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Schweizer Firmen arbeiten mit zionistischen Siedlungsunternehmen zusammen

Eingereicht on 13. Februar 2020 – 19:33

Basel und Bern, 13. Februar 2020 – BDS Schweiz begrüsst die gestrige Veröffentlichung einer UN-Datenbank von Unternehmen, die sich am Bau und Unterhalt von völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen beteiligen. Menschenrechtsverteidiger*innen und insbesondere die BDS-Bewegung fordern seit Jahren, dass diese Firmen für ihre Beteiligung an Völkerrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. Auf der Liste befindet sich auch das Landwirtschaftsunternehmen Hadiklaim, das Coop und Migros mit Datteln beliefert.

Der fortschreitende Ausbau der völkerrechtswidrigen Siedlungen im besetzten Westjordanland, in Ostjerusalem und in den annektierten Golanhöhen wird durch israelische und internationale Firmen ermöglicht. Der Menschrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 12. Februar 2020 eine Liste von Unternehmen veröffentlicht, die durch ihre Tätigkeit im besetzten Gebiet den Aufbau und das wirtschaftliche Fortbestehen der Siedlungen gewährleisten. Sie machen sich dadurch mitschuldig an Völker- und Menschenrechtsverletzungen durch Israel. Die Veröffentlichung folgt zunehmendem Druck, den Handel mit Produkten aus illegalen Siedlungen in besetztem Gebiet vollständig zu untersagen.

Die Liste verweist ebenfalls auf die Komplizenschaft internationaler Firmen, auf die die BDS-Bewegung schon länger aufmerksam macht. Unter den 112 mitschuldigen Unternehmen auf der UN-Liste befinden sich die Reiseunternehmen TripAdvisor, Airbnb, Booking.com und Expedia sowie der Sportartikelkonzern Puma, der als Hauptsponsor des israelischen Fussballverbands auch Clubs in den Siedlungen unterstützt. Weitere internationale Firmen sind über Investitionen und gemeinsame Projekte mit Siedlungsunternehmen verbunden. So investiert der Versicherungskonzern AXA in die fünf grössten israelischen Banken, die ebenfalls auf der Liste auftauchen. Das aufgeführte Landwirtschaftsunternehmen Hadiklaim liefert Datteln an Migros und Coop.

Trotzdem sind zahlreiche Unternehmen, die direkte oder indirekte Verbindungen zu den Siedlungen haben, nicht in der Datenbank enthalten. Unternehmen wie G4S, Hewlett Packard (HP), Elbit Systems, Caterpillar, Hyundai Heavy Industries, Volvo, Heidelberg Cement, Cemex und weitere sind nachweislich in das illegale Siedlungsunternehmen Israels verwickelt. Palästinensische Menschenrechtsgruppen, die unabhängige israelische Organisation WhoProfits und das US-amerikanische Komitee Investigate haben die Tätigkeiten dieser Firmen in den Siedlungen ausführlich dokumentiert. Dennoch fehlen sie auf der UN-Liste.

BDS Schweiz wiederholt die Forderung an alle in der Schweiz tätigen Unternehmen, ihre Geschäftsbeziehungen mit Siedlungsunternehmen sofort zu beenden. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die von der israelischen Besatzung, von Apartheid und Landraub profitieren und sich direkt an Völker- und Menschenrechtsverletzungen beteiligen, widerspricht allen Prinzipien der Unternehmensverantwortung. Konkret fordern wir AXA auf, alle ihre Investitionen aus israelischen Banken zurückzuziehen. Reisebüros müssen ihre Zusammenarbeit mit Plattformen wie booking.com beenden. Migros und Coop müssen ihre Geschäftsbeziehung mit Hadiklaim sofort einstellen und nicht länger tolerieren, dass ihre Zulieferer sich an völkerrechtswidrigen Praktiken beteiligen.

Medienkontakt: Roman Vonwil, 077 467 17 03

Was ist BDS?

Inspiriert vom Kampf der Südafrikaner*innen gegen die Apartheid ruft die palästinensische Zivilgesellschaft zu Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel auf, bis dieses internationalem Recht und den universellen Prinzipien der Menschenrechte nachkommt. Die BDS-Bewegung setzt sich für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit ein. Basierend auf dem Völkerrechts sind die Forderungen der Bewegung:

  1. Beendigung der Besatzung und Kolonisation des gesamten arabischen Landes* und Niederreissen der Mauer;
  2. Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen Bürger_innen Israels auf vollständige Gleichberechtigung; und
  3. Achtung, Wahrung und Unterstützung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr zu ihren Wohnstätten und ihrem Besitz, wie in UN-Resolution 194 vereinbart.

Verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, respektiert sie die grundlegenden Rechte aller, unabhängig von ethnischer, religiöser oder geschlechtlicher Identität.

BDS Schweiz stellt sich entschieden gegen alle Formen von Diskriminierung und Rassismus, einschliesslich Islamophobie und Antisemitismus.

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