{"id":3196,"date":"2018-03-01T09:37:29","date_gmt":"2018-03-01T07:37:29","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3196"},"modified":"2018-03-01T09:37:29","modified_gmt":"2018-03-01T07:37:29","slug":"dilettantische-ueberwachung-am-rande-der-gesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3196","title":{"rendered":"Dilettantische \u00dcberwachung am Rande der Gesellschaft"},"content":{"rendered":"<p><em>Sarah Schmalz.<\/em> <strong>Ein Urteil aus Strassburg hat die \u00dcberwachungspraktiken der Schweizer Sozialversicherer vorl\u00e4ufig beendet. Nun aber arbeitet das Parlament an einer Vorlage, die noch viel<!--more--> weiter geht \u2013 mit Sch\u00fctzenhilfe der Suva.<\/strong><\/p>\n<p>Alles hat mit einem Entscheid des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Strassburg begonnen: Im Oktober 2016 gab dieses einer Kl\u00e4gerin recht, die sich gegen die Observation durch eine Schweizer Unfallversicherung gewehrt hatte. Der EGMR hielt nicht nur fest, dass die verdeckte \u00dcberwachung eine unrechtm\u00e4ssige Verletzung der Privatsph\u00e4re gewesen sei. Es r\u00fcgte die Schweiz auch daf\u00fcr, dass sie Observationen mutmasslicher Sozialversicherungsbetr\u00fcgerInnen ohne jegliche Gesetzesgrundlagen erlaubt habe.<\/p>\n<p>Der auf Sozialversicherungsrecht und Menschenrechte spezialisierte Anwalt Philip Stolkin hat den bahnbrechenden Entscheid erwirkt. Die Ausgangslage sei glasklar gewesen, sagt er. \u00abObservationen sind ein Eingriff in die Grundrechte. Dass es daf\u00fcr gesetzliche Grundlagen braucht, die die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit garantieren, lernt jeder Jusstudent im ersten Semester. Mir ist schleierhaft, wie die Schweiz so dilettantisch vorgehen\u00a0konnte.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Kein Sinn f\u00fcr Grundrechte<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil aus Strassburg hatte weitreichende Folgen: Zuerst stellten die Schweizer Unfallversicherer ihre Observationen ein. Im August 2017 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass auch f\u00fcr Observationen von IV-Bez\u00fcgerInnen keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen best\u00fcnden. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen\u00a0(BSV) wies darauf die IV-Stellen an, vorerst auf verdeckte \u00dcberwachungen zu verzichten.<\/p>\n<p>Im rechtsb\u00fcrgerlich dominierten Parlament f\u00fchrte dies zu blindem Aktivismus: Obwohl der Bundesrat schon vor dem Urteil aus Strassburg die Schaffung von rechtlichen Grundlagen f\u00fcr Observationen in die Wege geleitet hatte (im Rahmen der Revision des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG)), dr\u00fcckte die st\u00e4nder\u00e4tliche Sozialkommission aufs Gaspedal. Es waren sozialpolitische HardlinerInnen wie FDP-St\u00e4nder\u00e4tin Karin Keller-Sutter und SVP-St\u00e4nderat Alex Kuprecht, die mit einer parlamentarischen Initiative den Observationsartikel aus der ATSG-Reform herausl\u00f6sten\u00a0\u2013 mit dem Ziel, m\u00f6glichst schnell wieder Observationen\u00a0zu\u00a0erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Mehrheit der Kommission versch\u00e4rfte die Vorlage, die auch f\u00fcr die IV und die AHV sowie die Arbeitslosen- und Krankenversicherung gilt. Im Gegensatz zum Bundesrat beschloss die Kommission, neben Bild- auch Tonaufnahmen zu erlauben sowie die \u00dcberwachung mit sogenannten GPS-Trackern zu erm\u00f6glichen, mit denen sich etwa Autos und Fahrr\u00e4der orten lassen. All das sollte nach dem Willen der Kommission ohne richterlichen Beschluss m\u00f6glich sein. Eine Mehrheit will Observationen zudem nicht nur auf \u00f6ffentlichem Grund, sondern auch auf von dort einsehbaren Orten, etwa auf Balkonen, erlauben. Auch stimmte die Kommissionsmehrheit daf\u00fcr, Observationen zeitlich uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich zu machen.<\/p>\n<p>Der St\u00e4nderat hat die Vorlage in der Wintersession nur minimal entsch\u00e4rft: Er beschloss eine Beschr\u00e4nkung der Observationszeit und verlangte zumindest bei GPS-Trackern eine richterliche Verf\u00fcgung. SP-St\u00e4nderat Hans St\u00f6ckli sagt: \u00abDie rechte Mehrheit der St\u00e4nderatskommission hat das Gesch\u00e4ft an sich gerissen\u00a0\u2013 und dann wurde sehr schnell und sehr einseitig gearbeitet. In den Beratungen wurden nur die Partikularinteressen von kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden ber\u00fccksichtigt. Wir wollten die Grundrechtsproblematik in die Debatte einbringen, fanden aber kein Geh\u00f6r.\u00bb<\/p>\n<p>St\u00f6ckli, der an der Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes beteiligt war, ist wahrlich nicht als \u00dcberwachungsgegner bekannt. Doch er sagt: \u00abKommt dieses Gesetz so durch, m\u00fcssen wir ernsthaft \u00fcber ein Referendum nachdenken. Diese Vorlage gibt zivilen Institutionen mehr Kompetenzen, um mutmassliche Sozialbetr\u00fcger auszuspionieren, als wir sie dem Geheimdienst gegeben haben, um den Terrorismus zu bek\u00e4mpfen.\u00bb<\/p>\n<p>Dass eine solche Vorlage, die auch von RechtsprofessorInnen scharf kritisiert wird, im Parlament Mehrheiten findet, hat SP-Nationalr\u00e4tin Silvia Schenker \u00abersch\u00fcttert\u00bb. Die grundrechtliche Perspektive habe in der laufenden Debatte keinen Platz, sagt sie. \u00abDer Diskurs hat sich in den vierzehn Jahren, in denen ich im Parlament politisiere, enorm verschoben. Der Grundtenor lautet: Wir m\u00fcssen die Interessen der ehrlichen Bez\u00fcger durch m\u00f6glichst harte Gesetze sch\u00fctzen. Wer Grundrechte ins Feld f\u00fchrt, dem wird unterstellt, dass er nicht im Interesse der Versicherten handelt. Dass immerhin ein Drittel der Observationen zu Unrecht passiert, wird in der Debatte v\u00f6llig\u00a0ausgeblendet.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Die Suva mischt sich ein<\/strong><\/p>\n<p>Schenker ist Mitglied der Sozialkommission des Nationalrats, die das Gesch\u00e4ft letzten Freitag zu Ende beraten hat. Ihre Kommission hatte sich im Gegensatz zum St\u00e4nderat zuerst daf\u00fcr ausgesprochen, dass richterliche Verf\u00fcgungen bei allen Observationsmitteln einzuholen seien. Aufgrund eines Mails der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva), das der WOZ vorliegt, kippte die Kommissionsmehrheit jedoch diesen Entscheid wieder. Dass sich die Suva so massiv in den Gesetzgebungsprozess einmischt, h\u00e4lt Anwalt Philip Stolkin f\u00fcr h\u00f6chst problematisch. Die gr\u00f6sste Unfallversicherung der Schweiz sei schliesslich ein staatliches Organ und damit der Allgemeinheit verpflichtet. \u00abGleichzeitig ist die Suva aber auch eine selbstst\u00e4ndige Versicherungsanstalt, deren Grundinteresse es ist, m\u00f6glichst viele Bez\u00fcger abzuwimmeln. Das f\u00fchrt dazu, dass die Suva schamlos f\u00fcr eine\u00a0Total\u00fcberwachung\u00a0lobbyiert\u00bb, sagt er.<\/p>\n<p>Strassburg hat die Schweiz dazu angehalten, grundrechtskonforme Bedingungen f\u00fcr die Observation mutmasslicher Sozialhilfebetr\u00fcgerInnen zu schaffen. In Bern passiert derzeit das Gegenteil. Nun kommt das Gesch\u00e4ft in der letzten Woche der laufenden Legislatur in den Nationalrat. \u00abIch weiss nicht, ob das der rechten Mehrheit bewusst ist\u00bb, sagt Hans St\u00f6ckli. \u00abAber wenn wir ein solches Gesetz verabschieden, wird sich der EGMR bald wieder mit der Schweiz befassen m\u00fcssen.\u00bb<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.woz.ch\/1809\/ueberwachung-von-versicherten\/die-hardlinerinnen-druecken-im-bundeshaus-aufs-gaspedal\">woz.ch&#8230;<\/a> vom 1. M\u00e4rz 2018<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sarah Schmalz. Ein Urteil aus Strassburg hat die \u00dcberwachungspraktiken der Schweizer Sozialversicherer vorl\u00e4ufig beendet. 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