{"id":2898,"date":"2017-12-18T16:04:14","date_gmt":"2017-12-18T14:04:14","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=2898"},"modified":"2017-12-18T16:04:14","modified_gmt":"2017-12-18T14:04:14","slug":"oesterreich-den-unternehmern-zum-programm-der-neuen-rechtsregierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=2898","title":{"rendered":"\u00d6sterreich den Unternehmern! Zum Programm der neuen Rechtsregierung"},"content":{"rendered":"<p><em>\u201eDie neue Regierung in \u00d6sterreich steht. \u00d6VP und die FP\u00d6 haben sich auf ein Regierungsprogramm geeinigt. \u201eZusammen. F\u00fcr unser \u00d6sterreich\u201c ist der Titel \u2013 und macht deutlich, dass dieses \u201ewir\u201c und \u201eunser\u201c ein Land der Unternehmer sein soll.<!--more--> In der Berichterstattung hierzulande wird wenig \u00fcber die Ziele der neuen Regierung beim Arbeitsrecht berichtet. Gerade die FAZ bezeichnet die FP\u00d6 als \u201eArbeiterpartei, so dass eine Darstellung sinnvoll ist, was den Besch\u00e4ftigten die neue Regierung den bringen wird\u201c<\/em> \u2013 so beginnt der Beitrag \u201e\u00d6VP und FP\u00d6-Regierung: \u201eZusammen. F\u00fcr unser \u00d6sterreich\u201c als Frontalangriff aufs Arbeitsrecht\u201c von Marcus Schwarzbach vom 17. Dezember 2017 \u2013 bei dem sich LabourNet Germany f\u00fcr die Bereitstellung bedankt:<\/p>\n<p><strong>\u00d6VP und FP\u00d6-Regierung: \u201eZusammen. F\u00fcr unser \u00d6sterreich\u201c als Frontalangriff aufs Arbeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Die neue Regierung in \u00d6sterreich steht. \u00d6VP und die FP\u00d6 haben sich auf ein Regierungsprogramm geeinigt. \u201eZusammen. F\u00fcr unser \u00d6sterreich\u201c ist der Titel \u2013 und macht deutlich, dass dieses \u201ewir\u201c und \u201eunser\u201c ein Land der Unternehmen sein soll (siehe\u00a0<a href=\"https:\/\/www.oevp.at\/Programme-Statuten-Logos\">https:\/\/www.oevp.at\/Programme-Statuten-Logos<\/a>). In der Berichterstattung hierzulande wird wenig \u00fcber die Ziele der neuen Regierung beim Arbeitsrecht berichtet. Gerade die FAZ bezeichnet die FP\u00d6 als \u201eArbeiterpartei\u201c (<a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/europa\/praesidentenwahl-in-oesterreich-fpoe-als-arbeiterpartei-14197986.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/europa\/praesidentenwahl-in-oesterreich-fpoe-als-arbeiterpartei-14197986.html<\/a>), so dass eine Darstellung sinnvoll ist, was den Besch\u00e4ftigten die neue Regierung den bringen wird:<\/p>\n<p><strong>\u201eAnhebung der t\u00e4glichen H\u00f6chstgrenze\u201c: 12-Stundenarbeitstag<\/strong><\/p>\n<p>Zynisch wird einleitend erl\u00e4utert: Es sei \u201estets auf eine Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberinteressen zu achten. Der internationale Vergleich zeigt: Je fortschrittlicher der Standort, desto flexibler die Arbeitszeit\u201c (Seite 138). Um dann deutlicher zu werden: Wichtig sei, Arbeitszeiten \u201ebesser an die Auftragslage anpassen zu k\u00f6nnen\u201c.<\/p>\n<p>Die Festlegungen dazu sind deutlich: \u201eAnhebung der t\u00e4glichen H\u00f6chstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden (Seite 139).<\/p>\n<p>Die in den Tourismus-Gebieten Besch\u00e4ftigten trifft es noch h\u00e4rter \u2013 denn die Regierungsparteien sind sich einig: Es erfolgt eine \u201eErweiterung der Arbeitszeitspielr\u00e4ume zur Saisonverl\u00e4ngerung in Saisonbranchen, beispielsweise im Tourismus\u201c, was vor allem zur \u201eVerk\u00fcrzung der t\u00e4glichen Ruhezeit im Tourismus (z.B. Hotellerie\/Gastronomie)\u201c f\u00fchren wird (Seite 139).<\/p>\n<p><strong>Unterlaufen von Tarifvertr\u00e4gen auf betrieblicher Ebene<\/strong><\/p>\n<p>\u201eZiele sind ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die St\u00e4rkung der Gestaltungsm\u00f6glichkeiten auf betrieblicher Ebene\u201c. So soll ein Unterlaufen von Tarifvertr\u00e4gen auf betrieblicher Ebene m\u00f6glich werden \u201eSt\u00e4rkung der Betriebsebene\u201c hei\u00dft aus Sicht der Regierenden \u201eBetriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw., wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr M\u00f6glichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten\u201c (Seite 139)<\/p>\n<p><strong>\u201eEntb\u00fcrokratisierung\u201c von Arbeitnehmerschutzvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Ein wichtiges Ziel der neuen Regierung ist die \u201eEntb\u00fcrokratisierung\u201c, vor allem von \u201eArbeitnehmerschutzvorschriften\u201c: \u201eWir werden generell die Bestimmungen f\u00fcr den Arbeitnehmerschutz durchforsten und auf ihre Sinnhaftigkeit und ihre Wirksamkeit \u00fcberpr\u00fcfen\u201c (Seite 147). Die Unternehmerlobby hat demzufolge starken Einfluss auf die neue Regierung: \u201eWir wollen unternehmerisches Engagement auf allen Ebenen unterst\u00fctzen \u2013 und daher Verwaltung und B\u00fcrokratie reduzieren, aber auch Arbeitszeitregelungen f\u00fcr Betriebe und Besch\u00e4ftigte praxisgerecht gestalten. Das Betriebsanlagenrecht soll attraktiver und effizienter gestaltet werden, damit Genehmigungsprozesse schneller und einfacher erfolgen k\u00f6nnen\u201c (Seite 132)<\/p>\n<p>Gerade bei der Arbeitszeit zeigt sich die Zielsetzung \u2013 Kapitalinteressen zuerst, Gesundheitsschutz zweitrangig: Zur Einschr\u00e4nkung von Arbeiter-Rechten nutzt die FP\u00d6 auch EU-Bestimmungen als Argument \u2013 in der Opposition hat sie sich noch als EU-kritisch dargestellt: \u201eDie \u00f6sterreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europ\u00e4ische Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt\u201c (Seite 138). So wird auch Bezug auf die wahnwitzige Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom November 2017 genommen, nach der ein (!) \u201eRuhetag sp\u00e4testens nach zw\u00f6lf Tagen\u201c der Arbeit zu gew\u00e4hren ist (siehe\u00a0<a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/internationales\/oesterreich\/arbeitsbedingungen-oesterreich\/ihr-oesterreich-soll-den-unternehmen-gehoeren-zum-programm-der-neuen-rechtsregierung\/www.haufe.de\/personal\/arbeitsrecht\/eugh-zur-arbeitszeit-ruhetag-spaetestens-nach-zwoelf-tagen_76_430560.html\">www.haufe.de\/personal\/arbeitsrecht\/eugh-zur-arbeitszeit-ruhetag-spaetestens-nach-zwoelf-tagen_76_430560.html<\/a>).<\/p>\n<p>Bezeichnend ist dabei auch der Verweis auf das Nachbarland, \u201eDeutschland hat in der Vergangenheit die Arbeitszeit flexibilisiert, den Arbeitsmarkt reformiert und verzeichnet heute die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU\u201c (Seite 138) \u2013 \u00c4nderungen in \u00d6sterreich werden sicher auch hierzulande zu neuen Forderungen von Unternehmenslobbyisten f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Beraten statt strafen \u2013 nur f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Auffallend auch, gegen\u00fcber wem H\u00e4rte gezeigt werden soll: Bei Auszubildenden gelte f\u00fcr das Arbeitsamt der \u201eGrundsatz \u00bbF\u00f6rdern und Fordern\u00ab, wenn n\u00f6tig Sanktionierung bei Nichtannahme\u201c des Ausbildungsangebots (Seite 145). Die Kontrolle von Unternehmen soll jedoch nicht so stringent organisiert sein. Das Prinzip \u201eBeraten statt strafen\u201c soll beim Arbeitsinspektorat gelten, Konsequenzen bei Verst\u00f6ssen der Unternehmen sollen nicht so bedeutsam sein, den die Forderung der neuen Regierung lautet: \u201eArbeitsinspektorat st\u00e4rker als Serviceeinrichtung etablieren\u201c (Seite 147).<\/p>\n<p>Recht behalten hat der \u00f6sterreichische Publizist Johannes Huber, der f\u00fcr die Gegenblende des DGB schrieb: \u201eIn \u00d6sterreich wird zum zweiten Mal eine rechtspopulistische Regierung gebildet. Vor allem die FP\u00d6 will dies nutzen, um die Arbeitnehmervertretungen zu schw\u00e4chen. In einigen Bereichen d\u00fcrfte ihr das auch gelingen\u201c (<a href=\"http:\/\/gegenblende.dgb.de\/artikel\/++co++c841fcae-df3b-11e7-a2ba-52540088cada\">http:\/\/gegenblende.dgb.de\/artikel\/++co++c841fcae-df3b-11e7-a2ba-52540088cada<\/a>).<\/p>\n<p>Und es zeigt sich: Statt zwischen \u201eInnen und Au\u00dfen\u201c l\u00e4uft der Konflikt zwischen oben und unten.<\/p>\n<p><strong><em>Von Marcus Schwarzbach, Berater f\u00fcr Betriebsr\u00e4te<\/em><\/strong><\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li><strong><em> Dezember 2017<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><em>Zu den Protesten am Tag X siehe Infos und Links im Beitrag:\u00a0<\/em><a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/?p=124161\"><em>Gro\u00dfdemonstration in Wien gegen rechte Regierung \u2013 auch am Tag X in ganz \u00d6sterreich<\/em><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>__________________<\/p>\n<p><strong>Dokumentation: Auszug aus: Zusammen. F\u00fcr unser \u00d6sterreich. Regierungsprogramm 2017 \u2013 2022\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Seite 138-139<\/p>\n<p><strong>\u201eArbeitszeitregelungen f\u00fcr Betriebe und Besch\u00e4ftigte praxisgerecht gestalten<\/strong><\/p>\n<p>Gesetzliche Arbeitsrechtsbestimmungen, insbesondere Arbeitszeitgesetze, sind ein wesentlicher Faktor f\u00fcr Standort und Arbeitspl\u00e4tze. Im Gef\u00fcge der wirtschaftlichen Verflochtenheit ben\u00f6tigen unsere Betriebe flexible Arbeitszeitregelungen, aber auch die Arbeitskr\u00e4fte selbst fordern variable Arbeitszeitmodelle ein. Dabei ist stets auf eine Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu achten. Der internationale Vergleich zeigt: Je fortschrittlicher der Standort, desto flexibler die Arbeitszeit. Deutschland hat in der Vergangenheit die Arbeitszeit flexibilisiert, den Arbeitsmarkt reformiert und verzeichnet heute die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU. Die \u00f6sterreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europ\u00e4ische Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam und partnerschaftlich vielfach viel flexibler agieren wollen, als sie es aufgrund starrer gesetzlicher Regelungen derzeit k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir wollen den Unternehmen und Mitarbeitern eine flexible Arbeitsgestaltung erm\u00f6glichen, um dadurch ihr Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu k\u00f6nnen, Steh- und Leerzeiten zu reduzieren oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zugew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<ul>\n<li>Flexibilisierung und Entb\u00fcrokratisierung der Arbeitszeitgesetze (Arbeitszeitgesetz,Arbeitsruhegesetz)<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u2212\u2212 Beibehaltung der gesetzlichen t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Normalarbeitszeit. Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unber\u00fchrt<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Ziele sind ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die St\u00e4rkung der Gestaltungsm\u00f6glichkeiten auf betrieblicher Ebene<\/p>\n<p>\u2212\u2212 St\u00e4rkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw., wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr M\u00f6glichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Anhebung der t\u00e4glichen H\u00f6chstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden (\u00a7 9 AZG; bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschl\u00e4ge); die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht \u00fcberschreiten (\u00a7 9 Abs 4 AZG)<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Erleichterter Zugang zu Sonder\u00fcberstunden nach \u00a7 7 Abs 4 und 4a AZG (bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschl\u00e4ge):<\/p>\n<p>\u25aa\u25aa Entfall der Voraussetzung des unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen wirtschaftlichen Nachteils<\/p>\n<p>\u25aa\u25aa Klarstellung, dass nicht f\u00fcr jeden Anlassfall eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist<\/p>\n<p>\u25aa\u25aa Entfall der Voraussetzung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung f\u00fcr Betriebe ohne Betriebsrat<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Anhebung der t\u00e4glichen Arbeitszeith\u00f6chstgrenze bei Gleitzeit auf 12 Stunden, f\u00fcnfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht \u00fcbertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) verg\u00fctet<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Ausnahmem\u00f6glichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch auf Betriebsebene maximal vier Mal im Jahr<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Mehrmalige \u00dcbertragungsm\u00f6glichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils n\u00e4chsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Erweiterung der Arbeitszeitspielr\u00e4ume zur Saisonverl\u00e4ngerung in Saisonbranchen, beispielsweise im Tourismus<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Verk\u00fcrzung der t\u00e4glichen Ruhezeit im Tourismus (z.B. Hotellerie\/Gastronomie) von 11 auf maximal 8 Stunden f\u00fcr alle Betriebe mit geteilten Diensten (bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschl\u00e4ge)<\/p>\n<p>\u2212\u2212 Erweiterung der Ausnahme f\u00fcr leitende Angestellte entsprechend dem EU-Recht: Art 17 Abs 1 lit a AZ-RL: \u201eleitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbst\u00e4ndiger Entscheidungsbefugnis\u201c sowie gem\u00e4\u00df lit b. f\u00fcr \u201eArbeitskr\u00e4fte, die Familienangeh\u00f6rige sind\u201c<\/p>\n<ul>\n<li>Pr\u00fcfung der Schaffung eines Zeitwertkonto-Modells (\u201eArbeitszeit-Sparbuch\u201c)\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/internationales\/oesterreich\/arbeitsbedingungen-oesterreich\/ihr-oesterreich-soll-den-unternehmen-gehoeren-zum-programm-der-neuen-rechtsregierung\/\">labournet.de&#8230;<\/a> vom 18. Dezember 2017<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDie neue Regierung in \u00d6sterreich steht. \u00d6VP und die FP\u00d6 haben sich auf ein Regierungsprogramm geeinigt. \u201eZusammen. 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