{"id":9317,"date":"2021-02-22T12:41:08","date_gmt":"2021-02-22T10:41:08","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=9317"},"modified":"2021-02-22T12:41:09","modified_gmt":"2021-02-22T10:41:09","slug":"schweiz-wer-profitiert-vom-freihandelsabkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=9317","title":{"rendered":"Schweiz: Wer profitiert vom Freihandelsabkommen?"},"content":{"rendered":"<p><em>Siro Torresan.<\/em> <strong>Am 7.M\u00e4rz wird \u00fcber das Freihandelsabkommen mit Indonesien abgestimmt. Im Zentrum des Abstimmungskampfes steht zurecht die Frage der Produktion des Palm\u00f6ls und dessen verheerenden Folgen f\u00fcr Mensch und <\/strong>Umwelt<!--more--><strong>. Das\u00a0Abkommen ist aber noch viel mehr. Es hat das Ziel, die kapitalistische Marktwirtschaft zu zementieren.<\/strong><\/p>\n<p>Die Bilder von Orang-Utans, die in ihren letzten Lebensr\u00e4umen j\u00e4mmerlich verbrennen, gingen und gehen um die Welt. Es ist daher kein Zufall, dass das Referendumskomitee gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien so ein Bild gew\u00e4hlt hat, um die Abstimmungskampagne zu f\u00fchren. Emotionen ins Spiel zu bringen, an das Gewissen der Eidgenoss*innen zu appellieren, ist legitim. Das gew\u00e4hlte Bild ist aber viel mehr als nur ein Appell an das Gewissen. Es steht f\u00fcr eine simple Realit\u00e4t: das Vernichten der Urw\u00e4lder mit all seinen Folgen f\u00fcr Tiere und Menschen f\u00fcr die Produktion von Palm\u00f6l. Die Vernichtung von Leben im Namen des Profits.<\/p>\n<p><strong>Liberalisierung und Schutz von Investitionen<\/strong><\/p>\n<p>Doch das Abkommen ist viel mehr als \u00abnur\u00bb Palm\u00f6l. Aus diesem Grund sollte der Abstimmungskampf dazu genutzt werden, um grunds\u00e4tzlich aufzuzeigen, welchen Sinn und Zweck FHA haben. Was ist also ein FHA? Einfach gesagt, ein Vertrag zwischen Handelspartner*innen, um den Handel angeblich zu regeln. So legen die Artikel 1.1 und 1.2 die Ziele des Abkommens mit Indonesien fest. \u00abEs wird eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft einschliesslich einer Freihandelszone errichtet, um den Warenverkehr und den Dienstleistungshandel zu liberalisieren und die Investitionsm\u00f6glichkeiten auszuweiten\u00bb. So zu lesen in der Botschaft des Bundesrats zur Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) und Indonesien vom 22.Mai 2019. Weiter geht es im Artikel 1 darum, den Wettbewerb zu f\u00f6rdern, einen angemessenen und wirksamen Schutz sowie die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen und \u00abdie gegenseitige Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens zu verbessern.\u00bb Der Bundesrat benennten auch die Absichten klar und deutlich: \u00abDas umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) mit Indonesien erweitert das Freihandelsnetz der Schweiz und soll Schweizer Unternehmen gegen\u00fcber ihren Konkurrenten aus anderen Staaten ohne FHA mit Indonesien einen Wettbewerbsvorteil verschaffen\u00bb. Damit k\u00f6nne die Schweiz im Bereich ihrer Hauptinteressen im Warenverkehr \u00abdie bestehende Diskriminierung gegen\u00fcber anderen Staaten, die bereits \u00fcber Handelsabkommen mit Indonesien verf\u00fcgen, zu eliminieren\u00bb. Mehr noch: Gegen\u00fcber Konkurrent*innenen aus Volkswirtschaften, die kein FHA mit Indonesien abgeschlossen haben \u2013 unter anderem die EU und die USA \u2013, erhalten \u00abSchweizer Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, da die indonesischen Z\u00f6lle verh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch sind.\u00bb<\/p>\n<p><strong>H\u00f6here Gewinne durch geringere Zollgeb\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Ein Kernpunkt des Abkommens ist somit die Abschaffung der Einfuhrz\u00f6lle. Etwas genauer: Mit Inkrafttreten des FHA werden \u00fcber 78 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Indonesien zollbefreit, sprich die Zollgeb\u00fchren entfallen. Dies sofort. Durch weitere, schrittweise durchgef\u00fchrt Zollbefreiungen steigt der Anteil im Verlauf von h\u00f6chstens zw\u00f6lf Jahren auf 98 Prozent an. Zwei Praxisbeispiele dazu: Die Schweizer Uhrenindustrie exportiert nach Indonesien j\u00e4hrlich in der Gr\u00f6ssenordnung von rund zehn Millionen Franken. Die Einfuhrz\u00f6lle betragen zurzeit zehn Prozent. Durch das FHA werden die Z\u00f6lle f\u00fcr die Uhrenexporte der Schweiz eliminiert. Die Uhrenindustrie kann damit j\u00e4hrlich rund eine Million Franken an Einfuhrz\u00f6llen einsparen. Zweites Beispiel: Schokoladeproduzent*innen exportierten in den letzten Jahren durchschnittlich Waren im Wert von rund zwei Millionen Franken pro Jahr nach Indonesien. Die Hersteller*innen bezahlen bei der Einfuhr einen Zoll von 20 Prozent. Durch das Abkommen werden diese Z\u00f6lle \u00fcber zw\u00f6lf Jahre hinweg schrittweise abgebaut. Die Schweizer Schoggi kann dann zollfrei exportiert werden. Das j\u00e4hrliche Zolleinsparungspotenzial f\u00fcr die Branche liegt bei mehreren Hunderttausend Franken. Die Exporte der Schweizer Wirtschaft beliefen sich 2018 auf 488 Millionen Franken. Tendenz steigend.<\/p>\n<p><strong>Die privaten Schiedsgerichte<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer Kernpunkt im Abkommen ist die Regelung und Sicherung der Investitionen. Das entsprechende Kapitel sieht vor, dass die Investor*innen einer Vertragspartei \u00abdas Recht erhalten, in der anderen Vertragspartei grunds\u00e4tzlich unter den gleichen Bedingungen wie inl\u00e4ndische Investoren ein Unternehmen zu gr\u00fcnden oder zu \u00fcbernehmen\u00bb, kl\u00e4rt die Botschaft der Regierung auf. Indonesien geh\u00f6rt mit Japan, Singapur und China zu den wichtigsten Destinationen f\u00fcr Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Per Ende 2017 registrierte die Schweizerische Nationalbank einen Kapitalbestand schweizerischer Direktinvestitionen in Indonesien in der H\u00f6he von 6,9 Milliarden Franken. Tendenz steigend auch hier. An dieser Stelle kommen die Schiedsgerichte ins Spiel. Sie sind ein entscheidendes Element, die Streitigkeiten beilegen und zur Durchsetzung von Investorenrechten beitragen sollen. Schiedsgerichte sind nicht mit ordentlichen Gerichten vergleichbar, da sie nicht aus unabh\u00e4ngigen Richter*innen bestehen, sondern in der Regel aus drei von den Streitparteien ernannten privaten Anw\u00e4lt*innen. Genau diese Regelung wird auch im FHA mit Indonesien festgehalten. Zwei Richter*innen werden von den Vertragsparteien gestellt, der\/die Dritte von der Welthandelsorganisation WTO.<\/p>\n<p><strong>Rechte ohne Pflichten<\/strong><\/p>\n<p>Die Schiedsgerichte pr\u00fcfen allein auf Grundlage des jeweiligen Investitionsschutzabkommens, ob die Massnahmen eines Staates mit den vertraglichen Investor*innenrechten im Einklang stehen. Dabei besteht ein offenkundiges Ungleichgewicht, denn Investor*innen haben grunds\u00e4tzlich nur Rechte, aber keine Pflichten \u2013 etwa zur Einhaltung von Menschenrechten oder Umwelt- und Sozialstandards. Ein konkretes Beispiel aus dem FHA mit Indonesien. \u00abDie Vertragsparteien bekr\u00e4ftigen ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten, zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, zu den Arbeitnehmerrechten, den grundlegenden Rechten und Prinzipien des V\u00f6lkerrechts (\u2026) sowie zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung\u00bb. Man beachte zwei Sachen dabei: Erstens ist nicht von einer Verpflichtung die Rede, sondern lediglich davon, dass das Bekenntnis bekr\u00e4ftigt werden soll \u2013 was dies auch immer bedeuten mag. Und zweitens tun dies die Vertragsparteien und nicht etwa die Investor*innen, die zum Beispiel Nestl\u00e9 heissen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong>Noch Fragen?<\/strong><\/p>\n<p>Aus diesem Grund erlauben FHA mit Investitionsschutz grunds\u00e4tzlich allein den Investor*innen, Staaten zu verklagen. Konkret: Angenommen, Nestl\u00e9 investiert in die Produktion von Palm\u00f6l. Der Staat Indonesien beschliesst dann sp\u00e4ter, die Umweltgesetze oder die Rechte der betroffenen Arbeiter*innen zu verbessern. Nestl\u00e9 hat laut dem Abkommen das Recht, den Staat Indonesien einzuklagen, weil es den Investitionsschutz verletzt. Was genau w\u00fcrde Nestl\u00e9 einklagen? Auf angebliche Gewinneinbussen, welche durch die Gesetze verursacht werden k\u00f6nnten. Zwei Beispiele dazu: Die schwedische Energiefirma \u00abVattenfall\u00bb betreibt Atomkraftwerke in Deutschland. Sie verklagte das Land wegen seiner Atomausstiegspl\u00e4ne auf 3,7 Milliarden Euro. Der Tabakkonzern Philip Morris wollte zwei Milliarden US-Dollar von Uruguay, weil das Land sich erlaubt hatte, seine Gesetze zum Rauchen zu versch\u00e4rfen. Noch Fragen, wer von den FHA profitiert?<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/www.vorwaerts.ch\/inland\/wer-profitiert-vom-freihandelsabkommen\/\"><em>vorwaerts.ch&#8230;<\/em><\/a><em> vom 22. Februar 2021 <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Siro Torresan. Am 7.M\u00e4rz wird \u00fcber das Freihandelsabkommen mit Indonesien abgestimmt. 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