{"id":548,"date":"2015-05-23T11:18:52","date_gmt":"2015-05-23T09:18:52","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=548"},"modified":"2016-05-27T14:41:09","modified_gmt":"2016-05-27T12:41:09","slug":"die-gesamtarbeitsvertraege-als-weichteile-der-schweizer-gewerkschaftspolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=548","title":{"rendered":"Die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge als Weichteile der Schweizer Gewerkschaftspolitik ?"},"content":{"rendered":"<p><em>Willi Eberle. <\/em>Die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAVs) spielen alles in allem eine lediglich nachgeordnete Rolle in der gesellschaftlichen Struktur der Schweiz. Vor allem aufgrund ihres beschr\u00e4nkten Abdeckunggrades: sie decken lediglich etwa 42 % der Lohnabh\u00e4ngigen ab und viele dieser GAVs <!--more-->enthalten keine Bestimmungen \u00fcber einen obligatorischen Mindestlohn. Und falls solche \u00fcberhaupt bestehen, sind sie in vielen F\u00e4llen ungen\u00fcgend, um die Lohnabh\u00e4ngigen vor der Armut trotz Vollzeit-Arbeit zu sch\u00fctzen.\u00a0\u00a0<a href=\"http:\/\/www.sgb.ch\/fileadmin\/user_upload\/Dokumente\/Dossier\/95d_DL-DK_GAV_in_der_Schweiz.pdf\">So stellt der SGB 2013 selbst fest<\/a> : \u00abDie Schweiz ist das einzige\u2026\u00bb unter den wohlhabendsten L\u00e4ndern\u00a0der OECD, \u00ab\u2026das einen GAV-Abdeckungsgrad von unter 60 Prozent aufweist\u00bb. \u00a0Zwar ist es m\u00f6glich, einen GAV als obligatorisch in einem Bereich zu erkl\u00e4ren, auch f\u00fcr Firmen, die den GAV nicht unterschrieben haben. Aber dies ist ein kompliziertes Verfahren und es ist schwierig, diese dann auch wirklich in Kraft zu setzen.<\/p>\n<p>Keine der im Rahmen der sogenannten flankierenden Massnahmen versprochenen \u00abErleichterungen\u00bb haben erlaubt, die Lage zu verbessern.<\/p>\n<p>Es war von daher nur logisch, dass die sogenannten flankierenden Massnahmen, die gerade das System der GAVs im Zentrum ihrer Architektur haben, zum Scheitern verurteilt waren, wie sich inzwischen best\u00e4tigt hat. Diese haben lediglich erlaubt, die Entwicklung des Lohn und Sozialdumpings zu \u00abbegleiten\u00bb (das heisst zu beg\u00fcnstigen), was seit dem Beginn der bilateralen Vertr\u00e4ge ja\u00a0 auch das eigentliche Ziel der Liberalisierung des Arbeitsmarktes gewesen ist.<\/p>\n<p>Seit einigen Monaten leben wir in einer Phase einer verst\u00e4rkten Unternehmeroffensive gegen das System der GAVs. Die Aufhebung des Frankenmindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) traf auf eine Unternehmerschaft, die \u00fcber die vergangenen Jahre ihre politische Situation deutlich ausbauen und verbessern konnte \u2013 nicht zuletzt gerade wegen der Personenfreiz\u00fcgigkeit. Und sie trifft auf eine Arbeiterklasse, die \u00fcber die vergangenen Jahrzehnte politisch noch weiter\u00a0 wehrlos und geschw\u00e4cht wurde.<\/p>\n<p>Wir denken nicht, dass die Unternehmer mit diesem Angriff die GAVs als solche zerst\u00f6ren wollen. Ihre Reichweite, ihre geringe F\u00e4higkeit, den Lohnabh\u00e4ngigen wirkliche Rechte und materielle Vorteile zu bringen w\u00fcrden aus Sicht der Unternehmer deren Beseitigung nicht rechtfertigen. Sie haben in deren Augen vielmehr solange eine n\u00fctzliche Funktion, als sie das wichtigste Instrument sind, die Beziehung zwischen den Unternehmern und den Lohnabh\u00e4ngigen via Gewerkschaften als Treuh\u00e4nder des absoluten Arbeitsfriedens zu kontrollieren. Sie dienen einfach gesagt dazu, jede aufkommende Form des Protests der Arbeiterinnen und Arbeiter in die demobilisierenden Kan\u00e4le der Sozialpartnerschaft zu lenken.<\/p>\n<p>Dies jedoch hinderte die Unternehmer vor allem seit einigen Monaten nicht daran, nun noch versch\u00e4rfter gegen alle Verbesserungen in den GAVs vorzugehen, die \u00fcber die vergangenen Jahre erk\u00e4mpft wurden. Gerade in drei Sektoren sind die Lohnabh\u00e4ngigen solchen Angriffen auf die wie auch immer d\u00fcnnen Bestimmungen ihres GAVs unterworfen.<\/p>\n<p>Das wohl augenf\u00e4lligste Beispiel bietet die grafische Industrie. \u00dcber die vergangenen Tage hat die VISCOM, der Unternehmerverband der grafischen Industrie, angek\u00fcndigt, sie werde einer Erneuerung des nationalen Branchen-GAVs nur beitreten, falls \u00a0die Wochenarbeitszeit von 40 auf 44 Stunden und die \u00dcberzeitzuschl\u00e4ge f\u00fcr die Nachtarbeit gestrichen werden.<\/p>\n<p>In der Hotelbranche weht ebenfalls ein rauer Wind. Dort gilt einer der wichtigsten GAVs, \u00a0einer derjenigen mit der h\u00f6chsten Zahl der unterstellten Lohnabh\u00e4ngigen, da er vor kurzem als allgemeinverbindlich deklariert wurde. Hier gilt der Angriff den L\u00f6hnen, da die Unternehmer den 13. Monatslohn abschaffen wollen.<\/p>\n<p>Ferner haben die Unternehmer der Firmen f\u00fcr Personalverleih angek\u00fcndigt, dass sie den GAV nicht mehr erneuern wollen, den sie vor drei Jahren mit den Gewerkschaften unterzeichnet haben; auch dieser GAV wurde als allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt. Daraus ersieht man den entschlossenen Willen der Unternehmer, die Offensive gegen die Arbeitsbedingungen und die L\u00f6hne zu versch\u00e4rfen: der Minimallohn ist dort bereits jetzt in Hochlohngebieten lediglich (z.B. Z\u00fcrich) auf 3\u00b4200.- und in Tieflohngebieten (z.B. Tessin) auf 2\u00b4700.- Franken bei einem Jahrespensum von 2&#8217;187 Stunden festgelegt!<\/p>\n<p>Auf Ende des Jahres l\u00e4uft der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe (LMV) aus. Der LMV ist einer der \u00fcber die letzten Jahren wichtigsten Vertr\u00e4ge, in dem vor allem in den 1990er und anfangs der 2000er Jahren wichtige Errungenschaften erk\u00e4mpft wurden, mit denen wirkliche materielle Verbesserungen f\u00fcr die Lohnabh\u00e4ngigen erreicht wurden &#8211; denken wir nur an die Fr\u00fchpensionierung! Verbesserungen, die unter der F\u00fchrung der damaligen GBI mit grossen Mobilisierungen errungen wurden.<\/p>\n<p>Nun ist der LMV in grossen Schwierigkeiten. Nicht nur weil er immer h\u00e4ufiger umgangen und immer weniger angewandt wird. So berichtete das seco k\u00fcrzlich, dass im Bauhauptgewerbe in den kontrollierten Betrieben die Verletzungen der Vertragsbestimmungen zwischen 2013 und 2014 von 10 % auf 34 % gestiegen sind. Und dies in einer Periode, wo die Gewerkschaften immer gr\u00f6ssere M\u00fche haben, die Basis wirklich und erfolgreich zu mobilisieren. Es sei nur daran erinnert, dass in den verflossenen f\u00fcnf Jahren die Unternehmer sowohl die Lohnobergrenze wie auch die Lohnuntergrenze mehrfach einseitig festgelegt haben, ohne dies \u00fcberhaupt mit den Gewerkschaften zu diskutieren. Und diese waren nicht in der Lage, eine wie auch immer bescheidene Abwehr dieses unakzeptablen Vorgehens der Unternehmer zu organisieren.<\/p>\n<p>Ein klares Zeichen eines unumkehrbaren Niederganges der wenigen positiven Aspekte des GAV-Systems.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Willi Eberle. Die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAVs) spielen alles in allem eine lediglich nachgeordnete Rolle in der gesellschaftlichen Struktur der Schweiz. 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