{"id":910,"date":"2016-01-09T10:43:02","date_gmt":"2016-01-09T08:43:02","guid":{"rendered":"http:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=910"},"modified":"2018-01-19T19:37:14","modified_gmt":"2018-01-19T17:37:14","slug":"mit-den-freihandelsabkommen-gegen-die-arbeitsrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=910","title":{"rendered":"Mit den Freihandelsabkommen gegen die Arbeitsrechte"},"content":{"rendered":"<p><em>Werner R\u00fcgemer.<\/em> Die USA und 11 pazifische Staaten haben sich im Oktober 2015 auf das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) geeinigt. Vor der Behandlung im Parlament versprach US-Pr\u00e4sident Barack Obama: Das Abkommen wird<!--more--> \u201eneue M\u00e4rkte f\u00fcr amerikanische Produkte \u00f6ffnen, und zugleich wird es hohe Standards f\u00fcr den Schutz von Arbeitern und f\u00fcr die Bewahrung der Umwelt setzen\u201c.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6rt sich erstmal gut an\u2026<\/strong><\/p>\n<p>Weil das TPP-Abkommen von denselben Absichten wie das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA bestimmt ist, k\u00f6nnen wir darauf R\u00fcckschl\u00fcsse ziehen. Im TPP-Abkommen geht es im Kapitel 19 um die Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Es zeigt sich jedoch, dass hinter den sch\u00f6nen Worten eine gegenteilige Absicht verborgen ist. Es f\u00e4ngt gut an:<\/p>\n<p>\u201eAlle Unterzeichnerstaaten werden in ihren Gesetzen und Regulierungen und damit verbundenen Praktiken die folgenden Rechte \u00fcbernehmen und aufrechterhalten, wie sie in der ILO-Erkl\u00e4rung enthalten sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts auf kollektive Tarifvertr\u00e4ge;<\/li>\n<li>Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit;<\/li>\n<li>Abschaffung von Kinderarbeit und, f\u00fcr die Zwecke dieses Abkommens, das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit sowie<\/li>\n<li>Abschaffung von Diskriminierungen in Hinsicht auf Besch\u00e4ftigung und Beruf.\u201c<\/li>\n<\/ol>\n<p>So gut und eindeutig sich das anh\u00f6rt &#8211; es ist eine trickreiche T\u00e4uschung. Hier werden n\u00e4mlich nicht die acht ILO-Kernarbeitsnormen herangezogen, sondern lediglich die \u201eILO-Erkl\u00e4rung\u201c aus dem Jahr 1998.<\/p>\n<p><strong>Die T\u00fccken der ILO-Erkl\u00e4rung von 1998<\/strong><\/p>\n<p>Was bedeutet diese Erkl\u00e4rung? Die Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel f\u00fcr soziale Entwicklung diskutierten 1995 in Kopenhagen \u00fcber die Auswirkungen der Globalisierung auf die Sozial- und Arbeitsrechte. Sie legten vier \u201eGrundrechte\u201c fest, die sich auf die acht Kernarbeitsnormen der ILO bezogen, aber nicht deren verbindliche Ausf\u00fchrungsbestimmungen enthielten. Man wolle, so hie\u00df es, angesichts der Globalisierung auf \u201edie Vielfalt der Verh\u00e4ltnisse jedes Landes (zu) achten\u201c, wo die ILO-Normen nicht ratifiziert worden sind. Man einigte sich deshalb auf einen \u201eMindestsozialstandard f\u00fcr alle\u201c, eben diese vier \u201eGrundrechte\u201c. Das wurde 1996 von der Welthandelsorganisation WTO so \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>1998 beschloss die ILO-Vollversammlung diese Erkl\u00e4rung. Sie erlaubt es den Staaten, sich auf die ILO zu berufen, auch wenn sie die Kernarbeitsnormen gar nicht ratifiziert haben und sich dementsprechend auch nicht an Ausf\u00fchrungsbestimmungen, die in der Erkl\u00e4rung fehlen, halten m\u00fcssen. In der Erkl\u00e4rung wurden also die Kernarbeitsnormen der ILO in eine \u201ebequeme\u201c unverbindliche Form gebracht.<\/p>\n<p>Die eigentlichen ILO-Normen enthalten eine ganze Reihe von verbindlichen Ausf\u00fchrungsbestimmungen, die bez\u00fcglich der \u201eErkl\u00e4rung\u201c auch im TPP-Vertrag fehlen. Das wird an drei ILO-Kernarbeitsnormen deutlich:<\/p>\n<ol>\n<li>Beim <em>Recht auf Vereinigungsfreiheit (Koalitionsfreiheit) der Besch\u00e4ftigten in unabh\u00e4ngigen Gewerkschaften <\/em>hei\u00dft es im ILO-Original: Der Staat darf dieses Recht nicht durch innerstaatliche Gesetzgebung behindern und muss f\u00fcr die Umsetzung sorgen. Die USA haben diese Norm nicht ratifiziert. Sie tolerieren dagegen die gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung der S\u00fcdstaaten ebenso wie das freie Agieren der antigewerkschaftlichen Dienstleistungsbranche \u201eUnion Busting\u201c.<\/li>\n<li>Beim <em>Recht auf kollektiv verhandelte Tarifvertr\u00e4ge<\/em> hei\u00dft es in der ILO-Originalnorm, dass die Besch\u00e4ftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abh\u00e4ngig gemacht werden darf, ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Weiterhin hei\u00dft es, dass Arbeitgeber keine abh\u00e4ngigen (\u201egelben\u201c) Arbeitnehmerorganisationen unterst\u00fctzen d\u00fcrfen. Die USA haben diese ILO-Norm nicht ratifiziert, weil sie das Gegenteil vielfach zulassen.<\/li>\n<li>Bei der<em> Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit <\/em>hei\u00dft es in der ILO-Originalnorm, dass die Ergebnisse von H\u00e4ftlingsarbeit nicht zum Gewinn f\u00fcr Einzelpersonen und private Unternehmen dienen d\u00fcrfen. Die USA haben diese Norm nicht ratifiziert, weil sie ihren Gef\u00e4ngnis-Industriekomplex aufrechterhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die USA haben von den acht ILO-Kernarbeitsnormen nur zwei ratifiziert, die drei oben genannten nicht. Trotzdem k\u00f6nnen sich die USA und andere Staaten, die sie nicht ratifiziert haben, nun mithilfe der Erkl\u00e4rung von 1998 auf die Normen berufen, ohne sie einhalten zu m\u00fcssen. Aber auch europ\u00e4ische Staaten, die die acht ILO-Kernarbeitsnormennormen ratifiziert haben, werden durch die Erkl\u00e4rung von den Ausf\u00fchrungsbestimmungen entlastet.<\/p>\n<p><strong>Im TPP fehlen weitere 177 Arbeitsrechte<\/strong><\/p>\n<p>Die Augenwischerei geht allerdings noch viel weiter. Die \u00dcbernahme der ILO-Erkl\u00e4rung von 1998 suggeriert auch, dass man sich an das Normenwerk der ILO h\u00e4lt. Doch das stimmt in weiterer Hinsicht nicht.<\/p>\n<p><em>Erstens<\/em> sind in der Erkl\u00e4rung die <em>vier Verwaltungs-Normen<\/em> nicht enthalten, die das Handeln der Arbeits-Aufsichtsbeh\u00f6rden regeln.<\/p>\n<p><em>Zweitens<\/em> sind in der Erkl\u00e4rung die 177 <em>\u201etechnischen\u201c Normen<\/em> nicht enthalten. Der Begriff \u201etechnisch\u201c klingt neutral und eher nicht so wichtig. Aber sie haben es in sich. Sie regeln wesentliche Einzelrechte, zum Beispiel: das Recht auf K\u00fcndigungsschutz (insbesondere f\u00fcr Schwangere); das Recht auf bezahlten Urlaub; das Recht auf Kranken-, Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunf\u00e4higkeits- und Renten-Versicherung; das Recht auf Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz; das Recht auf Entsch\u00e4digung bei Arbeitsunf\u00e4llen und Berufskrankheit; das Recht auf geregelte Arbeitszeiten mit Pausen; das Recht auf geregelte Leiharbeit; die Rechte f\u00fcr Haushaltshilfen, indigene Arbeiter und Arbeitsmigranten und die Rechte und Pflichten von privaten Arbeitsvermittlern. Die USA haben von den 177 technischen Normen nur 11 ratifiziert, und keine der soeben genannten.<\/p>\n<p>Alle diese ILO-Normen werden bei TPP so zusammengefasst: \u201eJeder Staat soll\/wird Gesetze und Regulierungen \u00fcbernehmen und aufrechterhalten und f\u00fcr entsprechende Praktiken sorgen, die akzeptable Arbeitsbedingungen hinsichtlich Mindestl\u00f6hnen, Arbeitszeiten und beruflicher Sicherheit und Gesundheit beinhalten.\u201c Das fasst die 177 Einzelrechte der technischen ILO-Normen grob zusammen und bleibt damit reichlich unbestimmt und l\u00fcckenhaft. Zum Beispiel wird das Verbot der Sklavenarbeit nicht genannt, obwohl diese inhumane Unternehmensstrategie in wichtigen Bereichen (Kakao-Ernte, Coltan-F\u00f6rderung) verbreitet ist. Zudem steht die Formulierung unter einem weiteren Vorbehalt: Jeder Vertragsstaat kann selbst bestimmen, was \u201eakzeptabel\u201c ist. Damit das ganz klar ist, hei\u00dft es erg\u00e4nzend: Kein Staat darf auf einen anderen Staat einwirken, um dort die im Vertragswerk vereinbarten Arbeitsrechte umzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Mehr Kooperation mit den Arbeitgebern<\/strong><\/p>\n<p>Der l\u00e4ngste Teil des TPP-Kapitels 19 zu den Arbeitsrechten ist der \u201eKooperation\u201c gewidmet. Besch\u00e4ftigte und Arbeitgeber sollen ihre gemeinsamen Interessen in neuen Verfahren und Gremien erarbeiten. Zu den 24 Aufgaben der Kooperation geh\u00f6ren folgende: Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen; F\u00f6rderung von produktiver und qualitativer Besch\u00e4ftigung; F\u00f6rderung von besch\u00e4ftigungsintensivem Wachstum; F\u00f6rderung der Nachhaltigkeit. Das sind im Prinzip sinnvolle und anspruchsvolle Ziele. Doch ihre Durchsetzung im gewerkschaftlichen Sinne bleibt zweifelhaft, denn nirgends ist von einer prinzipiellen St\u00e4rkung der Mitbestimmung die Rede.<\/p>\n<p>Weitere Aufgaben der Kooperation sollen sein: die innovative Entwicklung der Arbeitspl\u00e4tze, um das \u201eWohlbefinden der Arbeiter ebenso zu verst\u00e4rken wie die Wettbewerbsf\u00e4higkeit\u201c und die Verbesserung der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit (<em>employability<\/em>) des Humankapitals. Das klingt doch sehr nach den bekannten Arbeitgeberw\u00fcnschen.<\/p>\n<p>Als Aufgaben der Kooperation werden aber auch einige Arbeitsrechte genannt: die Abschaffung der Diskriminierung von Migranten, Alten, Behinderten, Frauen, Niedrigl\u00f6hnern, Gelegenheits- und Leiharbeitern. Wie das aussehen soll, nachdem man sich von den Ausf\u00fchrungsbestimmungen der ILO-Normen verabschiedet hat, bleibt unklar.<\/p>\n<p>\u201eVerbesserte Arbeitsbeziehungen\u201c erhofft man sich im Kooperationskapitel des TPP-Abkommens durch \u201ealternative Streitschlichtungen\u201c. Damit ist die von der Arbeitgeberseite gef\u00f6rderte Praxis gemeint, dass Besch\u00e4ftigte bei K\u00fcndigungen oder anderen Konflikten nicht vor Gericht gehen, sondern sich einem vom Arbeitgeber beauftragten Moderator anvertrauen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sollen alle Staaten \u201eArbeitsr\u00e4te\u201c (<em>labor councils<\/em>) gr\u00fcnden, die aus Regierungs- und Beh\u00f6rdenvertretern bestehen. Sie werden von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite benannt. Beide Seiten sollen in diesen R\u00e4ten \u201eKontaktstellen\u201c einrichten, die eine geregelte Kommunikation gew\u00e4hrleisten. Sollte es einmal nicht zur Einigung kommen, werden auch hier au\u00dfergerichtliche Streitschlichtungsverfahren eingesetzt. Die private Schiedsgerichtsbarkeit erfreut sich einer gro\u00dfen Beliebtheit in Freihandelsabkommen.<\/p>\n<p>Die Instrumente der Kooperation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen gemeinsame Seminare, Dialoge, digitale Plattformen, <em>best practice<\/em>-Listen und gemeinsame Studienreisen sein. Hier soll also eine neue B\u00fcrokratie eingerichtet werden, die bisherige Formen der Konfliktaustragung, auch die in staatlichen (Arbeits)Gerichten, ersetzen soll. Im gesamten TPP-Text ist \u00fcbrigens nirgendwo von Gewerkschaften die Rede, sondern nur von Besch\u00e4ftigten bzw. Vertretern der Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p><strong>Das Prinzip sozialer Gerechtigkeit auf dem R\u00fcckzug<\/strong><\/p>\n<p>Die transnationalen Konzerne (z.B. bez\u00fcglich der Skandale in Textilfabriken) und viele westliche Regierungen sind gegenw\u00e4rtig einer wachsenden Kritik im Bereich der Arbeitsverh\u00e4ltnisse ausgesetzt. Ob sie dem mit ihrer trickreich entsch\u00e4rften ILO-Erkl\u00e4rung von 1998 entgegenwirken k\u00f6nnen, bleibt dahingestellt<\/p>\n<p>In der Pr\u00e4ambel der Gr\u00fcndungsurkunde der ILO von 1919 hei\u00dft es: \u201eDer Weltfriede kann auf Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.\u201c<\/p>\n<p>US-Pr\u00e4sident Obama hat mit einer \u00e4hnlichen Botschaft sein Amt angetreten, auch im Hinblick auf die im eigenen Land geduldeten Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Beim TPP-Abkommen ist er mit dieser Absicht g\u00e4nzlich gescheitert. Das TPP-Abkommen ist nicht nur eine Blaupause f\u00fcr TTIP, sondern best\u00e4rkt auch die Kritik an dieser Form von Freihandelsabkommen.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><em>Gegenblende.de<\/em><em> vom 10. Dezember 2015<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werner R\u00fcgemer. Die USA und 11 pazifische Staaten haben sich im Oktober 2015 auf das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) geeinigt. 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