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Stoppt den Plan Berset und die Gegenreformen in der Altersvorsorge

Eingereicht on 26. April 2015 – 11:58

Die von der Genfer SPS-Ständerätin Liliane Maury Pasquier präsidierte Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 26. März 2015 einstimmig beschlossen, auf die Pläne von Bundesrat Berset (SPS)  «Altersvorsorge 2020» einzutreten. Gleichzeitig wies die Kommission, wie ebenfalls bereits früher der Bundesrat, die AHV-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit grosser Mehrheit zurück. Es verdichtet sich damit ein  politisches Szenario, das sich bereits anlässlich der Lancierung des «Planes Berset» Ende 2012 abzeichnete: Es wird von der SPS und den Gewerkschaften kein nennenswerter Widerstand, geschweige denn eine Mobilisierung gegen die einschneidenden Verschlechterungen in der Altersvorsorge geben. Sie werden sich mit kleinen Zugeständnissen (z.B. in der Beibehaltung der Witwenrente) abspeisen lassen und diese dann als grosse Erfolge gegenüber der Bevölkerung verkaufen. Und in der entscheidenden Phase dann das gesamte Paket unterstützen.

Dabei unterscheidet sich der «Plan Berset» von der unter Ruth Dreifuss (SPS) 1995 durchgezogenen 10. AHV-Revision insofern, als damals neben den massiven Verschlechterungen – vor allem der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre – auch wirkliche Verbesserungen eingeführt wurden, wie etwa die Betreuungsgutschrift und das Splittung für Ehepartner. Der «Plan Berset» bringt demgegenüber nurmehr Verschlechterungen. Die zwei wichtigsten sind sicher eine weitere Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre und eine Senkung (und «Entpolitisierung») des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule.

Dabei wird auf eine «technische» Argumentation der Notwendigkeit solcher Abbaumassnahmen gesetzt: durch die Erhöhung der Lebenserwartung, von demografischen Veränderungen und der sinkenden Kapitalerträgen an den Finanzmärkten sei eine Senkung der Renten in der 2. Säule und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung AHV und eine Erhöhung des Rentenalters unumgänglich. Eine Argumentation, die grundsätzlich von Links bis Rechts geteilt wird. Was die sogenannte 2. Säule anbelangt, war für die Kräfte links der SPS seit der Debatte um die Volkspension und den dazu lancierten Volksinitiativen der PdA (1969), der SPS (1970) und eines bürgerlichen Komitees (1970) klar, dass nebst ihrem asozialen Charakter deren Finanzierungsgrundlage höchst problematisch ist. Einschätzungen, die im Bericht zum Plan Berset aufgrund der erdrückenden Faktenlage denn auch bestätigt werden müssen.

Die AHV, dem Modell der Volkspension nachgebildet, hat sich bislang als die sozialste und am solidesten finanzierbare Altervorsorge herausgestellt. In der Periode von 1948 – dem Datum der Einführung der AHV –  bis 2014 stieg die Lebenserwartung um über 13 Jahre auf ca. 83 Jahre an. Heute bezahlen etwa halb so viele aktive Lohnabhängige die Renten für Rentnerinnen und Rentner wie um 1948. Von 1948 bis 1975 hinwiederum stiegen die Beitragssätze von 4 % auf 8.4 % und die Renten haben sich, teuerungsbereinigt, ca. versechsfacht (Minimalrenten) bzw. etwa vervierfacht (Maximalrenten). All dies bei bis Ende der 80er Jahre steigenden Reallöhnen. So haben sich diese in den ersten 30 Jahren der AHV mehr als verdoppelt; in den vergangenen 40 Jahren sind sie immer mehr unter Druck gekommen und sie stagnieren seit der Mitte der 1990er Jahre und damit auch die lohnfinanzierten Einnahmen der AHV (und der zweiten Säule). Das heisst hinter der «Finanzierungskrise» vor allem der AHV steht die Schwäche der Arbeiterbewegung und insbesondere der Gewerkschaften, die dem wachsenden Druck der Unternehmer auf die Löhne bislang nichts entgegensetzen konnte.

Wir haben anlässlich des Berichtes des Bundesrates anlässlich einer internen Debatte in der Gauche anticapitaliste einen Text zur Problematik verfasst. Wir publizieren ihn hier aus Aktualitätsgründen, obwohl vielleicht einige Zahlen im ausführlichen Mengengerüst aufgrund der inzwischen verflossenen drei Jahre leicht nachgebessert werden müssten. [Redaktion maulwuerfe.ch]

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Einleitung

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist mit dem sogenannten 3-Säulenprinzip in ihrer Geschichte und in ihrer Ausgestaltung eng verbunden mit der Struktur der Klassenzusammenarbeit; und entsprechend wird die Schaffung einer einigermassen ausreichenden und krisenfesten Altersvorsorge für alle nur durch die Entwicklung starker sozialer Kämpfe möglich werden, die die Mauern des politischen Konkordanzmodells und der Sozialpartnerschaft aufbricht.  Die Altersvorsorge entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für eine kleine Minderheit von Staatsangestellten und von bessergestellten Arbeitern und vor allem Angestellten der Exportindustrie, der Banken und Versicherungen als firmenbasierte, sozialpartnerschaftliche Vorsorge-Einrichtungen.

Im Generalstreik von Anfang November 1918 wurde die Schaffung einer für alle EinwohnerInnen der Schweiz tragfähigen staatlichen Altersvorsorge, einer Volkspension,  zu einer zentralen Forderung. Zu diesem Zeitpunkt war nur eine kleine Minderheit  von ca. 11% der Lohnabhängigen mit einer betrieblichen Altersvorsorge, das heisst einer Pensionskasse, versehen. Diese Pensionskassen deckten v.a. in der Privatwirtschaft nur einen kleinen Teil (ca. einen Viertel) des letzten Lohnes ab, beim Staat etwas mehr als die Hälfte. Die Streikleitung, das Oltener Aktionskomitee, kapitulierte damals bedingungslos, ohne dass auch nur eine der der zehn Forderungen, ausser dem Proporzwahlrecht,  erfüllt worden wäre[1]. Führende Mitglieder des Oltener Aktionskomitees spielten denn auch in den dreissiger Jahren eine entscheidende Rolle bei der Etablierung des bedingungslosen Arbeitsfriedens (Konrad Ilg) und der Regierungszusammenarbeit (Robert Grimm).

Diese Forderung einer einheitlichen gesicherten Altersvorsorge für alle erlag fortan dem Druck der verschiedenen Kräfte aus Unternehmerverbänden, konservativer Milieus (z.B. der Bauern und der Gewerbetreibenden), der Mittelschichten und der Banken und der Versicherungen. Dabei spielte die Illusion, dass sich ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge durch die Äufnung eines individuellen oder mit dem Anstellungsverhältnis verknüpften Kapitalstocks, der zweiten und der dritten Säule, billiger zu haben sei. Dieses 3-Säulenmodell setzte sich in der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1972 – vorläufig endgültig – gegen die Forderung einer Volkspension durch

Mittlerweile zeigen sich die düsteren Wolken der sich vertiefenden kapitalistischen Krisendynamik  über dieser Illusion. Entsprechend werden die Angriffe auf die Renten in der zweiten Säule immer unausweichlicher. Allerdings sind die heute in die helvetische Konkordanz und in die Sozialpartnerschaft eingebundenen politischen Kräfte nicht in der Lage, diese Angriffe abzuwehren. Denn die Altersvorsorge wird in den nächsten Krisenschüben gerade in der zweiten Säule immer weiter in eine ausweglose Situation geraten. Es sind klassenkämpferische praktische politische Ansätze notwendig, um eine Perspektive von einigermassen gesicherten Altersrenten für alle entwickeln zu können.

Einige Fakten zur Altersvorsorge in der Schweiz

Gemäss Bundesverfassung (Art. 112.2.b) haben die Renten der AHV, der ersten Säule, den Existenzbedarf angemessen zu decken und gemäss Art 113.2.a muss die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG), zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenversicherung (AHV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen; in der Praxis bedeutet dies, dass die sogenannte Ersatzquote bei ca. ungefähr 60% des letzten Brutto-Erwerbseinkommens liegen sollte.  Die dritte Säule, die sogenannte Selbstvorsorge, soll darüber hinausgehende Bedürfnisse abdecken.

Mit dem 3-Säulensystem wird die sich ohnehin verschärfende  soziale Ungleichheit im Rentenalter noch verschärft. Lediglich eine Minderheit der Pensionierten verfügt über  alle drei Säulen der Altersvorsorge: Leistungen aller drei Säulen beziehen 34 Prozent der Männer und 18 Prozent der Frauen. Leistungen aus der AHV und der beruflichen Vorsorge erhalten 44 Prozent der Männer  und 37 Prozent der Frauen. Über 12 Prozent aller Rentner bezieht nur eine Rente aus der ersten Säule, bei den Rentnerinnen sind es sogar 38 Prozent. Die 10 Prozent mit dem höchsten Einkommen kommen auf mindestens 7,5-mal mehr Einkommen als die 10 Prozent mit dem tiefsten Einkommen. Bei den Erwerbstätigen hingegen verdienen die 10 Prozent Bestverdienenden 2,7-mal mehr als die 10 Prozent Tieflöhner.  Ein Blick auf die Bundessteuer-Statistik zeigt, dass 50 Prozent der Pensionierten ein Brutto-Einkommen von weniger als 3‘500 Franken erreicht. Diese Bevölkerungsgruppe kann somit «den bisherigen Lebensstandard nicht angemessen fortzuführen»[2] . Damit wird klar: Der Verfassungsauftrag wird zumindest seinem Sinn nach mit dem 3-Säulenmodell  für mindestens die Hälfte der RentnerInnen nicht erfüllt!

Tabelle: Die drei Säulen der Altersvorsorge im Vergleich

  AHV    (1. Säule) [3]
  1. Säule [4]
  1. Säule
Auftrag gemäss Bundesverfassung Art. 112.2.: Sicherung ExistenzbedarfArt. 112a: Ergänzungsleitungen (EL) Art 113.2.a: Gewohnte Lebenshaltung angemessen weiterführen Art 111 : Drei Säulen-Prinzip
Versicherte Alle EinwohnerInnen der Schweiz 3.6 Mio der 4.4 Mio Lohnabhängigen, davon 1/7 nur mit BVG Minimum Ca 57% der 18 bis 65 Jährigen [5]
Abdeckung der RentnerInnen [6] 100% = 2.2 MioDavon EL: 12%; 220‘000 [7] M :78%; F: 55%; davon Ehepaare: 48.4% M: 34%; F: 18%Ehepaare: 30.6%
Quasi-Ersatzquote [8] 62% 71.2% 82.5%
Solidarität Gut Sehr Niedrig Keine
Vermögen 44.2 Mia Fr Ca. 700  Mia Fr (etwa ¼ des   Volksvermögens) 31.2 Mia Fr [9]
Jährliche Einnahmen 38.5 Mia Fr 60.2 Mia Fr
Jährliche Rentenleistungen AHV: 36.6 Mia FrEL-AHV: 2.3 Mia Fr 30.4 Mia Fr
Kosten/Einnahmen im Jahr .79 [10]   / 38.5 ≈ 2 % 5.7 / 60.2 ≈ 9%
Lohnbeiträge 27.4 Mia Fr 45 Mia Fr Keine
Träger Eidgenössisch 2351 Autonome Pensionskassen6 Lebensversicherer mit 1.6 Mio Versicherten und 214‘000   RentnerInnen Banken und Versicherungen
Staatliche Beiträge AHV: 9.8 Mia FrEL: 2.3 Mia Fr Keine [11] 450 Mio Fr Steuer­abzüge beim Bund
Kapitalerträge u.a. 1.3 Mia Fr 15.9 Mia (2009)
Komplexität Einfach Hoch: über 2‘350 PKs mit allen möglichen Formen von Reglementen etc.

Der kränkelnde dritte Beitragszahler in der zweiten Säule

 Die 2. Säule basiert auf der Annahme, dass etwa ein Drittel  des notwendigen Alterskapitals durch den sogenannten dritten Beitragszahler, d.h. die Renditen der getätigten Kapitalanlagen finanziert werden könnte. Diese Annahme erweist sich angesichts der sich verschärfenden Krise und der sinkenden Renditen vor allem seit 2001 / 2002 als unhaltbar. Zwischen 2001 und 2010 wurden auf den Vermögen der 2. Säule insgesamt knapp  60 Mia, das heisst etwa 9 % definitiv verloren.[12] Ferner sind die mittlerweile an den Finanzmärkten zu erzielenden Renditen viel zu tief,  um die Rentenversprechen   einhalten zu können. Die Kapitalrendite für sichere Anlagen hat sich zwischen 1985 – wo die Berechnungsgrundlagen für die 2. Säule festgelegt wurden –  und 2010 um 42% vermindert.[13] Dies führt zu immer heftigeren Angriffen im Rahmen eines Reformprozesses, in dessen Rahmen die Rentenhöhe, die Beitragshöhe und sogar das Rentenalter auf Kosten der Lohnabhängigen und der RentnerInnen angepasst werden sollen. Wichtige Instrumente dabei sind: Rentensenkungen, vor allem über eine Senkung des Umwandlungssatzes und Mindestzinssatzes; Erhöhung der Lohnabzüge; Wechsel aus dem Leistungsprimat zum Beitragsprimat; Sanierung von Pensionskassen bis hin zu einer Erhöhung des Rentenalters. Da dies alles äusserst unpopuläre Massnahmen sind, die in einer Referendumsabstimmung immer noch wenig Chancen hätten, empfiehlt das Bundesamt für Sozialversicherung denn auch eine «Entpolitisierung der Rentenfrage».

Rentensenkung über eine Senkung des Umwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes: Für die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG)  gilt ein Mindestumwandlungssatz. 2011 beträgt dieser Satz 6.95% für Männer und 6,9% für Frauen, nachdem dieser mit der 1. BVG Revision vom 3. Oktober 2003 ab 2004 von 7.2% mit einer Übergangsfrist bis 2014 auf 6.8% gesenkt wurde. Im Umfeld dieser Senkung fanden grosse nationale Mobilisierungen statt, die jedoch von den Führungen der Gewerkschaften und der SP nicht genutzt wurden, um den Widerstand gegen diese Rentensenkung aufzubauen. Um einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % zu garantieren, brauchen die Pensionskassen langfristig im Schnitt eine Kapitalrendite von 4,95 %. Mit einem Mindestumwandlungssatz von 6,4 % genügt eine Rendite von 4,35 %.   Mit dem heutigen Mindestumwandlungssatz  müssten in den kommenden Jahren schätzungsweise 600 Millionen Franken jährlich auf die eine oder andere Art zusätzlich erbracht werden, davon ein grosser Teil in Form von höheren Beiträgen. Der Mindestzinssatz, der der Berechnung des Altersguthabens im BVG-Teil der Pensionskassen zugrunde gelegt wird, wurde bereits mit der 1. BVG-Revision, im Einverständnis mit der Regierungslinken, von 2003 «entpolitisiert» und mit einer Formel berechnet. Er betrug Anfang 2002 4 %; per Anfang 2012 wurde er auf 1 ½ % herabgesetzt, also innerhalb von 10 Jahren mehr als halbiert!

Vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat: Seit 1990, wo beinahe alle autonomen Pensionskassen nach dem Beitragsprimat funktionierten, sind inzwischen beinahe alle autonomen PKs, ausser im öffentlichen Dienst, in das Beitragsprimat gewechselt. Per Ende 2010 waren nur mehr ca. 40% des Vermögens unter Leistungsprimat. Bei den von sechs  Versicherungsgesellschaften verwalteten Sammelstiftungen galt schon immer das Beitragsprimat, was zu Zeiten hoher Renditen am Kapitalmarkt grosse Profite für die Versicherungen brachte. Damit richtet sich die Rente nicht mehr nach einem Rentenziel; dies wäre nach Bundesverfassung zwingend und ist logischerweise bei Pensionskassen mit Leistungsprimat reglementarisch entsprechend festgelegt. Mit «dem Beitragsprimat haben die Versicherten das Risiko der Kapitalmarktentwicklungen selbst zu tragen»[14]. Gegen diese Änderungen gab es bislang keinen Widerstand seitens der SP und der Gewerkschaften. Heute muss  angesichts der massiven Senkung der Kapitalrenditen bei einem Wechsel ins Beitragsprimat «durchschnittlich mit einem Verlust auf den Rentenanspruch von über 40%» (ibid) gerechnet werden.  Beim Beitragsprimat wird festgelegt, welche Kategorien von Versicherten wie viele Lohnprozente als Beiträge einzahlen müssen. Die Höhe der individuellen Rente hängt dann von der Höhe und der Dauer der individuellen Beitragszahlungen ab. Im Gegensatz dazu wird im Leistungsprimat festgelegt, wie viele Prozente des letzten versicherten Lohnes die Rente dereinst betragen wird. Die individuellen Lohnprozente werden entsprechend der dafür nötigen Vorfinanzierung festgelegt.

Sanierung von Pensionskassen: Die Solvenz einer Vorsorgeeinrichtung misst sich an ihrer Fähigkeit, die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können. Dies ist im Artikel 65 des BVG so festgelegt. Als im März 2000 die Börsen-Kurse zu sinken begannen, wurden auch die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer in die Krise, sowie viele Pensionskassen in die Unterdeckung getrieben, das heisst sie mussten Massnahmen zur Sanierung ergreifen. Per Ende 2011 wird geschätzt, dass sich rund ein Drittel der privatrechtlichen Kassen in Unterdeckung befindet. Bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürften es gegen drei Viertel sein. Besonders schwächere Kassen sind gegenüber Unterdeckung exponiert, aber auch bei grossen Kassen kann es zu schweren Unterdeckungen kommen, da sie, wie bei den öffentlich—rechtlichen Kassen, durch das Leistungsprimat höhere Verpflichtungen haben oder aber durch Veruntreuung oder durch risikoreiche Anlagestrategien schwere Verluste erleiden.

Sanierungsmassnahmen kommen letztendlich nicht um eine Senkung der Renten und die Erhebung von Sonderbeiträgen herum; bei öffentlich-rechtlichen Kassen müssen wir unter Umständen auch als SteuerzahlerInnen in die Tasche greifen.  In einzelnen Kassen wurde sogar schon eine Erhöhung des Renteneintrittsalters erwogen. Stärkere Kassen mit einem grossen über-obligatorischen Teil können die Sanierungen auch durch Quersubventionierungen in den obligatorischen Teil bewerkstelligen, was aber mittelfristig notwendigerweise ebenfalls eine Rentensenkung oder eine Beitragserhöhung nach sich zieht.

Die Kampagne « Nein zu Sanierungsmassnahmen der PKs» wie sie Ende Februar 2009 von der UNIA lanciert wurde, ist vermutlich gut gemeint aber materiell haltlos, wenn man die 2. Säule nicht durch ein Umlageverfahren (wie die AHV) ersetzen möchte.

Entpolitisierung der Rentenfrage: Das politische Hauptproblem in der zweiten Säule ist, dass die RenterInnen hartnäckig eine gesicherte Rente wollen. Genau daran ist die Rentensenkung im März 2010 in der Referendumsabstimmung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes gescheitert. Gleichzeitig setzen die Realitäten der kapitalistischen Krisen[15] dem sogenannten dritten Beitragszahler in der zweiten Säule schwer zu, und ein heftiger Angriff auf die Renten bleibt letztendlich unausweichlich. Das BSV sieht es als seine Aufgabe an, diese Angriffe so aufzusetzen, dass sie politisch «durchsetzbar» werden, unter Ausschaltung der Referendumsdemokratie: «Nova hat die Aufgabe, diese BVG-Reform den Abstimmungssiegern [vom März 2010, Anmerkung des Autors] schmackhaft zu machen….  Sie hatte den heutigen Umwandlungssatz schon als Gewerkschaftssekretärin als zu hoch bezeichnet.»[16] Colette Nova, die heutige Verantwortliche im  Bundesamt für Sozialversicherung für die berufliche Vorsorge und damit auch für die Erarbeitung des BSV-Berichtes, arbeitete früher als Verantwortliche für Sozialversicherungen beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Der BSV-Bericht hält fest: «Es stellt sich auch die Frage, ob es nicht besser wäre, gar keinen Mindestumwandlungssatz im Gesetz zu verankern, sondern diese Kompetenz zum Beispiel dem Bundesrat oder dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung zu übertragen. Bei dieser Gelegenheit müsste möglicherweise auch eine Anhebung des ordentlichen Rentenalters in Betracht gezogen werden. … Mit dieser Lösung könnte diese Thematik entpolitisiert werden … ».[17] Der neu gewählte SP-Bundesrat Alain Berset, Chef von Nova, hat sich denn auch wenige Tage nach seiner Wahl in der Frage Reform der Altersvorsorge vor Nova und damit unzweideutig auf die Seite der Versicherungskonzerne und der Unternehmer gestellt.[18]

Was tun? Auf in den Kampf für eine Volkspension!

Die Altersvorsorge in der Schweiz hat mit der AHV einen Pfeiler, der erstens die gesamte Bevölkerung abdeckt und der zweitens auf einer Reihe von Elementen der Solidarität zwischen den Generationen und der verschiedenen Einkommenskategorien aufgebaut ist. Die AHV entspricht in etwa dem Modell einer Volkspension, wie sie im Generalstreik vom November 1918 durch die Arbeiterklasse gefordert wurde und in einer Volksabstimmung Ende 1972 mit der Unterstützung der Gewerkschaften und der SP haushoch verworfen wurde. Die AHV ist vergleichsweise recht resistent gegen die sich vertiefenden Krisentendenzen – sie hängt von der Dynamik der Lohnentwicklung und damit weitgehend von der Existenz  einer starken, kämpferischen und programmatisch klaren Arbeiterbewegung ab. Sie könnte durch einheitlich geführte Mobilisierungen über alle Bevölkerungsgruppen  verteidigt und ausgebaut werden. Der weiterhin grosse Rückhalt der AHV in der breiten Bevölkerung wird auch daran ersichtlich, dass seit dem Referendum gegen die 11. AHV-Revision von 2004 jeder weitere grossangelegte Angriff gegen sie gescheitert ist. Der einzige erfolgreiche Angriff gelang mit der  10. AHV-Revision der SP Bundesrätin Ruth Dreifuss  von 1997, wo das Rentenalter der Frauen bis 2005 schrittweise auf 64 Jahre erhöht  wurde. Da die Arbeiterbewegung in der Schweiz jedoch seit bald 80 Jahren Jahren zunehmend im klebrig-zähen Morast der Regierungszusammenarbeit und des Arbeitsfriedens begraben wurde, ist der Umbau der Altersvorsorge in eine Volkspension vorläufig trotz ihrer grossen Vorteile und ihres starken Rückhaltes in der Bevölkerung keine handgreifliche konkrete politische Perspektive.

Und trotzdem muss der Druck in diese Richtung aufgebaut werden. Die einzige realistische Forderung zur Sicherung der Renten für alle ist die Volkspension. Unter der Formel «Abschaffung der 2. Säule – für ausreichende und sichere Altersrenten für alle!»

In einem solchen Modell müsste eine Mindestrente festgelegt werden, als Betrag (z.B. 48‘000.-)  oder pro rata (z.B  70%) des letzten Einkommens und zwar bis zu einem Maximum (z.B. von 70‘000.- pro Jahr). In einer Übergangsfrist müssten die zweite Säule langsam in die AHV überführt werden und die bereits bestehenden Renten dürften nicht unterschritten werden. Die Rentenversprechen an die aktiven BeitragszahlerInnen müssten bis zu einem Maximalbetrag, der anhand des bis zur Umstellung ersparten Alterskapitals (z.B. von 100‘000 pro Jahr) eingehalten werden. Dies würde eine Erhöhung der Beiträge (mit den angegebenen Werten um ca. 10 bis 20% auf insgesamt etwa 120 Mia Fr) bedeuten. Eine massive Beitragserhöhung ist aber sowieso unumgänglich, um in der zweiten Säule die Krisenfolgen auffangen zu können. Andererseits wird durch diese Massnahme den exponierten ca. unteren 50% der RentnerInnen eine « angemessene Fortführung des bisherigen Lebensstandards » ermöglicht.[19] Je mehr die Sicherung der Altersrenten durch soziale Kämpfe errungen werden kann, umso mehr kann die zusätzliche Beitragslast den Reichen und den Unternehmern aufgebürdet werden. Wird dieser Kampf nicht geführt, so entwickelt sich um den serbelnden dritten Beitragszahler über die nächsten Jahrzehnte eine unabsehbare Krise in der gesamten Altersvorsorge.

Mit den sich immer schneller wiederholenden und immer tiefer gehenden Finanzkrisen seit über 15 Jahren ist international  klar: Die einstmals hohen Rentenversprechungen in den auf Kapitaldeckung basierten Rentensystemen können nicht eingehalten werden. Die Angriffe auf die Rentensysteme werden immer härter und gehören zum zentralen Pfeiler seit der Eröffnung des sozialen Krieges  vom Frühjahr 2010 gerade in Europa. In allen europäischen Ländern und den USA wird das Rentenalter erhöht, die Renten gekürzt, die Beiträge erhöht. Beinahe überall entsteht Widerstand und die Regierungen stehen vor dem Problem, diese Rückschritte gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Auch in der Schweiz ist dies so, wie die Abstimmung vom 10. März 2010 zeigte, wo über 72 % der Stimmenden eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4% ablehnte. In der Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV, 2012), die von der paritätischen BVG-Kommission ausgearbeitet wurde, geht es denn auch darum, einen Massnahmenkatalog zu formulieren, um die Anpassung an die Realität der sinkenden Leistungsfähigkeit der zweiten Säule durch eine Senkung der Renten an den Versicherten vorbeizuschmuggeln. Und es muss festgehalten werden: Es gibt keine andere Möglichkeit, sofern an dieser Form der Altersvorsorge festgehalten wird, die sich auf den sogenannten «dritten Beitragszahler», die Finanzmärkte, abstützt; dieser ist letztendlich durch die tendenziell fallende Profitrate dazu verurteilt, seine Beiträge zu reduzieren, so dass die Lohnbeiträge unweigerlich angehoben und / oder die Renten fallen müssen.

Ein Zwischenschritt wäre die Schaffung einer Einheitskasse[20]. Diese würde erlauben, die momentan sehr ungleiche Risikoverteilung und die unterschiedlichen Leistungsmerkmale zwischen einzelnen Pensionskassen und zwischen verschiedenen RenterInnengruppen auszugleichen und die Altersvorsorge mehr in einen politischen demokratischen Rahmen zu schieben. Ganz abgesehen davon, dass damit erhebliche Einsparungen möglich wären. Die Einheitskasse würde zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt im Prozess des Übergangs in die Volkspension.

Vor allem in den Angriffen auf die AHV, die nach dem Umlageverfahren funktioniert, spielt das Argument der  Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung und die Erhöhung des Verhältnisses RentnerInnen / BeitragszahlerInnen eine zentrale Rolle. Dieses Argument wird seit mindestens 40 Jahren angeführt und wurde ursprünglich vor allem eingesetzt, um die politischen Verfechter des 3-Säulenmodells gegen die Volkspension und die AHV politisch zu stärken. Heute wird dieses Argument ebenfalls in der 2.Säule eingesetzt, um eine Erhöhung des Rentenalters, eine Rentensenkung und die Erhöhung der Lohnabzüge für die 2. Säule zu rechtfertigen. Die AHV ist bis heute finanziell erstaunlich robust, trotz aller Prognosen, und ohne dass bislang wesentliche Abbaumassnahmen durchgesetzt worden wären. Dabei spielen solche Mechanismen der höheren Lebenserwartung sicher eine wichtige Rolle und es sind Antworten nötig, wie ihnen begegnetet werden muss, ohne die Rentensicherung zu gefährden. Es liegt auf der Hand, dass dies nur über eine entsprechende Dynamik der Lohneinkommen der aktiven Generation geschehen kann, wie bei der Volkspension. Allerdings ist diese Dynamik der Lebenserwartung seit einigen Jahren in eine Sättigung getreten, so dass die durchschnittliche Lebenserwartung über die folgenden fünf Jahrzehnte weiterhin deutlich unter 90 Jahren bleiben wird.[21]

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Die Entwicklungen während des Jahres 2011 haben ein Grundgesetz der Geschichte bestätigt: Wenn die Massen die Bühne der Geschichte betreten, werden fortschrittliche Dinge möglich, die kurze Zeit  vorher als undenkbar erschienen. Dies wurde in den arabischen Ländern durch den Sturz von deren verhassten Regimes offenkundig, auch wenn der Weg in eine einigermassen befreite Gesellschaft für die Massenbewegungen dieser Länder noch weit sein wird. So auch in der Altersvorsorge. Auch in der Schweiz. Die europäische Bourgeoisie hat vor bald zwei Jahren anlässlich der Verschärfung der europäischen Schuldenkrise den sozialen Krieg gegen die Lohnabhängigen und die RentnerInnen eröffnet. Es kam im Jahre 2011 zu einer seit Jahrzehnten nicht mehr beobachteten Massenaktivität, die sich in allein in Europa in 18 Generalstreiks zuspitzte. Die Frage der gesicherten Renten und des Rentenalters war immer eine der zentralen Forderungen dieser Generalstreiks und der Mobilisierungen;  dies ist eine direkte Folge der massiven Angriffe der Regierungen auf die Rentensysteme verschiedener Länder. Und diese Angriffe werden sich notwendigerweise verschärfen, die Mobilisierungen werden zunehmen. Dies wird auch die politische Situation in der Schweiz beeinflussen, auch wenn vollständig offen ist, in welchem Sinne. Denn überall, und vor allem in der Schweiz fehlt diesen Massenbewegungen vorderhand ein politisch-organisatorisches Instrument, um das Steuer zu wenden.

In der Schweiz war die Frage der Altersvorsorge, der Sicherung der Renten immer wieder ein Zünder für Mobilisierungen, die sogar bis in das weite Vorfeld der Machtfrage führten, wie beim Generalstreik im November 1918. Auch neuerdings konnten auf dieser Frage durch Mobilisierungen, und nur durch diese! – Erfolge verbucht werden: Die Streikbewegung im Bau von 2002 und 2003, die in die Frühpensionierung ab 60 führte; dies immerhin in einer Zeit, als in der Schweiz und international seit Jahren und Jahrzehnten nur mehr über eine Erhöhung des Rentenalters geredet wurde! Dann das erfolgreiche Referendum gegen die 11. AHV-Revision von 2004 und das Referendum gegen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes («Rentenklau») vom März 2010. Erfolge sind also möglich! Allerdings ist der Kampf für die Volkspension, für gesicherte Altersrenten für alle, von einer anderen Grössenordnung. Denn weder gibt es momentan eine entsprechende soziale Mobilisierung noch eine politische Organisation, die für diese Mobilisierung zu einem Instrument für die Durchsetzung eines solchen Programmes werden könnte.

Quellen

Neben den zitierten Quellen wurden folgende Publikationen verwendet:

–   Die entsprechenden Publikationen der Bundesverwaltung (www.admin.ch) und des eidgenössischen Büros für Statistik (www.statistik.admin.ch)

–   BSV 2012: Entwurf des Berichtes des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung über die Zukunft der 2. Säule, 4. Januar 2012

–   Mathieu Leimgruber: Solidarity without the State? Business and the shaping of the Swiss Welfare State, 1890 -2000. Cambridge, 2008

–   Rudolf Rechsteiner : Das 200-Milliarden-Geschäft. Pensionskassen in der scweiz – eine Einführung für Versicherte und Stiftungsräte, Zürich, 1984

–   Jost Steiger : zweite Säule : Sozialwerk oder Geschäft ? Vollausbau der AHV/IV als Alternative zur „Drei-Säulen-Konzeption“, Zürich, 1975

we – Januar 2012



[1] Es sei daran erinnert, dass Anfang November 1918 beinahe die gesamte europäische Staatenwelt durch Massenaufstände ins Wanken geraten war; in Deutschland kam es zur bis dahin stärksten Entwicklung von Arbeiter- und Soldatenräten, stärker als ein Jahr zuvor in Russland. Das Oltener Aktionskomitee hat den Streik nach vielem Zögern denn auch nur ausgerufen, um nicht von linken Strömungen in der Arbeiterklasse und in der SP überrollt zu werden. Siehe dazu auch W. Gautschi, Der Landesgeneralstreik 1918, p. 276ff

[2] Zu dieser Feststellung kommt auch BSV 2012

[3] Siehe BSV 2012 (Bundesamt für Sozialversicherungen): AHV-Statistik 2010 und EL Statistik 2010

[4] Siehe BSV 2012: Berufliche Vorsorge und 3. Säule; diese Statistik reicht bis 2009, weshalb die Daten für 2009 verwendet werden und Bericht des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung über die Zukunft der 2. Säule, 4. Januar 2012

[5] Siehe Beitrag in www.stocks.ch vom 19.11.2009; dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich vermutlich nicht in erster Linie um Lohnabhängige handelt, sondern um selbständig Erwerbende, die nicht dem BVG unterstellt sind und die deshalb attraktivere Bedingungen für die 3a Säule haben; insbesondere können sie jährlich maximal bis 33‘408 Fr anstatt 6‘682 Fr steuerbegünstigt einzahlen.

[6] Siehe Medienmitteilung des SGB vom 5.1.2012

[7] Gemäss BSV 2012; die EL Statistik 2010 gibt demgegenüber eine Zahl von nur 170‘000 an, was ca 50‘000 tiefer liegt.

[8]  Die Quasi-Ersatzquote ist das Verhältnis der durchschnittlichen Einkommen einer Rentnergruppe zum durchschnittlichen Einkommen der Erwerbstätigen-Haushalte wird anhand der Quasi-Ersatzquote errechnet. Dabei wird von einer Referenzperson ausgegangen, deren Alter höchstens fünf Jahre unter dem ordentlichen Rücktrittsalter liegt. Die hier benutzten Zahlen beziehen sich auf 2005.

[9] Siehe Eidgenössische Steuerverwaltung, 16. November 2009: Steuerliche Effekte der privaten Altersvorsorge. Dieser Betrag dürfte heute beträchtlich höher liegen als noch 2008, da die krisenbedingten Erschütterungen der zweiten Säule seit 2008 das allgemeine Vertrauen in deren mittel- bis langfristige Solidität erschüttert hat. Siehe dazu z.B. Handelszeitung vom 13.1.2011: Die Säule der Verzweiflung

[10] Siehe Beobachter 3/10 : Was die AHV wirklich kostet

[11] Bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen besteht jedoch gelegentlich eine Staatsgarantie

[12] TA, 28. November 2011. Schweizer Haushalte verloren in 10 Jahren 184 Mia Franken.

[13] Schweizerischer Versicherungsverband (ASA / SVV): Jahresbericht 2010

[14] Siehe Rene Weibel, Wechsel ins Beitragsprimat, SonntagsZeitung vom 19. November 2006. Weibel ist Mitinhaber der Weibel Hess & Partner AG; diese Firma ist vor allem als Beraterin für Pensionskassen tätig.

[15] Die sich seit 15 Jahren häufenden und vertiefenden Finanzkrisen sind ein Ausdruck und  eine Bestätigung des sogenannten Gesetzes des tendenziellen Falles der Profitraten, das in der marxistischen Krisentheorie eine zentrale Rolle einnimmt und von K. Marx im dritten Band des Kapital beschrieben wird.

[16] NZZ 5.Januar 2012, Reformpaket für die zweite Säule

[17] BSV 2012, p87

[18] TA 27.Dezember 2011, Berset übernimmt bürgerliche Vorschläge für Rentenreform

[19] Siehe für diese sehr grobe Abschätzung die Angaben in der obenstehenden Tabelle: Anzahl RentnerInnen (aufgerundet auf 2.5 Mio) * Minimalrente bzw Maximalrente (48‘000 bzw.70‘000) = 120 Mia bzw 174 Mia ; die gegenwärtigen Einnahmen betragen unter Berücksichtigung der staatlichen Beiträge an die AHV und die EL-AHV über 110 Mia Fr. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei weitem nicht die gesamten 700 Mia Fr Vermögen der zweiten Säule in der Übergangsphase gebraucht würden, um die Besitzstandswahrung im Rahmen der angegeben Grenzen zu finanzieren und für die Quersubventionierung benutzt werden könnten, wie auch während der Übergangsphase ein grosser Teil der bestehenden Renten aus dem Vermögen der zweiten Säule finanziert werden könnte.

[20] Paul Rechsteiner hat am 19.Juni 2003 im Nationalrat ein entsprechendes Postulat eingereicht. Im BVG Bericht wird diese Idee naturgemäss vehement zurückgewiesen, wie dies bereits der Bundesrat in Beantwortung dieses Postulats getan hat..

[21] Siehe Bundesamt für Statistik, Tabelle Indikatoren der Sterblichkeit in der Schweiz, 1971 bis 2060.

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