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Schweiz. Zur Finanzierung der AHV: Die Lektion von vor 50 Jahren

Eingereicht on 20. August 2022 – 10:56

Benoit Blanc. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 4,4% zur Finanzierung der Renten: Wo gibt es das schon? In einem angeblich „sozialistischen“ Regime in den östlichen Ländern, das 1989 mit dem Fall der Berliner Mauer verschwand? Im Programm einer extremistischen Gewerkschaft, die für jeden „Realismus“ unempfänglich ist?

Nein: in der Schweiz, vor 50 Jahren. Wie war das möglich? Und warum sollte eine Erhöhung von weniger als 1 %, die ausreicht, um die AHV in den nächsten zehn Jahren zu finanzieren, heute unmöglich sein?

Vor 50 Jahren …

Gehen wir zurück in die Geschichte. Vor 50 Jahren [1], am 1. Januar 1973, erreichten die AHV-Renten dank der 8. AHV-Revision endlich ein Niveau, das in Bezug auf die Kaufkraft mit dem heutigen vergleichbar ist. Ein Niveau, das immer noch nicht ausreicht, um „angemessen“ zu leben, aber deutlich über den bis dahin vorherrschenden „Zuschuss“-Renten liegt. Tatsächlich wurden die Renten in diesem Jahr um durchschnittlich 80% erhöht. Dann, zwei Jahre später, mit der 2. Etappe der 8. Revision, wurden sie um weitere 25% erhöht.

Um diese Verdoppelung zu finanzieren, wurden die AHV-Beiträge (die Hälfte wird vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte direkt vom Unternehmer bezahlt) am 1. Januar 1973 von 5,2% auf 7,8% erhöht. Zuvor, am 1. Januar 1969, waren die Beiträge im Rahmen der 7. AHV-Revision bereits von 4% auf 5,2% erhöht worden. Und sechs Monate nach dem Inkrafttreten der zweiten Etappe der 8. AHV-Revision am 1. Juli 1975 wurden die Beiträge erneut von 7,8% auf 8,4% erhöht, um die Verringerung der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der AHV auszugleichen. Die große Wirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre, die sogenannte „Ölkrise“, war vorüber und mit ihr die ersten Sparpläne des Bundes.

Innerhalb von sechseinhalb Jahren, zwischen 1969 und 1975, hatten sich die AHV-Beiträge daher mehr als verdoppelt, von 4% auf 8,4%. Und die Finanzierung einer AHV mit doppelt so hohen Renten war damit dauerhaft gesichert: Obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner verdoppelte, stiegen die Beiträge bis 2020 nicht mehr an, sondern auf 8,7 Prozent!

Eine absurde Drohung

Natürlich ist diese Verdoppelung der Renten und der Beiträge zu ihrer Finanzierung nicht das Ergebnis einer „Großzügigkeit“ der damaligen Rechten und der Bourgeoisie, die heute nicht mehr besteht. Die AHV-Revision, die unter der Leitung von Bundesrat und SP-Parteimitglied Hans Peter Tschudi ausgearbeitet wurde, war die Antwort, um der Initiative „für eine echte Volkspension“ den Wind aus den Segeln zu nehmen, die verlangte, den Grundsatz einer AHV, die Renten in Höhe von mindestens 60% des durchschnittlichen Jahreseinkommens der fünf günstigsten Jahre auszahlt, in der Verfassung zu verankern. Gleichzeitig ging es darum, eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für das „Drei-Säulen-Modell“ [2] zu gewinnen, das für Banken und Versicherungen eine unerschöpfliche Quelle für gewinnbringend zu verwaltendes Kapital und hohe Provisionen darstellt. Das Kapital der zweiten Säule beläuft sich heute auf über 1 Billion Franken, und auch das Kapital der dritten Säule ist in die Höhe geschnellt.

Die Tatsache, dass diese Maßnahmen sehr attraktiv waren, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die massive Erhöhung der Beiträge die „Wettbewerbsfähigkeit“ der Schweizer Wirtschaft nicht beeinträchtigt hat. Die Behauptung, dass das eine Prozent, das vielleicht nötig wäre, um die Finanzierung der AHV ohne Erhöhung des Rentenalters für Frauen zu sichern, eine „untragbare Belastung“ für die Unternehmen darstellen würde, ist eine völlig lächerliche Lüge.

NEIN zur AHV21 am 25. September!

Die aktuelle Entschlossenheit der Rechten und der Unternehmer, das Rentenalter für Frauen und später für alle zu erhöhen, die vom SP-Mitglied Alain Berset eifrig propagiert wird, hat also nichts mit irgendwelchen „wirtschaftlichen Zwängen“ zu tun. Sie entspringt ihrem Willen, die Finanzierung der einzigen Sozialversicherung in der Schweiz mit einem Solidaritätsmechanismus so weit wie möglich einzuschränken. Denn wohlhabende Menschen, die 10- oder 20-mal mehr verdienen als Lohnabhängige und 10- oder 20-mal höhere AHV-Beiträge zahlen, werden nie eine Rente erhalten, die das Doppelte der Mindestrente übersteigt, und beteiligen sich so an der Finanzierung der Renten derjenigen, die ihr ganzes Leben lang Niedriglöhne erhalten haben. Das ist diese bescheidene Umverteilung des Reichtums, die ihnen unerträglich ist! Das ist es, was sie einschränken wollen, indem sie heute den Frauen und morgen den Männern ein oder mehrere gesunde Lebensjahre im Ruhestand rauben. Ein NEIN zur AHV21 am 25. September ist notwendig!

Fussnoten

[1] Wenn man 77 Jahre zurückblickt, sollte man sich daran erinnern, dass Hans Sulzer, der Präsident des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (Vorort), am 29. September 1945 erklärte, die AHV sei „das Vorspiel zur Diktatur“. Hans Sulzer fügte hinzu, dass die Erhöhung des Rentenbetrags – der 1948 bei 40 Franken für die Maximalrente lag, was heute inflationsbereinigt rund 185 Franken entspricht, eine Schwelle, die die Funktion hatte, den Weg für die künftige zweite Säule freizumachen – „zur Verweichlichung, zur Schwächung des Willens zur Selbsthilfe führen würde“. Eine Auffassung, die wieder in Mode kommt (Red. A l’Encontre).

[2] 1972 unterstützt Hans Peter Tschudi die Verankerung des Drei-Säulen-Prinzips in der Verfassung (Art. 34quater). Am 3. Dezember 1972 sagen „Volk und Stände Ja zur Verankerung des Drei-Säulen-Konzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung“. (Red. A l’Encontre)

Quelle: alencontre.org… vom 20. August 2022; Übersetzung durch Redaktion maulwuerfe.ch

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