{"id":6865,"date":"2020-01-17T16:06:03","date_gmt":"2020-01-17T14:06:03","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=6865"},"modified":"2020-01-17T16:06:05","modified_gmt":"2020-01-17T14:06:05","slug":"linke-gewerkschaftesaktivisten-uebersehen-die-spaltung-der-belegschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=6865","title":{"rendered":"Linke Gewerkschaftesaktivisten \u00fcbersehen die Spaltung der Belegschaften"},"content":{"rendered":"<p><em>Rolf Geffken.<\/em> Die Belegschaften der gro\u00dfen Unternehmen aber auch vieler mittelst\u00e4ndischer Betriebe sind inzwischen tief gespalten: Wo vorher eine einheitliche Belegschaft war &#8211; wenn auch mit unterschiedlicher Bezahlung &#8211; existiert heute<!--more--> ein Flickenteppich an prekarisierten Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Die Stammbelegschaft macht regelm\u00e4\u00dfig nur noch 40-50% der Gesamtbelegschaft aus. Der gro\u00dfe Rest sind Leiharbeiter, Werkvertrags- und Fremdbesch\u00e4ftigte, befristet Besch\u00e4ftigte, geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte und Teilzeitbesch\u00e4ftigte.<\/p>\n<p>Vor allem die Leiharbeiter und die Fremdbesch\u00e4ftigten unterliegen einem Sonderstatus: Sie haben einen anderen Arbeitgeber und sind damit von dem Tarif der Stammbelegschaft nicht erfa\u00dft. Bei einem Arbeitskampf k\u00f6nnten sie nicht mit streiken. Ja es stellt sich die Frage, ob gro\u00dffl\u00e4chige Streiks den Gewerkschaften \u00fcberhaupt noch m\u00f6glich sind. Die Streiks in der Metallindustrie Baden-W\u00fcrttemberg 1971 und 1973, auf die die Arbeitgeber mit Aussperrungen antworteten, w\u00e4ren in jedem Falle nicht mehr m\u00f6glich. Und zwar nicht ohne Zutun der Gewerkschaften selbst. S i e haben im Bereich der Automobilindustrie zB mit eigenen Tarifvertr\u00e4gen f\u00fcr Fremdfirmen daf\u00fcr gesorgt, da\u00df bei Arbeitsk\u00e4mpfen diese Fremdbesch\u00e4ftigten von der Stammbelegschaft getrennt marschieren m\u00fc\u00dften. Ebenso bei den Leiharbeitern, denen die DGB-Gewerkschaften bis heute den Equal Pay in eigens f\u00fcr die Leiharbeit geschlossenen Tarifvertr\u00e4gen verweigern.<\/p>\n<p>Am gef\u00e4hrlichsten ist die Spaltung der Belegschaften bei den Werkvertragsbesch\u00e4ftigten. W\u00e4hrend die Leiharbeiter nur f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum \u00fcberlassen werden d\u00fcrfen und nach diesem Zeitraum entweder ausscheiden oder aber in die Stammbelegschaft \u00fcbernommen werden, sind die Werkvertragsbesch\u00e4ftigten v\u00f6llig \u201eau\u00dfen vor\u201c. Dabei sind sie vielfach sogar in der unmittelbaren Produktion t\u00e4tig. So werden Fremdbesch\u00e4ftigte beispielsweise bei VW im gesamten Bereich der \u201eLogistik\u201c eingesetzt. Dabei ist Logistik keineswegs ein von den anderen Bereichen abgegrenzter Transportsektor, sondern meint irgendwie auch im Bereich der Produktion abgewickelten \u201eTransporte\u201c, darunter sog. Routenz\u00fcge, die Materialteile an das Montageband bringen, Gabelstapler, die die Produktionslinie versorgen oder sogar die D\u00e4cher- und Fensterreinigung der Fahrzeuge, nachdem sie das Band verlassen haben.<\/p>\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/maulwuerfe.ch\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/stopp-fremdvergabe.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-6866\" width=\"412\" height=\"149\"\/><\/figure>\n<p>An sich sieht \u00a7 10 A\u00dcG vor, da\u00df Fremdbesch\u00e4ftigte einen Anspruch auf Festanstellung beim Stammbetrieb haben, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Stammbetriebes eingeliedert sind. Die A\u00dcG-Novelle schuf hier Erleichterungen, um den Mi\u00dfbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Doch den Arbeitgebern gelang es, mit Hilfe der Rechtsprechung diese Eingliederung in die Arbeitsorganisation \u201ewegzumanipulieren\u201c. Die Arbeitsorganisation wurde willk\u00fcrlich von der Arbeitsorganisation der Produktionslinie getrennt und die Vorgesetzen aus dem Stammbetrieb im \u201eWege der Konzernleihe\u201c zu Mitarbeitern der Fremdfirma erkl\u00e4rt (obwohl sie davon gar nichts wu\u00dften). Die Mehrzahl der klagenden Besch\u00e4ftigten blieb erfolglos. Vielfach erfuhren sie auch keine Unterst\u00fctzung durch die IG Metall oder die Betriebsr\u00e4te. Die A\u00dcG-Novelle lief leer.<\/p>\n<p>Die Auswirkungen dieser Erfolglosigkeit sind verheerend. Die Entt\u00e4uschung \u00fcber die IG Metall und die Betriebsr\u00e4te ist unter Werkvertragsbesch\u00e4ftigten gro\u00df. Die Betroffenen f\u00fchlen sich allein gelassen und diskriminiert. Schon macht das b\u00f6se Wort von der innerbetrieblichen Apartheid die Runde. Das Absurde ist, da\u00df viele der Fremdbesch\u00e4ftigten in derselben Arbeitskleidung und an denselben Arbeitspl\u00e4tzen eingesetzt werden wie Stammbesch\u00e4ftigte. Um den Anschein der gleichm\u00e4\u00dfigen Eingliederung zu \u201ewiderlegen\u201c werden sie nicht zur gemeinsamen Weihnachtsfeier der Kollegen eingeladen ihr Namensschild oder ihr EmailAccount mit dem Zusatz \u201eExtern\u201c versehen. L\u00e4ngst ist nicht mehr nur die \u201eLogistik\u201c erfa\u00dft, sondern auch die Technik, die Entwicklung, Getriebetechniker und v.a.m.<\/p>\n<p>Wer diese Spaltung \u00fcbersieht und nur die nachlassende Tarifbindung als gewerkschaftliches Problem betrachtet, der \u00fcbersieht a u c h, da\u00df nicht nur aus rechtlichen Gr\u00fcnden Streiks durch diese Spaltung nicht mehr m\u00f6glich sind. Die Fremdbesch\u00e4ftigten sind ein in die Belegschaft implementiertes Heer von Streikbrechern. Sie sind vielfach demotiviert, weit schlechter bezahlt, weniger gesichert in ihrem Status und entweder tariflos oder mit einem ganz anderen Tarif ausgestattet. Ihre Einbeziehung in Arbeitsk\u00e4mpfe begegnet zahlreichen objektiven und subjektiven Widerst\u00e4nden, vor allem aber dem Problem, da\u00df sie nicht dem geltenden Tarifvertrag der Stammbelegschaft unterfallen.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeber umgekehrt m\u00fcssen angesichts dieser Tatsache nicht mehr \u2013 wie noch 1971 und 1973 auf das \u201eKampfmittel\u201c Aussperrung ausweichen (was tats\u00e4chlich zu einer Einheit der Belegschaft beitrug). Sie haben i m Betrieb gen\u00fcgend Widerstand gegen Streiks und Arbeitsk\u00e4mpfe \u201eeingebaut\u201c. Selbst Streikbrecher brauchen sie nicht mehr. Werkvertragsbesch\u00e4ftigte lassen sich leicht zu Streikbrucharbeiten einsetzen. Es ist erstaunlich, da\u00df auch linken Gewerkschaftsaktivisten diese Zusammenh\u00e4nge nicht bewusst zu sein scheinen. Sie sollten sich zuerst f\u00fcr eine Abschaffung und Reduktion der Leiharbeit und f\u00fcr ein Verbot von Werkvertr\u00e4gen einsetzen, bevor sie \u00fcber neue Streikstrategien nachdenken.<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.labournet.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/geffken-leihstreikbruch.pdf\">labournet.de&#8230;<\/a> vom 17. Januar 2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rolf Geffken. 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