{"id":1833,"date":"2017-01-12T11:21:02","date_gmt":"2017-01-12T09:21:02","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1833"},"modified":"2018-01-19T18:19:00","modified_gmt":"2018-01-19T16:19:00","slug":"schweiz-eu-personenfreizuegigkeit-und-neoliberale-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=1833","title":{"rendered":"Schweiz-EU: Personenfreiz\u00fcgigkeit und neoliberale EU"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Abkommen <\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>ber den <\/strong><strong>\u201c<\/strong><strong>Freien Personenverkehr<\/strong><strong>\u201d<\/strong><strong> ist ein Grundpfeiler der Europ<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ischen Union. In den bilateralen Vertr<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>gen zwischen der Schweiz und den Staaten der EU wurde die Personenfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit ebenfalls ratifiziert und ist seit 2002 in Kraft.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p><strong> Das Abkommen gew<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>hrt den Staatsangeh<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>rigen der EU und der Schweiz das Recht, innerhalb der EU ihren Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort frei zu w<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>hlen. Das t<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>nt zwar sch<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>n, ist in der Realit<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>t aber mit gravierenden Problemen verbunden. Denn aufgrund fehlender flankierenden Massnahmen, welche die hiesigen Arbeitsbedingungen und L<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>hne zu sch<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>tzen verm<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>gen, f<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>hrte die Einf<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>hrung der Personenfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit zu einer massiven Zunahme von Lohn- und Sozialdumping. F<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>r die Schweizer Unternehmen gleicht das Abkommen seither einem Freipass, die europ<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ischen und schweizerischen Lohnabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngigen in Konkurrenz zueinander setzen und die Arbeitskosten auf dem Buckel der Lohnabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngigen zu senken.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Als die Personenfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit 2005 auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden sollte, ergriffen einige linke Gruppierungen, darunter die damalige Bewegung f<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>r den Sozialismus (BFS), das <\/strong><a href=\"http:\/\/www.bfs-zh.ch\/Themen\/Arbeiterinnenbewegung\/bilaterale.htm\"><strong>Referendum<\/strong><\/a><strong> dagegen, weil sie die flankierenden Massnahmen als l\u00e4cherlich und unwirksam betrachtet haben. Selbstverst\u00e4ndlich setzen wir uns f\u00fcr die Bewegungsfreiheit aller Menschen ein und das nicht nur in Europa. Allerdings muss diese Freiheit von Massnahmen begleitet werden, welche die hiesigen Arbeitsbedingungen sch\u00fctzen. Es braucht daf\u00fcr gute, tats\u00e4chlich wirksame Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge in allen Branchen; gen\u00fcgend Mittel, um die Einhaltung dieser Vertr\u00e4ge zu kontrollieren; einen greifenden K\u00fcndigungsschutz; rechtlichen Schutz f\u00fcr gewerkschaftlich aktive Arbeiter*innen etc. All dies fehlt in den aktuellen flankierenden Massnahmen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) ergriff 2005 das Referendum, allerdings aus fremdenfeindlichen Gr<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>nden. Dies trug uns Aktivist*innen der BFS den Vorwurf der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie ein, selber Rassist*innen zu sein. Die Entwicklung auf den Schweizer Arbeitspl<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>tzen <\/strong><strong>\u2013<\/strong><strong> krasse Zunahme von Lohndumping, regelm<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ssige F<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>lle von sklaven<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>hnlichen Arbeitsverh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ltnissen, unkontrollierbares Subunternehmertum etc. <\/strong><strong>\u2013<\/strong><strong> straft diesen Vorwurf L<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gen und beweist, dass unsere Bef<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>rchtungen gerechtfertigt waren. Mittlerweile haben ein Teil der Gewerkschaften und sogar einige SP-Exponent*innen eingesehen, dass sich das Lohndumping seit der Einf<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>hrung der Personenfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit von einer Randerscheinung zu einem veritablen Problem entwickelt hat, welches nicht zuletzt daf<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>r verantwortlich ist, dass viele Lohnabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngige in der Schweiz berechtigte <\/strong><strong>\u00c4<\/strong><strong>ngste um ihren Lohn und ihren Arbeitsplatz hegen und folglich empf<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>nglicher wurden f<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>r die rassistischen Scheinl<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>sungen der SVP (Masseneinwanderungsinitiative u.a.) und deren Hetze gegen die <\/strong><strong>\u00ab<\/strong><strong>Ausl<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>nder*innen<\/strong><strong>\u00bb<\/strong><strong>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Den massiven Ausbau der flankierenden Massnahmen, sprich den Ausbau der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte f<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>r alle Lohnabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngigen (unabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngig von ihrer Herkunft), ist angesichts der zunehmenden Verarmungstendenzen und der be<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngstigenden Rechtsentwicklung in der Schweiz und den anderen europ<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ischen L<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ndern dringender denn je.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der folgende Artikel zeigt auf, dass diese Probleme nicht nur in der Schweiz bestehen, und es deshalb gesamteurop<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ische Antworten auf die Inkonkurrenzsetzung der Lohnabh<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ngigen, sowie einen internationalistischen Widerstand gegen die Pl<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ne der Unternehmen braucht. (BfS, mit leichten Erg\u00e4nzungen durch Redaktion maulwuerfe.ch)<\/strong><\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p><em>Klaus Dr<\/em><em>\u00e4<\/em><em>ger; aus <\/em><em><a href=\"http:\/\/www.sozonline.de\/2017\/01\/personenfreizuegigkeit-und-neoliberale-eu\/\">SoZ<\/a><\/em>. Die Begrenzung der Zuwanderung aus osteurop\u00e4ischen EU-Staaten spielte eine zentrale Rolle in der offiziellen Kampagne der Bef\u00fcrworter eines Austritts Gro\u00dfbritanniens aus der EU. Dies galt erst recht f\u00fcr die fremdenfeindliche Stimmungsmache der rechtspopulistischen UK Independence Party (UKIP) zum Brexit.\u00a0 33 Prozent derjenigen, die f\u00fcr den Brexit stimmten, gaben als wichtigsten Grund f\u00fcr ihre Entscheidung an, dass ein Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der EU die \u201ebeste Chance er\u00f6ffne, die Kontrolle \u00fcber die Grenzen des Landes und die Zuwanderung wieder zu gewinnen.\u201c Die rechte <em>Leave<\/em>-Kampagne hat somit tiefe Spuren im politischen Klima Gro\u00dfbritanniens hinterlassen \u2013 keine Frage.\u00a0 F\u00fcr die \u00fcberwiegende Mehrheit der f\u00fcr den Brexit Stimmenden \u2013\u00a0die \u00fcbrigen 67 Prozent \u2013 waren aber andere Themen und Motive offenbar ma\u00dfgeblicher.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn1\" name=\"_ednref1\">[i]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die konservative britische Premierministerin Theresa May geht es in den kommenden Brexit-Verhandlungen unter anderem darum, eine Begrenzung der <em>Personenfreiz\u00fcgigkeit<\/em> zu erreichen. Auch mit der Schweiz stehen solche Verhandlungen bis Anfang 2017 an. Im Februar 2014 war die Masseneinwanderungsinitiative der rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP) mit knapper Mehrheit in einer Volksabstimmung angenommen worden, die u.a. Quoten und Kontingente f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus EU-Staaten vorsieht. In den geltenden bilateralen Vertr\u00e4gen zwischen der Schweiz und der EU, welche den Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt regeln, ist jedoch die volle Personenfreiz\u00fcgigkeit vereinbart. Gegen eine einseitige Aufk\u00fcndigung dieses Prinzips sperrt sich die EU.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn2\" name=\"_ednref2\">[ii]<\/a><\/p>\n<p><strong>Personenfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der im Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der EU (AEUV) angesprochene \u201dFreie Personenverkehr\u201d betrifft die vertraglich vereinbarte \u201d<em>Freiz<\/em><em>\u00fc<\/em><em>gigkeit f<\/em><em>\u00fc<\/em><em>r Arbeitnehmer<\/em>\u201d, sowie die pers\u00f6nliche Mobilit\u00e4t von Selbst\u00e4ndigen im Rahmen der \u201d<em>Niederlassungsfreiheit f\u00fcr Selbst\u00e4ndige und Unternehmer<\/em>\u201d und der \u201e<em>Dienstleistungsfreiheit\u201d<\/em>. Mit der \u201eGrundfreiheit\u201c des Personenverkehrs verbindet sich die freie Standortwahl f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit (ob lohnabh\u00e4ngig oder selbst\u00e4ndig ausge\u00fcbt) \u2013 also die Mobilit\u00e4t des \u201eProduktionsfaktors Arbeit\u201c innerhalb der EU und dem an die Binnenmarktregeln angeschlossenen Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum EWR etc. Dass die Mobilit\u00e4t der \u201eWare Arbeitskraft\u201c den Interessen des Kapitals entgegenkommt, ist m. E. offensichtlich.<\/p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung der <em>Unionsb\u00fcrgerschaft<\/em> durch den Vertrag von Maastricht wurde dar\u00fcber hinaus ein allgemeines Aufenthaltsrecht f\u00fcr alle Unionsb\u00fcrger und ihre Familienangeh\u00f6rigen geschaffen, so dass diese sich im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten d\u00fcrfen. Dieses wird aktuell in der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie 2004\/38\/EG geregelt.<\/p>\n<p>Unionsb\u00fcrger, die l\u00e4nger als drei Monate in einem anderen EU-Land bleiben m\u00f6chten, m\u00fcssen sich bei ihrer Einreise als neue Einwohner anmelden. Solange sie \u00fcber ausreichende Existenzmittel verf\u00fcgen, um ihren Aufenthalt im Aufnahmeland zu finanzieren, haben sie dort ein Aufenthaltsrecht. Ist dies nicht der Fall, so erlischt das Aufenthaltsrecht und es besteht die Pflicht zur Ausreise. Allerdings kann jede\/r EU-B\u00fcrger\/in danach wieder einreisen und ein an diese Unionsb\u00fcrgerschaft gebundenes Freiz\u00fcgigkeitsrecht in Anspruch nehmen. In der Praxis wird daher die Ausreisepflicht von nicht mehr freiz\u00fcgigkeitsberechtigten EU-B\u00fcrgerInnen in den seltensten F\u00e4llen durchgesetzt. Bei ausgewiesenen Straft\u00e4tern kann nach der Abschiebung eine Wiedereinreisesperre verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Umstritten war, ob EU-B\u00fcrger aus anderen Mitgliedstaaten, die ihren Lebensunterhalt\u00a0nicht selbst sichern k\u00f6nnen, weil sie nach drei Monaten keine Erwerbsarbeit fanden oder dort wirtschaftlich nicht aktiv waren (z.B. als Selbst\u00e4ndige), Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung im Aufnahmeland gew\u00e4hrt werden muss (z.B. Hartz IV und Sozialhilfe in Deutschland). Gem\u00e4\u00df der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie k\u00f6nnen Mitgliedstaaten EU-B\u00fcrgerInnen, die zuvor noch nicht in ihrem neuen EU-Aufnahmeland gearbeitet haben, von solchen Leistungen ausschlie\u00dfen. Dies hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil von 2014 im Wesentlichen best\u00e4tigt.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn3\" name=\"_ednref3\">[iii]<\/a>Ein Mitgliedstaat kann Staatsangeh\u00f6rige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter \u201ebesonderer beitragsunabh\u00e4ngiger Geldleistungen\u201c ausschlie\u00dfen, sofern diesen im Aufnahmemitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht gem\u00e4\u00df den Regelungen der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie zusteht. Ansonsten sei es Sache der Mitgliedstaaten, die konkreten inhaltlichen Voraussetzungen f\u00fcr das Vorliegen eines Anspruchs auf solche Leistungen der sozialen Basissicherung gesetzlich festzulegen.<\/p>\n<p><strong>Arbeitnehmerfreiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Die <em>Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit<\/em> ist nicht erst im Rahmen der marktradikalen <em>vier Grundfreiheiten <\/em>des EG-Binnenmarkts (Kapital, Waren, Dienstleistungen, Personen) eingef\u00fchrt worden, wie viele Beobachter f\u00e4lschlicherweise meinen. Sie entstammt der \u201aguten alten Zeit\u2018 der Vollbesch\u00e4ftigung in Europa.<\/p>\n<p>Schon 1958 regelte die Verordnung EWG Nr. 3 die \u201esoziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer\u201c. Die \u201aArbeitnehmer-Freiz\u00fcgigkeit\u2018 wurde bereits 1968 durch die Verordnung 1612\/68\u00a0grunds\u00e4tzlich reguliert. 1971 wurde mit der Verordnung 1408\/71 ein erg\u00e4nzendes Instrument zur Koordinierung der Sozialsysteme in der EWG geschaffen und ausgebaut, um die besagte Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit zu erm\u00f6glichen. Diese Verordnung sollte sicherstellen, dass f\u00fcr den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Leistungsanspr\u00fcchen aus den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Kindergeld, soziale Beihilfen usw.) alle nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu ber\u00fccksichtigenden Zeiten zusammengerechnet und die Leistungen an Personen gezahlt wurden, die in einem EWG-Mitgliedstaat lebten. Sie wurde sp\u00e4ter mehrfach ver\u00e4ndert und angepasst.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn4\" name=\"_ednref4\">[iv]<\/a><\/p>\n<p>Es waren vor allem die Regierungen Italiens, die damals auf solchen Regeln als Gegenleistung daf\u00fcr bestanden, dass Italien der EWG und dem Gemeinsamen Markt zustimmt. Denn es war klar, dass die italienische Wirtschaft durch den Gemeinsamen Markt unter starken Wettbewerbsdruck geraten w\u00fcrde. Mit der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit wollten die konservativen italienischen Regierungen ein Ventil geschaffen, damit die zunehmende Zahl von Erwerbslosen aus S\u00fcditalien in der boomenden Industrie von reicheren EWG-Staaten wie der BRD Arbeitspl\u00e4tze suchen und finden k\u00f6nnte. Und dies \u2013 zumindest auf dem Papier \u2013 im Sinne einer <em>Gleichbehandlung <\/em>mit den \u201aInl\u00e4ndern\u2018 der Aufnahmel\u00e4nder.<\/p>\n<p>Die geltenden EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit sind insofern ein Kind dieser Periode des <em>sozial eingebetteten Liberalismus<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn5\" name=\"_ednref5\"><strong>[v]<\/strong><\/a><\/em>\u201a der die erste Phase der europ\u00e4ischen Integration von der Montanunion \u00fcber die EWG bis in die sp\u00e4ten 1970er Jahre pr\u00e4gte. Im \u201awirklichen Leben\u2018 waren diese Arbeitsverh\u00e4ltnisse der Wanderarbeitnehmer in der EWG\/EG keineswegs so rosig, wie die erlassenen Rechtsvorschriften und die sie begleitende europ\u00e4ische Propaganda es glauben machen wollten. S\u00fcditalienerInnen, sp\u00e4ter GriechInnen, PortugiesInnen, SpanierInnen und ihre Familien lebten anfangs in beengten Wohnverh\u00e4ltnissen, mussten Knochenjobs verrichten etc. pp. Aber immerhin \u2013 \u201arechtlich\u2018 herrschte noch ein anderer Geist aufgrund des gewiss asymmetrischen sozialstaatlichen \u201aKlassenkompromisses\u2018 dieser \u00c4ra.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den geltenden EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit steht es EU-B\u00fcrgerInnen zu,<\/p>\n<ul>\n<li>in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,<\/li>\n<li>dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich w\u00e4re,<\/li>\n<li>zu diesem Zweck dort zu wohnen,<\/li>\n<li>selbst nach Beendigung des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses dort zu bleiben (z.B. als Rentner),<\/li>\n<li>hinsichtlich Zugang zu Besch\u00e4ftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangeh\u00f6rigen des Aufnahmelandes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit ist demnach nicht blo\u00df als Recht von Unionsb\u00fcrgerInnen gefasst, in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Besch\u00e4ftigung aufzunehmen. Sie m\u00fcssen vielmehr in allen daf\u00fcr relevanten Bereichen (einschlie\u00dflich steuerlicher Verg\u00fcnstigungen, Zugang zu Wohngeld, Sozialwohnungen, Kinderg\u00e4rten, Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigungen etc.) mit\u00a0inl\u00e4ndischen ArbeitnehmerInnen <em>gleich behandelt<\/em> werden. Bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat ist lediglich der Bezug von Leistungen der sozialen Basisversorgung (z.B. Sozialhilfe etc.) ausgeschlossen, wenn zuvor in diesem Aufnahmeland z.B. durch ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis etc. nach den dort geltenden Regeln Anspr\u00fcche darauf erworben wurden.<\/p>\n<p>Das Arbeitslosengeld aus dem Heimat-EU-Staat kann hingegen f\u00fcr die Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat f\u00fcr drei Monate \u201amitgenommen\u2018 werden (Portabilit\u00e4t von Transferleistungen). Die EU-weite Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit soll auch weiterhin sicherstellen, dass z.B. bei gesetzlichen Rentensystemen nach einem Punktesystem die in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbenen Rentenanspr\u00fcche zusammengerechnet werden, Anspr\u00fcche auf Arbeitslosengeld, Kindergeld und \u00e4hnliche Leistungen gewahrt bleiben und transferiert werden k\u00f6nnen usw.<\/p>\n<p>Die EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit sind somit noch vom Ziel gepr\u00e4gt, Sozialdumping zu bremsen: <em>\u201eDie vom Gemeinschaftsrecht geforderte Gleichstellung von EU-ausl\u00e4ndischen mit inl\u00e4ndischen Arbeitnehmern in Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Regelungen sowie die Besch\u00e4ftigungsbedingungen ganz allgemein verfolgt dar\u00fcber hinaus auch den Zweck, eine Bevorzugung \u201abilligerer\u2018, weil zu ung\u00fcnstigeren Bedingungen und insbesondere zu geringeren L\u00f6hnen und auch Lohnnebenkosten (einschlie\u00dflich Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen) besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer im Interesse der einheimischen Besch\u00e4ftigten auszuschlie\u00dfen\u201c<\/em>.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn6\" name=\"_ednref6\">[vi]<\/a><\/p>\n<p><strong>Dienstleistungsfreiheit und Entsendung von Arbeitnehmern<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der Dienstleistungsfreiheit k\u00f6nnen Selbst\u00e4ndige ihre Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat anbieten und dort auch nur tempor\u00e4r erbringen, ohne sich dauerhaft niederlassen zu m\u00fcssen. Die grenz\u00fcberschreitende Entsendung und Verleihung von Arbeitnehmern geh\u00f6rt in diesem Zusammenhang zur so genannten <em>aktiven Dienstleistungsfreiheit<\/em>, bei der sich der Unternehmer und\/oder seine Arbeitskr\u00e4fte als Dienstleistungserbringer vor\u00fcbergehend ins EU-Ausland begeben. Dies wurde durch den EuGH als europ\u00e4isches Recht definiert (insbesondere durch das Urteil \u201eRush Portuguesa\u201c vom 27.3.1990) und von der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit abgegrenzt.<\/p>\n<p>Die Entsendung von ArbeitnehmerInnen steht dar\u00fcber hinaus allen Unternehmen bzw. Selbst\u00e4ndigen explizit zu, die in einem EU-Mitgliedstaat ans\u00e4ssig sind. Nach der Auslegung durch den EuGH d\u00fcrfen alle Arbeitskr\u00e4fte ohne Differenzierung nach ihrer Qualifikation entsendet werden, welche die Staatsb\u00fcrgerschaft eines EU-Staates besitzen \u2013 sowie solche Angeh\u00f6rige eines Drittstaates, die am Sitz des Unternehmens regul\u00e4r besch\u00e4ftigt sind.<\/p>\n<p>Nach der damaligen Auslegung des EuGH ging es einfach um das \u201eHerkunftslandprinzip\u201c entsprechend internationalem Arbeitsrecht. F\u00fcr die entsendeten Arbeitnehmer galt das nationale Arbeits- und Sozialrecht des Herkunftslandes, in dem die Entsendefirma ihren offiziellen Firmensitz hatte. Damit wurden v\u00f6llig unterschiedliche Entlohnungssysteme, Arbeitszeit- und Sozialschutzregimes etc. am gleichen Arbeitsort f\u00fcr die gleichen Arbeiten m\u00f6glich. Durch die \u201eDienstleistungsfreiheit mit Entsendung\u201c konnten so die Kostenvorteile unterschiedlicher Sozial- und Tarifstandards etc. nun am gleichen Ort\u00a0von Unternehmen ausgenutzt werden. Sozialdumping durch europ\u00e4isches Richterrecht war die Folge, die vor allem in der Bauwirtschaft in Deutschland und \u00d6sterreich bald zu besichtigen war.<\/p>\n<p>Erst 1996 konnte die EU-Entsendrichtlinie nach langem Tauziehen zwischen den Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Sie definierte einen \u201eharten Kern\u201c von \u201eMindestarbeitsbedingungen\u201c (Vorschriften zu Arbeitszeiten, Pausen, Arbeitssicherheit, Mindestlohn, Urlaub, Gesundheitsschutz), die von den jeweiligen Mitgliedstaaten in eigener Hoheit erlassen werden konnten. Man orientierte sich \u2013 mit Abstrichen \u2013\u00a0 weitgehend am \u201eBestimmungslandprinzip\u201c,\u00a0mit der Zielvorgabe, gleichen (Mindest)-Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen f\u00fcr inl\u00e4ndische und entsendete ArbeitnehmerInnen am gleichen Ort zu garantieren.<\/p>\n<p>Die Entsenderichtlinie strebte keine EU-weite Harmonisierung der Regeln in diesem Bereich an. Sie war angelegt als ein Instrument zur <em>Koordinierung <\/em>nationalstaatlicher Politiken durch <em>sozialpolitische Mindestvorschriften auf EU-Ebene<\/em>. Gem\u00e4\u00df Artikel 3-7 der Richtlinie k\u00f6nnten die Mitgliedstaaten Arbeitsbedingungen vorschreiben, die f\u00fcr die (entsendeten) \u201eArbeitnehmerInnen g\u00fcnstiger sind\u201c als die Mindestvorschriften dieser Richtlinie. So k\u00f6nnte z.B. von Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland verlangt werden, dass sie inl\u00e4ndische Tarifl\u00f6hne und nicht nur Mindestl\u00f6hne zu zahlen haben. Allerdings hat kaum ein Mitgliedstaat von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht und \u201eg\u00fcnstigere Vorschriften\u201c in seinem nationalen Entsendegesetz verankert. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die deutschen Bundesregierungen von Kohl \u00fcber Schr\u00f6der\/Fischer bis Merkel.<\/p>\n<p>Es war erneut der EuGH, der mit seiner Auslegung der Entsenderichtlinie ab 2007 (F\u00e4lle Laval, Viking Line, R\u00fcffert, Luxemburg) die mit ihr beabsichtigten zarten Versuche zur Einhegung von Sozialdumping zunichtemachte. Aus den Mindestvorschriften der Entsenderichtlinie machte er <em>Maximalvorschriften<\/em>, die nicht \u00fcberschritten werden d\u00fcrfen. Lediglich eine Verpflichtung auf gesetzliche Mindestl\u00f6hne und als allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte Tarifvertr\u00e4ge (wie der Baumindestlohn in Deutschland) sei zum Schutz von entsendeten ArbeitnehmerInnen statthaft und k\u00f6nne eine Einschr\u00e4nkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen. Das Landesvergabegesetz von Niedersachsen, das Unternehmen bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen auf orts\u00fcbliche Tarifvertr\u00e4ge verpflichten wollte, versto\u00dfe gegen EU-Recht. Entsende-Unternehmen seien nur verpflichtet, den ihn ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden Mindestlohn zu zahlen. Der Versuch, mit dieser Richtlinie Sozialdumping zu begrenzen, ist nun weitgehend Makulatur.<\/p>\n<p><strong>EU-Freiz<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>gigkeit und Deregulierung der Arbeitsm<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>rkte<\/strong><\/p>\n<p>Unter den Bedingungen der 1970er Jahre zielte die Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit und die sie begleitende Koordinierung der Sozialsysteme rechts-systematisch auf eine Besch\u00e4ftigung und soziale Absicherung zu Konditionen, die damals meist in Fl\u00e4chentarifvertr\u00e4gen und\/oder im noch wohlfahrtsstaatlich orientiertem nationalen Arbeits- und Sozialrecht des\u00a0jeweiligen Aufnahmelandes festgelegt waren. Das waren Zeiten, als das \u201afordistische Normalarbeitsverh\u00e4ltnis\u2018 und der unbefristete Standardarbeitsvertrag\u00a0(z.B. 8-Stunden-Tag, Vollzeitarbeit f\u00fcr m\u00e4nnliche \u201aFamilienern\u00e4hrer\u2018, 40 Std.-Woche, abgesichert durch Tarifvertr\u00e4ge) als Leitbild f\u00fcr lohnabh\u00e4ngige Erwerbsarbeit in Europa akzeptiert waren.<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn7\" name=\"_ednref7\">[vii]<\/a><\/p>\n<p>Das ist Geschichte und vorbei. Seit den 1980er Jahren wurden die Arbeitsm\u00e4rkte in vielen EU-Staaten dereguliert (d.h. auf nationaler Ebene die entsprechenden Gesetze im Interesse des Kapitals neu gefasst). In Deutschland beklagen die Gewerkschaften z.B. die Einf\u00fchrung von \u201aProjektarbeit\u2018 und \u201aWerkvertr\u00e4gen\u2018 (rechtlich sind dies \u2019selbst\u00e4ndige\u2018 T\u00e4tigkeiten), die Zunahme von Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Scheinselbst\u00e4ndigkeit und geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen (der damit verbundene Niedriglohnsektor umfasst bei uns inzwischen rund ein Viertel der Gesamtbesch\u00e4ftigung, mehr wie in den USA).<\/p>\n<p>Wie auch immer: hierzulande konzentriert sich der Protest rechter \u201aWutb\u00fcrger\u2018 eher auf die so genannte \u201aFl\u00fcchtlingsfrage\u2018. Ihnen geht es darum, die Fl\u00fcchtlinge abzuwehren und von \u201aEuropa\u2018 fern zu halten. In Frankreich, Osteuropa etc. ist es genauso \u2013 eine EU-weite Regelung zur \u201aLastenteilung\u2018 wg. Aufnahme und Integration von Asylsuchenden ist nicht in Sicht.<\/p>\n<p>In Gro\u00dfbritannien und der Schweiz steht die Abwehr gegen\u00fcber EU-MigrantInnen im Vordergrund, die im Rahmen der EU-Personenfreiz\u00fcgigkeit in ihre L\u00e4nder gekommen sind \u2013 (noch) nicht so sehr die `Fl\u00fcchtlingsfrage\u2018. Die Regierungen von Gro\u00dfbritannien \u2013 egal ob \u201aNew Labour\u2018 unter Tony Blair oder konservativ unter David Cameron \u2013 waren \u201amakro-\u00f6konomisch\u2018 stets f\u00fcr Sparpolitik im Inneren und f\u00fcr eine marktradikale Deregulierung der Arbeit in ihrem Land unterwegs. Sie erfanden den \u201a<a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Zero-hour_contract\">Null-Stunden Vertrag<\/a>\u2018, eine extreme Form von Arbeit auf Abruf. Sie erweiterten die Spielr\u00e4ume f\u00fcr \u2019self-employment\u2018 (de-facto: Scheinselbst\u00e4ndigkeit) und prek\u00e4re Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Sie erm\u00f6glichten es z.B., dass ein britischer Bauarbeiter mit der \u00fcblichen Maurerkelle und etwas Werkzeug zum \u201aUnternehmer der eigenen Arbeitskraft\u2018 werden konnte (damit rechtlicher Status als \u201aSelbst\u00e4ndiger\u2018).<\/p>\n<p>Die britischen Regierungen seit Margaret Thatcher waren in der EU stets bestrebt, mehr Deregulierung im EU-Binnenmarkt voranzutreiben und ArbeiterInnenrechte und den Sozialstaat zuhause zu schleifen. In diesem Sinne waren sowohl Blair als auch Cameron entschiedene Unterst\u00fctzer der EU-Osterweiterung 2004, der EU-Dienstleistungsrichtlinie usw. und \u00f6ffneten den Arbeitsmarkt ihres Landes von Beginn an f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus diesen Staaten. Dies mit dem Versprechen, dass \u201abillige Arbeit\u2018 von dort die \u201abritische Wirtschaft\u2018 beleben und den Wohlstand f\u00fcr alle mehren w\u00fcrde. Nach der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2007 -2009 wurden von ihnen dann aber\u00a0der Zustrom von angeblich \u201aarbeitsunwilligen Rum\u00e4nen und Bulgaren\u2018 nach Gro\u00dfbritannien zum Thema gemacht, den man eind\u00e4mmen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Andreas Wehr hat m.E.\u00a0 zu Recht auf die starke Rolle britischer Regierungen bei der EU-Liberalisierungspolitik und den hausgemachten britischen Sozialstaatsabbau hingewiesen<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn8\" name=\"_ednref8\">[viii]<\/a>:<\/p>\n<p>\u201e<em>Vor allem aufgrund dieser Zuwanderungen (aus Osteuropa und vom britischen Commonwealth, K.D.) ist die Wohnbev<\/em><em>\u00f6<\/em><em>lkerung des Vereinigten K<\/em><em>\u00f6<\/em><em>nigreichs, nachdem sie zwischen den fr<\/em><em>\u00fc<\/em><em>hen 1970er Jahren und 1993 praktisch stagnierte, von 57 Millionen im Jahr 1993 auf <\/em><em>\u00fc<\/em><em>ber 65 Millionen Einwohner im Jahr 2015 angestiegen. Nicht mit gewachsen aber sind ausreichender und vor allem bezahlbarer Wohnraum sowie die Kapazit<\/em><em>\u00e4<\/em><em>ten in der sozialen Infrastruktur, bei Kindertagesst<\/em><em>\u00e4<\/em><em>tten und Schulen als auch im National Health Service (NHS). Selbst der <\/em><em>\u00f6<\/em><em>ffentliche Nahverkehr ist in London l<\/em><em>\u00e4<\/em><em>ngst an seine Grenzen gesto<\/em><em>\u00df<\/em><em>en<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Vor allem im stark angewachsenen Niedriglohnsektor wuchs die Konkurrenz um Jobs und Einkommensm\u00f6glichkeiten, um Zugang zum Gesundheitssystem und anderer sozialer Infrastruktur.<\/p>\n<p>Unter deutscher Dominanz hat die EU nach der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem Fiskalvertrag, der \u201awirtschaftspolitischen Steuerung\u2018 (EU Economic Governance) und dem Europ\u00e4ischen Semester ein Regelwerk geschaffen, das neben weiterer Austerit\u00e4t (Haushaltspolitik, Schuldenbremse usw.) die Deregulierung der Arbeitsm\u00e4rkte in der EU noch weiter vertiefen soll. Lohnfindungsprozesse sollen st\u00e4rker dezentralisiert, d.h. Tarifverhandlungen auf die betriebliche Ebene verlagert oder Tarifvertragssysteme mit betrieblichen \u00d6ffnungsklauseln angestrebt werden. Vormals bestehende Regelungen zur Lohnindexierung (Anpassung der L\u00f6hne bei steigender Inflation) wie in Luxemburg, Belgien, Zypern usw. wurden im Rahmen des Europ\u00e4ischen Semesters \u201a\u00fcberpr\u00fcft\u2018 und weitgehend abgeschafft. Vor dem Hintergrund bereits erfolgter Lohnk\u00fcrzungen oder Nullrunden im \u00d6ffentlichen Dienst vieler Mitgliedstaaten betont der Fiskalvertrag die \u201eSignalfunktion\u201c dieser L\u00f6hne f\u00fcr eine moderate Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit usw. Aktuell ermahnt die EU-Kommission Frankreich, Portugal und Belgien, dass die dort geltenden Mindestl\u00f6hne zu nahe bei den Durchschnittl\u00f6hnen l\u00e4gen \u2013 also gesenkt werden sollen, um den Arbeitsmarkt \u201adynamischer\u2018 zu machen.<\/p>\n<p>Die Personenfreiz\u00fcgigkeit in der EU findet auf einem Spielfeld statt, das durch neo-liberale \u201aStrukturreformen\u2018 sp\u00e4testens seit den 1990er Jahren stark verheert ist. Niederlassung und Dienstleistungsfreiheit von Solo-Selbst\u00e4ndigen (\u201ader polnische Klempner\u2018, \u201arum\u00e4nische G\u00e4rtner\u2018, \u201abritische Maurer\u2018 etc. als Schein-Selbst\u00e4ndige) sind sozialpolitisch nicht reguliert, die Arbeitnehmer-Entsendung unterst\u00fctzt nach den EuGH-Urteilen strukturell Sozialdumping-Praktiken. Die sozial regulierte Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit ist an den durchl\u00f6cherten Sozialschutz (befristete Besch\u00e4ftigung, Leiharbeit, geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung etc.) angepasst.<\/p>\n<p>Die Folgen der von EU und nationalen Regierungen durchgesetzten Austerit\u00e4tspolitik \u2013 insbesondere hohe Jugendarbeitslosigkeit auch in Griechenland, Spanien, Portugal, Italien, Zypern usw. \u2013 befeuern weiter unfreiwillige Migration. Gut ausgebildeten jungen Leuten aus diesen L\u00e4ndern bleibt nichts Anderes \u00fcbrig, als in reicheren EU-Staaten ihr Gl\u00fcck zu versuchen. Die von den Wirtschaftsverb\u00e4nden schon seit den 1990er-Jahren propagierte \u201aTransnationalisierung der Arbeitsm\u00e4rkte\u2018 erh\u00e4lt somit einen kr\u00e4ftigen Schub.\u00a0 Ihnen ging und geht es um Arbeitsmarktsflexibilit\u00e4tsgewinne und einen \u201eWettbewerb um die besten K\u00f6pfe\u201c, bei dem andere die Kosten f\u00fcr Bildung und Ausbildung ja schon bezahlt haben. Die Beschneidung der wirtschaftlichen Entwicklungschancen \u00e4rmerer Staaten durch diesen \u201aBrain-Drain\u2018 wird dabei billigend in Kauf genommen.<\/p>\n<p>Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium f\u00fcr Finanzen pl\u00e4dierte bereits Anfang der 2000er Jahre f\u00fcr ein \u201ePrinzip der verz\u00f6gerten Integration\u201c bei der EU-Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit. Die Gleichbehandlung von inl\u00e4ndischen und EU-ausl\u00e4ndischen ArbeitnehmerInnen w\u00fcrde f\u00fcr die ersten f\u00fcnf Jahre aufgehoben. Die Arbeitgeber des Aufnahmelandes m\u00fcssten in dieser Frist f\u00fcr einheimische ArbeitnehmerInnen Sozialschutzbeitr\u00e4ge zu einheimischen S\u00e4tzen, f\u00fcr ausl\u00e4ndische EU-ArbeitnehmerInnen hingegen zu den S\u00e4tzen des Herkunftsstaates abf\u00fchren. Angestrebt wurde somit ein \u201einstitutioneller Wettbewerb der Sozialsysteme\u201c in der EU, der zu Kostensenkungen f\u00fcr Unternehmen f\u00fchren sollte.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich lautete auch der Vorschlag David Camerons vor dem Brexit-Referendum: f\u00fcr vier Jahre w\u00fcrden Arbeitskr\u00e4fte aus dem EU-Ausland von britischen Sozialleistungen ausgeschlossen. Die EU akzeptierte dies, wenn das \u201eJa\u201c zur EU-Mitgliedschaft beim Referendum siegen w\u00fcrde. Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte Camerons Idee, soziale Transfers (wie z.B. Kindergeld) an im EU-Ausland lebende eigene Staatsb\u00fcrgerInnen an die dort meist niedrigeren Lebenshaltungskosten \u201aanzupassen\u2018, als attraktives Konzept auch f\u00fcr Deutschland.<\/p>\n<p>Es ist also nicht so, dass die EU den im Rahmen der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit noch vorhandenen Sozialschutz f\u00fcr ausl\u00e4ndische EU-ArbeitnehmerInnen verteidigt h\u00e4tte. Die f\u00fcr den Verbleib in der EU werbenden Kr\u00e4fte aus britischen Gewerkschaften, Labour und linksalternativen Netzwerken wollten die Zuwanderung im Rahmen der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit und deren Rechte verteidigen, priesen die EU als Schutzmacht von ArbeitnehmerInnenrechten in Gro\u00dfbritannien usw. \u2013 doch bei einem \u201eJa\u201c w\u00e4ren genau diese Rechte der ZuwanderInnen beschnitten worden.\u00a0 Eine logisch konsistente Argumentation war das nicht. Zum Ende der Referendumskampagne warb der neue Labour-B\u00fcrgermeister von London, Sadiq Khan, sogar mit der von Cameron als Zuwanderungsschranke ausgehandelten 4-Jahres-Frist um Zustimmung zur EU. Es waren nicht nur UKIP und die Tories, die die Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit einschr\u00e4nken wollten, sondern auch Teile von Labour.<\/p>\n<p><strong>Die alte Frage nach der <\/strong><strong>\u201e<\/strong><strong>Einheit der Arbeiterklasse<\/strong><strong>\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die Existenz \u201epositiver\u201c neoliberaler Einwanderungs- und Freiz\u00fcgigkeitskonzepte zeigt, dass es in der aktuellen Debatte nicht um ein blo\u00dfes Ja oder Nein, um mehr oder weniger Zuwanderung oder um mehr oder weniger Steuerung dabei gehen kann, sondern um die Frage des \u201eWie\u201c, d.h. der Einbettung von Zuwanderung in einen emanzipatorischen Gesellschaftsentwurf. Im Unterschied zur neoliberalen Strategie der \u201eGlobalisierung der Arbeitsm\u00e4rkte\u201c stehen dabei gleiche Rechte f\u00fcr EinwanderInnen wie Einheimische und die St\u00e4rkung des sozialen Zusammenhalts im Vordergrund. Emanzipatorische Konzepte zur Zuwanderung m\u00fcssen Antworten auf die Frage geben, wie gleichzeitig allgemeing\u00fcltige tarifliche und soziale Standards f\u00fcr alle verankert, einheimische Erwerbslose und sozial Ausgegrenzte sowie ZuwanderInnen qualifiziert und in sinnvolle, ausk\u00f6mmliche Besch\u00e4ftigung gebracht, die Integrationsdefizite gegen\u00fcber den hier bereits lebenden Immigrantinnen und Immigranten behoben und ein umfassendes Instrumentarium f\u00fcr die gesellschaftliche Integration von Zuwanderung aufgebaut werden kann.<\/p>\n<p>In der Geschichte der ArbeiterInnenbewegung gibt es durchaus eine Tradition der Abschottung des Zugangs zum Arbeitsmarkt \u2013 z.B. Widerstand gegen die Besch\u00e4ftigung von Frauen als \u201eSchmutzkonkurrenz\u201c in der Anfangsphase der Industrialisierung, Ablehnung der Besch\u00e4ftigung von \u201eAuslandspolen\u201c und Ukrainern auf den G\u00fctern der gro\u00dfagrarischen Junker, in den oberschlesischen Kohlebergwerken oder der Stahl- und Kohleindustrie des Ruhrgebiets im Wilhelminischen Kaiserreich und der Weimarer Republik usw. Dies fand damals trotz aller offiziell-sozialistischen Lobges\u00e4nge auf das Prinzip \u201eProletarier aller L\u00e4nder, vereinigt euch!\u201c statt. Das dieser Tradition zugrundeliegende Rationalit\u00e4tskalk\u00fcl lautet: \u201eBilligkonkurrenz\u201c durch Besch\u00e4ftigungsschranken ausschalten und so das Arbeitsangebot zu verknappen, um h\u00f6here L\u00f6hne und bessere Besch\u00e4ftigungsbedingungen durchzusetzen. Strategisch musste so ein Zweifrontenkampf gef\u00fchrt werden \u2013 einmal gegen die eigenen Kapitalisten und zum anderen gegen die Erwerbsanspr\u00fcche von Frauen und gegen jene der \u201eausl\u00e4ndischen Klassenbr\u00fcder und \u2013schwestern\u201c.<\/p>\n<p>Es gab aber auch Gegenbeispiele, wie z.B. die Industrial Workers of the World (\u201aWobblies\u2018) in den USA vor dem Ersten Weltkrieg, SOS-Racisme in Frankreich oder Kampagnen deutscher Gewerkschaften \u201eMach meinen Kumpel nicht an\u201c in den 1980er Jahren. Sie stellten den gemeinsamen Kampf gegen Kapitalinteressen und Machteliten in den Vordergrund. Eine emanzipatorische L\u00f6sung der Krisen ist m.E. nicht m\u00f6glich, wenn auch linke Kr\u00e4fte zugunsten der \u201aeinheimischen ArbeiterInnenklasse\u2018 auf Abwehr der \u201aausl\u00e4ndischen\u2018 setzen. Dies folgt dann \u2013 frei nach Brecht \u2013 der Logik: \u201eF\u00fcr alle reicht es nicht.\u201c Das ist die Logik der rechtspopulistischen Mobilisierung<a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_edn9\" name=\"_ednref9\">[ix]<\/a>. Brecht stellte dagegen: \u201eKeiner oder alle. Alles oder nichts.\u201c<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/sozialismus.ch\/artikel\/2017\/schweiz-europa-personenfreizuegigkeit-und-neoliberale-eu\/\">sozialismus.ch&#8230;<\/a> vom 12. Januar 2017<\/em><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref1\" name=\"_edn1\">[i]<\/a> Siehe die Analyse von Susan Watkins in <em>New Left Revie<\/em>w 100, July\/August 2016, hier: <a href=\"https:\/\/newleftreview.org\/II\/100\/susan-watkins-casting-off\">https:\/\/newleftreview.org\/II\/100\/susan-watkins-casting-off<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref2\" name=\"_edn2\">[ii]<\/a> Siehe Patricia D\u2018 Incau: Schweizer bevorzugt, <em>junge wel<\/em>t vom 4.11.2016, hier: <a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/2016\/11-04\/033.php?sstr=Schweiz\">http:\/\/www.jungewelt.de\/2016\/11-04\/033.php?sstr=Schweiz<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref3\" name=\"_edn3\">[iii]<\/a> <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=159442&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1062916\u2033\">http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=159442&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1062916\u2033<\/a> Rechtssache C?333\/13 Dano;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref4\" name=\"_edn4\">[iv]<\/a> Aktuell gilt hierzu die EU-Verordnung 883\/2004 zur Koordinierung der \u2019statuarischen\u2018 Systeme der sozialen Sicherheit \u2013 diese erfassen z.B. nicht Betriebsrenten, private Rentensparpl\u00e4ne, Zusatzversicherungen im Gesundheitswesen etc. \u00a0Alle Mitgliedstaaten sind dabei stets bestrebt, dass bestimmte im jeweiligen \u201aInland\u2018 gew\u00e4hrte soziale Beihilfen etc. nicht in den Regelungsbereich dieser EU-Koordinierung kommen, weil sie dann \u201atransportabel\u2018 w\u00fcrden (also\u00a0bei einem Umzug \u201aihrer\u2018 B\u00fcrgerInnen in einen anderen EU-Staat \u201amitgenommen\u2018 werden k\u00f6nnten).<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref5\" name=\"_edn5\">[v]<\/a> Hierzu immer noch sehr lesenswert: Patrick Ziltener,\u00a0\u201eStrukturwandel der europ\u00e4ischen Integration\u201c, M\u00fcnster 1999.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref6\" name=\"_edn6\">[vi]<\/a> Prof. Bernd von Maydell\/Bernd Schulte: \u201eZwischen Freiz\u00fcgigkeit und Abschottung\u201c, <em>Frankfurter Rundschau<\/em> vom 23.5.2001.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref7\" name=\"_edn7\">[vii]<\/a> \u201aNorm\u2018 und Realit\u00e4t waren auch schon damals sehr unterschiedliche Dinge. Insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Integration der angeworbenen\u00a0\u201aGastarbeiter\u2018 und die Entwicklungschancen dieser und ihrer Familienangeh\u00f6rigen, speziell ihrer Kinder sp\u00e4ter \u2013\u00a0ob sie aus der EWG\/EG stammten (mit besseren Rechten auf dem Papier ausgestattet) oder nicht (z.B. T\u00fcrkei, Algerien, Tunesien, Marokko, Jugoslawien etc.) . Die \u201aRealit\u00e4t\u2018 der Zuwanderung im Rahmen der europ\u00e4ischen Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit war auch damals von Ausgrenzung und Prekarit\u00e4t in den jeweiligen Aufnahmel\u00e4ndern gepr\u00e4gt. Das m\u00e4nnliche Familienern\u00e4hrer-Modell als Anker dieses Normalarbeitsverh\u00e4ltnisses\u00a0 ist m. E. zu Recht von Feministinnen kritisiert worden. Bis heute beinhaltet die EU-Freiz\u00fcgigkeit f\u00fcr Arbeitnehmer allerdings das Prinzip, dass \u201ainl\u00e4ndische\u2018 und \u201aEU-ausl\u00e4ndische\u2018 Lohnabh\u00e4ngige gleich behandelt werden m\u00fcssen (\u201aequal treatment\u2018).<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref8\" name=\"_edn8\">[viii]<\/a> Siehe <a href=\"http:\/\/www.andreas-wehr.eu.\/der-brexit-und-die-arbeitsmigration.html\">http:\/\/www.andreas-wehr.eu.\/der-brexit-und-die-arbeitsmigration.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-admin\/post-new.php#_ednref9\" name=\"_edn9\">[ix]<\/a> Siehe hierzu Richard Seymour, In Theresa May\u2019s Shadow, jacobin.mag, 1.11.2016.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.jacobinmag.com\/2016\/11\/theresa-may-conservatives-labour-patriotism-racism-xenophobia-corbyn\/\">https:\/\/www.jacobinmag.com\/2016\/11\/theresa-may-conservatives-labour-patriotism-racism-xenophobia-corbyn\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Abkommen \u00fcber den \u201cFreien Personenverkehr\u201d ist ein Grundpfeiler der Europ\u00e4ischen Union. 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