{"id":9569,"date":"2021-04-27T09:19:05","date_gmt":"2021-04-27T07:19:05","guid":{"rendered":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=9569"},"modified":"2021-04-27T09:19:07","modified_gmt":"2021-04-27T07:19:07","slug":"covid-19-regime-der-entfesselte-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maulwuerfe.ch\/?p=9569","title":{"rendered":"Covid-19 Regime: Der entfesselte Staat"},"content":{"rendered":"<p><em>Jessica Hamed. <\/em>Der Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung zur erneuten \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes ist verfassungswidrig. Darin ist vorgesehen, per formellem Gesetz eine direkt geltende \u201eNotbremse\u201c zu etablieren. In der<!--more--> Begr\u00fcndung zum Entwurf hei\u00dft es: \u201eEs wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingef\u00fchrt. \u00dcberschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag zus\u00e4tzliche verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahmen.\u201c<\/p>\n<p>Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, ist zu Recht \u201eentsetzt\u201c \u00fcber den Vorsto\u00df und ruft dazu auf, dem in Gesetz gegossenen \u201eDauerlockdown\u201c nicht zuzustimmen.<\/p>\n<p>Die angeblich \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen\u201c Ma\u00dfnahmen, die einzig an dem willk\u00fcrlichen Inzidenzwert h\u00e4ngen, sind u. a. eine n\u00e4chtliche Ausgangssperre und eine geradezu grotesk anmutende Kontaktbeschr\u00e4nkung, wonach jeder Haushalt pro Tag nur Kontakt zu einer weiteren Person (je Haushalt!) haben darf.<\/p>\n<p>Das geplante Gesetz ist schon deshalb verfassungswidrig, weil die bis in den Wesensgehalt von vielen Grundrechten eingreifenden Ma\u00dfnahmen an den reinen Inzidenzwert ankn\u00fcpfen \u2013 und das, obwohl der Bundestag erst im M\u00e4rz beschlossen hatte, dass er gerade nicht mehr alleiniger Ma\u00dfstab sein soll.<\/p>\n<p>Denn der Inzidenzwert allein hat noch nie eine verl\u00e4ssliche Messgrundlage dargestellt. Das gilt aktuell mehr denn je. Aufgrund der massenhaft eingesetzten Antigenschnelltest werden erheblich mehr Tests durchgef\u00fchrt, weshalb mehr Infektionen entdeckt werden, ohne dass hieraus automatisch Schl\u00fcsse auf die Dynamik des Infektionsgeschehens gezogen werden k\u00f6nnen. Aussagekr\u00e4ftig w\u00e4re allenfalls die Quote zwischen (allen!) durchgef\u00fchrten Tests und den positiven PCR-Tests. Indes wird nur die Positivenquote der durchgef\u00fchrten PCR-Tests durch das RKI ermittelt. Gleichzeitig m\u00fcssten zudem auch ver\u00e4nderte Teststrategien ber\u00fccksichtigt werden. Aufgrund der inzwischen w\u00f6chentlich anlasslos zu Hundertaussendenden durchgef\u00fchrten Schnelltests werden selbstverst\u00e4ndlich mehr positiv Getestete entdeckt. Es entsteht durch die Fixierung allein auf die absoluten Zahlen der positiv Getesteten aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ein Zerrbild des Infektionsgeschehens. Das hei\u00dft, die rein absoluten Zahlen der positiven PCR-Testungen sind letztlich wertlos. Sie sind lediglich als Rohdaten aufzufassen, die einen Baustein im Gesamtbild darstellen. Sie sagen jedoch nichts \u00fcber das tats\u00e4chliche klinische Erkrankungs-, Therapie- und Belastungsbild aus, weshalb zum Beispiel die Autorengruppe um Matthias Schrappe fr\u00fch komplexere Parameter vorgeschlagen hatte.<\/p>\n<p>Viele Jurist:innen, darunter Hans-J\u00fcrgen Papier, der ehemalige Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts, oder der bereits zuvor erw\u00e4hnte Richter Gnisa, halten deshalb den Inzidenzwert als Gradmesser f\u00fcr ungeeignet, weshalb sich die Verkn\u00fcpfung von Grundrechtseingriffen allein hieran bereits verbietet.<\/p>\n<p>Es wird viel getestet und es soll noch mehr getestet werden, sodass sich durch die Fixierung allein auf den Inzidenzwert ein automatisierter Dauerlockdown abzeichnet. Der Impffortschritt oder die Anzahl der Schwerkranken oder Verstorbenen werden dabei v\u00f6llig au\u00dfer Acht gelassen. Aussagekr\u00e4ftiger w\u00e4re dagegen beispielsweise die Entwicklung des Zahlenverh\u00e4ltnisses zwischen den Positiv-Getesteten zu den ITS-Erkrankten oder Verstorbenen.<\/p>\n<p>Zahlreiche verfassungsrechtlich relevante Fragen stellen sich, exemplarisch seien nur wenige genannt:<\/p>\n<p>Darf der Staat etwas, was sich die meisten Menschen seit ihren Teenagertagen nicht einmal von ihren Eltern haben vorschreiben lassen? Darf er seinen m\u00fcndigen B\u00fcrger:innen kollektiv Tag f\u00fcr Tag Hausarrest erteilen? Und das, obwohl sie sich nicht einmal etwas \u201ezuschulden\u201c haben kommen lassen?<\/p>\n<p>Darf der Staat vorschreiben, dass sich ein Haushalt t\u00e4glich gemeinsam \u00fcberlegen muss, welche Person er treffen will? Darf der Staat sogar vorschreiben, mit wie vielen Menschen ich mich in meiner eigenen Wohnung treffe? Darf er derart tiefgehend in die Autonomie des Menschen, die f\u00fcr den freiheitlich demokratischen Staat konstituierend ist, eingreifen?<\/p>\n<p>Nein, das alles darf der Staat nicht! Jedenfalls nicht in einer solchen Situation und auf eine solche Weise. Das staatliche Vorhaben trifft hier den Kernbereich des Pers\u00f6nlichkeitsrechts und greift damit rechtswidrig in die W\u00fcrde des Menschen ein. Welche individuellen Kontakte wann und wo gepflegt werden, darf der Staat nicht so weitgehend reglementieren.<\/p>\n<p>Die vorgenannten Fragen h\u00e4tten dabei l\u00e4ngst gekl\u00e4rt sein k\u00f6nnen, schlie\u00dflich sind Hunderte von Klagen gegen Corona-Verordnungen bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten anh\u00e4ngig. Allerdings haben die Gerichte bis heute fast immer nur in Eilverfahren entschieden, einer endg\u00fcltigen Entscheidung im Hauptverfahren verschlie\u00dfen sie sich hingegen. Bislang ist \u2013 soweit ersichtlich \u2013 lediglich bei einem Oberverwaltungsgericht eine m\u00fcndliche Verhandlung terminiert. Zwar nehmen Verwaltungsverfahren h\u00e4ufig mehrere Jahre in Anspruch, aber dass kein Obergericht den Sommer 2020 genutzt hat, die dr\u00e4ngenden verfassungsrechtlichen Fragen vor einem drohenden erneuten Lockdown zu kl\u00e4ren, ist unverzeihlich. So etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem unserer Verfahren, die wir Anfang April 2020 anh\u00e4ngig gemacht haben: In jenem Verfahren griff die Bayerische Landesanwaltschaft im \u00dcbrigen als \u201eGegenargument\u201c zu unserer Auffassung, dass die Ausgangssperre schwerwiegend in die Grundrechte eingriff, zu einem bezeichnenden Vergleichsma\u00dfstab, n\u00e4mlich den der Inhaftierung eines Menschen und f\u00fchrte dann unter anderem aus, was schlie\u00dflich noch erlaubt gewesen sei: \u201eDie Betroffenen konnten namentlich in ihrer Wohnung und der Gemeinschaft ihres Hausstandes verbleiben, ihren Tagesablauf bestimmen, sich nach eigenen W\u00fcnschen verpflegen, ihre Besch\u00e4ftigung innerhalb der Wohnung frei w\u00e4hlen, \u00fcber Post, Telefon oder Internet uneingeschr\u00e4nkt soziale Kontakte unterhalten und sich jederzeit f\u00fcr Sport und Bewegung an die frische Luft begeben [\u2026] [sie] waren lediglich in ihren k\u00f6rperlichen Entfaltungsm\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt.\u201c<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass in der n\u00e4chtlichen, bundesweit angeordneten Ausgangssperre, wie sie geplant ist, nicht einmal die Bewegung alleine drau\u00dfen gestattet sein soll, zeigt diese unertr\u00e4gliche Bagatellisierung der tiefgreifendsten Grundrechtseingriffe in der bundesdeutschen Geschichte exemplarisch, wessen autorit\u00e4ren Geistes Kind die staatstragenden Entscheidungstr\u00e4ger:innen sind.<\/p>\n<p>Woher kommt sie aber, die unstillbare Gier nach immer mehr Kontrolle \u00fcber die Bev\u00f6lkerung? Die Regierenden misstrauen ihren B\u00fcrger: innen zutiefst. So sehr, dass sie ihnen nicht einmal zutrauen, sich eigenverantwortlich zu testen. In Rheinland-Pfalz d\u00fcrfen etwa Tests, die vorgeschrieben sind (zum Beispiel f\u00fcr die Au\u00dfengastronomie), nicht in Ruhe zu Hause durchgef\u00fchrt werden, sondern m\u00fcssen vielmehr vor der Gastwirtin vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Doch wie konnte es so weit kommen? Noch im letzten April war ich mir sicher, so etwas wie den Lockdown wird es in Deutschland nie wieder geben. Das Gegenteil ist eingetreten. Der Staat ordnet immer hemmungsloser und leichtfertiger die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe an.<\/p>\n<p>Letzten Fr\u00fchling war es in meinem Heimatbundesland Rheinland-Pfalz wie in den meisten anderen Bundesl\u00e4ndern geradezu verp\u00f6nt, \u00fcber eine Ausgangssperre auch nur n\u00e4her nachzudenken. Inzwischen wurden zwei Landkreise in Rheinland-Pfalz genau dazu per Erlass gezwungen.<\/p>\n<p>Ein gro\u00dfer Teil der Verantwortung daf\u00fcr ist bei den Parlamenten zu verorten. Fr\u00fch haben die Abgeordneten gemerkt, dass sie in der Pandemie nichts zu gewinnen haben. Daher lie\u00dfen und lassen sie die Regierenden im Wesentlichen schalten und walten.<\/p>\n<p>Und auch die Gerichte haben sich (mit wenigen Ausnahmen) von Beginn an lediglich \u201ema\u00dfnahmenbegleitend\u201c gezeigt und waren bem\u00fcht, m\u00f6glichst nicht, und wenn, dann allenfalls in Randbereichen, korrigierend in die Schutzkonzepte der Regierenden einzugreifen. Diese Haltung wurde zunehmend offensichtlicher und offenbart sich durch die fehlende Begr\u00fcndungstiefe, die Au\u00dferachtlassung verfassungsrechtlich etablierter Pr\u00fcfungsma\u00dfst\u00e4be und die Ignoranz gegen\u00fcber entgegenstehenden Argumenten und Fakten (etwa bei dem Thema Masken im Freien beim Individualsport).<\/p>\n<p>Aber auch die B\u00fcrger:innen (und damit W\u00e4hler:innen), die dem Staat signalisieren, dass sie ein \u201ehartes Durchgreifen\u201c w\u00fcnschen \u2013 nachdem ebendieser Staat gerade jene Menschen derart in Angst und Schrecken versetzte und damit einen Teufelskreis schuf, den er selbst nicht mehr gesichtswahrend durchbrechen kann \u2013, tragen ihren Teil der Verantwortung f\u00fcr diese Entwicklung.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten, wir haben als Gesellschaft im Gesamten versagt und uns an den Werten, die wir als f\u00fcr uns verbindlich ansehen, vers\u00fcndigt. Die Verabschiedung des geplanten \u00a7\u00a028b IfSG ist letztlich nur der bis dato konsequente H\u00f6hepunkt einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung.<\/p>\n<p>Maurizio Bach legte in einer ebenso schonungslosen wie brillanten Ausf\u00fchrung j\u00fcngst dar, wie die Angst zur Regierungsmethode wurde und wie Sonderregelungen und Alleing\u00e4nge einzelner Bundesl\u00e4nder eine Wahltaktik offenbaren.<\/p>\n<p>Auf allen Seiten herrscht \u2013 von den Regierenden im Hinblick auf das Virus bewusst verst\u00e4rkte \u2013 Angst. Die einen haben Angst, selbst schwer zu erkranken, anderen Menschen die Krankheit oder gar den Tod zu bringen und einer Gefahr macht- und kontrolllos ausgeliefert zu sein. Andere wiederum haben Angst vor einem starken Staat, der seine Macht missbraucht.<\/p>\n<p>Beide \u00c4ngste werden von der Politik aufgenommen und genutzt. Neben dem altbekannten Widerstreit des ehemals f\u00fcr \u201eLockerungen\u201c stehenden Laschet und dem f\u00fcr \u201eVorsicht und Umsicht\u201c ber\u00fcchtigten S\u00f6der war das auch in Rheinland- Pfalz zu beobachten. Just eine Woche vor der Landtagswahl durfte der Einzelhandel in Rheinland- Pfalz \u00f6ffnen; die Freude w\u00e4hrte nur kurz, und so war bereits wenige Tage nach dem Wahlsonntag der Einzelhandel vielerorts schon wieder geschlossen. Politisches Kalk\u00fcl l\u00e4sst das Pendel mal in die eine, mal in die andere Richtung ausschlagen.<\/p>\n<p>Das geplante neue Gesetz hebelt den effektiven Rechtsschutz weitestgehend aus, denn einzig das Bundesverfassungsgericht kann noch die Bestimmungen auf ihre Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit \u00fcberpr\u00fcfen. Andere Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten, etwa die, die Verwaltungsgerichte anzurufen, gibt es nur noch im Falle zus\u00e4tzlicher Verordnungen.<\/p>\n<p>Das ist f\u00fcr die Regierenden praktisch, denn so \u201edrohen\u201c keine \u201est\u00f6renden\u201c Entscheidungen von in der Republik verteilten Gerichten. Zumal gerade die seitens der Politik beliebte Ausgangssperre aktuell bereits von mehreren Gerichten \u201egekippt\u201c und ihre mutma\u00dfliche Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Gleichwohl soll die Ausgangssperre in ein Gesetz geschrieben werden, gegen das sich B\u00fcrger:innen nicht mehr effektiv wehren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet? Bislang \u00fcbten sich die H\u00fcter:innen der Verfassung in nur schwer zu ertragender Zur\u00fcckhaltung. Nachdem sich j\u00fcngst der Bundesverfassungsgerichtspr\u00e4sident Stephan Harbarth zur Corona-Politik \u00e4u\u00dferte und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezipiert wurde, stellt sich durchaus die Frage, was nach derartigen \u00c4u\u00dferungen noch zu erwarten ist.<\/p>\n<p>Es ist nicht der erste Fall einer entfesselten Staatsmacht in der Bundesrepublik ist. Schon einmal tagten inoffizielle Krisenst\u00e4be, wurden fragw\u00fcrdige Gesetze erlassen. Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982, kommentierte die Geschehnisse rund um den Deutschen Herbst im Jahr 1977 sp\u00e4ter mit den Worten: \u201eIch kann nur nachtr\u00e4glich den deutschen Juristen danken, dass sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.\u201c Er war immerhin noch dankbar, die hiesigen Regierenden hingegen scheinen dieses \u201eEntgegenkommen\u201c jedoch geradezu einzufordern.<\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"http:\/\/das-blaettchen.de\/2021\/04\/der-entfesselte-staat-56834.html\"><em>das-blaettchen.de&#8230;<\/em><\/a><em> vom 27. April 2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jessica Hamed. Der Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung zur erneuten \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes ist verfassungswidrig. Darin ist vorgesehen, per formellem Gesetz eine direkt geltende \u201eNotbremse\u201c zu etablieren. 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