{"id":2445,"date":"2017-08-24T10:01:08","date_gmt":"2017-08-24T08:01:08","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=2445"},"modified":"2017-08-24T10:01:08","modified_gmt":"2017-08-24T08:01:08","slug":"rechte-politische-schlagseite-der-extremismustheorie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=2445","title":{"rendered":"Rechte politische Schlagseite der Extremismustheorie"},"content":{"rendered":"<p><em>Pep V\u00e1clav.<\/em> Wir schreiben das Jahr 2005. Die Politikwissenschaftler Eckhard Jesse und Uwe Backes von der TU Chemnitz und dem Hannah-Arendt-Institut der Tu Dresden ver\u00f6ffentlichen ein Werk unter dem Titel \u201eVergleichende Extremismusforschung\u201c.<!--more--> Dessen Kernthese liest sich so: \u201eDie Extremismustheorie geht davon aus, dass die Rechts- und Linksextremisten einerseits weit voneinander entfernt, und andererseits dicht benachbart sind, wie die Enden eines Hufeisens.\u201c Die sogenannte Hufeisentheorie war geboren. Rechts und Links sind demnach nicht identisch, aber die gleichen Feinde einer nicht n\u00e4her definierten b\u00fcrgerlichen Mitte.<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt war es unl\u00e4ngst deutlich geworden, dass die beiden Politikwissenschaftler ihre wissenschaftlichen Positionen gegen politische getauscht hatten. Bereits im 1990 erschienenen Sammelband \u201eDie Schatten der Vergangenheit \u2013 Impulse f\u00fcr die Historisierung des Nationalsozialismus\u201c zeigte sich Jesse als perfider Konstrukteur antisemitischer Stereotype, in dem er behauptete: \u201eJ\u00fcdische Organisationen brauchen Antisemitismus in einer gewissen Gr\u00f6\u00dfenordnung, um f\u00fcr ihre Anliegen Geh\u00f6r zu finden und ihre [\u2026] Interessen besser zur Geltung zu bringen.\u201c Backes seinerseits zeichnete sich durch die vehemente Fortsetzung der Forschungsschwerpunkte seines Institutes ein, die sich auf die \u201eAufarbeitung der SED-Diktatur\u201c beschr\u00e4nkte.<\/p>\n<p>2017, zw\u00f6lf Jahre sp\u00e4ter: Eckehard Jesse betreute mittlerweile mehr als 8o Doktorant*innen und f\u00fcnf Habilitand*innen, war Sachverst\u00e4ndiger im ersten und zweiten NPD-Verbotsverfahren und hat zusammen mit Uwe Backes den Veldensteiner Kreis gegr\u00fcndet \u2013ein Thinktank dem das Who-is-Who aus den Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, der Birthler-Beh\u00f6rde und den Landeszentralen f\u00fcr politische Bildung angeh\u00f6ren. Trotzdem ist es verd\u00e4chtig ruhig um die beiden Wissenschaftler und ihre Extremismustheorie geworden, die einst den Versuch unternahmen, die radikale Linke mit den Nazis am rechten Rand gleichzuforschen.<\/p>\n<p>Denn auch das war in den zw\u00f6lf Jahren passiert: In Zwickau explodierte am 4. November 2011 ein Wohnhaus. Kurz darauf wird bekannt, dass unter dem Namen \u201eNationalsozialistischer Untergrund\u201c ein weitverzweigtes Netzwerk rechtsextremer Terroristen \u00fcber ein Jahrzehnt ungest\u00f6rt agieren und teilweise gedeckt durch Verfassungsschutz und anderen Beh\u00f6rden mindestens zehn Morde begehen konnte.<\/p>\n<p>Seit Oktober 2014 gelingt es dem ehemals straffl\u00fcchtigen Kleinkriminellen Lutz Bachmann mit rassistischen und volksverhetzenden Parolen Menschen bis weit in die sogenannte b\u00fcrgerliche Mitte auf der Stra\u00dfe zu mobilisieren. Gleichzeit etablierte sich mit der AfD eine Partei, die eben diese Inhalte in den parlamentarischen Diskurs tr\u00e4gt. Die Auswirkungen dieser Hetze zeigen sich in den Zahlen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Bereits im M\u00e4rz 2015 bezifferte das Operative Abwehrzentrum des Staatsschutzes den Ermittlungsstand mit 279 Verfahren wegen rechtsextremistischer Gewalt- und Straftaten gegen insgesamt 631 Beschuldigte. Im Bereich der politisch links motivierten Straftaten bemisst sich die Anzahl der Verfahren auf 39 F\u00e4lle gegen 18 Beschuldigte. \u00c4hnliche Deutlichkeit weist die Kriminalit\u00e4tsstatistik des s\u00e4chsischen Verfassungsschutzes auf. F\u00fcr 2016 nennt sie 671 linksmotivierten gegen\u00fcber 2468 rechtsmotivierten Straftaten.<\/p>\n<p>Eine pure quantitative Aufrechnung der Straftaten kann jedoch die Problematik nicht angemessen widerspiegeln, denn dieses liegt weniger in den Zahlen, denn in den staatlichen Strukturen. Der von Jesse, Backes und anderen vor \u00fcber zw\u00f6lf Jahren postulierte Umgang, einer \u201eGleichbehandlung von Rechts und Links\u201c wurde auf krude Art und Weise genau dort umgesetzt. Dies l\u00e4sst sich vor allem an dem juristischen Umgang von Einzelf\u00e4llen aufzeigen, in denen die politische Motivation zur Bemessung des Strafma\u00dfes in den Vordergrund ger\u00fcckt wird, w\u00e4hrend die eigentliche Straftat in den Hintergrund tritt.<\/p>\n<p>Der wohl bekannteste Fall bildete sich um den Prozess gegen Tim. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Gegendemonstration am 19. Februar 2011 mittels Megafon unter dem Aufruf: \u201eKommt alle nach vorn!\u201c einen schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. In dem mehrere Jahre andauernden Prozess wurde der nicht vorbestrafte Tim in erster Institution zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bew\u00e4hrung bzw. einer Zahlung von 90 Tagess\u00e4tzen zu je 45 Euro verurteilt, bevor er vor kurzem in dritter Institution freigesprochen wurde. Zur Begr\u00fcndung des ersten Urteils erkl\u00e4rte Hans-Joachim Hlavka, vorsitzender Richter des Amtsgerichts Dresden, dass es n\u00f6tig sei, \u201eein Exempel zu statuieren.\u201c Eben jener Richter verurteilte sp\u00e4ter den, auf Grund von Drogen-, Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestraften PEGIDA Organisator Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung lediglich zu einer Geldstrafe, obwohl das Strafgesetzbuch zum Tatbestand eine Haftstrafe von drei Monaten bis f\u00fcnf Jahren vorsieht.<\/p>\n<p>Zur selben Zeit, in der das Verfahren gegen Tim lief, wurde am Freiberger Amtsgericht gegen zwei Neonazis aus Rechenberg-Bienenm\u00fchle prozessiert. Die beiden 24 und 40 J\u00e4hrigen erhielten mit zw\u00f6lf bzw. zehn Monaten Haftstrafe auf Bew\u00e4hrung und einer Geldstrafe von jeweils insgesamt 1000 Euro sogar ein niedrigeres Strafma\u00df als Tim. Jedoch hatten die M\u00e4nner sich f\u00fcr die Misshandlung eines k\u00f6rperlich behinderten Zehnj\u00e4hrigen zu verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gewaltt\u00e4ter das Kind \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum mit Tritten und Schl\u00e4gen maltr\u00e4tierten. Dar\u00fcber hinaus zwangen sie den Jungen, seine eigene Schwester zu schlagen, wobei sie ihm zu verstehen gaben, dass \u201eer vergast geh\u00f6re.\u201c<\/p>\n<p>\u00c4hnliches wiederholte sich Anfang des Jahres vor dem Amtsgericht Bautzen. Dort musste sich ein 29 J\u00e4hriger wegen illegalen Waffenbesitz verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 1. zum 2. November 2016 mit einer Walter P22 auf einen, aus Syrien gefl\u00fcchteten Menschen geschossen und sich dabei rassistisch ge\u00e4u\u00dfert zu haben. Prek\u00e4r an der Situation: Der wegen K\u00f6rperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und N\u00f6tigung vorbestrafte Mann war erst am selbigen Tag aus der Haft entlassen worden \u2013der Haftgrund: unerlaubter Waffenbesitz. In dem folgenden Verfahren wurde der Tatbestand jedoch lediglich als Ordnungswidrigkeit verhandelt. Dass nach dem Prozess dennoch eine Haftstrafe von f\u00fcnf Monaten f\u00fcr den Beschuldigten anstand, ergab sich lediglich aus seiner Vorbelastung durch fr\u00fchere Verfahren.<\/p>\n<p>V\u00f6llig anders, der j\u00fcngste Fall einer angeblich linksmotivierten Gewalttat w\u00e4hrend einer Gegendemonstration in Dresden: Am 7. November 2016 bedr\u00e4ngte eine Dresdner BFE-Einheit eine angemeldete Kundgebung. W\u00e4hrend der Rangelei, so der Tatvorwurf, soll ein Polizist durch einen Regenschirm verletzt worden sein. Der als angeblicher Verursacher ausgemachte Oli wurde daraufhin von in die Versammlung st\u00fcrmenden Beamt*innen in Gewahrsam genommen und in eine erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahme verbracht. Diese verlie\u00df er mit Blessuren. Trotz sich widersprechender Aussagen der als Zeug*innen geladenen Polizist*innen wurde Oli, der zum Zeitpunkt keinerlei Vorstrafen aufwies, am 17. Juli 2017 zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bew\u00e4hrung verurteilt. Auch hier wirkt es unverst\u00e4ndlich, dass Richter Arndt Fiedler das Urteil mit einem angeblichen \u201eRacheakt\u201c des Beschuldigten begr\u00fcndete und zu dem noch zynisch kommentierte, dass die Blessuren, die Oli nach der erkennungsdienstlichen Ma\u00dfnahme aufwies, von seinem eigenen Schirm stammten.<\/p>\n<p>Diese Liste an Verfehlungen der s\u00e4chsischen Justiz lie\u00dfe sich noch weiterf\u00fchren. Zudem ber\u00fccksichtigt sie nicht die Verfahren gegen die gr\u00f6\u00dferen rechtsextremen Terrorvereinigungen NSU,\u00a0Kameradschaft Freital und Freie Kameradschaft Dresden. Auch in diesen Verfahren gl\u00e4nzten die staatlichen Beh\u00f6rden lediglich durch Inkompetenz, Relativierung und Verschleierung.<\/p>\n<p>So ist deutlich geworden, dass es in Sachsen mehr als nur ein Problem gibt. Auf die staatlichen Institutionen ist keinerlei Verlass. Zuweilen werden sie zur Gefahr, indem sie antifaschistischen Protest kriminalisieren. Als Legitimation hatte die Hufeisentheorie den theoretischen Boden geebnet, f\u00fcr das, was in Sachsen unl\u00e4ngst zur Praxis geworden ist: Nicht mehr die Straftat als Grundlage f\u00fcr das Strafma\u00df zu bewerten, sondern lediglich die vorangegangen politische Motivation. Diese kann, wie sich zeigte, nach Belieben konstruiert oder vernachl\u00e4ssigt werden.<\/p>\n<p>Die Antwort auf diese Praxis kann nur die Solidarit\u00e4t mit allen antifaschistischen Protestformen und allen von staatlicher Repression betroffenen Aktivist*innen sein. So, wie in diesem Fall Oli. Auf der facebook-Seite \u201eSolidarit\u00e4t mit Oli\u201c wird fortlaufend \u00fcber den Stand des Verfahrens informiert. Es besteht die M\u00f6glichkeit, sich mit einer Spende an den Prozesskosten zu beteiligen. Denn wie immer gilt: getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle.<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/lowerclassmag.com\/2017\/08\/schlagseite-steuerbord-wenn-der-staatsapparat-nach-rechts-kippt\/#more-5103\">lowerclassmag&#8230;<\/a> vom 25. August 2017<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pep V\u00e1clav. Wir schreiben das Jahr 2005. 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