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Jugoslawien-Tribunal: Ein Werkzeug des Imperialismus

Eingereicht on 1. Dezember 2017 – 11:03

Hannes Hofbauer. Einseitige Rechtsprechung. Vor allem bosnische Serben wurden verurteilt. Das Jugoslawien-Tribunal hat nach 24 Jahren ausgedient.

Es war das letzte Urteil. Bei Verlesung des Richterspruchs am »Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien« (ICTY) am vergangenen Mittwoch hatte Slobodan Praljak, als früherer Kommandeur der bosnisch-kroatischen Truppen der Kriegsverbrechen beschuldigt, Gift zu sich genommen und verstarb noch am gleichen Tag. Das ICTY stellt nach 24 Jahren zum Jahresende seine Arbeit ein.

Lebenslänglich hieß es eine Woche zuvor für den Oberbefehlshaber der serbisch-bosnischen Armee, Ratko Mladic. Mit einer etwaigen Berufung kann sich der General an das Salzamt wenden, das im Juristensprech »Residualmechanismus« heißt und eine Art Ersatzgerichtshof ist. Der Vorgang, dass ein Gericht seine Pforten schließt, bevor die Rechtsmittel ausgeschöpft sind – und das gilt für mindestens sechs weitere Verfahren – erinnert an Franz Kafkas Türhüterlegende »Vor dem Gesetz«. Mit einem Unterschied: Bei Kafka verunmöglicht die Bürokratie den Einlass des Rufenden, in Den Haag die Berufung des bereits Einsitzenden.

Die von TV-Sendungen und Zeitungen erfolgten Nachrufe auf das Jugoslawien-Tribunal fielen allesamt positiv aus. Sie drückten die Zufriedenheit darüber aus, dass Kriegsverbrecher und Völkermörder ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden und damit das Kapitel Jugoslawien abgeschlossen werden konnte. Die Einäugigkeit der Haager Richter ist in den meisten deutschen Medien kein Thema. Die Erzählung vom bösen Serben, der in den 1990er Jahren friedliebende Kroaten, Bosnier und Kosovo-Albaner überfallen hat und durch eine gemeinsame Kraftanstrengung der NATO zur Vernunft gebracht werden musste, wird aufrechterhalten. Mit den über 80 Schuldsprüchen, die mehrheitlich bosnische Serben betrafen, wurde dieses Bild juristisch untermauert. Dass auch bosnische Kroaten, wenngleich weniger prominent und nicht so zahlreich, verurteilt wurden, nahm man hierzulande kaum wahr. Von den kosovo-albanischen und bosnisch-muslimischen Kriegsverbrechern kam nur eine Handvoll vor den Kadi, noch weniger wurden verurteilt.

Bonn und Wien trieben zum Krieg

Wer die 24jährige Geschichte des Jugoslawien-Tribunals vor allem mit den Massenmorden von Srebrenica in Verbindung setzt, wird zu Recht die politisch und militärisch Verantwortlichen der bosnischen Serben an den Pranger stellen und mag Genugtuung über deren Verurteilung empfinden. Diese Verbrechen wurden jedoch nicht außerhalb eines bestimmten Kontextes begangen, der vom ICTY allerdings bewusst unberücksichtigt blieb. Es lohnt sich, ihn in Erinnerung zu rufen.

Es war Freitag, der 21. Juni 1991, nachmittags, als US-Außenminister James Baker die Chefs der sechs jugoslawischen Teilrepubliken im Belgrader Palast der Föderation antreten ließ, um mit jedem einzelnen ein ernstes Wort zu reden. Nach mehreren Konferenzen schritt der oberste Diplomat Washingtons vor die internationale Presse und erklärte, dass die USA eine slowenische oder kroatische Unabhängigkeit, die für die kommende Woche angekündigt war, nicht anerkennen werden. »Wir wollen nicht, dass sich die Geschichte Jugoslawiens wiederholt«, begründete er in Anspielung auf die vielen Toten des Zweiten Weltkrieges seine Position. Vier Tage später erklärten sich Kroatien und Slowenien dennoch für unabhängig. Der jugoslawische Ministerpräsident Ante Marković reagierte, indem er die Jugoslawische Volksarmee zur Sicherung des Staatsgebietes an die Grenzen sandte. Der kurze Zoll- und Grenzkrieg mit Slowenien hatte begonnen. Diesem sollten blutige Bürgerkriege in Kroatien (1991–1995) und Bosnien-Herzegowina (1992–1995) sowie die NATO-Intervention in Serbien (1999) folgen.

Die Beweggründe für das »No« der USA lagen weniger in einem grundsätzlichen Friedenswunsch für die Balkanregion, den sie durch sezessionistische Bewegungen gefährdet sahen, sondern waren wohl eher wirtschaftlichem Kalkül geschuldet. Immerhin war Washington der Hauptgläubiger Jugoslawiens, das mit 16 Milliarden US-Dollar in der Kreide stand. Wer sollte diese Schulden bedienen, wenn sich die reicheren nördlichen Teilrepubliken aus Jugoslawien verabschiedeten? Die Befolgung der wirtschaftlichen Logik der USA wäre in diesem Falle friedenssichernd gewesen.

Doch Deutschland kalkulierte genau andersherum. Ein Zerfall des ökonomisch schwer gezeichneten Vielvölkerstaates böte Möglichkeiten für deutsches Kapital, mit kleinen Republiken besser ins Geschäft zu kommen und die eine oder andere von ihnen auch geopolitisch an Bonn bzw. Brüssel zu binden. Ein gewichtiger Grund also, warum die Bundesrepublik auf die Karte der Sezessionisten setzte, zumal auch ideologisch damals alles auf »national« getrimmt war. Erst kurz zuvor hatte die BRD ihr Staatsgebiet vergrößert. Östlich der Elbe hatte sich der Wind gedreht. Aus »Wir sind das Volk«, einem durchaus sozial interpretierbaren Slogan, wurde geschwind das national gemeinte »Wir sind ein Volk«. Die Markterweiterung um fünf neue Bundesländer versetzte Deutschland in Euphorie. In Kroatien und Slowenien, später auch in Bosnien, fand man kongeniale Partner, die ebenfalls auf die nationale Karte setzten, wenngleich es hier, dem peripheren Status der Region geschuldet, nicht um Vergrößerung, sondern um Verkleinerung des Territoriums ging.

Dort, wo Deutschland wegen seiner skeptischen Partner Frankreich und Großbritannien in der damaligen Europäischen Gemeinschaft vorsichtig agieren musste, schickte man Österreich vor, damals noch nicht Mitglied der EG. Hier wurzelte der Serbenhass tief. Rechte und Konservative zogen wortgewaltig gegen die »Serbokommunisten« zu Felde, und es blieb dem damaligen Außenminister Alois Mock vorbehalten, Ende Mai 1992 ein Memorandum an US-Präsident George Bush zu schicken, in dem er diesen beinahe unverhohlen aufforderte, Belgrad zu bombardieren: »Ein Minimum an Gewalt ist notwendig«, schrieb er dem Oberkommandierenden der mächtigsten Armee der Welt. Auch die österreichischen Sozialdemokraten ließen sich nicht lumpen und legten sich nach einer kurzen Schockphase gegen die Serben ins Zeug. Wiens Bürgermeister Helmut Zilk schwadronierte im Fernsehen von der Aufstellung eines österreichischen Freiwilligenbataillons zur Unterstützung der Muslime in Bosnien. Bonn konnte mit dem kleinen Bruder zufrieden sein.

Im bosnischen Völkerschlachten, das für die UNO den Ausschlag gab, im Mai 1993 per Resolution 827 das Jugoslawien-Tribunal einzurichten, spielte Deutschland eine entscheidende Rolle. Seit Dezember 1990 war der radikale Islamist Alija Izetbegović Präsident der Republik Bosnien und Herzegowina. In den kroatischen und serbischen Landesteilen regierten die Nationalistenparteien, die kroatische HDZ bzw. die serbische SDS. Man kam mehr schlecht als recht miteinander aus. Die Frage einer staatlichen Unabhängigkeit wurde jedoch ausgeklammert. Hinsichtlich der sezessionistischen Absichten Kroatiens und Sloweniens stellte sich Sarajevo an die Seite Belgrads, gehörte also zum »serbischen Block«, wie er hierzulande bezeichnet wurde.

An diesem Punkt kam der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher ins Spiel. Er war es, der während eines Treffens mit Izetbegović im Herbst 1991 die Idee eines Unabhängigkeitsreferendums formulierte und er war es auch, der die EG davon überzeugte, dass nur ein solches den Frieden bewahren könne. »Unabhängigkeit oder Krieg« hieß es auch in Kreisen der Österreichischen Volkspartei. Es sollte keine Alternative, sondern eine Abfolge werden: erst Unabhängigkeit, dann Krieg. Deutschland trieb die Moslems, die dazu – noch – nicht bereit waren, in dieses mörderische Abenteuer. »Die Regierung (in Sarajevo) flehte darum, ihre Republik noch nicht völkerrechtlich aufzuwerten«, schrieb die auch damals nicht gerade serbenfreundliche Zeit im Dezember 1991, »es half ihr nichts. Die EG verlangte ein Referendum über die Unabhängigkeit«.

Der Ausgang war vorhersehbar. Ein Drittel der bosnischen Bevölkerung, die Serben, sprachen sich, indem sie die Abstimmung boykottierten, strikt gegen, der Rest für eine staatliche Unabhängigkeit aus. Warnungen, dass eine Abspaltung das Land zerreißen würde, gab es genug. Die Abstimmung fand am 29. Februar und am 1. März 1992 statt. Bei einer Beteiligung von 63,4 Prozent votierten 99,7 Prozent der gültigen Stimmen für die Sezession von Jugoslawien. Der Krieg begann. Nur sechs Wochen später erkannte Brüssel auf Betreiben Bonns den neuen Staat an. Zur antiserbischen Provokation kam noch eine symbolische Demütigung: Man schrieb den 6. April 1992, den Tag, an dem Nazideutschland 51 Jahre zuvor Jugoslawien überfallen hatte.

Erst mitten im bosnischen Bürgerkrieg übernahmen die USA mit der von ihnen initiierten bosnisch-moslemischen Föderation die politische und kurz darauf die militärische Initiative. Das erste Bombardement einer US-geführten NATO-Fliegerstaffel fand im Mai 1995 gegen serbisch-bosnische Stellungen um die Stadt Pale statt. Am NATO-Krieg gegen Jugoslawien ab dem 24. März 1999 beteiligten sich dann alle 19 Mitgliedsstaaten, wobei Polen, Ungarn und Tschechien erst zwei Wochen zuvor der Allianz beigetreten waren. Er wurde ohne UN-Mandat geführt und war mithin völkerrechtswidrig. Diese Tatsache veranlasste US-Präsident William Clinton, keine Kriegserklärung abzugeben und stattdessen in seiner Botschaft an die Nation von Serbien zu behaupten, es habe den Ersten Weltkrieg ausgelöst und sei zudem ein Land, in dem »auch der Holocaust« stattgefunden habe. Die bewusste Verwechslung mit der faschistischen Ustascha aus Kroatien fiel der Mehrheit des Publikums an der Heimatfront nicht einmal auf.

Juristische Flanke der NATO

Die Gründung des Jugoslawien-Tribunals erfolgte mit einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates vom 25. Mai 1993. Es war der erste ad hoc eingerichtete Gerichtshof der UNO. Die (geo-)politische Stoßrichtung des Tribunals war von Anfang an klar. Es folgte den westlichen Vorstellungen einer Neuordnung des Balkanraumes. Russland unter Boris Jelzin war international abgemeldet, Belgrad weitgehend isoliert, wiewohl es am Ende des bosnischen Bürgerkriegs für das im Dezember 1995 beschlossene Abkommen von Dayton noch gebraucht wurde.

Bosnien durchlebte in jenen Wochen die schwersten Kämpfe, die allen Seiten große Verluste brachten. Systematische Vertreibungen waren an der Tagesordnung. In dieser Atmosphäre des gegenseitigen Völkerhasses nahm der ICTY seine Tätigkeit auf. Entsprechend der in Westeuropa und den USA dominierenden Sichtweise ging er vor allem gegen Politiker und Militärs der bosnischen Serben vor. Die Sezessionsbewegungen der Kroaten und muslimischen Bosnier, später auch der Kosovo-Albaner, genossen nicht nur in Deutschland große Sympathien. Hier glorifizierte man sie als Ausdruck des Strebens nach »nationaler Selbstbestimmung«, die schon per Definition eine gute Sache sei. Dass diese in Kroatien unter der Schachbrettfahne der faschistischen Ustascha und in Bosnien auf Basis der »Islamischen Deklaration« aus der Feder von Izetbegović erfolgte, daran störte sich kaum ein Verantwortlicher in Westeuropa. Heute würden die Kernsätze der »Deklaration« dem Autor in Deutschland große, womöglich auch juristische Schwierigkeiten bereiten: »Es gibt weder Frieden noch Koexistenz zwischen dem islamischen Glauben und nicht­islamischen sozialen und politischen Ordnungen.« Für die Zerschlagung Jugoslawiens konnte man in der EG und den USA solche Männer gebrauchen. Wer sich damals dagegen stellte, galt als »Großserbe« oder »Jugokommunist«.

Schon die Finanzierung des Jugoslawien-Tribunals zeugt davon, dass man nur auf einem Auge scharf sah, nämlich dem, das die Serben und insbesondere die bosnischen Serben beobachtete. Neben staatlichen und suprastaatlichen Geldgebern, allesamt aus dem Umfeld der NATO-Mitglieder, waren auch private Spenden gerne gesehen. Die Open Society Foundations des George Soros finanzierten das Tribunal ebenso wie die Rockefeller Foundation, beides Insti­tutionen, die offen für die sezessionistischen Gruppen und gegen Jugoslawien Stellung bezogen hatten. An eine Ausgewogenheit des Gerichtshofes war unter solchen Bedingungen nicht zu denken.

Die allermeisten der 161 in Den Haag angestrengten Verfahren richteten sich gegen serbischstämmige Personen. Daneben gab es noch eine Reihe von Anklagen (und Verurteilungen) gegen kroatische Bosnier, die sich für eine von den USA stark bekämpfte »Kroatische Republik Herceg-Bosna« innerhalb Bosniens einsetzten und der Idee einer kroatisch-muslimischen Föderation im Weg standen. Kosovo-albanische UCK-Führer wie Ramush Haradinaj fanden trotz Interpol-Fahndung Gnade vor den Richtern. Haradinaj nimmt aktuell den Posten des Ministerpräsidenten im Kosovo ein.

Höchste politische Mandatsträger klagte das ICTY überhaupt nur aus der Volksgruppe der Serben an. Der bekannteste Fall war Slobodan Milošević, zwischen 1991 und 1997 Präsident der Republik Serbien, zwischen 1997 und 2000 Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien. Nach seiner Verschleppung aus Belgrad saß Milošević fünf Jahre in Untersuchungshaft, während der er verstarb, weil ihm das Tribunal eine medizinische Behandlung in Moskau verweigerte. Dies trotz Garantien seitens Russlands, das der Schaffung des Tribunals ja zugestimmt hatte, ihn nach einer etwaigen Operation wieder an Den Haag zu überstellen. Der Gründer der Serbischen Radikalen Partei, Vojislav Šešelj stellte sich dem ICTY freiwillig, saß dort zwölf Jahre ein, ohne dass es den Richtern gelungen wäre, einen Schuldspruch zu fällen. Sein Aufenthalt in der U-Haft glich einer politischen Verwahrung. Radovan Karadžić, der bosnische Serbenführer, wurde zu 40 Jahren Haft verurteilt, die er zusammen mit neun weiteren serbischen und kroatischen Bosniern in einem eigens eingerichteten Gefängnis in Den Haag verbüßt. Ihre Gegenüber aus Sarajevo und Zagreb, Izetbegović und Franjo Tudjman, starben friedlich zu Hause. Der höchstrangige Kroate, der vom ICTY angeklagt wurde, General Ante Gotovina, wurde für die systematische Vertreibung der serbischen Bevölkerung aus der Krajina im Sommer 1995, dem sogenannten »Sturm« (»Oluja«), zu 24 Jahren Haft verurteilt, in zweiter Instanz jedoch überraschend freigesprochen.

Eine Versöhnung zwischen den Volksgruppen hat das Jugoslawien-Tribunal nicht zustande gebracht. Im Gegenteil: Verurteilte Serben oder Kroaten gelten in ihrer Heimat weithin als Helden. »Das Tribunal ist im früheren Jugoslawien grundsätzlich nie akzeptiert worden«, resümiert die Leiterin der Abteilung »Outreach« des ICTY, Rada Pejić-Srmac.

Konsequenzen

Was vom ICTY bleibt, ist die Erkenntnis, dass es juristisch das fortsetzte, was Deutschland politisch und die NATO militärisch begonnen hatten. In dieser Funktion reicht sein Einfluss weit über den südslawischen Raum hinaus, denn es diente dem Westen in dreifacher Hinsicht: Zum einen hielt es über zwei Jahrzehnte den Druck auf Belgrad aufrecht, sich willfährig zu zeigen, da ansonsten die EU-Aufnahmegespräche verzögert würden. Dies kam beispielsweise in der Reaktion des damaligen serbischen Präsidenten Boris Tadić zum Ausdruck, als er 2011 die Hoffnung aussprach, mit der Auslieferung von Ratko Mladić nach Den Haag sie die letzte verbliebene Hürde auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft beseitigt worden.

Zum zweiten ist es dem ICTY gelungen, jenen Nationalismus, der zum Zerfall Jugoslawiens geführt hatte und insbesondere von Deutschland instrumentalisiert worden war, als schändlich und – in seiner serbischen Ausprägung – als verbrecherisch darzustellen. Das ist insofern bemerkenswert, als noch Anfang der 1990er Jahre der Nationalismus westlichen Politikern in höchstem Maße willkommen war und feierlich begrüßt wurde, solange er sich gegen die Serben richtete. Vor allem Grüne und Konservative überboten sich in der Glorifizierung der »nationalen Selbstbestimmung«, wenn es darum ging, sezessionistische Parteien zu unterstützen. Drei Jahrzehnte später befinden sich wichtige serbische Nationalisten hinter Gittern, während sich ihre kroatischen, bosnischen und albanischen Kontrahenten auf EU-Befehl für ihre Vergangenheit zu schämen haben. Auch dafür steht das ICTY.

Zum dritten hat das Jugoslawien-Tribunal wesentlich dazu beigetragen, dass der Straftatbestand Völkermord Teil der internationalen Rechtsprechung wurde. Dies mag auf den ersten Blick erfreulich scheinen, ist es aber keineswegs. Denn der Vorwurf des Völkermords wird, wie das ICTY gezeigt hat, als politisches Instrument verwendet. Darüber hinaus verpflichtete die Europäische Union mit Rahmenbeschluss vom April 2007 ihre Mitgliedsländer, die Leugnung von Völkermord unter Strafe zu stellen. Das Massaker von Srebrenica, das als einziges Verbrechen vom ICTY als Völkermord eingestuft wurde, war dafür die Grundlage. Dies hatte zur Folge, dass eine Debatte über historische Ereignisse, die von einem internationalen Gericht als »Völkermord« definiert worden sind (mit welchem Kalkül auch immer), nicht mehr möglich ist. Das Jugoslawien-Tribunal zeigte erschreckend deutlich, wie interessengeleitet mit einem solchen Vorwurf umgegangen werden kann.

Quelle: jungewelt.de… vom 1. Dezember 2017

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