{"id":3640,"date":"2018-06-04T09:36:39","date_gmt":"2018-06-04T07:36:39","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3640"},"modified":"2018-06-04T09:46:52","modified_gmt":"2018-06-04T07:46:52","slug":"moderne-tageloehnerei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=3640","title":{"rendered":"Moderne Tagel\u00f6hnerei"},"content":{"rendered":"<p><em>Beratungsgruppe von IWW und BEV Bremen. <\/em><strong>Wie das deutsche Kapital den prek\u00e4ren Status von EU-Zuwander*innen nutzt, um arbeits- und tarifrechtliche Standards zu unterlaufen. Ein Fallbeispiel aus Bremen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Georgi, bulgarischer Staatsb\u00fcrger, ist mit seiner Familie im Herbst 2016 nach Bremen gekommen. Schnell hat er \u00fcber Landsleute einige Jobs gefunden. Er wei\u00df, ohne Anstellung kein Aufenthalt in Deutschland.<\/p>\n<p>In einer Bremerhavener Firma f\u00fcr Korrosionsschutz und Reinigungsarbeiten schloss er zum 1. Juni 2017 einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab. Hierbei handelt es sich um einen Leiharbeitsvertrag. Schon die Formulierung \u201eder Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Kunden des Arbeitgebers t\u00e4tig zu werden und seine Arbeitsleistung nach den Weisungen des jeweiligen Bauleiters zu erbringen\u201c verweist auf Leiharbeit. Im weiteren Verlauf des Vertragstextes m\u00fcsste jetzt eigentlich der Verweis auf den zust\u00e4ndigen Tarifvertrag des Verleihergewerbes erfolgen \u2013 aber davon ist nirgends die Rede. Ebenso findet sich im Arbeitsvertrag keine Angabe zum Stundenumfang, sondern es wird auf die \u201ebetriebliche Einteilung\u201c der Arbeit und die Sozialversicherungspflicht verwiesen. So verdiente Georgi durchschnittlich ca. 980 Euro netto monatlich.<\/p>\n<p>Beim Stundenlohn lie\u00df der Chef des Unternehmens auch profitable Kreativit\u00e4t walten. Es wurde ein Bruttostundenlohn von 8,90 Euro vereinbart. Immerhin ganze 6 Cent \u00fcber dem gesetzlichen Mindestlohn, jedoch deutlich unterhalb des f\u00fcr 2017 vorgeschriebenen Mindestlohns im Geb\u00e4udereinigungsgewerbe von 10 Euro pro Stunde. Und auch unterhalb des 2017 geltenden Mindestlohns im Verleihgewerbe von 9,23 Euro. Eigentliche h\u00e4tte Georgi nach dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn f\u00fcr Geb\u00e4udereiniger*innen entlohnt werden m\u00fcssen, denn als solcher hat er gearbeitet.<\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 17.11.2017 erhielt Georgi die schriftliche K\u00fcndigung: \u201eLeider m\u00fcssen wir das bestehende Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis zum 17.11.2017 wegen Auftragsbeendigung von Reinigungsarbeiten k\u00fcndigen\u201c. Betriebsbedingt fristlos. V\u00f6llig neben jeder Rechtsnorm. Jeder Leiharbeitstarif enth\u00e4lt eine K\u00fcndigungsfrist von mindestens 2 Wochen nach vier Monaten innerhalb der Probezeit. Auch die im Arbeitsvertrag dokumentierte Angaben zur K\u00fcndigungsfrist widersprechen jeder Arbeitsrechtsnorm. Dort steht \u201eNach Ablauf der Probezeit betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist zwei Wochen\u201c. Das b\u00fcrgerliche Gesetzbuch sieht nach der Probezeit eine Mindestk\u00fcndigungsfrist von einem Monat vor. Eine Probezeit war im Arbeitsvertrag ausdr\u00fccklich nicht benannt. Aber selbst die im eigenen Arbeitsvertrag genannte Frist von 2 Wochen wird ja mit der sofortigen \u2013 \u201efristlosen\u201c \u2013 K\u00fcndigung vom selben Tag widersprochen.<\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man einwenden, dass es sich bei einem derartigen arbeitsrechtlichen R\u00fcckschritt um einen Einzelfall handelt. Doch das ist nicht der Fall. Diese Formen von Arbeitsverh\u00e4ltnissen grassieren in einem riesigen Ausma\u00df. Die Zuwanderung von Menschen aus EU-L\u00e4ndern \u2013 vornehmlich aus Polen, Rum\u00e4nien und Bulgarien \u2013 wird von hier ans\u00e4ssigen Unternehmen genutzt um millionenfach derartige Arbeitsverh\u00e4ltnisse durchzusetzten. In der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung finden solche ausbeuterischen Verh\u00e4ltnisse allenfalls auf dem Bau oder in den Schlachth\u00f6fen statt. Diese Wahrnehmung ist zu viel kurz gegriffen.<\/p>\n<p>Das Daimler Werk in Bremen etwa wird von einem Heer zugewanderter Lohnarbeiter*innen vornehmlich aus der EU sowie von Gefl\u00fcchteten sauber gehalten. Das evangelische Diakonissenkrankenhaus in Bremen wird mittels hauseigener Facility Firma \u00fcberwiegend \u201ebulgarisch\u201c geputzt. Die Arbeitsverh\u00e4ltnisse haben zu gro\u00dfen Teilen keine vertraglich vereinbarte Mindestarbeitszeit und somit auch kein kalkulierbares Einkommen. Da wird bei einzelnen Lohnarbeiter*innen auch der Sprung zwischen sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverh\u00e4ltnis, bei hohem Arbeitsanfall und einem Minijob, bei geringer Auftragslage gemacht. Hin und Her, je nach Auftragslage des Verleihers oder anderweitigen \u201eAuftragnehmern\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr einzelne Gro\u00dffirmen des Facility Management mit ihren eigenen oder fremden Verleihfirmen sind inzwischen zehntausende Lohnarbeiter*innen t\u00e4tig. Die gewerkschaftliche Organisierung liegt in den in diesem Unternehmenssektor vorherrschenden \u201emittelst\u00e4ndischen Familienbetrieben\u201c im Promillebereich, \u201eBetriebsrat\u201c ist ein Fremdwort. In diesen Firmen ist der Haupteinsatzort der zugewanderten Lohnarbeiter*innen aus der EU und von Gefl\u00fcchteten. Lang und m\u00fchsam ist der \u201eAufstieg\u201c in die Stammbelegschaften, meistens gelingt er nicht.<\/p>\n<p>Zu einem Teil liegt die geringe Organisationsbereitschaft auch an den Erfahrungen der Zuwander*innen. In vielen Herkunftsl\u00e4ndern sind \u201eGewerkschaften\u201c Teil der korrupten Staatsgebilde oder Bestandteil der Unternehmensf\u00fchrungen, von denen sich niemand eine Verbesserung seiner Verh\u00e4ltnisses erhofft. Zum anderen sind mitteleurop\u00e4ische Arbeitsrechtsstandards vielen Zuwander*innen unbekannt. In ihren Heimatl\u00e4ndern ist Tagel\u00f6hnerei der gesellschaftliche Standard, Fristen bei der Entlassung, K\u00fcndigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind weitgehend unbekannt.<\/p>\n<p>Das deutsche EU-Aufenthaltsrecht schafft das Repressionsmittel zur Durchsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Schaffung eines besonderen Niedriglohnsektors. Durch geringe L\u00f6hne und durch besondere Flexibilit\u00e4t wird dazu beigetragen, die Lohnkosten des \u201eExportweltmeisters\u201c zu dr\u00fccken. Das EU-Aufenthaltsrecht kombiniert mit Hartz IV ist als ein Geniestreich des deutschen Staates hierzulande l\u00e4ngst wirksam, in den meisten mitteleurop\u00e4ischen Staaten durch K\u00e4mpfe der dortigen Gewerkschaften bisher verhindert worden.<\/p>\n<p>In den ersten f\u00fcnf Jahren des Aufenthalts in Deutschland erh\u00e4lt man nur ein Aufenthaltsrecht und den Zugang zu Sozialleistungen (Hartz IV), wenn die Arbeitnehmereigenschaft (Mensch geht Lohnarbeit nach) gegeben ist. Verliert man den Job (Arbeitnehmereigenschaft) erlischt der Hartz IV Anspruch nach 6 Monaten und im Falle der \u201eselbstverschuldeten\u201c Arbeitslosigkeit sofort. Dann treten die Ausl\u00e4nder\u00e4mter in Aktion und beenden den Aufenthalt \u2013 im Falle der Weigerung auch mit Abschiebung ins Heimatland und einem Wiedereinreiseverbot. Das wirkt. Anpassung im Betrieb ist wesentlicher Bestandteil der \u00dcberlebensstrategie der so Entrechteten zur Sicherung des Verbleibs in Deutschland.<\/p>\n<p>Mit dem \u201eIntegrationsgesetz\u201c von 2016 wurden auch Gefl\u00fcchtete einem \u00e4hnlichen Sanktionsregime unterworfen. Die Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts wird zuk\u00fcnftig nicht nur an das Fortbestehen der Fluchtursachen gekn\u00fcpft, sondern auch an die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. In einer \u00e4hnlichen Intention argumentiert das Eckpunktepapier der SPD zu einem Einwanderungsgesetz. Die SPD schl\u00e4gt hier das Recht auf den Hartz IV Bezug erst nach f\u00fcnf Jahren vor. Diese Rechtsstellung hat durchaus Parallelen zur Situation von Wanderarbeiter*innen in den Golfstaaten, etwa in Saudi Arabien.<\/p>\n<p>Betriebliche Solidarit\u00e4t ist hier die Ausnahme, denn die allermeisten Zugewanderten sind befristet und prek\u00e4r als Aussenseiter*innen in den Betrieben besch\u00e4ftigt. Solidarit\u00e4t findet auch wegen der zus\u00e4tzlichen Sprachgrenzen ihre Schranken. Es haben sich neben der ohnehin schon existierenden Hierarchie in Stammbelegschaft, Befristete, Leiharbeiter*innen und oder Menschen, die \u00fcber Werkvertr\u00e4gen in den Gro\u00dfbetrieben arbeiten, weitere Abstufungen gebildet. In den \u201euntersten\u201c R\u00e4ngen am Rande der betrieblichen Wertsch\u00f6pfung finden sich Menschen, deren arbeitsrechtlicher Status aus oben beschriebenen Gr\u00fcnden eine weitere Absenkung unter bestehende Arbeits-, bzw. tarifrechtliche Standards erm\u00f6glicht. Bei entsprechender zahlenm\u00e4\u00dfiger Ausweitung werden solche Arbeitsstandards in der Logistik, dem Facility Mangament oder dem Bau zur Norm f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>Der Fall von Georgi hat uns dies verdeutlicht. Wir haben ihm vorgeschlagen mittels Arbeitsgericht erhebliche Lohnnachforderungen gegen seinen Ex-\u201cArbeitgeber\u201c durchzusetzten. Georgi hat einen anderen Weg gew\u00e4hlt. Das Jobcenter hat ihm kurz vor Ablauf der 6-monatigen Gnadenfrist im Rahmen von Harz-IV-Bezug die Pistole auf die Brust gesetzt. Arbeit oder Verhungern oder raus. Georgi arbeitet jetzt wieder bei seinem alten Chef als Minijobber f\u00fcr 400 Euro. Die Arbeitszeit ist die gleiche wie im Herbst 2017. Der Stundenlohn hat sich dadurch reduziert und d\u00fcrfte jetzt bei ca. 4 Euro liegen. 100 Euro Schwarzgeld gab es nach dem ersten Monat extra, bar auf die Hand. Der Chef hat sich dies quittieren lassen. Damit kann er Georgi erpressen \u2013 wegen Sozialleistungsbetrug.<\/p>\n<p>Die Forschungsinstitut der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, das IAB, hat vor Jahren bereits errechnet: Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat einen Bedarf von 6-8 Millionen Lohnarbeiter*innen allein durch Zuzug aus dem Ausland bis zum Jahre 2030. Die EU-Zuwanderung ist seit 2014 pro Jahr deutlich h\u00f6her als der Zuzug von Gefl\u00fcchteten im Jahr 2015. Die Bruttozuwanderung aus der EU lag im Jahre 2016 bei ca. 1,4 Millionen Menschen.<\/p>\n<p>Im Jahr 2030 werden ca. 20 bis 25 Prozent der lohnabh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten Zuz\u00fcgler*innen der letzten 15 Jahren mit einem zum Teil ungesicherten Aufenthaltsstatus sein. Gro\u00dfe Teile der Randbelegschaften der Industrie, des Baugewerbes und der Logistik werden sich v\u00f6llig neu zusammensetzen. Dies bietet f\u00fcr das Kapital die einmalige Chance die arbeitsrechtlichen Normen v\u00f6llig neu zu gestalten. Wie am oben aufgef\u00fchrten Beispiel dargestellt, nutzten die Unternehmen diese Chance aus. Die Vorlagen daf\u00fcr haben ihnen die arbeitsrechtlichen Abbr\u00fcche der letzten Bundesregierungen gegeben (Hartz IV, grundlose Befristung, Leiharbeit, Einschr\u00e4nkung des K\u00fcndigungsschutzes in Kleinbetrieben etc.). Zudem verf\u00fcgen die Unternehmen \u00fcber das mittelbare Druckmittel des Aufenthaltsentzugs zur Knechtung eines gro\u00dfen Teils der Lohnarbeiter*innen.<\/p>\n<p>Die DGB Gewerkschaften haben sich in den vergangenen Jahren kaum um die Organisierung von Zuwander*innen gek\u00fcmmert. IG Metall und Co. organisieren die Kernbelegschaften der deutschen Industrie, des Staates und einiger Gro\u00dfunternehmen des Handels und Verkehrs. Die dort besch\u00e4ftigten Stammbelegschaften bilden in der Produktionskette die Spitze des Eisbergs. Dies kann an einigen Zahlen zum Daimler Werk in Bremen verdeutlicht werden. Ca. 13 000 Menschen geh\u00f6ren dort zur fest angestellten Stammbelegschaft. Der Stundenlohn in der Produktion liegt f\u00fcr diese Kernbelegschaft zwischen 23 Euro und 30 Euro brutto. Einmal im Jahr gibt es eine Pr\u00e4mie von 5 bis 6 tausend Euro. Wer als Altgedienter seinen Job verliert, geht mit einer Abfindung nicht unter 100 000 Euro nach Hause.<\/p>\n<p>F\u00fcr die im Bremer Werk produzierten PKW sind aber fast 50 000 Menschen weltweit t\u00e4tig, 30 000 davon im Umfeld des Werkes. Davon mehrere tausend \u00fcber die Stammbelegschaft hinaus im Werk (Werkvertr\u00e4ge oder Leiharbeit) selbst und in den umliegenden Zulieferbetrieben. Ein nicht unbetr\u00e4chtlicher Teil arbeitet in Billiglohnl\u00e4ndern und schraubt dort Zulieferteile zusammen.<\/p>\n<p>In dieser Produktionskette stellt die Stammbelegschaft eine kleine, aber \u00fcberdurchschnittlich privilegierte Gruppe dar. Dieser Kern nimmt in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsplatzsicherheit, etc. die Rolle einer \u201eArbeiteraristokratie\u201c ein. Nur diese kleine Gruppe wird von der DGB Gewerkschaft IG Metall organisiert. Nur diese kleine Gruppe profitiert von den Erfolgsbeteiligungspr\u00e4mien. Wenn die IG Metall einen Lohnforderung von 6 Prozent f\u00fcr die Kernbelegschaft aufstellt, was einer Anhebung des Stundenlohns von mindestens 1,38 Euro bedeuten w\u00fcrde, so entspr\u00e4chen diese 1,38 Euro einer Lohnanhebung von 50 Prozent in vielen Zulieferbetrieben an den R\u00e4ndern Europas und schon von 15 Prozent einer Leiharbeiter*in in der untersten Lohngruppe. Die \u00fcblichen Prozentforderungen der DGB Gewerkschaften beg\u00fcnstigen die \u201eArbeiteraristokratie\u201c und vernachl\u00e4ssigen die Randbelegschaften.<\/p>\n<p>Ein bezeichnendes Beispiel f\u00fcr die Vernachl\u00e4ssigung der Randbelegschaften ist die tarifvertraglich mit den Unternehmen vereinbarte Verl\u00e4ngerung der Einsatzzeit von Leiharbeiter*innen bis zu vier Jahren in der Metallindustrie. Das Gesetz, allerdings mit \u00d6ffnungsklausel durch Tarifvertr\u00e4ge, sieht maximal 18 Monate vor.<\/p>\n<p>Wer sich die Tr\u00e4gerschaft der aus EU-Mitteln eingerichteten Beratungsstellen f\u00fcr Zuwander*innen aus EU-L\u00e4ndern anschaut wird feststellen, dass sich dort haupts\u00e4chlich Wohlfahrtsverb\u00e4nde von der AWO bis zur Caritas tummeln. DGB-Gewerkschaften sind hier kaum zu finden. Die staatlich gef\u00f6rderten Beratungsstellen l\u00f6sen eben auch keine politischen Kampagnen oder betriebliche Aktionen aus. Ihre Aufgabe besteht in der reibungslosen \u201eIntegration\u201c der Zuwander*innen in den Ausbeutungsbetrieb am Standort Deutschland. Gelegentliche Rechtshilfe schlie\u00dft dies nicht aus, sondern erh\u00f6ht nur die Akzeptanz dieser staatlichen Einrichtungen.<\/p>\n<p>Aus der Analyse dieser Situation entstehen wichtige Fragen: K\u00f6nnen die im deutschsprachigen Raum schwachen Basisgewerkschaften und die radikale Linke diese L\u00fccke schlie\u00dfen? Wie kann unsere Kooperation mit den Zugewanderten und ihren Organisationsans\u00e4tzen aussehen? Die Forderung nach Abschaffung aller Einschr\u00e4nkungen der EU-Freiz\u00fcgigkeit ist richtig. Kann eine solchen Kampagne gef\u00fchrt werden?<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/lowerclassmag.com\/2018\/06\/moderne-tageloehnerei\/\">lowerclassmag.com&#8230;<\/a> vom 4. Juni 2018<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beratungsgruppe von IWW und BEV Bremen. Wie das deutsche Kapital den prek\u00e4ren Status von EU-Zuwander*innen nutzt, um arbeits- und tarifrechtliche Standards zu unterlaufen. 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