, m\u00fcsste sie ihren AHV-Beitrag nur um 157 Fr. pro Monat erh\u00f6hen, d.h. <strong>75\u2019406 <\/strong>Fr. \u00fcber den gleichen Zeitraum.<\/p>\n<p>Verdient jemand 7000 Fr. pro Monat, so muss sie gem\u00e4ss BVG 21 \u00fcber 40 Jahre insgesamt <strong>154\u2019560 <\/strong>Fr einzahlen. Um denselben zus\u00e4tzlichen Rentenbetrag (1\u2019890 Fr. pro Monat) von der AHV zu erhalten m\u00fcsste sie ihren AHV-Beitrag nur um 267 Fr. pro Monat erh\u00f6hen, d.h. <strong>128\u2019039 <\/strong>Fr. \u00fcber den gleichen Zeitraum.<\/p>\n<p>Der <em>Medianlohn <\/em>belief sich 2022 in der Schweiz auf 6&#8217;788 Fr. pro Monat f\u00fcr eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn4\">[4]<\/a>. Die H\u00e4lfte der Lohnabh\u00e4ngigen hat somit mindestens einen solchen Lohn erhalten. F\u00fcr weit mehr als die H\u00e4lfte der Lohnabh\u00e4ngigen (in Wirklichkeit f\u00fcr 92% der Lohnabh\u00e4ngigen, wie bereits erw\u00e4hnt<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn5\">[5]<\/a>) ist die AHV viel g\u00fcnstiger als das BVG. BVG 21 ist sogar noch viel schlechter, weil es die Jungen dazu zwingt, ihr ganzes Leben lang viel mehr zu einzuzahlen, als es sie kosten w\u00fcrde, eine Verbesserung der AHV zu finanzieren. Dasselbe gilt f\u00fcr die bescheidene Verbesserung der Invalidit\u00e4ts- und Hinterbliebenenleistungen des BVG durch BVG 21, eine Verbesserung, welche kraft einer Erh\u00f6hung der AHV\/IV-Leistungen zu weitaus geringeren Kosten f\u00fcr die Betroffenen zu erhalten w\u00e4re (siehe auch C 6 unten).<\/p>\n<p>Man kann also die Bemerkung an den Absender zur\u00fcckschicken: Es ist die NZZ, welche die jungen Leute zweimal f\u00fcr dumm verkauft \u2013 mit Ausnahme jener 8 %, als deren Vertreterin sie auftritt. Und nicht einmal sicher ist es, dass all jene 8 % Topverdiener:innen, wie von der NZZ bef\u00fcrwortet, jegliche finanzielle Verantwortung f\u00fcr die Renten der restlichen Gesellschaft von sich weisen, denn ohne diese gesellschaftliche Arbeit erhielten sie weder Bildung, noch Gesundheitsf\u00fcrsorge, noch k\u00f6nnten sie zuweilen sogar, wie w\u00e4hrend der COVID-Zeit, dank des Gesundheitspersonals und auch anderen wesentlichen Dienstleister:innen, einfach nur <em>\u00fcberleben<\/em>.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Das BVG, mit oder ohne BVG 21, zeichnet sich nicht bloss durch eine beinahe g\u00e4nzlich fehlende Solidarit\u00e4t aus. Im Gegensatz zum BVG ber\u00fccksichtigt die AHV n\u00e4mlich Jahre, in denen Eltern Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen, indem sie einerseits Beitragsl\u00fccken vermeidet, die zu Rentenk\u00fcrzungen f\u00fchren, und andererseits im Fall der Betreuung von Angeh\u00f6rigen und der Erziehung von Kindern f\u00fcr diese Aufgabe ein Einkommen dem individuellen Konto der versicherten Person gutschreibt<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn6\">[6]<\/a>. Bei Arbeitslosigkeit <em>zieht <\/em>w\u00e4hrend der Entsch\u00e4digungszeit \u201c<em>die Kasse den vom Arbeitnehmer geschuldeten Beitragsanteil an die AHV <\/em>[\u2026]<em> vom Betrag der Entsch\u00e4digung ab und entrichtet ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die AHV<\/em><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn7\"><sup>[7]<\/sup><\/a>.\u201d Die Leistungen, insbesondere die Rentenleistungen, der AHV werden somit auch durch Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht geschm\u00e4lert. Das Gegenteil gilt f\u00fcr das BVG: Eine arbeitslose Person zahlt keine Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Altersvorsorge. Diese wesentlichen M\u00e4ngel des BVG sind ein weiterer Grund, seinen durch BVG 21 vorgesehenen Ausbau abzulehnen.<\/li>\n<li>Die Propagandisten der Rechtsparteien behaupten des Weiteren, die AHV bewirke eine \u201c<em>versteckte Umverteilung<\/em>\u201c. Doch wer hat sich als erster f\u00fcr den Finanzierungsmechanismus der AHV eingesetzt? Der freisinnige Bundesrat Walther STAMPFLI<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn8\">[8]<\/a>! Ein B\u00fcrgerlicher soll also den <em>versteckten <\/em>Mechanismus erfunden haben, der heute vom offiziellen Organ der Schweizer Bourgeoisie, der NZZ, angeprangert wird? Das kann nicht ihr Ernst sein<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn9\">[9]<\/a>.<\/li>\n<li>Jeder BVG-Ausbau, und namentlich BVG 21, ist kurz gesagt nichts anderes als ein Griff in die Tasche der durch die Teuerung schon gebeutelten Lohnabh\u00e4ngigen<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn10\">[10]<\/a> \u2013 ganz zu schweigen von den im Mietpreisindex wenig oder gar nicht ber\u00fccksichtigten Mieten und Krankenkassenpr\u00e4mien. <strong>F\u00fcr alle jungen Menschen <\/strong>ist die Erh\u00f6hung der obligatorischen BVG-Beitr\u00e4ge im Vergleich zur Aufbesserung kraft AHV x 13 (siehe 1 und 2 oben) ein so gro\u00dfer Nachteil, dass sie einer <strong>Zumutung <\/strong>gleichkommt. Noch nachteiliger ist BVG 21 f\u00fcr <strong>junge <\/strong>Menschen mit prek\u00e4rer Arbeit oder Teilzeitarbeit, insbesondere f\u00fcr sehr niedrige L\u00f6hne, die zum Teil bislang \u00fcberhaupt nicht BVG-pflichtig waren. Mit der f\u00fcr sie typischen Heuchelei haben die Vertreter:innen der Rechtsparteien, die bei fr\u00fcheren Abstimmungen vorgaben, die Rente der \u201c<em>Migros-Kassiererin<\/em>\u201d zu verteidigen, AHVx13 bek\u00e4mpft, sie werden aber die Annahme von BVG 21 bef\u00fcrworten: so verteidigen sie nicht die Kassiererin, sondern ihre eigene Schatulle<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn11\">[11]<\/a>, sowie die Gewinne der Lebensversicherer.<\/li>\n<li>Die einzigen, die von der Erh\u00f6hung der BVG-Beitr\u00e4ge profitieren werden, sind denn auch die Finanzintermedi\u00e4re, vor allem die Lebensversicherer, und allen voran SWISS LIFE (siehe: https:<a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a> ). Sie werden ihre ohnehin schon unversch\u00e4mten Profite noch weiter steigern, dank dem irref\u00fchrenden Mechanismus der sogenannten \u201c<em>Legal Quote\u201d, <\/em>der 2004 vom freisinnigen Bundesrat Hans-Rudolf MERZ frei erfunden wurde<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn12\">[12]<\/a>. Anstatt den versicherten Personen eine Mindestquote vom Gewinn des Versicherers zu garantieren, bel\u00e4sst die Verordnung des uns\u00e4glichen MERZ den Versicherern bis zu 10% des Nettokapitalertrags und der Risiko- und Kostenpr\u00e4mien (Pr\u00e4mien, die sie wohlbemerkt nach Belieben selbst festlegen k\u00f6nnen, sogar bis zum Doppelten der Schadenkosten). Diese Bestimmung ist in Europa einzigartig, sogar im Bereich der <em>privaten Einzelversicherung, <\/em>wobei das BVG eine <em>obligatorische Kollektivversicherung<\/em> ist!<\/li>\n<li><strong> Die angemessene Deckung des Existenzbedarfs \u2013 ein seit 1972 uneingel\u00f6stes Versprechen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei der entscheidenden Abstimmung \u00fcber das Rentensystem am 3. Dezember 1972 versprachen die Beh\u00f6rden dem Volk, dass die <em>Renten der AHV\/IV <\/em>(<em>erste S\u00e4ule<\/em>)<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn13\">[13]<\/a> in Zukunft den \u201c<strong>Existenzbedarf <\/strong><em>in angemessener Weise<\/em>\u201d decken w\u00fcrden; Au\u00dferdem versprachen die Beh\u00f6rden, eine obligatorische Berufsversicherung (<em>zweite S\u00e4ule<\/em><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn14\">[14]<\/a> ) einzuf\u00fchren, dank welcher \u00ab<em>die Fortsetzung der <strong>gewohnten Lebenshaltung<\/strong> in angemessener Weise<\/em>\u00bb erm\u00f6glicht werden sollte, dies mit dem Ziel, die Initiative der Partei der Arbeit (PdA)<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn15\">[15]<\/a> zu bek\u00e4mpfen; diese Initiative verlangte Renten, die mindestens 60% des durchschnittlichen Jahreseinkommens der besten f\u00fcnf Jahre des Versicherten erreichen<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn16\">[16]<\/a>.<\/p>\n<p>Laut Bundesrat versteht man unter<strong> Existenzbedarf \u00ab<\/strong><em>nicht das biologische Existenzminimum schlechthin, unter dessen Grenze Leben und Gesundheit eines Menschen bedroht w\u00e4ren, sondern \u00ab<\/em>einen unter den heutigen Gegebenheiten vertretbaren h\u00f6heren Betrag, der erforderlich ist, um den alten Leuten einen einfachen, aber menschenw\u00fcrdigen Lebensabend zu erm\u00f6glichen<strong>\u00bb<\/strong><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn17\"><sup>[17]<\/sup><\/a><strong>.<\/strong><\/p>\n<p>Die <em>Erg\u00e4nzungsleistungen <\/em>(EL) wurden bereits 1966 eingef\u00fchrt, um die Leistungen der AHV\/IV zu erg\u00e4nzen, wenn diese ungen\u00fcgend sind<em>, <\/em>insbesondere wenn es sich um Teilrenten handelt (Beitragsl\u00fccke aufgrund einer unvollst\u00e4ndigen Beitragsdauer)<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn18\">[18]<\/a>. Diese <em>bed\u00fcrftigkeitsabh\u00e4ngigen <\/em>Leistungen galten bis zum 1. Januar 2008<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn19\">[19]<\/a> als <em>provisorisch, <\/em>in der nie erf\u00fcllten Erwartung, dass die Versprechen von 1972 von den Beh\u00f6rden eingehalten w\u00fcrden.\u00a0 Obwohl es sich um eine Sozial<em>versicherung<\/em> handelt, werden die EL seitens der b\u00fcrgerlichen Mehrheitsparteien im Parlament zunehmend als Sozial<em>hilfe<\/em> behandelt. So m\u00fcssen die Erben der Empf\u00e4nger sie seit 2021 zur\u00fcckerstatten, auch wenn sie zu Recht bezogen wurden, mit Ausnahme eines Freibetrags von 40\u2019000 Franken.<\/p>\n<p>Wie Anne-Sylvie DUPONT jedoch 2021<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn20\">[20]<\/a> festhielt, \u201c<em>besteht heute ein breiter Konsens dar\u00fcber, dass die Renten der AHV\/IV, <u>einschlie\u00dflich der Vollrenten<\/u>, das Verfassungsziel<\/em>\u201d der angemessenen Deckung des Existenzbedarfs <em>nicht erreichen.<\/em> Die seit 1972 wortbr\u00fcchigen Bundesbeh\u00f6rden halten das Volk weiterhin zum Narren. Das Volk begann dies zur Kenntnis zu nehmen, als es am 3. M\u00e4rz 2024 der Einf\u00fchrung einer dreizehnten AHV-Rente zustimmte<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn21\">[21]<\/a>.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung <em>in angemessener Weise<\/em><\/strong><\/li>\n<li>Im Gegensatz zur AHV\/IV (erste S\u00e4ule), in der die Erwerbst\u00e4tigen f\u00fcr die Rentner zahlen, sieht das Finanzierungsmodell<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn22\">[22]<\/a> der zweiten S\u00e4ule, die 1985 durch das BVG<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn23\">[23]<\/a> obligatorisch wurde, vor, dass jede Person <em>f\u00fcr sich selbst<\/em> Beitr\u00e4ge zahlt, mit einer gemeinsamen Anlage und Verwaltung des Vorsorgekapitals, und mit einer begrenzten Solidarit\u00e4t, insbesondere im Hinblick auf das Invalidit\u00e4ts- und Todesfallrisiko. Die angesammelten Kapitalien sind betr\u00e4chtlich, 1159 Milliarden Franken im Jahr 2021<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn24\">[24]<\/a>, aber ihre Rendite ist in den letzten Jahren gesunken. Zusammen sollen die erste und die zweite S\u00e4ule daf\u00fcr sorgen, dass die gewohnte Lebenshaltung \u201cin <em>angemessener Weise\u201d <\/em>fortgesetzt werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vergleicht man die erste und die zweite S\u00e4ule, so stellt man fest, dass die <em>durchschnittliche <\/em>AHV-Rente (erste S\u00e4ule) im Jahr 2022 1&#8217;874 Franken pro Monat betrug<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn25\">[25]<\/a>. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik weist darauf hin, dass sich die H\u00f6he der AHV-Renten zwischen den Geschlechtern nur geringf\u00fcgig unterscheidet<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn26\">[26]<\/a>. Es ist sogar so, dass die durchschnittliche Jahresrente f\u00fcr Frauen etwas h\u00f6her ist (3,7%) als f\u00fcr M\u00e4nner<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn27\">[27]<\/a>. In der beruflichen Vorsorge (zweite S\u00e4ule) sind die Unterschiede hingegen gross: Frauen erhalten deutlich seltener eine Rente aus der 2. S\u00e4ule als M\u00e4nner (49,4 % gegen\u00fcber 69,8 %) und wenn sie eine Rente erhalten, ist diese um rund 46 % niedriger als die eines Mannes.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Lohnbeitr\u00e4ge von Geringverdienern zu erh\u00f6hen, indem man die ohnehin schon zu niedrigen Einkommen (siehe A oben) stark schm\u00e4lert, wie es BVG 21 tut, ist also eine doppelt falsche \u201c<em>L\u00f6sung<\/em>\u201c<em>.<\/em> F\u00fcr Personen, die Niedrigl\u00f6hne erzielen und\/oder zerkl\u00fcftete Karrieren haben, w\u00fcrde die Rente aus der zweiten S\u00e4ule auch mit BVG 21 bei weitem nicht ausreichen, um zusammen mit der AHV auch nur den Existenzbedarf angemessen zu decken. Andererseits wird BVG 21 die bestgestellten 8 %<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn28\">[28]<\/a> der Erwerbsbev\u00f6lkerung im Gegensatz zur AHV von jeglicher finanzieller Verantwortung f\u00fcr die Rente dieser Personen befreien. Und dies, obwohl diese Menschen ohne die Arbeit der \u00fcbrigen Gesellschaft weder Bildung, noch Gesundheitsf\u00fcrsorge geniessen, noch sogar ihr blosses \u00dcberleben sichern k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Der Anteil der <em>obligatorischen<\/em> beruflichen Vorsorge (d.h. das vom BVG erforderte Minimum) an den Kapitalien der Zweiten S\u00e4ule kann auf etwa 40%<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn29\">[29]<\/a> gesch\u00e4tzt werden, der Rest entf\u00e4llt auf die <em>\u00fcber<\/em>obligatorische Vorsorge, welche Leistungen \u00fcber das BVG-Minimum hinaus erbringt. Die obligatorische Vorsorge macht somit einen nicht unerheblichen Teil der Renten aus. Die Senkung des Rentenumwandlungssatzes durch BVG 21, von 6.8% auf 6%, wird zu einer Senkung des obligatorischen Teils der Renten um 11,76% f\u00fchren; sie ist somit ein Angriff auf die Leistungsgarantie (60% des Erwerbseinkommens<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn30\">[30]<\/a>), die 1972 versprochen und bei der Einf\u00fchrung des BVG 1985 erneuert wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wie der Bundesrat feststellt, \u201d <em>Rund 12 Prozent der Versicherten sind f\u00fcr die Altersleistungen nur nach den Mindestbestimmungen der obligatorischen Vorsorge versichert. Weitere rund 20 Prozent sind stark vom Mindestumwandlungssatz betroffen, da der \u00fcberobligatorische Anteil an ihrem Altersguthaben gering ist<\/em>.\u00bb<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn31\">[31]<\/a>.<\/p>\n<p>Die <em>maximale <\/em>Rente gem\u00e4ss dem BVG-Obligatorium, f\u00fcr eine Person, die w\u00e4hrend 40 Jahren auf dem gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lohnanteil (maximaler sogenannter koordinierter Lohn von Fr. 5&#8217;206.25 pro Monat, was einem AHV-Lohn von Fr. 7\u2019350 pro Monat entspricht) Beitr\u00e4ge bezahlt hat, bel\u00e4uft sich Ende 2024 auf Fr. <strong>2&#8217;203 pro Monat<\/strong><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn32\">[32]<\/a>. Die <em>minimale BVG-Rente <\/em>(bei einem AHV-Lohn von Fr. 1&#8217;837.50 pro Monat), ebenfalls bei voller Beitragsdauer von 40 Jahren, betr\u00e4gt Fr. <strong>133 pro Monat<\/strong>. Ein Lohn unter 1&#8217;837.50 pro Monat ist gem\u00e4ss BVG nicht beitragspflichtig<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn33\">[33]<\/a>.<\/p>\n<p>Bei denselben L\u00f6hnen betragen die <strong>AHV-Renten <\/strong>(ohne 13. Rente) Fr. <strong>2&#8217;450 <\/strong>bzw. Fr. <strong>1&#8217;225 pro Monat<\/strong>.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Was die Renten der weitergehenden Vorsorge betrifft (Renten, die \u00fcber das BVG-Minimum hinausgehen, \u00fcberobligatorische Vorsorge), so sind diese in den letzten Jahren bereits stark gesunken. Schon damals niedriger als der obligatorische Umwandlungssatz von 6.8%, betrug der \u00fcberobligatorische Umwandlungssatz im Jahr 2014 durchschnittlich 6.05%: \u201c[\u2026] <em>Zwischen 2014 und 2022 wurden die Umwandlungss\u00e4tze <\/em>[weiter] <em>im Durchschnitt von 6.05 auf 5.21% gesenkt, was einer Senkung um rund 14% entspricht<\/em>\u201d <a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn34\">[34]<\/a>.<\/li>\n<li>Ein Teil der B\u00fcrgerlichen, zu deren Sprachrohr sich die NZZ machte, wollte die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium sogar nicht einmal ausgleichen. Ihr Argument: Die \u201c<em>armen Schlucker<\/em>\u201d leben l\u00e4nger, sie erhalten also eine geringere Rente, aber \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, so dass sie nichts verlieren! Diesem Argument \u00ab\u00e0 la Marie-Antoinette\u00bb (das Volk hat kein Brot? Es soll doch Kuchen essen) leistete die Mehrheit des Parlaments keine Folge. Die Senkung der gesetzlichen Mindestrenten musste also durch \u00dcbergangsleistungen ausgeglichen werden<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn35\">[35]<\/a>, solange bis das angesparte Kapital \u00fcber 40 Jahre wieder auf ein Niveau steigt, das die Senkung der Renten durch die Senkung des Umwandlungssatzes ausgleichen kann. Aber die \u00dcbergangsleistungen m\u00fcssen durch Beitr\u00e4ge finanziert werden. Wie soll das geschehen? BVG 21 macht hier ein weiteres Geschenk an die Reichsten, die mehr als 176\u2019400 Fr. pro Jahr verdienen. Der Bundesrat sah vor, dass sich alle L\u00f6hne bis 860\u2019400 Fr. pro Jahr an der Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen f\u00fcr die Senkung des Umwandlungssatzes beteiligen sollten<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn36\">[36]<\/a>. Die b\u00fcrgerlichen Parteien beschlossen jedoch, den Teil der L\u00f6hne, der \u00fcber 176\u2019400 Fr. liegt, von jeglicher diesbez\u00fcglichen Abgabe zu befreien. Dieses schockierende Beispiel f\u00fcr \u201c<em>verk\u00fcrzte Solidarit\u00e4t und verk\u00fcrzte Steuergerechtigkeit zugunsten der Besserverdienenden<\/em>\u201d ist ein weiterer Grund, BVG 21 abzulehnen.<\/li>\n<li>Da sich die rechten Propagandisten der Unbeliebtheit einer Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge f\u00fcr das BVG bewusst sind, stellen sie nun (mit Ausnahme einer Minderheit des SGV und der SVP) die Ausweitung des Vorsorgeschutzes auf einen Teil der Niedrigl\u00f6hne in den Vordergrund, insbesondere von Frauen und von prek\u00e4r oder teilzeitlich besch\u00e4ftigten Lohnabh\u00e4ngigen. In diesem Punkt ist die T\u00e4uschung am offensichtlichsten. Die Eintrittsschwelle in das BVG wird n\u00e4mlich durch BVG 21 von 22\u2019050 Fr. pro Jahr auf 19\u2019845 Fr. gesenkt, wovon 80% versichert sein w\u00fcrden. Von diesem Eintrittslohn von 1\u2019653.75 Fr. pro Monat wird der beitragspflichtige (versicherte) Lohn 1\u2019323 Fr. pro Monat und der BVG 21-Beitrag f\u00fcr die Versicherte im Durchschnitt 76.- Fr<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn37\">[37]<\/a> pro Monat betragen, was zum aktuellen AHV\/IV-Beitrag von 84 Fr. pro Monat hinzuk\u00e4me. Die aktuelle AHV-Rente f\u00fcr diesen Lohn betr\u00e4gt Fr. 1\u2019336 pro Monat<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn38\">[38]<\/a>. Bestenfalls kann die betreffende Versicherte nach 40, nie durch Arbeitslosigkeit unterbrochenen Beitragsjahren mit einer BVG 21-Rente von <strong>427 <\/strong>Fr. pro Monat rechnen. W\u00fcrde sie diese zus\u00e4tzlichen 76 Fr. nicht in eine Pensionskasse, sondern in die AHV einzahlen, so erhielte sie eine zus\u00e4tzliche monatliche AHV-Monatsrente von <strong>607 Fr.<\/strong>, d.h. insgesamt also 1&#8217;943 Fr. pro Monat<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn39\">[39]<\/a>! Hier zeigt sich das Ausma\u00df der Desinformation, die von rechten Kreisen betrieben und leider von einigen b\u00fcrgerlichen Frauenverb\u00e4nden \u00fcbernommen wird.<\/li>\n<li>Die Frage lautet daher: <em>Wie kann man <\/em>in Zukunft die sinkenden Rentenleistungen der zweiten S\u00e4ule ausgleichen? Die Volksabstimmung vom 3. M\u00e4rz 2024 weist den Weg: Die Leistungen der AHV m\u00fcssen erh\u00f6ht werden, und zwar \u00fcber die notwendige, aber bescheidene Verbesserung hinaus, die AHV x 13 mit sich gebracht hat. Muss man sich in der Zwischenzeit damit abfinden, den Rentenumwandlungssatz im BVG zu senken? Neben dem oben erw\u00e4hnten R\u00fcckgang der Kapitalrenditen f\u00fchren die b\u00fcrgerlichen Propagandisten <em>die steigende Lebenserwartung <\/em>als Argument f\u00fcr die Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes an, wie dies bereits im \u00fcberobligatorischen Bereich geschehen ist.<\/li>\n<li><strong> Wer lebt l\u00e4nger und bei guter Gesundheit, wer wird fr\u00fchpensioniert?<\/strong><\/li>\n<li>Die Lebenserwartung bei guter Gesundheit <em>h\u00e4ngt vom sozio\u00f6konomischen Status ab. <\/em>In der Schweiz hat sich die Kluft zwischen den Bildungsniveaus zwischen 1990 und 2014 vergr\u00f6\u00dfert; der Unterschied zwischen Personen mit obligatorischem und denen mit h\u00f6herem Bildungsstand stieg bei M\u00e4nnern von 7,6 auf 8,8 Jahre und bei Frauen von 3,3 auf 5 Jahre<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn40\"><sup>[40]<\/sup><\/a> . Nun findet man die Personen, die am fr\u00fchesten in Pension gehen, mehrheitlich im Banken- und Versicherungssektor<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn41\"><sup>[41]<\/sup><\/a>, es sind also dieselben Leute, welche den Rest der Bev\u00f6lkerung dazu auffordern, l\u00e4nger zu arbeiten. Dies geschieht mit aktiver Unterst\u00fctzung der jungen FDP<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn42\"><sup>[42]<\/sup><\/a>, deren Mitglieder sich aufgrund ihres politischen Engagements<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn43\"><sup>[43]<\/sup><\/a> zweifellos erhoffen, selber fr\u00fchzeitig in Pension gehen zu k\u00f6nnen, wenn sie an der Reihe sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dass die Privilegierten fr\u00fcher in Rente gehen k\u00f6nnen als andere und dar\u00fcber hinaus l\u00e4nger bei guter Gesundheit leben, geh\u00f6rt f\u00fcr die Bourgeoisie zur \u201c<em>nat\u00fcrlichen Ordnung<\/em>\u201c. Die NZZ stellt unwiderlegbar fest: \u201c<em>Reiche k\u00f6nnen sich nat\u00fcrlich mehr leisten als Arme<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn44\"><sup>[44]<\/sup><\/a>. Wem sich gegen die oben genannten Ungleichheiten wehren will, dem h\u00e4lt die Zeitung ein schlagendes Argument entgegen: \u201c<em>Wer das als Skandal empfindet, m\u00fcsste per sofort das Privateigentum weitgehend abschaffen. Wozu das f\u00fchrt, hat die Geschichte eindr\u00fccklich gezeigt<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn45\">[45]<\/a>.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Unterschiede in der Lebenserwartung, insbesondere in der Lebenserwartung bei guter Gesundheit, werden von der NZZ vor allem auf das <em>individuelle Verhalten <\/em>zur\u00fcckgef\u00fchrt.\u00a0 Zwar k\u00f6nne die soziale Stellung von Menschen mit niedrigem Bildungsniveau zu einer geringeren Lebenserwartung beitragen, weil sie aus finanziellen Gr\u00fcnden auf n\u00f6tige Gesundheitsleistungen verzichten, r\u00e4umt der Journalist ein. Er weist jedoch darauf hin, dass die Ursache f\u00fcr ihr niedriges Bildungsniveau in ihrem \u00ab<em>fr\u00fcheren Bildungsverhalten<\/em>\u00bb liegen k\u00f6nnte. Seine Schlussfolgerung ist trotzdem \u201cgro\u00dfz\u00fcgig\u201d: \u201c<em>das ginge relativ weit <\/em>\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es sei daran erinnert, dass jede Form von <em>staatlicher <\/em>Rente, auch im Kapitaldeckungsverfahren, von den Neoliberalen abgelehnt wird, mit Ausnahme einer minimalen, bedarfsabh\u00e4ngigen \u201cS\u00e4ule\u201d, \u201c<em>um die Armut zu lindern<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn46\">[46]<\/a>. So erw\u00e4hnte die Weltbank<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn47\">[47]<\/a> 1994 positiv die \u00dcbernahme des chilenischen Rentenmodells, das aus einer <em>freien individuellen Wahl der Rentenfonds<\/em> bestand \u2013 eine \u201c<em>freie Wahl<\/em>\u201c, die Anfang der 1980er Jahre durch die Diktatur des Generals Pinochet erzwungen worden war. Ein im Auftrag des Bundesamts f\u00fcr Sozialversicherungen erstellter Bericht stellte \u00fcber das chilenische Modell fest: \u201c<em>Die freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung in Chile sollte durch den Wettbewerb zwischen den Einrichtungen zu einer Senkung der Verwaltungskosten f\u00fchren. Die Verwaltungskosten stiegen jedoch aufgrund der steigenden Zahl von Mutationen und der Ausgaben f\u00fcr Marketing und Werbung. Au\u00dferdem hat die Zahl der AFPs <\/em>[Administradoras de fondos de pensiones] <em>kontinuierlich abgenommen, was zu einer Marktkonzentration auf die drei gr\u00f6\u00dften AFPs f\u00fchrte. Individuelle Sparkonten sind zudem stark den Marktschwankungen ausgesetzt, wodurch die Versicherten finanziellen Risiken ausgesetzt sind.<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn48\">[48]<\/a><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Lebenserwartung ergibt sich aus \u201d <em>Biometrische<\/em>[n] <em>Grundlagen, auch Sterbetafeln genannt,<\/em> [sie] <em>enthalten Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, die in einer Messperiode erfasst wurden. Die gebr\u00e4uchlichsten sind die BVG-Tafeln, welche neben den Daten der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) ausschliesslich Daten privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen umfassen. Die heute aktuellen BVG-Tafeln (BVG 2020) sind im Dezember 2020 publiziert worden. Die VZ-Tafeln hingegen beruhen auf Daten von Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher Arbeitgeber, wobei die neuesten Tafeln (VZ 2020) im Dezember 2021 publiziert wurden.<\/em>\u201c.<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn49\">[49]<\/a> Diese Tafeln erfassen jedoch nicht jene biometrischen Grundlagen, welche insbesondere die Berufsgruppen mit dem relativ niedrigsten Bildungsniveau und\/oder der k\u00f6rperlich anstrengendsten oder unregelm\u00e4ssigsten Arbeitsbelastung betreffen, zu denen das Hotel- und Gastgewerbe, das Baugewerbe und der Verkauf geh\u00f6ren. \u00ab <em>Die Lebenserwartung wird von den Vorsorgeeinrichtungen auf der Grundlage von Sterbetafeln festgelegt, die von privaten Dienstleistungsunternehmen herausgegeben werden. Darauf kann nur nach Bezahlung einer erheblichen Lizenzgeb\u00fchr zugegriffen werden, was in Widerspruch zum Postulat transparenter Grundlagen f\u00fcr die Gesetzgebung steht.<\/em> \u00bb, wie der Bundesrat feststellte<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn50\">[50]<\/a>. Der Bundesrat wollte daher dem Bundesamt f\u00fcr Statistik erlauben, diese Daten zu sammeln, um gezielte versicherungstechnische Grundlagen zu erstellen, was jedoch von der b\u00fcrgerlichen Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn51\">[51]<\/a>. Unter Ber\u00fccksichtigung dieses Datenmaterials w\u00fcrde man feststellen, dass gerade die Berufsgruppen mit dem relativ niedrigsten Bildungsniveau und\/oder der k\u00f6rperlich anstrengendsten Arbeitsbelastung, auch die k\u00fcrzeste Lebenserwartung haben. Zudem sind f\u00fcr diese Berufsgruppen die Leistungen aus der zweiten S\u00e4ule oft nahe dem BVG-Leistungsminimum (siehe C 3 oben). Daher w\u00fcrde die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 % gerade jene Personen, welche durch das Rentensystem bereits am st\u00e4rksten benachteiligt sind, in schockierender Weise treffen. Da mangels geeigneter biometrischer Grundlagen nicht erwiesen ist, ob und in welchem Ausma\u00df sich die Lebenserwartung einer Person mit niedrigem Bildungsstand, die einer der oben genannten Berufsgruppen angeh\u00f6rt, signifikant erh\u00f6ht h\u00e4tte, rechtfertigt sich die Senkung des Umwandlungssatzes in keiner Weise. Die Ablehnung des Vorschlags des Bundesrates bez\u00fcglich der Erstellung versicherungstechnischer Grundlagen ist ein weiterer Grund, die von BVG 21 erzwungene Leistungssenkung zu verwerfen.<\/li>\n<li><strong> Der Gegensatz zwischen Erwerbst\u00e4tigen und Pensionierten in der zweiten S\u00e4ule, oder: wie man den Arbeitskollegen 39-mal eine Runde Bier spendiert, aber bei der 40sten Runde noch selber die Zeche zahlen muss.<\/strong><\/li>\n<li>Die obenerw\u00e4hnten Unterschiede zwischen den Berufsgruppen relativieren auch das von der Bourgeoisie immer wieder bem\u00fchte Argument der angeblichen Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbez\u00fcgerinnen: die vermeintlich Beg\u00fcnstigten k\u00f6nnten sich n\u00e4mlich als benachteiligt erweisen, l\u00e4gen Sterbetafeln vor, welche ihre <em>tats\u00e4chliche <\/em>Lebenserwartung aufzeigen, und nicht diejenige, die sich aus einem <em>Durchschnitt aller Berufe <\/em>ergibt. Diese angebliche Umverteilung hat \u00fcbrigens vor kurzem sogar laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn52\"><sup>[52]<\/sup><\/a> ein Ende gefunden. Abgesehen davon ist die Zerschneidung des menschlichen Lebens in Salamischeiben nach Altersklassen, \u00fcber <em>alle sozialen Schichten hinweg<\/em>, eine ideologische Mystifizierung<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn53\">[53]<\/a>. Hinter dieser Zerschneidung verbergen sich aber auch andere Unterschiede als die bereits erw\u00e4hnten zwischen Individuen und Berufsgruppen. Nehmen wir ein Beispiel aus dem Bereich der Kollektivlebensversicherung in der Zweiten S\u00e4ule, wo einige Daten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind.<\/li>\n<li>Die Mehrheit der im Privatsektor der Zweiten S\u00e4ule unterstellten Personen ist bei einem Lebensversicherer versichert, n\u00e4mlich 1\u2019957\u2019970<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn54\">[54]<\/a>. Davon waren im Jahr 2022 610\u2019922 Erwerbst\u00e4tige bei einem Lebensversicherer <em>f\u00fcr alle Risiken <\/em>(Alter, Invalidit\u00e4t, Tod) gedeckt, 325\u2019170 bei SWISS LIFE, 284\u2019871 bei anderen Versicherern<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn55\">[55]<\/a>. SWISS LIFE verbuchte 2022 <strong>1,92 Milliarden als R\u00fcckstellung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Rentenumwandlungssatzverluste<\/strong><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn56\">[56]<\/a>, davon 1,479 Milliarden im obligatorischen Bereich und 441,8 Millionen im \u00fcberobligatorischen Bereich (dieser niedrigere Betrag erkl\u00e4rt sich durch die Senkung des Umwandlungssatzes im \u00fcberobligatorischen Bereich, siehe C 4 oben)<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn57\">[57]<\/a>. Diese Betr\u00e4ge decken die Differenz zwischen dem Altersguthaben der versicherten Personen zum Zeitpunkt der Pensionierung und dem Betrag, der versicherungsmathematisch notwendig ist, um die Rente w\u00e4hrend der vorgesehenen Dauer, gem\u00e4\u00df den biometrischen Tabellen und mit der voraussichtlichen Kapitalrendite \u00fcber diese Dauer (dem sogenannten technischen Zinssatz) auszuzahlen. Nur, wer hat diese R\u00fcckstellung finanziert? Selbstredend die Erwerbst\u00e4tigen, denn nach der Pensionierung zahlt man keine Beitr\u00e4ge mehr. Die Rechtsparteien beeilen sich, hinzuzuf\u00fcgen: Die Jungen zahlen f\u00fcr die Alten! Aber wer hat die Langlebigkeitsr\u00fcckstellung von SWISS LIFE in H\u00f6he von 1,92 Milliarden finanziert? Die Antwort ist klar: W\u00e4hrend ihres gesamten Arbeitslebens genau dieselben Personen, die neu in Pension gegangen sind und denen die Rechtsparteien vorwerfen, die Jungen auszupl\u00fcndern!<\/li>\n<li>Es gibt also eine Form von Schizophrenie \u2013 von der NZZ und den Wohlhabenden stark gef\u00f6rdert \u2013 bei denjenigen, die sich \u00fcber die im versicherungsmathematisch hohen obligatorischen Umwandlungssatz angeblich liegende Ungerechtigkeit aufregen: Dieselbe Person, die im Erwerbsleben aktiv war, wird eines Tages Pensionierter der Zweiten S\u00e4ule, nachdem sie f\u00fcr ihre eigene Rente \u2013 und f\u00fcr die Invalidit\u00e4ts- und Hinterbliebenenleistungen der von diesen Risiken Betroffenen \u2013 Beitr\u00e4ge gezahlt hat. Das verbreitete Unwissen \u00fcber die \u201d<em>Identit\u00e4t Erwerbst\u00e4tiger \u2013 zuk\u00fcnftiger Rentner<\/em>\u201d hat unangenehme Folgen, welche durch den <em>starken R\u00fcckgang der Renten im \u00fcberobligatorischen Bereich <\/em>veranschaulicht werden (siehe C 4 oben): Von einem Jahr auf das andere, und in einigen Pensionskassen ebenso pl\u00f6tzlich wie massiv, ohne jeglichen \u00a0schrittweisen \u00dcbergang, wurde Neupensionierten ein erheblicher Teil ihrer erwarteten reglementarischen Rente gek\u00fcrzt, obwohl sie w\u00e4hrend ihres ganzen Arbeitslebens R\u00fcckstellungen f\u00fcr die Zunahme der Lebenserwartung finanziert hatten! Und dies weshalb? Einfach um die sogenannten \u00ab Arbeitgeber \u00bb von jeglicher Verantwortung f\u00fcr das 1972 gegebene \u2013 und 1985 erneuerte \u2013 <em>Leistungsversprechen zu entbinden, <\/em>und sie von jeglichem zus\u00e4tzlichen, selbst h\u00e4lftig von den Lohnabh\u00e4ngigen getragenen Beitrag zur Sicherung des Rentenniveaus zu entlasten. Diese Behandlung von Neurentnern im \u00fcberobligatorischen Bereich hat somit zur Diskreditierung der Zweiten S\u00e4ule beigetragen. Die Rechtsparteien hofften, in Zukunft k\u00f6nne so die Dritte S\u00e4ule die Versicherten noch st\u00e4rker auspl\u00fcndern als die Zweite S\u00e4ule. Das Volk hat sich nicht t\u00e4uschen lassen, und hat am 3. M\u00e4rz das Ruder in Richtung der Ersten S\u00e4ule, der AHV, herumgerissen.<\/li>\n<li>Wie hat SWISS LIFE die R\u00fcckstellung von 1,92 Milliarden f\u00fcr zuk\u00fcnftige Rentenumwandlungssatzverluste finanziert? Haupts\u00e4chlich durch Risikopr\u00e4mien, die sich auf mehr als das Doppelte der erwarteten Schadenskosten belaufen k\u00f6nnen<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn58\"><sup>[58]<\/sup><\/a>. Diese Art der Finanzierung der Langlebigkeit hat f\u00fcr SWISS LIFE einen klaren Vorteil: Je h\u00f6her die Risikopr\u00e4mie (und\/oder die Kostenpr\u00e4mie), desto h\u00f6her der Anteil, den der Versicherer als rechtm\u00e4\u00dfigen Gewinn behalten kann (bis zu 10% der diesbez\u00fcglichen Pr\u00e4mie, gem\u00e4\u00df der vom uns\u00e4glichen Hans-Rudolf MERZ erlassenen, h\u00f6chst seltsamen Mindestquote oder <em>legal quote<\/em><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn59\">[59]<\/a>). Im Gegensatz zu dem, was n\u00e4mlich manchmal sogar in akademischen Kreisen behauptet wird, f\u00fchrt eine zu hohe Pr\u00e4mie zwar zu einem h\u00f6heren \u00dcberschuss (Einnahmen minus (Ausgaben plus R\u00fcckstellungen)), aber dieser h\u00f6here \u00dcberschuss geht nicht vollst\u00e4ndig an die Versicherungsnehmer: Der Versicherer darf bis zu 10 % der h\u00f6heren Pr\u00e4mie behalten. Im Jahr 2022 hat SWISS LIFE, in Vorbereitung der bevorstehenden Rentenabstimmungen, den Zugriff auf das Geld der Versicherten \u201cgro\u00dfz\u00fcgig\u201d auf 5% der Risiko- und Kostenpr\u00e4mien zuz\u00fcglich des Nettokapitalertrags beschr\u00e4nkt, was immerhin 137,888 Millionen ausmacht. Der B\u00f6rsenkurs betrug am 20. M\u00e4rz 2020 Fr. 278,70, heute Fr. 633<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn60\">[60]<\/a>. Den Versicherten der obligatorischen Zweiten S\u00e4ule sei gedankt!<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn61\">[61]<\/a><\/li>\n<li>Was nun, wenn wir den Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent belassen? Wird es dann, wie die b\u00fcrgerlichen Propagandisten prophezeien, Schwefel und Feuer regnen? Diese st\u00e4ndig wiederkehrende Panikmache wurde 2010 und 2017 vom Volk v\u00f6llig zu Recht ignoriert. Erstens sind von Gesetzes wegen R\u00fcckstellungen gebildet worden, wie die erw\u00e4hnte von SWISS LIFE, welche es erlauben, den Umwandlungssatz unver\u00e4ndert zu belassen. Eine Senkung des Umwandlungssatzes w\u00fcrde lediglich SWISS LIFE erlauben, den aufgrund der Solvenzregeln in der Lebensversicherung gebundenen Anteil ihres Eigenkapitals, der sich auf die obligatorische zweite S\u00e4ule bezieht, zu senken und den Differenzbetrag an ihre Aktion\u00e4re auszusch\u00fctten. Hat SWISS LIFE dies n\u00f6tig? Die Entwicklung ihres B\u00f6rsenkurses scheint dies nicht zwingend zu belegen. Die Erwerbst\u00e4tigen \u2013 und die \u00abArbeitgeber\u00bb \u2013 werden einfach weiterhin die R\u00fcckstellungen f\u00fcr zuk\u00fcnftige Rentenumwandlungssatzverluste aufstocken m\u00fcssen, von denen sie als k\u00fcnftige Rentner selbst profitieren werden, ohne jegliche Schizophrenie. Dies in Erwartung eines gerechteren Systems der Altersvorsorge (siehe F unten).<\/li>\n<li>Nebst der Verteidigung des bisherigen obligatorischen Leistungsniveaus wird die Beibehaltung des heutigen Umwandlungssatzes einen weiteren, aus ebendiesem Grund von den Rechtsparteien verhassten Vorteil haben: eine solidarische Finanzierung innerhalb der Lohnstruktur. Selbst wenn sich die Versicherung der h\u00f6chsten L\u00f6hne allm\u00e4hlich von der Versicherung der \u00fcbrigen L\u00f6hne losgel\u00f6st hat, indem die Unternehmen getrennte Pensionskassen f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte einrichten \u2013 was bei der Einf\u00fchrung des BVG im Jahr 1985 undenkbar gewesen w\u00e4re \u2013 und selbst wenn das Bundesgericht f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte aus steuerlichen Gr\u00fcnden eingerichtete Kassen mit nur einem einzigen Versicherten (!) zul\u00e4sst <a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn62\"><sup>[62]<\/sup><\/a>, so hat eine vollst\u00e4ndige Trennung zwischen obligatorischer und \u00fcberobligatorischer Vorsorge noch nicht stattgefunden. Die sogenannten umh\u00fcllenden Kassen, welche beide Vorsorgearten vereinen, haben es den \u00abArbeitgebern\u00bb n\u00e4mlich erm\u00f6glicht, durch die Schm\u00e4lerung des \u00dcberobligatoriums die Mindestleistungen des Obligatoriums weiterhin zu erf\u00fcllen und so einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Altersrenten zu vermeiden. Eine weiter fortschreitende Trennung beider Vorsorgearten w\u00fcrde den Ausstieg einer Zweiten S\u00e4ule erleichtern, welcher ohnehin die Luft ausgeht (siehe F unten). Inzwischen hat die oft stark geschrumpfte \u00fcberobligatorische Vorsorge zur Folge, dass selbst Personen, welche mehr als den Medianlohn verdienen, sich der Vorteile einer Beibehaltung des jetzigen obligatorischen Umwandlungssatzes bewusst werden. Naturgem\u00e4ss versuchen die Rechtsparteien, die Spaltungen zu vergr\u00f6\u00dfern, indem sie lautstark verk\u00fcnden, dass die besser Verdienenden die Geringverdiener in den umh\u00fcllenden Kassen subventionieren. Was f\u00fcr ein Skandal, sagen sie. Nur ist es so, dass die besserverdienende Person ebenfalls ein BVG-Minimalguthaben hat und sich dar\u00fcber freut, dass zumindest ein Teil ihrer Vorsorge vor den Folgen des versicherungsmathematisch begr\u00fcndeten Kahlschlags bewahrt wird. Das aufkeimende Bewusstsein f\u00fcr diesen Zusammenhang wird von den Rechtsparteien sehr ungern gesehen: \u00a0so haben sie deswegen, und nicht nur aus Spargr\u00fcnden die BVG-Vorlage des Bundesrates stark gek\u00fcrzt, welche <em>allen <\/em>versicherten Personen \u00dcbergangsleistungen auszahlen wollte<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn63\">[63]<\/a>. Sie wollten das in dieser Vorlage enthaltene Umlageelement (wo Erwerbst\u00e4tige wie in der AHV direkt f\u00fcr die Rentner zahlen, ohne die Finanzintermedi\u00e4re zu bereichern) im Keim ersticken, weil es der Funke einer besseren Zukunft des Rentensystems h\u00e4tte werden k\u00f6nnen. Das Volk hat diesen Funken am 3. M\u00e4rz 2024 neu entfacht.<\/li>\n<li>Hinzu kommt, dass die Beibehaltung des Umwandlungssatzes bei 6,8% einen weiteren Vorteil hat: Da Frauenl\u00f6hne im Durchschnitt niedriger sind als M\u00e4nnerl\u00f6hne, kommt das Element der Solidarit\u00e4t f\u00fcr den Jahreslohnanteil unter 88\u2019200 Fr. proportional st\u00e4rker den Frauen zugute. Die immer wieder ge\u00e4u\u00dferte Drohung, Pensionskassen zu gr\u00fcnden, die sich strikt auf die obligatorische Vorsorge beschr\u00e4nken, um jegliche Solidarit\u00e4t auszuschalten, wurde bislang kaum in die Praxis umgesetzt, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Kosten.<\/li>\n<li><strong> Welche Bestandteile k\u00f6nnte man f\u00fcr einen Ausstieg aus der obligatorischen Zweiten S\u00e4ule skizzieren?<\/strong><\/li>\n<li>W\u00e4hrend wir den Kampf gegen die ungerechte BVG 21-Vorlage f\u00fchren, ist es sinnvoll, damit zu beginnen, ernsthaft \u00fcber einen Ausstieg aus der Zweiten S\u00e4ule nachzudenken. Wir sollten uns vor vorgefertigten Antworten h\u00fcten, denn Vorlagen, so gut sie auch sein m\u00f6gen, die aber nicht zu Ende gedacht sind, k\u00f6nnen jeden Fortschritt f\u00fcr Jahrzehnte zum Scheitern verurteilen. Der Teufel steckt im Detail. Die <em>Garantie der wohlerworbenen Rechte <\/em>war und bleibt der entscheidende Punkt eines jeden Systemwechsels, eines <em>schrittweisen Ausstiegs <\/em>\u2013 denn nur einen solchen kann es geben \u2013 aus <em>dem System des Kapitaldeckungsverfahrens<\/em>. Zu Unrecht hatten die b\u00fcrgerlichen Parteien behauptet, dass die wohlerworbenen Rechte, obwohl in der 1972 abgelehnten Initiative der Partei der Arbeit (PdA) explizit erw\u00e4hnt, durch die Initiative nicht angemessen geregelt worden seien.<\/li>\n<li>a) Die Garantie der wohlerworbenen Rechte bis zum letzten Rappen ist umso wichtiger, als die kapitalgedeckte kollektive Altersvorsorge \u2013 ebenso wie die Invalidit\u00e4ts- und Hinterbliebenenleistungen \u2013 ein versicherungstechnisch kollektives Element enth\u00e4lt, das sich dem Bewusstsein der Versicherten oft entzieht. So sind die Erben eines fr\u00fch verstorbenen Pensionierten oft erstaunt, dass sie nichts vom Kapital des Verstorbenen erhalten, obwohl dessen Rente auf Grundlage einer <em>durchschnittlichen <\/em>Lebenserwartung im Ruhestand berechnet wurde. Manche, wie Jacques-Andr\u00e9 SCHNEIDER, haben zu Recht auf einen \u201c<em>Aneignungs- oder gar individuellen Kontrolltraum<\/em>\u201d hingewiesen, der bei Personen angeregt wird, die zwar kollektiv, aber im <em>Beitragsprimat<\/em> versichert sind (d. h. im BVG-System, wo ein durch Beitr\u00e4ge ge\u00e4ufnetes \u201cAltersguthaben\u201d in individueller \u00c4quivalenz die Leistungen definiert). Dieser Autor f\u00e4hrt fort: \u201c<em>Die <\/em>[in der Schweiz mittlerweile sehr selten gewordenen] <em>Leistungsprimatpl\u00e4ne, insbesondere wenn sie durch kollektive Anlagen finanziert sind, rufen diese Versuchung weniger oft hervor, da sie bis zum Tod und dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die Hinterbliebenen die Zahlung einer sofort definierbaren Rente im Verh\u00e4ltnis zum pers\u00f6nlichen Lohn versprechen<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn64\">[64]<\/a>. Dieser Aneignungstraum prallt mit der Realit\u00e4t zusammen, wenn sich jemand daf\u00fcr entscheidet, im Rentenalter ein Kapital zu erhalten, wozu er von Scharlatanen der \u201c<em>Finanzindustrie<\/em>\u201d ermutigt wird: Wenn diese Person das Gl\u00fcck hat, lange zu leben, wird dieses Kapital, selbst bei den erwarteten B\u00f6rsenrenditen, h\u00f6chstwahrscheinlich nicht ausreichen, um ihr bis ans Ende ihrer Tage ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Dasselbe gilt f\u00fcr die Dritte S\u00e4ule oder f\u00fcr das sogenannte System der individuellen \u201c<em>freien Wahl<\/em>\u201d der Anlagen in der Zweiten S\u00e4ule<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn65\">[65]<\/a>. Diesen Systemen ist gemeinsam, dass sie das Risiko f\u00fcr die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise nach der Pensionierung auf die versicherte Person abw\u00e4lzen, ohne jeglichen kollektiven Schutz und zum einzigen und alleinigen Vorteil der Finanzvermittler, deren Verwaltungsgeb\u00fchren bei individuellen Produkten viel saftiger sind als bei kollektiven Anlagen. Aus demselben Grund bek\u00e4mpfen Banken und Versicherungen die Ausweitung der umlagefinanzierten Renten (siehe auch 4 unten).<\/li>\n<li>b) Aufgrund des Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisses ist es besser, schrittweise vorzugehen, um die Leistungen der derzeitigen AHV allm\u00e4hlich auszubauen.<\/li>\n<li>c) Wenn die Bedingungen reif sind, sollte sich der \u00dcbergang vom BVG-Kapitaldeckungsverfahren zu einer verbesserten AHV auf <em>das BVG-Minimum beschr\u00e4nken<\/em>, da es sonst schwierig ist, die wohlerworbenen Rechte zu sichern. Die Unterschiede im Vorsorgeschutz zwischen verschiedenen Gruppen von Lohnabh\u00e4ngigen und verschiedenen Wirtschaftszweigen sind derart gro\u00df, dass die Suche nach einer gerechten \u00dcbertragung der Rentenanspr\u00fcche von einem System auf das andere einem Prokrustesbett gliche.<\/li>\n<li>d) Die sehr wenigen Kassen, welche noch ein Leistungsprimat vorsehen, k\u00f6nnten sich, wenn sie in allen Punkten die Mindestanforderungen der verbesserten AHV erf\u00fcllen, daf\u00fcr entscheiden, au\u00dferhalb des neuen Systems zu bleiben.<\/li>\n<li>e) W\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit sollte ein R\u00fcckkauf der Leistungsanspr\u00fcche erm\u00f6glicht werden, um insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit dem Vorbezug f\u00fcr Wohneigentum und mit dem Vorsorgeausgleich im Falle einer Scheidung zu l\u00f6sen.<\/li>\n<li>f) <em>Zur Veranschaulichung: <\/em>Um die <em>maximalen <\/em>Renten der obligatorischen BVG-Minimalvorsorge von Fr. 24\u2019633 pro Jahr oder 2\u2019052,75 pro Monat durch h\u00f6here AHV-Renten zu ersetzen, m\u00fcssten die AHV\/IV-Beitr\u00e4ge um rund 84% von 10,1% auf 18,48% erh\u00f6ht werden (mit einer proportionalen Erh\u00f6hung der anderen Finanzierungsquellen, siehe 8, <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>). Der derzeitige \u00a0durchschnittliche obligatorische BVG-Beitrag \u00fcber alle Altersklassen hinweg betr\u00e4gt 12,5% des koordinierten Lohns, wobei hier nur der Altersanteil ber\u00fccksichtigt wird<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn66\">[66]<\/a>. Der maximale koordinierte Lohn bel\u00e4uft sich auf Fr. 5&#8217;206,50 pro Monat, was einem AHV-Lohn von Fr. 7\u2019350 pro Monat entspricht. Auf diesem Lohn entspricht der durchschnittliche aktuelle BVG-Beitrag von 12,5 % des koordinierten Lohns 8,84 % des AHV-Lohns. Der Ersatz der obligatorischen BVG-Beitr\u00e4ge durch Beitr\u00e4ge f\u00fcr eine verbesserte AHV w\u00fcrde also mit einer leichten <em>Verringerung <\/em>des finanziellen Aufwands, von 18,94% auf 18,48% einhergehen. Diese Einsparung w\u00e4re bei niedrigeren L\u00f6hnen sogar noch gr\u00f6sser: Zum Beispiel betr\u00e4gt der durchschnittliche BVG-Beitrag f\u00fcr einen Lohn von 4&#8217;000 Fr. pro Monat 5,8% des AHV-Lohns, w\u00e4hrend ein zus\u00e4tzlicher AHV-Beitrag von 3,97%, d.h. 13,98% anstatt der heutigen 10,1%, ausreichen w\u00fcrde, um die BVG-Rente zu ersetzen, die eine versicherte Person bei voller Beitragsdauer erwarten kann.<\/li>\n<li>Die sich f\u00fcr Jahrzehnte schicksalhaft erwiesene negative Entscheidung von 1972 wurde durch mehrere Faktoren beg\u00fcnstigt: a) die bereits starke Entwicklung privater Pensionskassen zum Zeitpunkt der Abstimmung<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn67\">[67]<\/a>. b) die Entscheidung eines dominanten Fl\u00fcgels der Gewerkschaftsb\u00fcrokratie und der Sozialdemokratischen Partei, die sich aus der Politik des Arbeitsfriedens und der Beteiligung an Bundes- und Kantonsregierungen mit der kapitalistischen Bourgeoisie ergab, die zu dieser Zeit das Kapitaldeckungsverfahren bef\u00fcrwortete<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn68\">[68]<\/a> ; die Sozialdemolratische Partei (in der es dennoch eine Str\u00f6mung gab, die die Initiative der Partei der Arbeit bef\u00fcrwortete) und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellten sich gegen die Initiative der PdA<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn69\">[69]<\/a> (und zogen dann ihre eigene Initiative mit \u00e4hnlichem Inhalt zur\u00fcck), da sie f\u00fcr eine 2. S\u00e4ule waren und da sie den Antikommunismus teilten, der in der Deutschschweiz seit 1922 im SMUV<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn70\">[70]<\/a>, einer wichtigen Gewerkschaft im SGB, und seit 1924-25 allgemein vorherrschte. c) eine Illusion: Die Illusion eines Teils der Sozialdemokratie, dass die Entwicklung von Pensionskassen den Lohnabh\u00e4ngigen erm\u00f6glichen w\u00fcrde, durch die parit\u00e4tische Verwaltung irgendeinen Einfluss auf die kapitalistische Wirtschaft zu erlangen<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn71\"><sup>[71]<\/sup><\/a>, erweist sich heute in der Tat voll und ganz als eine solche. Diese Illusion wurde zu Recht von Jost STEIGER<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn72\"><sup>[72]<\/sup><\/a>, der sp\u00e4ter der Revolution\u00e4ren Marxistischen Liga (RML) beitrat, scharf kritisiert. Die sp\u00e4teren Mitglieder der RML hatten \u2013 als sie noch Mitglieder der PdA\/POP waren \u2013 Unterschriften f\u00fcr die Initiative <em>F\u00fcr eine wirkliche Volkspension<\/em> gesammelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Haben die Gewerkschaften und die Bewegung der Lohnabh\u00e4ngigen aufgrund der 1^&#8217;159 Milliarden, die heute in der zweiten S\u00e4ule angespart sind, irgendeinen Einfluss auf die Managemententscheidungen der Schweizer Wirtschaft, insbesondere der gro\u00dfen Unternehmen? Wer w\u00fcrde es wagen, dies ernsthaft zu behaupten?<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Wie unter anderem die Studienabteilung einer Bank, die von dem neoklassischen \u00d6konomen Patrick ARTUS geleitet wird, feststellt: \u201c<em>Die <\/em>\u201cmoderne\u201d<em> Tendenz des angels\u00e4chsischen Kapitalismus besteht darin, eine hohe Kapitalrendite durch die Verzerrung der Einkommensverteilung zum Nachteil der Lohnabh\u00e4ngigen zu erzielen. In L\u00e4ndern mit dieser Tendenz des Kapitalismus steigt der Anteil der Gewinne am BIP strukturell an, das Wachstum der Lohnsumme wird gebremst und die Rendite der Kapitalisierung (wenn sie stark in Aktien investiert wird) ist h\u00f6her als die Umlagerendite. Die Entscheidung f\u00fcr das Umlageverfahren ist dann nur in den L\u00e4ndern logisch, die dem <\/em>\u201cangels\u00e4chsischen\u201d <em>Kapitalismus <\/em>\u201cwiderstehen\u201d <em>und in denen sich die Einkommensverteilung nicht zu Ungunsten der L\u00f6hne verschiebt.<\/em>\u201c<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn73\">[73]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich sind es nicht \u201c<em>die L\u00e4nder<\/em>\u201c, sondern die Lohnabh\u00e4ngigen \u2013 sofern sie f\u00fcr ihre Interessen organisiert sind \u2013 sind, welche die von ARTUS hervorgehobene Verzerrung verhindern.<\/p>\n<p>Es ist daher f\u00fcr die Lohnabh\u00e4ngigen in diesem Land ung\u00fcnstig, weiterhin auf eine Verzerrung der Verteilung des Wohlstands zu ihren Ungunsten zu setzen und der Schizophrenie zwischen <em>Erwerbst\u00e4tigen und Rentnern <\/em>die Schizophrenie zwischen <em>Lohnabh\u00e4ngigen<\/em> und <em>Aktion\u00e4ren <\/em>hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Eine dritte Art der Schizophrenie ist der Gegensatz zwischen <em>Mietern und Versicherten, <\/em>vor allem f\u00fcr Personen, die gleichzeitig Mieter von SWISS LIFE, dem gr\u00f6\u00dften privaten Immobilienbesitzer der Schweiz<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn74\">[74]<\/a>, und \u00fcber SWISS LIFE f\u00fcr die berufliche Vorsorge versichert sind. Sie werden dieses Jahr eine Rendite von 1.25% auf ihrem Altersguthaben erhalten, aber es wird f\u00fcr sie ein schwacher Trost sein, zu erfahren, dass das Bundesgericht neu eine Miete als nicht missbr\u00e4uchlich anerkennt, die dem Vermieter eine Rendite von 3.75% (<strong>2% \u00fcber <\/strong>dem hypothekarischen Referenzzinssatz) verschafft. Bis 2020 betrug die zul\u00e4ssige Rendite <strong>0,5% <\/strong>\u00fcber dem Referenzzinssatz, aber das Bundesgericht hielt es f\u00fcr angebracht, seine Rechtsprechung zu \u00e4ndern, wobei es sich von einer parlamentarischen Initiative des FDP-Nationalrats Feller<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn75\">[75]<\/a> anregen lie\u00df. Es ist daher verst\u00e4ndlich, dass sich der Kurs der SWISS LIFE-Aktie zwischen 2020 und 2024 mehr als verdoppelt hat (+127%).<\/li>\n<li>Das Ruder in Richtung mehr Umlageverfahren und weniger Kapitaldeckungsverfahren herumzurei\u00dfen entspricht also einem dreifachen Gebot in Bezug auf das Rentensystem: 1.<em>Leistungen <\/em>zu gew\u00e4hrleisten, die nicht nur den Existenzbedarf angemessen decken \u2013 was bis heute nicht der Fall ist \u2013 sondern auch eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erm\u00f6glichen. Selbstredend muss bei Geringverdienern die Ersatzquote (das Verh\u00e4ltnis zwischen der Altersrente und dem fr\u00fcheren Erwerbseinkommen) 100% und nicht 60 % betragen, da es unm\u00f6glich ist, mit einem Einkommen von weniger als 4000 Fr. pro Monat zu leben. 2. Eine nachhaltige <em>Finanzierung <\/em>der Renten sicherstellen, denn im Gegensatz zu den Fabeln, welche es mit dem Horten von Haseln\u00fcssen durch Eichh\u00f6rnchen vergleichen, sch\u00fctzt das Kapitaldeckungsverfahren in keiner Weise vor den Auswirkungen des demografischen Wandels<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn76\">[76]<\/a>, wie das Rentendebakel in der Zweiten, <em>\u00fcber<\/em>obligatorischen S\u00e4ule beweist<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn77\">[77]<\/a>. Was das Verh\u00e4ltnis zwischen aktiven Beitragszahlern und Altersrentnern betrifft, so hat es sich bei weitem nicht so stark ver\u00e4ndert, wie die b\u00fcrgerlichen Propagandisten behaupten: es ist von 3,5 zu 1 auf etwa 3 zu 1 gesunken, siehe den Artikel von Beno\u00eet Blanc<a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_edn78\">[78]<\/a>. 3. Die unl\u00f6sbaren <em>Widerspr\u00fcche<\/em>, die Schizophrenie, in welche das kapitalgedeckte Rentensystem die Lohnabh\u00e4ngigen, die k\u00fcnftigen Rentnerinnen und Rentner, verstrickt: Erwerbst\u00e4tige gegen Rentner, Lohnabh\u00e4ngige gegen Aktion\u00e4re, Mieter gegen Versicherte, m\u00fcssen <em>durch einen \u00dcbergang vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren <\/em>(AHV-System) <em>\u00fcberwunden werden. <\/em>In der Tat kann die Gesellschaft ohne einen sozialen Schutz, der dieses Namens w\u00fcrdig ist, keine im wahren Sinn menschliche Gesellschaft werden. (4. April 2024)<\/li>\n<\/ol>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref1\">[1]<\/a> Indem man den Durchschnitt der beiden Altersklassen bildet. In diesen Zahlen sind Risiko- und Kostenbeitr\u00e4ge nicht ber\u00fccksichtigt; letztere machen <strong>5.2% <\/strong>der Pr\u00e4mien aus (Quelle: Finma, Rechnungslegung der beruflichen Vorsorge 2022). Die Verwaltungskosten der AHV belaufen sich im Vergleich dazu nur auf <strong>0.5% <\/strong>der Einnahmen (Quelle: Jahresbericht AHV-Statistik 2021, S. 2). Zu den Risikobeitr\u00e4gen (oder -pr\u00e4mien) siehe auch E 4 unten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref2\">[2]<\/a> Siehe <a href=\"https:\/\/sozialesicherheit.ch\/de\/einkommensbezogene-umverteilung-in-der-ahv\/\">https:\/\/sozialesicherheit.ch\/de\/einkommensbezogene-umverteilung-in-der-ahv\/<\/a> und <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>, Punkt 8.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref3\">[3]<\/a> NZZ vom 28. M\u00e4rz 2024.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref4\">[4]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/salaires-revenus-cout-travail.html\">https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/salaires-revenus-cout-travail.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref5\">[5]<\/a> Siehe <a href=\"https:\/\/sozialesicherheit.ch\/de\/einkommensbezogene-umverteilung-in-der-ahv\">https:\/\/sozialesicherheit.ch\/de\/einkommensbezogene-umverteilung-in-der-ahv<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref6\">[6]<\/a> Art. 29<sup>sexies <\/sup>und 29<sup>septies <\/sup>AHVG.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref7\">[7]<\/a> Art. 22a AVIG.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref8\">[8]<\/a> 1884-1965, im Bundesrat zwischen 1940 und 1947. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat arbeitete er in leitenden Funktionen in der Industrie und im Finanzsektor. Er war ein Gegner Nazi-Deutschlands, sch\u00fctzte aber nach Kriegsende den Faschisten \u2013 und Waffenh\u00e4ndler im Dienste der Nazis \u2013 Waldemar PABST (Jahrbuch f\u00fcr solothurnische Geschichte 2011, S. 14). Dieser hatte die Ermordung von Rosa LUXEMBURG und Karl LIEBKNECHT angeordnet und \u00fcberwacht (siehe u. a. <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Der_Spiegel\"><em>Der Spiegel<\/em><\/a>, Nr. 16\/1962, S. 38-44, Interview mit PABST), als Deutschland von den Sozialdemokraten Friedrich EBERT und Gustav NOSKE regiert wurde. PABST hatte unter der Verantwortung des Letzteren seine Tat begangen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref9\">[9]<\/a> Die NZZ wirft der AHV vor, sie erwecke bei der Mehrheit der Lohnabh\u00e4ngigen \u201c<em>f\u00e4lschlicherweise das Gef\u00fchl, ihre Rente verdient zu haben<\/em>\u201c! Ist dieser Vorwurf begr\u00fcndet? Der Gro\u00dfteil des neu erschaffenen gesellschaftlichen Reichtums wird von den Lohnabh\u00e4ngigen erarbeitet, da der Anteil der echten Selbstst\u00e4ndigen in den Industriel\u00e4ndern nebens\u00e4chlich ist. Der Mehrwert, der <em>ausschlie\u00dflich von den Lohnabh\u00e4ngigen <\/em>produziert wird, wird von den Eigent\u00fcmern der Produktionsmittel angeeignet (und zu einem kleinen Teil an die Topmanager weitergegeben, in Form von Geh\u00e4ltern, welche die Kosten ihrer Ausbildung um ein Vielfaches \u00fcbersteigen und es ihnen erm\u00f6glichen, ihrerseits Kapital zu akkumulieren). Diese <em>private Aneignung des gesellschaftlich produzierten Reichtums <\/em>wird als \u201c<em>Kapitalrendite<\/em>\u201d besch\u00f6nigt \u2013 ein ideologischer Begriff, denn Kapital ist hier nichts anderes als tote Arbeit (welche nicht nur im Produktionsapparat aufbewahrt wird, sondern auch in Geldform, in Form von blossen Ziehungsrechten auf den Mehrwert (Aktien), die sich als wertlos erweisen k\u00f6nnen \u2013 siehe Swissair oder Credit Suisse \u2013 oder in verschiedenen Formen von fiktivem Kapital). Mehr als ein Drittel des j\u00e4hrlich produzierten Reichtums wird so den Lohnabh\u00e4ngigen vorenthalten (das ist weit mehr als der Zehnte, der im aristokratischen Ancien R\u00e9gime von Adel und Klerus erhoben wurde), und <em>nur etwa ein Drittel dieses Drittels wird in die Wirtschaft reinvestiert<\/em>. Der Rest dient der Akkumulation oder den Konsumausgaben der Kapitalistenklasse. <em>Die Mehrheit der Lohnabh\u00e4ngigen <\/em>ist also nicht zu Unrecht der Meinung, dass sie ihre Rente verdient hat, sondern sie <em>hat allen Grund zur Annahme, dass sie w\u00e4hrend ihres Arbeitslebens ausgebeutet wurde <\/em>und auch nach der Pensionierung gegen\u00fcber den Kapitalbesitzern und ihren engsten Untergebenen stark benachteiligt ist. Hinzu kommt, dass <em>die private Aneignung <\/em>von Erfindungen oder Patenten im Widerspruch zur Entwicklung der Wirtschaft steht, ganz zu schweigen von der menschlichen Gesundheit, und dass es in diesem Bereich <em>Sozialisierungstendenzen<\/em> gibt, wie z. B. die Ausbreitung freier Software beim Betrieb von Computersystemen, insbesondere von Supercomputern und Mobiltelefonen (z. B. Linux). Letztendlich und vereinfacht ist der Kapitalismus ein soziales Verh\u00e4ltnis, beruhend darauf, dass eine Mehrheit ihre Arbeitskraft verkaufen muss, und dass dieselbe Mehrheit diese Notwendigkeit als naturgegeben oder rechtfertigbar verinnerlicht hat. Selbstredend wird dies durch die von den stalinistischen und sozialdemokratischen B\u00fcrokratien begangenen Verbrechen erleichtert.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref10\">[10]<\/a> \u201c<em>Der Schweizer Nominallohnindex stieg im Jahr 2022 gegen\u00fcber 2021 um durchschnittlich 0,9%. Unter Ber\u00fccksichtigung einer durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Inflationsrate von +2,8% sanken die Reall\u00f6hne um 1,9% (97,3 Punkte, Basis 2020 = 100)<\/em>\u201c, <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/salaires-revenus-cout-travail\/indice-salaires.gnpdetail.2023-0387.html\">https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/salaires-revenus-cout-travail\/indice-salaires.gnpdetail.2023-0387.html<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref11\">[11]<\/a> Moli\u00e8re, Der Geizhals, \u0152uvres Compl\u00e8tes, 3<sup>e<\/sup> partie, Ausgabe von 1855, S. 111.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref12\">[12]<\/a> Vor seiner Wahl in den Bundesrat war er Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats des Versicherers Helvetia Patria (2002-2003).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref13\">[13]<\/a> Im bei dieser Abstimmung angenommenen Drei-S\u00e4ulen-System der Alters-\/Invaliden-\/Hinterbliebenenvorsorge, Art. 34quater der alten Verfassung, \u00fcbernommen durch Art. 111, 112 und 113 der Verfassung von 1999.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref14\">[14]<\/a> Gesetz \u00fcber die berufliche Vorsorge, seit 1985 in Kraft.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref15\">[15]<\/a> Unterst\u00fctzt von den POCH (Progressive Organisationen der Schweiz), der Revolution\u00e4ren Marxistischen Liga und der Autonomen Sozialistischen Partei des Tessins.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref16\">[16]<\/a> GREBER Pierre-Yves, Droit suisse de la s\u00e9curit\u00e9 sociale, S. 160.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref17\">[17]<\/a> DUPONT Anne-Sylvie in MARTENET\/DUBEY (Hrsg.), Commentaire romand de la Constitution f\u00e9d\u00e9rale, N28 zu art. 112 Cst, mit Bezug auf die Botschaft von 1971, S. 1628, Fn. 37 (deutsch BBl 1971 Bd. II, S. 1616).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref18\">[18]<\/a> DUPONT Anne-Sylvie, N 12 zu Art. 112a BV.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref19\">[19]<\/a> Siehe Art. 112a BV.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref20\">[20]<\/a> Professorin an den Universit\u00e4ten Neuenburg und Genf; <em>a.a.O.<\/em>, N 31 zu Art. 112 BV. So auch, unter vielen anderen, HELBLING Carl, Personalvorsorge und BVG, 7. Auflage, S. 23.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref21\">[21]<\/a> Die Frage der Deckung des Existenzbedarfs ist bis in die Reihen der SVP-W\u00e4hler sp\u00fcrbar. Ihr historischer Anf\u00fchrer, der Milliard\u00e4r Christoph BLOCHER, hatte im Januar 2024, als er zur 13. AHV-Rente befragt wurde, seine Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seiner eigenen W\u00e4hlerschaft deutlich zum Ausdruck gebracht. Er erkl\u00e4rte: \u201c<em>Ich h\u00e4tte gerne eine 13.\u00a0AHV-Rente, und sogar eine 14.\u00a0und 15.<\/em>!\u201d. Diese scherzhafte Ausdrucksweise wurde nicht von seiner gesamten W\u00e4hlerschaft goutiert. BLOCHER, ehemaliger Verwaltungsratspr\u00e4sident der Firma EMS-Chemie AG, gr\u00fcndete und leitete seit 1982 die \u201cArbeitsgruppe S\u00fcdliches Afrika\u201d (ASA): Er sagte: \u201c<em>Die Apartheid interessierte uns nicht.<\/em>\u201d Und weiter: \u201c<em>L\u2019apartheid nous \u00e9tait \u00e9videmment \u00e9tranger<\/em>\u201d (<em>Die Apartheid war uns selbstverst\u00e4ndlich fremd), <\/em>vgl. Le Temps vom 22. Dezember 2005. Das Apartheidregime war BLOCHER, wie \u00fcbrigens auch der Schweizer Regierung, derart \u201c<em>fremd<\/em>\u201c, dass er jegliche dieses Regime betreffende Sanktion erfolgreich abwehrte, siehe insbesondere Le Temps vom 20. Juli 1998.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref22\">[22]<\/a> Die wirtschaftliche Realit\u00e4t sieht anders aus, siehe <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>, 6.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref23\">[23]<\/a> Dabei wurden jedoch Geringverdiener und insbesondere ein betr\u00e4chtlicher Teil der weiblichen Besch\u00e4ftigten ausgeschlossen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref24\">[24]<\/a> Pensionskassenstatistik 2021.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref25\">[25]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.bsv.admin.ch\/bsv\/fr\/home\/assurances-sociales\/ahv\/statistik.html\">https:\/\/www.bsv.admin.ch\/bsv\/fr\/home\/assurances-sociales\/ahv\/statistik.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref26\">[26]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/situation-economique-sociale-population\/egalite-femmes-hommes\/revenu\/ecart-rente.html\">www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/situation-economique-sociale-population\/egalite-femmes-hommes\/revenu\/ecart-rente.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref27\">[27]<\/a> Dieses Ergebnis ist unter anderem auf den hohen Anteil verwitweter Frauen zur\u00fcckzuf\u00fchren, die im Durchschnitt eine h\u00f6here Rente erhalten (ebd.).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref28\">[28]<\/a> Siehe A 1 oben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref29\">[29]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.asip.ch\/de\/newsroom\/socialnewsroom\/post\/296-berufliche-vorsorge-diese-begriffe-mussen-sie-kennen\">https:\/\/www.asip.ch\/de\/newsroom\/socialnewsroom\/post\/296-berufliche-vorsorge-diese-begriffe-mussen-sie-kennen<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref30\">[30]<\/a> Unter Einbezug der Ersten und Zweiten S\u00e4ule.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref31\">[31]<\/a> Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform 21), Bundesblatt 2020 9817.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref32\">[32]<\/a> Aktualisierte Zahlen auf der Grundlage der Eckwerte der beruflichen Vorsorge, Marie-Claude SOMMER, Bereich Mathematik MAS, Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref33\">[33]<\/a> Art. 2 Abs. 1 BVG. BVG 21 will L\u00f6hne ab Fr. 1653.75 pro Monat der Beitragspflicht unterstellen, BBl 2023 785. Wie bereits unter A. Lohnbeitr\u00e4ge \u2260 Lohnbeitr\u00e4ge? er\u00f6rtert, schm\u00e4lert diese \u201c<em>L\u00f6sung<\/em>\u201d die niedrigen L\u00f6hne stark, mit einem ungewissen und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Ergebnis.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref34\">[34]<\/a> Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, Bericht \u00fcber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2022, S. 17.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref35\">[35]<\/a> Die in BVG 21 vorgesehenen \u00dcbergangsleistungen gleichen nicht in allen F\u00e4llen die durch die Senkung des Umwandlungssatzes verursachte Rentenk\u00fcrzung aus, siehe unter anderen <a href=\"https:\/\/www.pwc.ch\/de\/insights\/finanzdienstleistungen\/bezugsrahmen-bvg-reform.html\">https:\/\/www.pwc.ch\/de\/insights\/finanzdienstleistungen\/bezugsrahmen-bvg-reform.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref36\">[36]<\/a> BBl 2020 9873.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref37\">[37]<\/a> Hinzu kommen Risiko- und Kostenbeitr\u00e4ge, die sich insgesamt auf etwa 20 Franken pro Monat oder mehr belaufen werden. Insgesamt verlangt die Rechte von prek\u00e4r Besch\u00e4ftigten, insbesondere von teilzeitbesch\u00e4ftigten Frauen, einen Beitrag von mehr als hundert Franken pro Monat, w\u00e4hrend ein geringerer Beitrag an die AHV eine fast eineinhalb Mal h\u00f6here Rente zur Folge h\u00e4tte!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref38\">[38]<\/a> Ohne 13. Rente, ledige Person ohne Kinder, daher ohne zus\u00e4tzliche Erziehungsgutschrift.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref39\">[39]<\/a> N.B. Die zus\u00e4tzliche AHV-Rente wird in diesem Beispiel nicht verzehnfacht, da angenommen wird, dass die Beitr\u00e4ge auf L\u00f6hnen \u00fcber 19\u2019845 Fr. pro Jahr unver\u00e4ndert bleiben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref40\">[40]<\/a> Remund A. &amp; Cullati, S. (2022). Ungleichheiten in der Lebenserwartung bei guter Gesundheit in der Schweiz seit 1990. Social Change in Switzerland, N\u00b031. doi: 10.22019\/SC-2022-00005; Zusammenfassung : <a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=3043\">https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=3043<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref41\">[41]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/activite-professionnelle-temps-travail\/age-generations-retraite-sante\/activite-professionnelle-retraite\/age-moyen-sortie-marche-travail.assetdetail.16724776.html\">https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/fr\/home\/statistiques\/travail-remuneration\/activite-professionnelle-temps-travail\/age-generations-retraite-sante\/activite-professionnelle-retraite\/age-moyen-sortie-marche-travail.assetdetail.16724776.html<\/a>; Das niedrigste Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt ist im Bereich \u201c<em>Finanz- und Versicherungswesen<\/em>\u201d zu verzeichnen und liegt sogar unter dem des Baugewerbes, das jedoch \u00fcber eine Vorruhestandsregelung verf\u00fcgt, die unter restriktiven Bedingungen ab 60 Jahren gilt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref42\">[42]<\/a> FDP. Die Liberalen. \u201c<em>Frei und verantwortlich, seit 1894<\/em>\u201c.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref43\">[43]<\/a> Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen verlangte die Erh\u00f6hung des Rentenalters f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen auf 66 Jahre, wobei das Rentenalter dann entsprechend der Lebenserwartung weiter steigen sollte. Sie wurde im Juli 2021 eingereicht und in der Volksabstimmung am 3. M\u00e4rz 2024 mit 74,72 % der abgegebenen Stimmen abgelehnt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref44\">[44]<\/a> NZZ vom 3. Februar 2024.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref45\">[45]<\/a> Die L\u00e4nder, welche die Ideologie der NZZ am konsequentesten umgesetzt haben, sind die USA seit der Wahl von Ronald REAGAN 1980 und das Vereinigte K\u00f6nigreich seit der Wahl von Margaret THATCHER 1979. Letztere erkl\u00e4rte: \u201c<em>Die Gesellschaft existiert nicht. Es gibt nur die Familie<\/em>\u201c. Ihre Politik wurde unter der sozialliberalen Regierung von Tony BLAIR (1997-2007) im Wesentlichen fortgesetzt und sogar noch vertieft. An diesen Beispielen lassen sich die Auswirkungen auf die Lebenserwartung, die \u00f6ffentliche Gesundheit und das Bildungswesen deutlich erkennen. Unter der Regierung von Frau THATCHER verweigerte der nationale Gesundheitsdienst (NHS) Patienten \u00fcber 50 Jahren die Dialyse (vgl. Over 50 and Uremic = Death, <a href=\"https:\/\/karger.com\/nef\/article-pdf\/31\/3\/189\/3174022\/000182644.pdf\">https:\/\/karger.com\/nef\/article-pdf\/31\/3\/189\/3174022\/000182644.pdf<\/a>). Ein weiteres Beispiel f\u00fcr die weit verbreitete Armut im Vereinigten K\u00f6nigreich ist die neulich festgestellte Gewohnheit von weniger wohlhabenden Engl\u00e4ndern, sich selber die Z\u00e4hne herauszureissen, weil es im \u00f6ffentlichen Gesundheitswesen an Zahn\u00e4rzten mangelt und sie sich keinen privaten Zahnarzt leisten k\u00f6nnen, <a href=\"https:\/\/www.independent.co.uk\/news\/health\/nhs-dentists-diy-tipping-point-b2140457.html\">https:\/\/www.independent.co.uk\/news\/health\/nhs-dentists-diy-tipping-point-b2140457.html<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref46\">[46]<\/a> \u201c<em>To alleviate poverty<\/em>\u201c, Averting the Old Age Crisis, A World Bank Policy Research Report, S. 239.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref47\">[47]<\/a> Ibid., passim. F\u00fcr eine aus dem Blickwinkel der neoklassischen Wirtschaftstheorie ge\u00fcbte Kritik an der Bevorzugung des Kapitaldeckungsverfahrens im obengenannten Bericht der Weltbank siehe einen anderen, vom Internationalen W\u00e4hrungsfonds ver\u00f6ffentlichten Bericht: Nicholas BARR, Reforming pensions: Myths, Truths, and Policy Choices, <a href=\"https:\/\/www.imf.org\/external\/pubs\/ft\/wp\/2000\/wp00139.pdf\">https:\/\/www.imf.org\/external\/pubs\/ft\/wp\/2000\/wp00139.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref48\">[48]<\/a> Aspects de la s\u00e9curit\u00e9 sociale, Faisabilit\u00e9 du libre choix de la caisse de pension \u00c9tude comparative sur l\u2019individualisation et le transfert du risque \u00e0 l\u2019assur\u00e9, Forschungsbericht Nr. 10\/05, David Pittet, Meinrad Pittet und Jacques-Andr\u00e9 Schneider, S. 32f.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref49\">[49]<\/a> Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, Bericht \u00fcber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2022, S. 20.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref50\">[50]<\/a> BBl 2015 83.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref51\">[51]<\/a> Siehe auch AB 2015 SR 855 ff.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref52\">[52]<\/a> Bericht \u00fcber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2022, S. 40-42.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref53\">[53]<\/a> Die Einteilung der Gesellschaft in Altersgruppen hat zum Ziel, die zunehmende Einkommens- und vor allem Wohlstandskluft zwischen den sozialen Klassen <em>aller<\/em> Altersgruppen verschleiern. Siehe unter vielen anderen Beispielen The Economist, 30.3.2024, S. 28; es scheint, als erschiene diese Wochenzeitung nicht im selben Land, wo ein 87-j\u00e4hriger Rentner an den Folgen eines Beckenbruchs starb, nachdem er <em>17 Stunden lang <\/em>vergeblich auf einen Rettungswagen gewartet hatte, <a href=\"https:\/\/www.independent.co.uk\/news\/health\/ambulance-delays-wait-nhs-glangwili-hospital-b2260228.html\">https:\/\/www.independent.co.uk\/news\/health\/ambulance-delays-wait-nhs-glangwili-hospital-b2260228.html<\/a>. Die Bourgeoisie ist von einer Generation zur n\u00e4chsten mit sich selbst solidarisch und mit einem echten Selbst- und Klassenbewusstsein ausgestattet (siehe insbesondere Michel PIN\u00c7ON, Monique PIN\u00c7ON-CHARLOT, Sociologie de la bourgeoisie). Sie muss also verhindern, dass die Klasse der Lohnabh\u00e4ngigen ihrerseits ein solches Selbstbewusstsein entwickelt, indem sie den Lohnabh\u00e4ngigen falsche <em>Spaltungen <\/em>vorgaukelt (das derzeit beliebteste Mittel ist nicht nur das nationale, sondern auch das \u201c<em>identit\u00e4re\u201d <\/em>Kriterium: \u201cfalsche <em>Fl\u00fcchtlinge\u201d<\/em>, \u201cfalsche <em>Arbeiter\u201d, <\/em>\u201cfalsche <em>Schweizer\u201d<\/em>; sogar \u201c<em>Remigration\u201d <\/em>der \u201cfalschen <em>Deutschen\u201d, <\/em>auf Initiative einiger Mitglieder der Allianz f\u00fcr Deutschland, AFD, und des Propagandisten Martin SELLNER, der k\u00fcrzlich von der Aargauer Sektion der Jungen SVP eingeladen wurde). Diese Spaltungen sind insofern k\u00fcnstlich, als sie die Emanzipation der Klasse der Lohnabh\u00e4ngigen und somit die Entwicklung der gesamten Menschheit behindern. Darauf hat Marx schon vor \u00fcber anderthalb Jahrhunderten hingewiesen, wie Kevin ANDERSON feststellt: \u201cW\u00e4hrend der 1860er Jahre wurden diese Fragen zentral f\u00fcr Marx\u2019 Beurteilung der Arbeiterbewegung in den beiden m\u00e4chtigsten kapitalistischen L\u00e4ndern, Gro\u00dfbritannien und den Vereinigten Staaten. Er kam zu dem Schluss, dass die Gewerkschaftsbewegungen in den kapitalistischen L\u00e4ndern des Zentrums, die sich weigern w\u00fcrden, progressive nationalistische Bewegungen gegen unterdr\u00fcckerische Regierungen wirksam zu unterst\u00fctzen, oder die sich weigern w\u00fcrden, den Rassismus gegen ethnische Minderheiten in ihren eigenen L\u00e4ndern zu bek\u00e4mpfen, Gefahr liefen, ihre eigene Entwicklung zu verz\u00f6gern oder sogar zum Stillstand zu bringen.\u201d Marx at the Margins, On Nationalism, Ethnicity, and Non-Western Societies (Marx an den R\u00e4ndern, \u00dcber Nationalismus, ethnische Zugeh\u00f6rigkeit und nicht-westliche Gesellschaften), Kevin B. ANDERSON, Chicago, 2010, freie \u00dcbersetzung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref54\">[54]<\/a> Von den insgesamt 4\u2019477\u2019775 m\u00fcssen noch die 626\u2019829 bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Kassen Versicherten abgezogen werden: <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref55\">[55]<\/a> Finma, Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2022.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref56\">[56]<\/a> Die R\u00fcckstellungen betreffen auch die Zunahme der Lebenserwartung, der mit dem Wechsel der versicherungstechnischen Grundlagen Rechnung getragen wird. BRECHB\u00dcHL\/FRETZ, N11 ff zu Art. 65b BVG, in: BVG und FZG, Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht, SCHNEIDER\/GEISER\/G\u00c4CHTER, 2. Auflage.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref57\">[57]<\/a> Ibid.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref58\">[58]<\/a> Aus Gr\u00fcnden der Transparenz hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Risikopr\u00e4mien auf das Doppelte der erwarteten Sch\u00e4den zu begrenzen und eine neue Pr\u00e4mienkomponente einzuf\u00fchren, die dazu dienen sollte, den Rentenumwandlungssatz zu garantieren, BB 2015 280. Die Mehrheit des Parlaments lehnte dies ab.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref59\">[59]<\/a> <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>, 2 ff.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref60\">[60]<\/a> 2. April 2024, 13:41 Uhr<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref61\">[61]<\/a> Versicherte, die sich \u00fcber ihre durch Merz\u2019 <em>Legal Quote <\/em>legalisierte Auspl\u00fcnderung beschweren wollen, werden durch das Schweizer A<em>rbeits<\/em>[un]<em>recht <\/em>abgeschreckt <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">(https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>, Endnote 6, und das zitierte Bundesgerichtsurteil). Die betroffenen Unternehmen, die meisten von ihnen KMU, werden die Lebensversicherer ohnehin nicht verlassen wollen oder k\u00f6nnen, entweder wegen Gegengesch\u00e4ften in anderen Versicherungszweigen (zum Nachteil ihrer Lohnabh\u00e4ngigen), wegen der Kosten eines Anschlusswechsels, oder weil sie selbst von den angeblichen Vorteilen einer \u00abVollkaskoversicherung\u00bb, f\u00fcr die sie viel zu viel bezahlen, get\u00e4uscht werden, siehe <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/non-a-lpp-21-oui-a-avs-x-13.html<\/a>, 3.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref62\">[62]<\/a> Siehe f\u00fcr ein Beispiel, wo das Fuder \u00fcberladen wurde, BGE 9C_613\/2022.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref63\">[63]<\/a> BBl 2020 9809 ff.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref64\">[64]<\/a> So Jacques-Andr\u00e9 SCHNEIDER, Les r\u00e9gimes compl\u00e9mentaires de retraite en Europe, 1994, S. 219.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref65\">[65]<\/a> Ein System, welches in Chile von General Pinochet nach dem Staatsstreich von 1973 eingef\u00fchrt wurde, siehe Aspects de la s\u00e9curit\u00e9 sociale, Faisabilit\u00e9 du libre choix de la caisse de pensions, \u00c9tude comparative sur l\u2019individualisation et le transfert du risque \u00e0 l\u2019assur\u00e9, Rapport de recherche n\u00b0 10\/05, David Pittet, Meinrad Pittet und Jacques-Andr\u00e9 Schneider, S. 20 ff.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref66\">[66]<\/a> Der <strong>Gesamtbeitrag an die 2. S\u00e4ule ist <\/strong>unter Ber\u00fccksichtigung der Risiko- und Kostenkomponenten <strong>deutlich h\u00f6her, <\/strong>siehe A 6 oben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref67\">[67]<\/a> Das Verm\u00f6gen der Pensionskassen machte 1941\/42 31% des BIP aus, 1970 waren es 40,8% und 2022 148%. Diese Entwicklung wurde insbesondere durch zwei Faktoren beg\u00fcnstigt: (i) die Einf\u00fchrung neuer Steuern, insbesondere auf Kriegsgewinne, w\u00e4hrend der beiden Weltkriege, verbunden mit der M\u00f6glichkeit, Zuweisungen an Pensionskassen vom Unternehmensgewinn voll abzuziehen; (ii) das Fehlen der vollen \u00dcbertragbarkeit von Rentenanspr\u00fcchen zwischen einer Pensionskasse und der anderen ( sogenannte Freiz\u00fcgigkeit), war bis 1995 ein Mittel (sog. <em>goldene Ketten<\/em>) f\u00fcr die \u00abArbeitgeber\u00bb, um die Lohnabh\u00e4ngigen an das Unternehmen zu binden, und dies zu einer Zeit, nach 1945, in der bis zu einem Drittel der Belegschaft jedes Jahr in der Maschinenindustrie den Arbeitsplatz wechselte (siehe Jost STEIGER, Le deuxi\u00e8me pilier, service social ou affaire lucrative? Grounauer, Genf, 1978, S. 78 ff; Jacques-Andr\u00e9 SCHNEIDER, a.a.O., 1994, S. 317 ff; Carl HELBLING, Personalvorsorge und BVG, 6. Ausgabe, 1995, S. 30; Romolo MOLO, Aspects des fondations collectives et communes, 2000, S. 10; Matthieu LEIMGRUBER, Solidarity without the state? Cambridge 2008, S. 64 ff).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref68\">[68]<\/a> Siehe die zitierten Werke von STEIGER und LEIMGRUBER sowie Pietro BOSCHETTI, L\u2019affaire du si\u00e8cle, le 2<sup>e<\/sup> pilier et les assureurs, Neuch\u00e2tel 2023.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref69\">[69]<\/a> LEIMGRUBER, S. 254 ff.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref70\">[70]<\/a> Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiterverband. Im Jahr 2004 schloss er sich mit dem <a href=\"https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/fr\/articles\/030199\/2011-07-20\/\">Verband Handel, Transport und Lebensmittel<\/a> und der <a href=\"https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/fr\/articles\/017904\/2012-06-07\/\">Gewerkschaft Industrie und Bau<\/a> zur UNIA zusammen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref71\">[71]<\/a> Eine Illusion, die insbesondere von dem Waadtl\u00e4nder Staatsrat Andr\u00e9 GAVILLET (im Staatsrat zwischen 1970 und 1981) aufrechterhalten wurde. Siehe f\u00fcr die Meinung dieser Str\u00f6mung zum Beispiel Domaine public, 3. M\u00e4rz 1972: \u201c<em>Nie eine solche Chance. Weite Bereiche der Schweizer Wirtschaft sind nun in Reichweite der Kontrolle der Gewerkschaftsbewegung und der Lohnabh\u00e4ngigen<\/em>.\u201d<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref72\">[72]<\/a> Siehe insbesondere Le deuxi\u00e8me pilier, service social ou affaire lucrative? Grounauer, Genf, 1978. Jost STEIGER hat w\u00e4hrend seinem ganzen, langen Leben (1917-2007) mit Mut, stetiger Entschlossenheit und kluger Weitsicht f\u00fcr den Sozialismus und gegen die stalinistische und sozialdemokratische B\u00fcrokratie gek\u00e4mpft. Ohne jegliches Sektierertum war er oft in Einheit mit Lohnabh\u00e4ngigen und mit Organisationen t\u00e4tig, die von diesen B\u00fcrokratien beeinflusst wurden, so oft dies f\u00fcr die Verteidigung der Interessen der Arbeiterklasse n\u00fctzlich sein konnte.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref73\">[73]<\/a> Bank Natixis, Economy Flash vom 29. August 2018.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref74\">[74]<\/a> <a href=\"https:\/\/ch.swisslife-am.com\/de\/home\/media\/news\/corporate\/company-news\/2020\/20201208_marie_seiler.html\">https:\/\/ch.swisslife-am.com\/de\/home\/media\/news\/corporate\/company-news\/2020\/20201208_marie_seiler.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref75\">[75]<\/a> BGE 147 III 14, Erw. 8.4. Das Bundesgericht begr\u00fcndet die \u00c4nderung seiner Rechtsprechung mit einer angeblich \u201c<em>ungen\u00fcgenden <\/em>Rendite <em>f\u00fcr Pensionskassen, die ihren Versicherten Renten zahlen m\u00fcssen<\/em>\u201c. Der Hypothekarzinssatz im Jahr 2019 betrug 1.25%, die zul\u00e4ssige <em>Netto<\/em>rendite auf in Immobilien angelegtem Pensionskassenkapital 1.<strong>75% <\/strong>und der Mindestzinssatz gem\u00e4ss <strong>BVG <\/strong>zwischen 2017 und 2023 <strong>1%.<\/strong> Zudem sind Pensionskassen, auch auf ihren Immobilienertr\u00e4gen, von allen Steuern befreit, als Gegenleistung daf\u00fcr, dass ihre Eink\u00fcnfte ausschlie\u00dflich der Vorsorge dienen (Art. 80 BVG). Sie dienten also als Vorwand, um andere Immobilienbesitzer zu beg\u00fcnstigen. Der FDP-Nationalrat Feller ist seit 2007 Generalsekret\u00e4r des Westschweizer Hauseigent\u00fcmerverbands.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref76\">[76]<\/a> Alterung der Bev\u00f6lkerung, steigende Lebenserwartung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref77\">[77]<\/a> Die Ausnahme von diesem Debakel sind einige wenige erfolgreiche Abwehrk\u00e4mpfe, wie die Verteidigung der leistungsorientierten Renten der CPEG (Pensionskasse des Kantons Genf) durch eine Volksabstimmung im Jahr 2019. In diesem System, das in der zweiten S\u00e4ule in der Schweiz sehr selten geworden ist, h\u00e4ngen die Renten nicht von einem individuell angesammelten Kapital ab, sondern werden auf der Grundlage des fr\u00fcheren Einkommens festgelegt, hier auf 60% des versicherten Gehalts.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/#_ednref78\">[78]<\/a> <a href=\"https:\/\/alencontre.org\/suisse\/suisse-avs21-et-demographie-lart-de-transformer-de-pseudo-evidences-en-parfaites-tromperies.html\">https:\/\/alencontre.org\/suisse\/suisse-avs21-et-demographie-lart-de-transformer-de-pseudo-evidences-en-parfaites-tromperies.html<\/a><a href=\"https:\/\/www.pwc.ch\/de\/insights\/finanzdienstleistungen\/bezugsrahmen-bvg-reform.html\">ps:\/\/www.pwc.ch\/de\/insights\/finanzdienstleistungen\/bezugsrahmen-bvg-reform.html<\/a><\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/sozialismus.ch\/schweiz\/2024\/nein-zu-bvg-21\/\"><em>sozialismus.ch&#8230;<\/em><\/a><em> vom 22. Juli 2024<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reform der 2. S\u00e4ule ist f\u00fcr alle Versicherten sch\u00e4dlich und nur f\u00fcr Swiss Life gewinnbringend. Eine ausf\u00fchrliche Analyse der BVG-Revision, \u00fcber die in der Schweiz am 22. 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