{"id":5384,"date":"2019-05-24T16:31:06","date_gmt":"2019-05-24T14:31:06","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=5384"},"modified":"2019-05-24T16:31:06","modified_gmt":"2019-05-24T14:31:06","slug":"aldi-sued-beschaeftigte-kaempfen-um-interessenvertretung-im-betrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=5384","title":{"rendered":"Aldi S\u00fcd: Besch\u00e4ftigte k\u00e4mpfen um Interessenvertretung im Betrieb"},"content":{"rendered":"<p><em>Petra Stanius und Helmut Born.<\/em> <strong>Betriebsr\u00e4te als Interessenvertretung der Besch\u00e4ftigten? Dies geht Aldi S\u00fcd offenbar zu weit. Wenn es schon einen Betriebsrat geben muss, dann k\u00fcmmert sich die Gesch\u00e4ftsleitung augenscheinlich<!--more--> lieber selbst darum, dass alles \u201erichtig\u201c l\u00e4uft.<\/strong><\/p>\n<p>Die Unternehmensgruppe Aldi S\u00fcd ist laut eigenen Angaben gegliedert in drei\u00dfig Regionalgesellschaften, die jeweils von einem alleinvertretungsberechtigten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer geleitet werden. Einer Regionalgesellschaft sind f\u00fcnfzig bis siebzig Filialen zugeordnet. Die Regionalgesellschaften sind wiederum aufgeteilt in Verkaufsbezirke (Regionen) mit jeweils vier bis f\u00fcnf Filialen und insgesamt ca. f\u00fcnfzig Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Aldi S\u00fcd ist bekannt als \u201ebetriebsratsfreie Zone\u201c, als ein Unternehmen, das mit allen Mitteln versucht, betriebliche Interessenvertretungen der Besch\u00e4ftigten zu verhindern. Ohne BR kann die Gesch\u00e4ftsleitung Entscheidungen \u00fcber Arbeitsverdichtung, unbezahlte \u00dcberstunden oder das Heuern und Feuern von Personal ungest\u00f6rt umsetzen.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2018 aber gr\u00fcndete sich auf dem Gebiet der Regionalgesellschaft Langenfeld der erste Betriebsrat (BR) bei Aldi S\u00fcd in NRW \u00fcberhaupt: In der zu D\u00fcsseldorf geh\u00f6renden Region \u201eStupplich\u201c \u2013 benannt nach dem zust\u00e4ndigen Regionalverkaufsleiter \u2013 hatten Kolleg*innen aus dem Verkauf hierf\u00fcr die Initiative ergriffen und die Wahl erfolgreich durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Aldi ging damals nicht gegen die BR-Wahl vor. Das Gremium erhielt vielmehr das ihm zustehende Betriebsratsb\u00fcro, der Regionalverkaufsleiter nahm mehrfach an den Sitzungen teil. Die Wahl wurde rechtskr\u00e4ftig. Die anschlie\u00dfende Phase der Zusammenarbeit dauerte etwa ein halbes Jahr, in welcher das Unternehmen mit dem BR zusammenarbeitete \u2013 mehr schlecht als recht, aber immerhin.<\/p>\n<p>Als aber im September 2018 Besch\u00e4ftigte aus der ebenfalls zu D\u00fcsseldorf geh\u00f6renden Region \u201eWeiss\u201c sich anschickten, einen weiteren Betriebsrat zu gr\u00fcnden, sah die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung offenbar Handlungsbedarf.<\/p>\n<p><strong>\u00a0Angriff erfolgt verz\u00f6gert <\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund vorgeblich neuer Erkenntnisse bestreitet Aldi jetzt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit beider Gremien und verweigert ihnen die Mittel, die Betriebsr\u00e4ten nach dem Gesetz zustehen: Sie erhalten keine Betriebsratsb\u00fcros. Die Zeit f\u00fcr die anfallende Betriebsratsarbeit wird vom Lohn abgezogen. Der Besuch von Seminaren ist kaum m\u00f6glich. Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wertet die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung als unentschuldigtes Fernbleiben, was Konsequenzen bis hin zur fristlosen K\u00fcndigung haben kann. Dass unter solchen Bedingungen die Betriebsr\u00e4te erst einmal daf\u00fcr sorgen m\u00fcssen, dass sie formal arbeitsf\u00e4hig werden, hindert sie daran, ihren weiter gehenden Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz nachzukommen.<\/p>\n<p>Die Besch\u00e4ftigten in den Filialen bekommen durch das Vorgehen der Gesch\u00e4ftsleitung den Eindruck, dass Aldi eine wirkliche Interessenvertretung nicht toleriert. Betroffene BR-Mitglieder sprechen von Einsch\u00fcchterung und Stimmungsmache. Es herrsche ein Klima der Angst bei Aldi S\u00fcd. Beide Regionalverkaufsleiter*innen mussten kurz nach der Bestellung eines Wahlvorstands in ihrem Verantwortungsbereich ihren Hut nehmen.<\/p>\n<p>Das Unternehmen vertritt jetzt die Auffassung, dass die Verkaufsbezirke aufgrund fehlender Kompetenzen der Regionalverkaufsleitungen keine betriebsratsf\u00e4higen Betriebe seien und \u00e4u\u00dfert seinen Wunsch nach \u201erechtm\u00e4\u00dfigen Mitarbeiterstrukturen\u201c. Ein anderes Motiv f\u00fcr den Sinneswandel erscheint n\u00e4herliegend: Gibt es in einem Unternehmen mindestens zwei lokale Betriebsr\u00e4te, so ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrats bestehend aus Mitgliedern eben dieser BR gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat w\u00e4re hier zust\u00e4ndig f\u00fcr die gesamte Regionalgesellschaft Aldi S\u00fcd Langenfeld \u2013 f\u00fcr den Lebensmittel-Discounter offenbar ein Alptraum.<\/p>\n<p>So forcierte die Gesch\u00e4ftsleitung die Gr\u00fcndung eines Betriebsrats f\u00fcr den gesamten Verkaufsbereich der Regionalgesellschaft Langenfeld mit ihren etwa 1.400 Besch\u00e4ftigten. Filialleitungen wurden aufgefordert, sich f\u00fcr die Wahl zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Gewerkschaft dagegen sollte drau\u00dfen bleiben. Der Vertreterin von ver.di, die echte Interessenvertretungen der Besch\u00e4ftigten unterst\u00fctzt, wurde bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes das Wort verweigert und ihr mit Rauswurf gedroht.<\/p>\n<p>Das von Unternehmensseite gef\u00f6rderte Gremium wurde im M\u00e4rz 2019 gew\u00e4hlt. Die Person die auf der Betriebsversammlung gegen\u00fcber der ver.di-Vertreterin drohend aufgetreten ist, sitzt nunmehr \u00fcbrigens in diesem \u201egro\u00dfen\u201c Gremium. Die Besch\u00e4ftigten der Verkaufsbereiche \u201eStupplich\u201c und \u201eWeiss\u201c waren an dieser Wahl nicht beteiligt. Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf hatte die Durchf\u00fchrung der Wahl im Rahmen eines einstweilige Verf\u00fcgungsverfahrens in diesen Regionen verboten, da dort bereits wirksame Betriebsratswahlen stattgefunden h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Rechtm\u00e4\u00dfig? <\/strong><\/p>\n<p>Was sind nun aber betriebsratsf\u00e4hige Betriebe bei Aldi S\u00fcd \u2013 hier konkret: bei der Regionalgesellschaft ALDI GmbH &amp; Co. KG Langenfeld? Dies sollte die 8. Kammer des zust\u00e4ndigen Arbeitsgerichts D\u00fcsseldorf am 8. Mai 2019 kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Dass die zuvor von Mitgliedern der kleinen BR ge\u00e4u\u00dferte Einsch\u00e4tzung, die Mitglieder des f\u00fcr den gesamten Verkaufsbereich gew\u00e4hlten Gremiums seien \u00fcberwiegend unternehmensnah, richtig war, zeigte sich bei dieser Verhandlung schon bei der Sitzordnung: Auf der einen Seite sa\u00dfen als beteiligte Parteien die BR der Regionen \u201eStupplich\u201c und \u201eWeiss\u201c, auf der anderen der BR Langenfeld Verkauf und die Unternehmensvertreter.<\/p>\n<p>Im Laufe der Verhandlung best\u00e4tigte sich der Eindruck, dass f\u00fcr den BR Langenfeld Verkauf die Bezeichnung \u201eBetriebsrat\u201c in Anf\u00fchrungszeichen gesetzt werden muss. Mit Interessenvertretung der Besch\u00e4ftigten hatten die \u00c4u\u00dferungen dieses \u201eBR\u201c nichts zu tun. Im Gegenteil unterst\u00fctzten dessen Mitglieder immer wieder die Positionen des Managements.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr einen betriebsratsf\u00e4higen Betrieb ist, dass f\u00fcr diesen Bereich eine einheitliche Leitung existiert, die die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten aus\u00fcbt. Das Gericht pr\u00fcfte hier, ob dies bei Aldi S\u00fcd auf die Filialen, die Verkaufsbereiche (Regionen) oder die Sparte Verkauf der Regionalgesellschaft zutrifft.<\/p>\n<p>Deshalb ging es bei diesem Termin im Wesentlichen um die Frage, welche Entscheidungskompetenz die Regionalverkaufsleiter*innen und die Filialleiter*innen haben bei Einstellungen und Entlassungen, der Personalbedarfsplanung, Lohnfortzahlung, Dienstplangestaltung, Festlegung der Kennzahlen, Urlaubsplanung &#8230; Sind sie im Wesentlichen an Vorgaben und Weisungen der \u00fcbergeordneten Ebene, der Verkaufsleiter*innen, gebunden, so sind ihre Bereiche nicht betriebsratsf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>Ungleiche M\u00f6glichkeiten <\/strong><\/p>\n<p>Auff\u00e4llig war, dass die Unternehmensseite f\u00fcr jeden Punkt sofort das passende Papier parat hatte, um die eigene Darstellung zu untermauern. Der Gegenseite war die Existenz dieser Rundschreiben und Protokolle anscheinend gar nicht bekannt, die allt\u00e4gliche Praxis bei Aldi wohl eine andere als die papierene. Doch die kam hier nicht zur Sprache.<\/p>\n<p>Unter den etwa drei\u00dfig Besucher*innen waren un\u00fcberh\u00f6rbar auch Unterst\u00fctzerinnen des unternehmensnahen \u201eBR\u201c, die immer wieder Kommentare in den Saal riefen. Die Richterin r\u00fcgte sie daf\u00fcr nicht, sondern widmete im Gegenteil ihre Aufmerksamkeit \u201edes Volkes Stimme\u201c und fragte im Einzelfall sogar nach.<\/p>\n<p>Da alle Zeug*innen entlassen wurden, ohne vorher geh\u00f6rt worden zu sein, erhielt die Seite der kleinen BR dagegen keine M\u00f6glichkeit ihre Sicht zu belegen, dass die Verkaufsbereiche betriebsratsf\u00e4hig sind. Drei der von ihnen benannten Zeug*innen waren Filialleiter*innen, die Auskunft \u00fcber die tats\u00e4chlichen Kompetenzen der Regionalverkaufsleitung h\u00e4tten geben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Richterin hielt am Ende zwei Fragen f\u00fcr relevant. Die eine bezog sich auf Entscheidungsbefugnisse bei der Jahresplanung, die andere darauf, wer \u00fcber Ver\u00e4nderungen bei der Personalplanung im laufenden Jahr bestimmt.<\/p>\n<p>Nach einer kurzer Beratungspause teilte die Richterin mit, dass das Gericht dazu tendiere, die Sparte Verkauf der Regionalgesellschaft als betriebsratsf\u00e4hig einzustufen und damit nicht die Filialen und nicht die Verkaufsbereiche. Damit w\u00e4re die Wahl des BR in der Region \u201eWeiss\u201c erfolgreich angefochten. Der bestehende Betriebsrat auf der nach Sicht des Gerichts richtigen Ebene sei jedoch nicht, wie erforderlich, von allen Wahlberechtigten gew\u00e4hlt worden. Die Wahl des BR der Region \u201eStupplich\u201c sei dagegen g\u00fcltig und rechtskr\u00e4ftig. Eine verzwickte Situation.<\/p>\n<p>Die Richterin machte den Beteiligten den Vorschlag, dass zur Vereinfachung des Verfahrens alle drei BR zur\u00fccktreten und ein BR Langenfeld Verkauf neu gew\u00e4hlt werden sollte.<\/p>\n<p><strong>Der Kampf geht weiter<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der unternehmensnahe \u201eBR\u201c sofort einverstanden war, haben die beiden kleinen Gremien den Vorschlag inzwischen abgelehnt. Sie wollen ein Urteil, um damit vor das Landesarbeitsgericht ziehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Vor der 3. Kammer des Arbeitsgerichts D\u00fcsseldorf l\u00e4uft au\u00dferdem parallel zu diesem Verfahren die Anfechtung der Wahl des gro\u00dfen \u201eBR\u201c durch mehrere Besch\u00e4ftigte, die offenbar auch Zweifel an der Ehrlichkeit des gro\u00dfen Gremiums haben.<\/p>\n<p>Der Kampf um echte Interessenvertretungen der Kolleg*innen bei Aldi S\u00fcd geht also weiter.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"http:\/\/www.labournet.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/aldi_sued230519.pdf\"><em>labournet.de&#8230;<\/em><\/a><em> vom 25. Mai 2019<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Petra Stanius und Helmut Born. Betriebsr\u00e4te als Interessenvertretung der Besch\u00e4ftigten? Dies geht Aldi S\u00fcd offenbar zu weit. 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