{"id":3023,"date":"2018-01-19T17:15:35","date_gmt":"2018-01-19T15:15:35","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3023"},"modified":"2018-01-19T17:15:35","modified_gmt":"2018-01-19T15:15:35","slug":"die-leiharbeitskampagne-einblick-in-eine-andere-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3023","title":{"rendered":"Die Leiharbeitskampagne \u2013 Einblick in eine andere Welt"},"content":{"rendered":"<p><em>Wolfgang D\u00e4ubler.<\/em> Seit Mitte Mai, seit der Sendung \u00fcber Leiharbeit in \u201eDie Anstalt\u201c habe ich \u00fcber 500 Mails bekommen. In den ersten Tagen waren es besonders viele, doch Anfragen gibt es auch heute noch.<!--more--><\/p>\n<p>Die meisten Zusendungen waren in einem anderen Stil geschrieben als ich ihn von Betriebsr\u00e4ten und Arbeitnehmern gewohnt bin. In jeder zweiten Mail war von \u201eAusbeutung\u201c und \u201eSklavenhaltersystem\u201c die Rede. Man sei von allen verraten und verkauft worden, die Gewerkschaften eingeschlossen. Auch bei anderen war die Wut mit H\u00e4nden zu greifen. Manche schrieben, es ginge ihnen gar nicht so sehr um die schlechtere Verg\u00fctung. Vielmehr seien sie im Betrieb \u201eArbeitnehmer zweiter Klasse\u201c, ihre Arbeit sei am wenigsten wert. Ersichtlich befindet sich hier rund eine Million Arbeitnehmer in einer auch subjektiv wahrgenommenen Au\u00dfenseiterstellung \u2013 zusammen mit den Familien ein nicht ganz unerheblicher Teil der Bev\u00f6lkerung. Allerdings sehen sie f\u00fcr sich keinen \u201eSprecher\u201c, niemanden, der sich ihre Sache zu eigen macht. Dies kann dazu f\u00fchren, dass man eine am rechten Rand stehende Partei w\u00e4hlt. Das w\u00e4re dann f\u00fcr \u201edie da oben\u201c ein Denkzettel, wobei es die W\u00e4hlenden nicht k\u00fcmmern w\u00fcrde, dass gerade diese Partei die Arbeitslosenversicherung privatisieren will und auch sonst viele neoliberale Positionen vertritt. Dennoch: Die Konfrontation mit der Wut war f\u00fcr mich eine wichtige Erfahrung. Es w\u00e4re zu w\u00fcnschen, dass auch unsere Entscheidungstr\u00e4ger mehr davon mitbekommen w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Gegen den Verleiher klagen? <\/strong><\/p>\n<p>Sehr viele Einsender gingen davon aus, es gebe schon eine Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof, der man sich anschlie\u00dfen k\u00f6nne. Das war ersichtlich nicht der Fall. Auch ist etwas Derartiges in der Prozessordnung nicht vorgesehen. Der Einzelne muss seinen Verleiher verklagen, um Equal Pay, gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer, zu bekommen. Der juristische Weg dorthin ist im Grunde gar nicht kompliziert:<\/p>\n<p>Nach dem Gesetz besteht der Equal-Pay-Grundsatz, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden darf. Wie weit die Abweichung gehen kann, ist im deutschen Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz nicht gesagt. Dieses ist insoweit f\u00fcr unterschiedliche Interpretationen offen. Nun gibt es einen allgemein anerkannten Grundsatz, dass nationales Recht so ausgelegt werden muss, dass m\u00f6glichst kein Widerspruch zum EU-Recht entsteht. Da es eine EU-Leiharbeitsrichtlinie gibt, spricht man von \u201erichtlinienkonformer Interpretation\u201c.<\/p>\n<p>Die Richtlinie sieht nun bei befristeten Vertr\u00e4gen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer vor, dass zwar vom Grundsatz der Gleichstellung mit Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Der \u201eGesamtschutz\u201c der Leiharbeitnehmer muss jedoch derselbe bleiben. Diese Grenze ist auch bei deutschen Tarifvertr\u00e4gen zu beachten, denn die Pauschalerm\u00e4chtigung im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz muss ja \u201erichtlinienkonform\u201c ausgelegt werden. Wie die Gr\u00f6\u00dfe \u201eGesamtschutz\u201c genau zu bestimmen ist, wei\u00df niemand so recht, nur ist eines klar: Die Leiharbeitstarife weichen von dem, was ohne sie gelten w\u00fcrde, nur zu Lasten der Leiharbeitnehmer ab. Etwas Derartiges kann auch ein h\u00f6chst wohlwollender Beobachter nicht mehr als Wahrung des \u201eGesamtschutzes\u201c ansehen. Also haben die Tarifvertr\u00e4ge ihren Erm\u00e4chtigungsrahmen \u00fcberschritten und sind deshalb unwirksam. Der einzelne Leiharbeitnehmer kann gleiche Bezahlung wie ein Stammarbeitnehmer verlangen.<\/p>\n<p>Besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer und werden auch die Zeiten verg\u00fctet, in denen kein Einsatz m\u00f6glich ist, so kann durch Tarifvertrag von Equal Pay abgewichen werden. Allerdings liegt keine \u201eBezahlung\u201c vor, wenn die Ausfallzeiten mit einem Zeitguthaben verrechnet werden, das sich der Leiharbeitnehmer vorher erarbeitet hat. Das ist bei vielen Verleihern Praxis. Auch d\u00fcrfte diese Vorschrift nicht gelten, wenn der Leiharbeitnehmer gleich nach dem ersten Einsatz entlassen wird \u2013 dann hat der Arbeitgeber eben gerade nicht das Risiko \u00fcbernommen, keine Einsatzm\u00f6glichkeit zu haben und dennoch die Verg\u00fctung weiter bezahlen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>In einem f\u00fcr die potentiellen Kl\u00e4ger bestimmten Papier habe ich versucht, die rechtliche Ausgangslage zu erkl\u00e4ren. Entscheidender Punkt: Ohne Klage gegen den Verleiher geht es nicht. Hier kamen Einw\u00e4nde: Eine eigene Klage w\u00fcrde kosten und daf\u00fcr reiche das Geld nicht aus. Ich habe darauf verwiesen, dass ein Kl\u00e4ger Prozesskostenhilfe beantragen kann \u2013 und notfalls st\u00fcnde der Spendenfonds zur Verf\u00fcgung. In der Regel erfolgte dann keine Reaktion mehr. Vermutlich waren es auch gar nicht in erster Linie die Kosten, die als Hindernis gesehen wurden. Man hatte Angst, den Verleiher vor den Kopf zu sto\u00dfen und bei n\u00e4chster Gelegenheit vor die T\u00fcre gesetzt zu werden. Einzelne haben das auch offen zugegeben \u2013 daf\u00fcr muss man Verst\u00e4ndnis haben.<\/p>\n<p><strong>Wer keine Angst mehr haben muss <\/strong><\/p>\n<p>Nun gibt es aber Personen, die keine Angst mehr haben m\u00fcssen. Das sind einmal die Gek\u00fcndigten: Sie k\u00f6nnen K\u00fcndigungsschutzklage erheben und im Zusammenhang damit Entgeltnachzahlung auf der Grundlage von Equal Pay verlangen. Ebenso ist es bei den Befristeten: Auch sie k\u00f6nnen nach Auslaufen ihres Vertrages f\u00fcr die Zeit, in der sie vom Verleiher eingesetzt wurden, gleiche Bezahlung wie Stammarbeitnehmer verlangen. Nach der Statistik ist mehr als die H\u00e4lfte aller Leiharbeitnehmer nach drei Monaten wieder \u201edrau\u00dfen\u201c: Aus dieser Gruppe gab es aber nach meinem Eindruck so gut wie keine Einsendungen. Recht h\u00e4ufig waren dagegen Anfragen von Leiharbeitnehmern bei Daimler, VW und BMW, die seit Jahren dort arbeiteten und mehr verdienten als z. B. eine Verk\u00e4uferin im Supermarkt. Ihr Ziel war im \u00dcbrigen typischerweise nicht \u201eEqual Pay\u201c, sondern eine Festanstellung bei einem Automobilunternehmen.<\/p>\n<p>Keine Angst muss weiter haben, wer sowieso zu einem andern Verleiher will oder sogar schon einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber in der Tasche hat. Auch solche F\u00e4lle gab es. Einzelne schrieben auch, es sei ihnen v\u00f6llig egal, wenn sie vom Verleiher gek\u00fcndigt w\u00fcrden; sie seien sowieso nur knapp \u00fcber Hartz IV und ihre Arbeit sei zum Kotzen.<\/p>\n<p><strong>Die Einschaltung von Rechtsanw\u00e4lten <\/strong><\/p>\n<p>Den potentiellen Kl\u00e4gern riet ich zu einem Prozess und benannte Anw\u00e4lte, die sich f\u00fcr die Leiharbeitnehmer engagieren wollten. In jeder gr\u00f6\u00dferen Stadt gibt es ja mindestens ein Anwaltsb\u00fcro, das ausschlie\u00dflich Arbeitnehmer vertritt; per Mail hatte ich mir die Erlaubnis eingeholt, ihnen einen oder mehrere Leiharbeitnehmer schicken zu k\u00f6nnen. Normalerweise freuen sich Anw\u00e4lte \u00fcber neue Mandate, doch hier war das anders: Die meisten Leiharbeitnehmer sind weder Gewerkschaftsmitglieder noch rechtsschutzversichert und k\u00f6nnen die Mittel f\u00fcr Anwalt und Gericht nicht oder nur unter gro\u00dfen Schwierigkeiten aufbringen. Als Anwalt geht man so das Risiko ein, f\u00fcr \u201eGottes Lohn\u201c arbeiten zu m\u00fcssen. Dennoch gab es insoweit keine wirklichen Schwierigkeiten.<\/p>\n<p>Im Juni und Juli 2017 hatte ich insgesamt etwa 25 Leiharbeitnehmer zusammen, die zum Anwalt gehen und einen Prozess wagen wollten. Ich hatte mir notiert, wen ich wohin geschickt hatte. Nach einigen Wochen fragte ich mal bei den Anw\u00e4lten nach, wie es denn mit den neuen Mandanten gelaufen sei.<\/p>\n<p><strong>Angst auch bei denen, die keine Angst haben m\u00fcssen <\/strong><\/p>\n<p>Nur ungef\u00e4hr die H\u00e4lfte hatte sich tats\u00e4chlich gemeldet. Die andere H\u00e4lfte war \u201eabg\u00e4ngig\u201c. Ich schrieb diese zweite H\u00e4lfte an und fragte, weshalb sie sich nicht an den Anwalt gewandt h\u00e4tten; \u201ewir waren doch anders verblieben.\u201c Die meisten haben geantwortet, manche ausweichend (\u201ekeine Zeit\u201c), manche hatten schlicht Angst. Erinnerlich ist mir ein Informatiker, dem der Job als Leiharbeitnehmer gestunken und der einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber mit Wirkung ab 1. 1. 2018 geschlossen hatte. Warum er nichts unternommen habe, wollte ich wissen, er k\u00f6nne noch einen sch\u00f6nen Batzen Geld bekommen und es au\u00dferdem dem Verleiher (den er auch nicht mochte) endlich mal heimzahlen. Antwort: Ja, ich h\u00e4tte schon recht, aber es k\u00f6nne ja passieren, dass sein neuer Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate und dann sei er froh, wenn er wieder bei seinem bisherigen Verleiher unterkomme. Eigentlich h\u00e4tte er in der oben wiedergegebenen Terminologie sagen m\u00fcssen: Ich will die Zuneigung des \u201eSklavenhalters\u201c nicht verlieren.<\/p>\n<p><strong>Auch Anw\u00e4lte scheuen Risiken <\/strong><\/p>\n<p>Bei der anderen H\u00e4lfte der Mandanten gab es viele inhaltliche Probleme. Will man gleiche Bezahlung verlangen, muss man mindestens eine Vergleichsperson benennen, die dieselbe oder jedenfalls eine ganz \u00e4hnliche Arbeit macht. Dies ist manchmal sehr schwierig, weil der Leiharbeitnehmer in der Regel nicht in die \u201eFamilie\u201c des Einsatzbetriebes aufgenommen ist und deshalb nicht \u00fcber die intensiven Kontakte verf\u00fcgt, die man braucht, um die genaue Gehaltsh\u00f6he von Kollegen zu erfahren.<\/p>\n<p>Dazu kam ein weiteres Problem. In viele Vertr\u00e4ge schreiben die Verleiher eine Klausel hinein, wonach alle Anspr\u00fcche nach Ablauf von drei Monaten verfallen. Nach der Rechtsprechung ist dies grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. War jemand vor mehr als drei Monaten bei seinem Verleiher ausgeschieden (und deshalb eigentlich ein \u201eguter\u201c Fall), ist eine Klage aussichtslos. Nun gilt allerdings Abweichendes f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die nach dem 1.1.2015 geschlossen wurden: Da von diesem Zeitpunkt an der Mindestlohn galt, der auch nicht durch solche Fristen verk\u00fcrzt werden darf, war eine Klausel unwirksam, soweit sie sich auf die gesamte Verg\u00fctung und damit auch auf den darin steckenden Mindestlohn bezog. Ob auch Klauseln in Arbeitsvertr\u00e4gen, die vor dem 1.1.2015 geschlossen wurden, unwirksam waren, hatte das BAG dahinstehen lassen. Niemand von den Anw\u00e4lten traute sich, vor Gericht die These von der Unwirksamkeit zu vertreten. Ein gut geeigneter Fall scheiterte schlicht daran, dass ein \u00e4lterer Vertrag diese Klausel enthielt und der Betroffene bereits ein halbes Jahr vorher aus dem Betrieb ausgeschieden war. Immer gab es ein anderes Hindernis. I<\/p>\n<p>n einem K\u00fcndigungsschutzfall argumentierte die Anw\u00e4ltin wie folgt: Der Kl\u00e4ger hatte zwar f\u00fcr seine Klage Prozesskostenhilfe bekommen, war also von Anwalts- und Gerichtskosten befreit. Wenn er aber nun Equal Pay einklagen w\u00fcrde, k\u00f6nne es passieren, dass er verliere. In der zweiten Instanz w\u00fcrde er dann trotz der Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegenanwalts bezahlen m\u00fcssen. Ich verwies auf den Spendenfonds und darauf, dass man normalerweise nicht verliert, wenn man Prozesskostenhilfe bekommen hat, doch sie war nicht umzustimmen. Das mit dem Spendenfonds k\u00f6nne man sich \u00fcberlegen, aber die \u00dcberlegungen haben offensichtlich kein positives Ergebnis erbracht.<\/p>\n<p>Eine kleine pers\u00f6nliche Zwischenbemerkung sei erlaubt. Wenn ich an den Informatiker und die Anw\u00e4ltin denke, kann ich mir nicht erkl\u00e4ren, weshalb wir eigentlich keinen Kaiser mehr haben. War es denn nicht in h\u00f6chstem Ma\u00dfe riskant, als Philipp Scheidemann vom Balkon des Reichstags aus die Republik ausrief? Das war doch glatter Hochverrat, f\u00fcr den sogar noch die Todesstrafe verh\u00e4ngt werden konnte. Und bestand denn nicht auch die Gefahr, dass ein Kaisertreuer mit dem Ausruf: \u201eF\u00fcr Gott und Vaterland\u201c von seiner Schusswaffe Gebrauch machen w\u00fcrde? Nicht ein Prozent solcher Risiken w\u00fcrden die fraglichen Personen eingehen \u2013 so ist die \u201eArbeiterbewegung\u201c (der sich zumindest die Anw\u00e4ltin verbunden f\u00fchlt) auf den Hund gekommen.<\/p>\n<p><strong>Doch noch eine Chance? <\/strong><\/p>\n<p>Zur\u00fcck zur sachlichen Arbeit der juristischen Beratung. Ich hatte schon im Juni ein Papier von ca. 15 Seiten entworfen, das ich an die Anw\u00e4lte schickte und das die Rechtslage mit all ihren Ver\u00e4stelungen wiedergab. Dies war dem schlichten Umstand geschuldet, dass gerade Arbeitnehmeranw\u00e4lte typischerweise einen Arbeitstag von mindestens zw\u00f6lf Stunden haben und deshalb verst\u00e4ndlicherweise nicht dazu kommen, in irgendwelche Bibliotheken zu gehen oder auch nur Entscheidungen im Detail nachzulesen. In einem Fall wurde das Geschriebene aufgegriffen und in einen Schriftsatz integriert. Die Gegenseite \u2013 ein gro\u00dfer Verleiher &#8211; hielt es nicht f\u00fcr n\u00f6tig, darauf auch nur mit einem einzigen Wort einzugehen. Am 24. Januar ist Gerichtstermin.<\/p>\n<p>In einem anderen Fall klagt jemand mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz und will ebenfalls Gleichstellung mit den Stammarbeitnehmern. Ich wei\u00df allerdings nicht, was in der Klage und den nachfolgenden Schrifts\u00e4tzen steht, denn eine Gewerkschaft klagt nicht gegen Tarifvertr\u00e4ge, die sie selbst abgeschlossen hat, und deshalb wird die Angelegenheit wie eine geheime Verschlusssache behandelt. Auch soll man auf h\u00f6herer Ebene ja nichts von der Sache erfahren, denn sonst k\u00e4me ein Ukas, den Prozess alsbald \u201etot\u201c zu machen. Da ist offensichtlich jemand am Werk, der sogar bei der Ausrufung der Republik mitgeholfen h\u00e4tte.<\/p>\n<p><em>Siehe zum Hintergrund der angesprochenen Kampagne das Dossier: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang D\u00e4ubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen f\u00fcr eine Klage vor dem EuGH f\u00fcr gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland <a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/?p=116170\">http:\/\/www.labournet.de\/?p=116170<\/a><\/em><\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/leihklage_zwischenbericht1.pdf\">labournet.de&#8230;<\/a> vom 19. Januar 2018<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wolfgang D\u00e4ubler. Seit Mitte Mai, seit der Sendung \u00fcber Leiharbeit in \u201eDie Anstalt\u201c habe ich \u00fcber 500 Mails bekommen. 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