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Deutschland vor Gericht

Eingereicht on 11. April 2024 – 16:14

Martin Suchanek. „Begünstigung zum Völkermord“: So lautet die Anklage gegen Deutschland, die seit dem 8. April vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verhandelt wird. Die „werteorientierte“ und „feministische“ Außenpolitik , die nicht nur Außenministerin Baerbock gern allen Bösewichten der Weltpolitik als Leuchtfeuer der Demokratie vorhält, steht nun selbst vor Gericht.

Über Jahre redet nicht nur sie gebetsmühlenartig jede Waffenlieferung, jede Intervention, jede Sanktion gegen andere Staaten, jede Interessenpolitik „demokratisch“ schön. Und über Jahre galt der IGH als ein, wenn auch eher symbolisch-moralisches, Mittel in der innerimperialistischen Konkurrenz, das Deutschland gern gegen die Konkurrenz aus Russland oder anderswo in Stellung brachte. So applaudierte man im März 2022, als der Gerichtshof Russland aufforderte, seinen reaktionären Angriffskrieg gegen die Ukraine zu stoppen. Und man empörte sich darüber, dass Putin und seine Militärmaschinerie die Anhörung boykottierten und das Urteil in den Wind schlugen.

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern

Frei nach Konrad Adenauer verfährt auch die Bundesregierung heute. Was kümmert uns, die Baerbocks, die Scholzs, die Habecks und Linders (und natürlich auch die konservative Opposition) unser Geschwätz von gestern.

Internationale Gerichtshöfe gelten offenbar nur dann als wirkliche „demokratische“ Errungenschaft, wenn sie im Sinne einer Weltordnung Anklagen verfolgen und Urteile fällen, die der geopolitischen Ausrichtung Deutschlands, der USA, der EU und ihrer Verbündeten entsprechen. Außerdem trat die Bundesrepublik für eine weite Auslegung des Begriffs Genzoid ein, als sie sich im November 2023 der Klage Gambias gegen Myanmar anschloss, dessen Regime Völkermord an den Rohingya vorgeworfen wird.

Offenbar rechnete niemand damit, dass mit Israel ein enger geostrategischer Verbündeter und wirtschaftliche Partner auf derselben Anklagebank landen könnte. Dabei hatten die rechten Minister im Kabinett Netanjahu aus ihren reaktionären, pogromistischen Absichten nie ein Hehl gemacht. Rund 40.000 Tote seit Beginn der israelischen Angriffe und Besatzung, die Vertreibung von weit mehr als einer Million Menschen in Gaza sowie eine drohende Hungerkatastrophe sprechen eine klare Sprache.

Von einem laufenden Genozid will die deutsche Bundesregierung jedoch partout nichts wissen. Die zur Staatsräson erhobene bedingungslose Solidarität mit Israel umfasst offenbar auch die Pflicht zur Realitätsverweigerung, zur Doppelmoral sowieso. Allenfalls werden regelmäßig Aufforderungen zur Mäßigung an Israel gerichtet, während zugleich Mittel für das UN-Flüchtlingshilfswerk für Palästina gesperrt werden und die Lieferungen von Rüstung an Israel 2023 auf einen Wert von 326,5 Millionen Euro verzehnfacht wurden.

Wie Deutschland reagiert

Nachdem der IGH nach der Klage Südafrikas die Gefahr eines Genozid in Gaza bejahte, folgt Deutschland verdientermaßen Israel auf die Anklagebank. Der Vorwurf lautet „Begünstigung zum Völkermord“ durch Waffenlieferungen und Blockade von Hilfe für Flüchtlinge. Eingebracht wurde er von Nicaragua.

Die Reaktion darauf? Man weist nicht nur jede Schuld von sich. Bezüglich der Kritik am IGH, den man ja noch gegen missliebige Regime brauchen könnte, hält man sich zurück, auch wenn man dessen Zuständigkeit bezweifelt. Umso heftiger soll, wie schon im Fall Südafrika, der Kläger, in diesem Fall das Regime in Nicaragua, diskreditiert werden. Keine Frage, sowohl die Regierung Südafrikas als auch jene Nicaraguas unterdrücken die eigene Bevölkerung, vor allem die Arbeiter:innenklasse und die Armen. Keine Frage, ihre Klagen entbehren nicht eines guten Schusses Doppelmoral. Doch damit befinden sie sich in der internationalen Staatengemeinschaft, nicht zuletzt mit der Bundesrepublik, in guter Gesellschaft.

Gegenüber der Öffentlichkeit versucht die Regierung, der angeblich Rechtsstaatlichkeit und besonders das humanitäre Völkerrecht über alles gehen, den Gegenstand der Klage durch die Diskreditierung des Klägers zu „entkräften“. Das wäre etwa so, als würde ein/e des Mordes Beschuldigte/r argumentieren, das Gericht müsse die Anklage zurückweisen, weil der/die Klagende in der Vergangenheit Verbrechen begangen hätte. Dabei sollten die Bundesregierung und ihre Rechtsvertreter:innen wissen, dass jede/r Beschuldigte vor einem bürgerlichen Gericht damit Schiffbruch erleiden muss. Und das wissen natürlich auch die Jurist:innen, die Deutschland verteidigen.

Eine Fiktion als Verteidigungsstrategie

Doch gegenüber der eigenen Bevölkerung halten die Regierung, ihre Sprecher:innen und der Großteil der Medien an einer Verteidigungs„strategie“ fest, die vor allem darin besteht, Nicaragua jedes Recht auf Klage abzusprechen. Und das hat einen guten Grund. Sich ernsthaft auch nur auf den Vorwurf der Beihilfe zum Genozid einzulassen und generell mit Kriegsverbrechen zu beschäftigen, würde die gesamte ebenso verlogene wie moralistisch aufgeladene Rechtfertigung Deutschlands für die „bedingungslose Solidarität mit Israel“ in Frage stellen. Es würde offenlegen, dass diese nicht dem Kampf gegen den Antisemitismus dient, sondern einerseits der billigen Entschuldigung für den Holocaust und die Verbrechen der Nazis, andererseits den eigenen geostrategischen Interessen.

Daher muss die Bundesregierung an ihrer eigenen Fiktion festhalten, dass schon der Vorwurf des Völkermordes gegenüber Israel, bereits die Verhandlung einer Klage eine „Ungeheuerlichkeit“ darstellen würden.

Doch die Ungeheuerlichkeit findet in Gaza statt – mit der Hilfe und den Waffen aus Deutschland. Während selbst andere westliche bürgerliche Staaten aufgrund der Barbarei der Bombardements auf Distanz gehen und wie z. B. Kanada oder Gerichte in den Niederlanden Waffenlieferungen an Israel stoppen, hält die Bundesregierung an der Fiktion fest, dass der zionistische Staat unter Netanjahu eine Art Verteidigungskrieg führen würde. Der größte Teil der Menschheit kann darüber nur den Kopf schütteln. Auch eine Mehrheit der Deutschen folgt der Bundesregierung längst nicht mehr. Obendrein kann auch eine wachsende Minderheit der israelischen Bevölkerung ob der Nibelungentreue der deutschen Regierung zum israelischen Kriegskabinett nur ungläubig staunen.

Auch wenn sich die Verhandlung der Klage Nicaraguas über Wochen hinziehen wird und der Ausgang eng damit verbunden ist, ob der IGH Südafrikas Klage gegen Israel recht gibt, so bewirkt der Prozesse zumindest eines: Er trägt dazu bei, die Rechtfertigungsideologie des Krieges gegen Gaza in der Öffentlichkeit weiter zu unterminieren. Und das stellt für den herrschenden Kurs der Regierung ein wirkliches Problem dar. Auf Dauer lassen sich Waffenlieferungen für einen Genozid und bedingungslose Solidarität mit einem Staat, der ihn gerade durchführt, durch eine weitgehende mediale Gleichschaltung, Repression und Aushebelung demokratischer Rechte nur schwer durchhalten, wenn eine immer größere Mehrheit der Bevölkerung diese Politik dennoch ablehnt.

Hinzukommt, dass es keineswegs ausgeschlossen ist, dass der IGH Nicaraguas Klage folgt. Selbst wenn er Deutschland „nur“ in Teilen schuldig sprechen würde, stünde die Regierung vor einem Dilemma. Der IGH verfügt zwar über keine materiellen Mittel, seine Urteile gegen den Willen verurteilter Staaten zu erzwingen – und insofern könnte Deutschland weitermachen wie bisher. Das tun schließlich auch andere Staaten, wie Israel, China, Russland oder die USA. Doch diese haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass für sie das nationale Interesse über jedem Urteil steht, das diesem zuwiderläuft. Deutschland hingegen ging über Jahre damit hausieren, dass das humanitäre Völkerrecht über allem stünde und für alle verbindlich wäre. Natürlich war das immer eine Lüge, wie man jüngst an der Reform genannten, faktischen Abschaffung zentraler Elemente des Asylrechts in der EU sehen kann.

Bei einer Verurteilung durch den IGH müsste Deutschland jedoch eine Entscheidung treffen. Entweder es folgt dem Entscheid und brüskiert damit seinen Verbündeten Israel, dem man ständig „bedingungsloser Solidarität“ versichert hat. Oder man ignoriert den Rechtsspruch und macht damit deutlich, dass man nur solange das humanitäre Völkerrecht, Demokratie und Menschenrecht hochhält, als sie den eigenen außenpolitischen Zielen dienen.

Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass eine Verurteilung durch das Gericht in Den Haag die deutsche Unterstützung des zionistischen Regimes stoppen wird. Aber der Prozess, die öffentliche Klage und erst recht eine mögliche Verurteilung unterminieren die ohnedies immer brüchiger werdende Legitimität der deutschen Politik. Es ist eine Aufgabe der Palästinasolidaritätsbewegung, genau diese Legitimitätskrise zu vertiefen, indem sie die Bundesregierung und die imperialistischen Mächte an den Pranger stellt. Denn dies stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, die zunehmende Ablehnung der Regierungspolitik in der Bevölkerung zu einer Bewegung auf der Straße und in den Betrieben werden zu lassen, die diese Politik wirklich stoppen kann.

Quelle: arbeiterinnenmacht.de… vom 11. April 2024

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