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Köln: Rassistisches Einsatzkonzept der Polizei

Eingereicht on 2. Januar 2017 – 9:10

Claudia Wrobel. Nachdem die Kölner Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht vor einem Jahr versagt und zahlreiche Frauen sexualisierte Übergriffe und Diebstähle gemeldet hatten, zeigte der Staat bei diesem Jahreswechsel nun, dass er hart durchgreifen kann.

Allein in der Domstadt wurden in der Nacht zum Sonntag mehrere hundert Männer kontrolliert. In einer Pressekonferenz noch in der Nacht sprach die Polizei von 1.700 Identitätsfeststellungen und 900 Platzverweisen. 29 Personen wurden demnach in Gewahrsam genommen, sechs festgenommen. Außerdem wurden zwei sexualisierte Übergriffe gemeldet, wobei in einem Fall ein Tatverdächtiger festgenommen werden konnte.

Neben 1.500 Polizeibeamten waren in der Nacht auch 600 Ordnungskräfte der Stadt eingesetzt, teilweise rekrutiert über einen privaten Sicherheitsdienst. Diese Ordnungskräfte kontrollierten die Zugänge zur »böllerfreien Zone«, die nach den Ereignisse des vergangenen Jahres auf der Domplatte eingerichtet worden war. Der Platz war sehr hell ausgeleuchtet, Videoaufnahmen wurden live in die Einsatzzentrale gesendet.

Die Polizei erklärte in den Onlinenetzwerken, am Hauptbahnhof »mehrere hundert Nafris‹« überprüft zu haben. Die Abkürzung kommt aus dem Polizeijargon und steht für »nordafrikanische Intensivtäter«. Woher die Beamten um 23.08 Uhr, als sie eine entsprechende Meldung zu dem laufenden Einsatz über den Kurznachrichtendienst Twitter absetzten, wussten, dass es sich bei den Menschen zum einen ausschließlich um Personen aus Nordafrika und zum anderen ausnahmslos um Intensivtäter handelte, bleibt offen.

Um das sogenannte racial profiling, also die Kontrolle von Personen lediglich aufgrund äußerer Merkmale wie der Hautfarbe, besonders effizient einsetzen zu können, sperrte die Kölner Polizei Türen vom Hauptbahnhof auf die Domplatte und selektierte, wer welchen verbliebenen Ausgang benutzen durfte. »Ein einzelner Araber, oder jemand, der so aussieht? Nach rechts. Ein Blonder ohne Mütze? Nach links«, beschrieb ein Journalist auf der Internetseite von ntv, wie die Männer innerhalb von Sekunden sortiert wurden. Hinter der Tür für diejenigen, die als Migranten kategorisiert wurden, wartete ein Polizeikessel, in dem die Wartenden kontrolliert wurden. Wer sich nicht ausweisen konnte, durfte nicht in die Stadt, sondern wurde wieder zurück zum Zug geschickt.

Racial profiling widerspricht Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, nach der niemand unter anderem wegen »seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens« diskriminiert werden darf, sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention und internationalen Menschenrechtsverträgen. Die Landespolizei aus NRW muss trotzdem kaum Konsequenzen fürchten, wenn sie dieses verbreitete Instrument einerseits offen und flächendeckend einsetzt und sich dessen in Onlinenetzwerken sogar noch rühmt. Es gibt in der BRD von offizieller Seite keine Aufzeichnungen über den Einsatz von racial profiling.

Quelle: jungewelt.de… vom 2. Januar 2017

 

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