{"id":4303,"date":"2018-11-10T17:25:35","date_gmt":"2018-11-10T15:25:35","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=4303"},"modified":"2018-11-13T09:38:08","modified_gmt":"2018-11-13T07:38:08","slug":"rechtsbuergerliche-reaktionen-auf-den-landesstreik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=4303","title":{"rendered":"Rechtsb\u00fcrgerliche Reaktionen auf den Landesstreik"},"content":{"rendered":"<p><em>Dorothe Zimmermann.<\/em> Der landesweite Generalstreik vom November 1918, der sogenannte Landesstreik, war nicht nur eine der schwersten politischen Krisen in der Schweiz, er hatte auch nachhaltige Folgen f\u00fcr<!--more--> die gesellschaftspolitische Konstellation bis in den Zweiten Weltkrieg hinein. Neben einigen sozialpolitischen Konzessionen an die Arbeiterschaft hatte der Landesstreik von 1918 vor allem repressive Folgen. Die systematische Ausgrenzung der Sozialdemokratie in den Jahren nach dem Landesstreik, die jahrelange, staatssch\u00fctzerische \u00dcberwachung der Linken, die Entstehung rechtsb\u00fcrgerlicher Gruppierungen wie auch das Eingehen von Allianzen der Regierung mit ebensolchen Gruppierungen zur Bek\u00e4mpfung des Kommunismus k\u00f6nnen als Folgen des Landesstreiks genannt werden. Die Jahre um den Landesstreik gelten damit auch als politische Weichenstellung f\u00fcr die schweizerische Gesellschaft des 20. Jahrhunderts, in dem die liberale Schweiz des 19. Jahrhunderts zunehmend durch einen antikommunistischen, reaktion\u00e4ren Diskurs verdr\u00e4ngt wurde.<\/p>\n<p>Verschw\u00f6rungstheorien \u00fcber die Arbeiterbewegung und \u00c4ngste vor einem Umsturz bestanden in Teilen des B\u00fcrgertums schon Jahrzehnte vor dem Streik. In verschiedenen Orten wurden B\u00fcrgerwehren zur Abwehr der angeblich bevorstehenden Revolution gegr\u00fcndet und die Armeef\u00fchrung liess bekanntlich schon am 5. November 1918 in Z\u00fcrich Truppen einmarschieren. Als Grund f\u00fcr den Milit\u00e4raufmarsch nannte sie Putschger\u00fcchte anl\u00e4sslich des ersten Jahrestages der Russischen Revolution. Schon vor dem Landesstreik standen auf Seiten des B\u00fcrgertums also alle Zeichen auf Sturm. Der Landesstreik von 1918 vermochte diese seit l\u00e4ngerem brodelnden Vorstellungen, die Arbeiterschaft bereite die Revolution vor, zu b\u00fcndeln und f\u00fchrte zu einer massiven Mobilisierung des B\u00fcrgertums. In mehreren St\u00e4dten wurden mit der Ausrufung des Landesstreiks B\u00fcrgerwehren gegr\u00fcndet, die grossen Anklang fanden. In Basel folgten noch w\u00e4hrend des Streiks rund 6\u2019000 Mitglieder dem Aufruf, in Z\u00fcrich waren es gar 10\u2019000 M\u00e4nner, die sich in die in den Zunfth\u00e4usern aufgelegten Listen einschrieben. Neben Z\u00fcrich und Basel wurden etwa auch in Genf, Bern, Luzern und im Kanton Aargau B\u00fcrgerwehren aufgestellt. Mehrere SAC-Sektionen organisierten zudem Protestveranstaltungen gegen den Landesstreik. Und kurz nach dem Streik, am 24. November 1918, fand im Amphitheater Vindonissa, im aargauischen Windisch, eine b\u00fcrgerliche Gegenveranstaltung zum Landesstreik statt, an der rund 12\u2019000 Personen teilnahmen. Hier wurde beschlossen, alle B\u00fcrgerwehren und patriotischen Gruppierungen in einem Verband zu vereinen: dies war die Geburtsstunde des Schweizerischen Vaterl\u00e4ndischen Verbandes (SVV), der im April 1919 gegr\u00fcndet wurde und der Politik und Gesellschaft w\u00e4hrend der kommenden 30 Jahre im Sinne seiner antikommunistischen Grunds\u00e4tze massiv beeinflussen sollte. B\u00fcrgerwehren und vaterl\u00e4ndische Organisationen konnten dem Verband als Sektionen beitreten, damit gelang dem SVV eine fast vollst\u00e4ndige Abdeckung aller Kantone.<\/p>\n<p>Zwar wurden \u00fcberall B\u00fcrgerwehren gegr\u00fcndet \u2013 zu Eins\u00e4tzen kam es jedoch kaum: In Genf haben sich die B\u00fcrgerwehr-Freiwilligen f\u00fcr die Aufrechterhaltung des Trambetriebs und der Milchversorgung eingesetzt, im Aargau wurde ein Kurier- und Meldedienst eingerichtet und in Basel verteidigte die mit St\u00f6cken bewaffnete B\u00fcrgerwehr einzelne Gesch\u00e4fte. Weitere Eins\u00e4tze von B\u00fcrgerwehren haben 1918 jedoch nicht stattgefunden und auch in den folgenden Jahren sind kaum Eins\u00e4tze \u00fcberliefert. Die Forschung zu den mit den schweizerischen B\u00fcrgerwehren vergleichbaren Einwohnerwehren in Deutschland zeigt denn auch, dass der tats\u00e4chliche milit\u00e4rische und ordnungspolitische Wert solcher Milizwehren gering war, was auch f\u00fcr die B\u00fcrgerwehren in der Schweiz gilt. Es war ein \u00fcberdimensioniertes Milit\u00e4raufgebot und nicht die B\u00fcrgerwehr, mit welchem die Streikenden in Schach gehalten und wichtige Dienste aufrechterhalten wurden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Frage des milit\u00e4rischen Nutzens der Milizwehren stellte sich f\u00fcr Milit\u00e4r und Bundesrat nach Beendigung des Landesstreiks die Frage nach der rechtlichen Stellung der neu entstandenen Organisationen. Der Bundesrat bef\u00fcrchtete eine unn\u00f6tige Provokation der Arbeiterschaft und lehnte eine finanzielle Unterst\u00fctzung der B\u00fcrgerwehren ab. Auch General Wille \u00e4usserte sich tendenziell skeptisch gegen\u00fcber den B\u00fcrgerwehren. Generalstabschef Theophil Sprecher sah in ihnen hingegen eine wichtige Erg\u00e4nzung der milit\u00e4rischen Ordnungs-truppen, ebenso der Kommandant der Z\u00fcrcher Ordnungstruppen und sp\u00e4tere Generalstabschef Emil Sonderegger. Sprecher und Sonderegger formulierten schliesslich m\u00f6gliche Einsatzgebiete \u2013 die Bewachung von Geb\u00e4uden, den Schutz von Arbeitswilligen und die \u00dcbernahme von Hilfsdiensten \u2013 und legten fest, dass die Frage nach der rechtlichen Anerkennung der B\u00fcrgerwehren bei Kantonen und Gemeinden und nicht beim Bund liegen soll. In den Kantonen Luzern, Freiburg, Aargau, Z\u00fcrich, dem Tessin und der Waadt wurden den B\u00fcrgerwehren in der Folge halboffizielle, hilfspolizeiliche Funktionen zugewiesen. Das Eidgen\u00f6ssische Milit\u00e4rdepartement (EMD) r\u00fcstete die kantonal anerkannten B\u00fcrgerwehren mit Waffen und Munition des Bundes aus. Zugleich wurden an verschiedenen Orten im Land Munitionsdepots f\u00fcr die B\u00fcrgerwehren errichtet. Die Entdeckung solcher Lager f\u00fchrte zu einigen linken Interpellationen. Die milit\u00e4rische Ausr\u00fcstung der B\u00fcrgerwehren wurde in der Beantwortung von EMD-Chef Karl Scheurer jedoch nicht etwa kleingeredet, sondern als legitim deklariert und die B\u00fcrgerwehren damit nachtr\u00e4glich auch von Seiten des Bundes anerkannt.<\/p>\n<p>Bereits Ende 1920 begann jedoch der Niedergang der B\u00fcrgerwehrbewegung. Viele B\u00fcrgerwehren verloren ab den fr\u00fchen 1920er Jahren die Mehrzahl ihrer Mitglieder und sp\u00e4testens seit 1930 bestanden die sie in den meisten Kantonen nur noch auf dem Papier. Die B\u00fcrgerwehren waren somit zwar eine \u00abeindr\u00fcckliche\u00bb Demonstration b\u00fcrgerlicher Kampfbereitschaft, hatten letztlich aber wenig Konsequenzen. Viel effektiver war die anschliessenden Verlagerung der Aktivit\u00e4ten des SVV in den Bereich des Streikbrecherdienstes wie auch des Staatsschutzes: Es kam gewissermassen zu einer Verlagerung von der Strasse weg, hinein in die Institutionen, wo sie f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit weniger sichtbar waren.<\/p>\n<p>Der SVV verf\u00fcgte \u00fcber drei Dienstzweige: Einen Pressedienst, einen Werkdienst sowie einen politischen Nachrichtendienst. Der Werkdienst des SVV hatte die Funktion eines Streikbrecherdienstes und stellte f\u00fcr verschiedene, als lebensnotwendig eingestufte Betriebe wie Bahn, Elektrizit\u00e4tswerke oder Telefonzentralen Streikbrecher zur Verf\u00fcgung. Ab 1922 baute der SVV im Bereich der Streikbek\u00e4mpfung eine Kooperation mit den Beh\u00f6rden und den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) auf. Ein erster Einsatz des Werkdienstes fand w\u00e4hrend des gesamtschweizerischen Typographenstreiks 1922 statt, im selben Jahr konnte der SVV die bestehende Streikbrecher-Organisation der SBB \u00fcbernehmen. Die SBB finanzierten zusammen mit dem EMD von 1927 bis 1931 auch Ausbildungskurse f\u00fcr die Werkdienstfreiwilligen. Neben den SBB war auch die Schweizerische Post am Werkdienst des SVV beteiligt. Bereits in den 1930er Jahren sind \u2013 unter anderem aufgrund eines R\u00fcckgangs des Streikaufkommens in den sp\u00e4ten 1920er Jahren und dem Bekenntnis der Sozialdemokratie zur milit\u00e4rischen Landesverteidigung 1935 \u2013 keine weiteren Eins\u00e4tze des Werkdienstes mehr bekannt und die Beh\u00f6rden beendeten die Kooperation mit dem SVV.<\/p>\n<p>Es wurden hier jedoch die Grundlagen f\u00fcr ein Netzwerk zwischen dem SVV und den Beh\u00f6rden gelegt, welches in den 1930er Jahren im Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes nachhaltig wirken sollte. Hauptziel des SVV in den 1930er Jahren war der Ausbau des Staatsschutzes und damit eine pr\u00e4ventive Abwehr des Kommunismus, die der \u00d6ffentlichkeit \u2013 anders als mit den B\u00fcrgerwehren \u2013 in aller Regel verborgen blieb. Ab etwa 1930 war der politische Nachrichtendienst des SVV voll einsatzf\u00e4hig und sekundierte in Zukunft die T\u00e4tigkeiten der Bundesanwaltschaft. Der Nachrichtendienst lieferte den Bundesbeh\u00f6rden, vor allem der Bundesanwaltschaft, \u00fcber Jahre hinweg Meldungen zu Kommunisten, zu angeblichen Umsturzvorbereitungen und anderen potentiellen Gefahren. Hierf\u00fcr arbeitete er mit Vertrauensleuten aus dem Verbandsumfeld zusammen. Daneben unterhielt der SVV auch Kontakte zu Spitzeln, welche die KPS infiltrierten. Einige davon waren bereits vor ihrer Anheuerung als Spitzel Mitglied der KPS gewesen, andere traten mutmasslich eigens f\u00fcr den Spitzeldienst in die Partei ein. Die Spitzel wurden f\u00fcr ihre Dienste bezahlt, die verbandsinternen Vertrauensm\u00e4nner arbeiteten unentgeltlich, konnten jedoch ihre Spesen f\u00fcr Bahnreisen und Telefongespr\u00e4che geltend machen. Sowohl die Vertrauensm\u00e4nner als auch die Spitzel hatten zur Aufgabe, Mitglieder der KPS und der SPS wie auch deren Versammlungen zu beobachten und verd\u00e4chtige Entwicklungen zu melden. Den Spitzeln des SVV gelang es immer wieder, in wichtige Entscheide der KPS eingeweiht zu werden oder geheimes Material (etwa zu Abstimmungsk\u00e4mpfen) in die H\u00e4nde zu bekommen. F\u00fcr die Vertrauensm\u00e4nner, die nicht Mitglieder der Partei waren, war die \u00dcberwachungst\u00e4tigkeit schwieriger zu bewerkstelligen: Sie versuchten sich etwa \u00abals Arbeiter verkleidet\u00bb in Versammlungen einzuschleichen, gaben sich als Kommunisten aus und suchten so das Gespr\u00e4ch mit Parteimitgliedern oder beobachteten Versammlungen von benachbarten Geb\u00e4uden aus.<\/p>\n<p>Spitzel und Vertrauensm\u00e4nner schickten ihre Beobachtungen an das Nachrichtendienstsekretariat des SVV, von wo aus die relevanten Meldungen an die betreffenden Bundesbeh\u00f6rden weitergereicht wurden. Die meisten Nachrichtendienstmeldungen gingen aufgrund ihrer Aufgabe als Anklagebeh\u00f6rde sowie als Leitung der politischen Fremdenpolizei an die Bundesanwaltschaft. Diese \u00fcbertrug die gemeldeten Informationen des SVV konsequent in bereits vorhandene Personenfichen oder er\u00f6ffnete neue Fichen und leitete die SVV-Meldung zudem zu weiteren Abkl\u00e4rungen an die betreffenden politischen Polizeistellen der Kantone weiter. So sind zahlreiche polizeiliche Massnahmen festzustellen, die indirekt auf Meldungen des SVV zur\u00fcckzuf\u00fchren sind: Mehrere Personen wurden polizeilich \u00fcberwacht, einige im Laufe der gegen sie erhobenen Ermittlungen verh\u00f6rt, ihre H\u00e4user oder Wohnungen durchsucht und ihre Post zensiert. Dar\u00fcber hinaus kam es vereinzelt auch zu drastischeren Massnahmen wie Gef\u00e4ngnisstrafen, Nichterteilung der eidgen\u00f6ssischen Einb\u00fcrgerungsbewilligung oder erneute \u00dcberpr\u00fcfung von bereits erteilten Einb\u00fcrgerungsbewilligungen. Es gibt zudem mehrere Hinweise darauf, dass aufgrund einer Meldung des SVV die Ausweisung der gemeldeten Personen angeordnet wurde.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Bundesanwaltschaft bot vor allem der \u2013 bis zur Gr\u00fcndung der Bundespolizei 1935 \u2013 fehlende nationale Nachrichtendienst eine Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit mit den privaten, antikommunistischen Ermittlern des SVV. So gab der Chef des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft Werner Balsinger anl\u00e4sslich einer Befragung zur Zusammenarbeit mit dem SVV 1948 zu Protokoll, dass die Meldungen des SVV die Funktion eines national t\u00e4tigen Nachrichtendienstes \u00fcbernommen hatten: \u00abMeine direkten Beziehungen zum [S]VV liegen haupts\u00e4chlich in der Zeit vor der Errichtung der Bundespolizei. Damals war die politisch-polizeiliche Information im allgemeinen in der Schweiz wenig entwickelt. Die Bundesanwaltschaft hatte M\u00fche, sich eine gr\u00fcndliche politisch-polizeiliche Information zu beschaffen [\u2026]. Gerade in dieser Zeitspanne waren die Informationen des [S]VV als Erg\u00e4nzung oder vielmehr als Ausgangspunkt f\u00fcr amtliche Erhebungen besonders willkommen.\u00bb<\/p>\n<p>Gerade durch diese sich hier offenbarende, extensive Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden mit dem zivilgesellschaftlichen Akteur SVV war Antikommunismus in dieser Zeit nicht nur ein zentrales Element des schweizerischen Staatsschutzes, sondern auch des schweizerischen Selbstverst\u00e4ndnisses, das einer kritischen Hinterfragung antikommunistischer Praktiken im Weg stand. Der Aufbau eines pr\u00e4ventiv t\u00e4tigen, auf die innere Sicherheit fokussierten, tendenziell repressiven Staatsschutzes, der die \u00dcberwachung und Verfolgung politischer Gesinnung im Fokus hatte, war Teil eines antikommunistischen Sicherheitsdispositivs mit nachhaltigen Folgen f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Staatsschutz und Grundrechten.<\/p>\n<p>Erst ab 1946 wurde die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit des SVV mit dem Bundesrat und der Bundesanwaltschaft Gegenstand \u00f6ffentlicher Debatten und eines veritablen Skandals. Mehrmalige Interpellationen und Kleine Anfragen linker Politiker f\u00fchrten zu einer schrittweisen Aufdeckung des privaten Nachrichtendienstes, welcher notabene \u00fcber Jahre hinweg einen Beamten der Stadtpolizei Z\u00fcrich bestochen hatte und so zu zus\u00e4tzlichem Nachrichtenmaterial gekommen war. Nach der Verurteilung und dem darauffolgenden R\u00fccktritt seines Nachrichtendienstsekret\u00e4rs war der SVV auf nationaler Ebene am Ende seiner seit 1919 dauernden T\u00e4tigkeit angelangt. Einzelne Sektionen blieben auf kantonaler Ebene aber noch weiter aktiv, darunter die Z\u00fcrcher Vaterl\u00e4ndische Vereinigung, deren Existenz bis mindestens 1955 belegt ist oder die Aargauische Vaterl\u00e4ndische Vereinigung, die heute unter dem Pr\u00e4sidium von SVP-Nationalrat Andreas Glarner steht und mit dem Slogan \u00abWachsam seit 1918\u00bb f\u00fcr sich wirbt.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"http:\/\/www.fabrikzeitung.ch\/rechtsbuergerliche-reaktionen-auf-den-landesstreik\/\"><em>fabrikzeitung.ch&#8230;<\/em><\/a><em> vom 10. November 2018<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dorothe Zimmermann. 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