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Neun Gründe gegen die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF)

Eingereicht on 23. November 2018 – 9:08

BFS Zürich. Die Steuervorlage 17 und AHV-Finanzierung (STAF) beinhaltet im Kern die gleichen Mechanismen, wie die beiden abgelehnten Vorlagen Unternehmenssteuerreform III und Altersvorsorge 2020: die Umverteilung des Reichtums von unten nach oben mittels massiven Steuersenkungen für die Unternehmen und die Reichsten sowie höheren Lohnabzügen für die Arbeitenden zur Finanzierung der AHV. Da unsozialer Quark auch in einer neuen Verpackung unsozial bleibt, gilt es das Referendum gegen die STAF zu unterstützen.

  1. Diese Gegenreform beruht auf einer Erpressung, indem sie die Erfüllung eines verfassungsmäßigen Mandats, die Aufrechterhaltung der AHV als Sozialversicherung, die die Grundbedürfnisse der Rentner*innen decken kann, vonder Gewährung von Steuererleichterungen für Milliardäre und große Unternehmenmit großen Gewinnen abhängig macht. Für die Sicherung der AHV gibt es jedoch nur einen Weg: Lohnerhöhungen!
  2. Die STAF beruht auf dem Irrtum, dass eine Symmetrie bestünde zwischen Steuererleichterungen, die die Gesellschaft den Unternehmen gewähren müsste und einer angeblich notwendigen finanziellen Sicherung der AHV, die vor allem von den Lohnabhängigen bezahlt wird.
  3. Dank der in der STAF enthaltenen Steuerinstrumente wird die Besteuerung der Unternehmensgewinne um fast die Hälfte reduziert, was zu einer weiteren Umverteilung der Vermögenzugunsten der Reichsten führt. Demgegenüber wird die vorgesehene, unsoziale Erhöhung der Mehrwertsteuern durch die Lohnabhängigen getragen.
  4. Die Steuerreform sieht keine qualitativen Auswahlkriterienfür die Unternehmen vor, die davon profitieren werden. So werden auch Firmen mit besonders zerstörerischen Aktivitäten bezüglich der sozialen, politischen und ökologischen Entwicklung von weiteren Steuererleichterungen profitieren, obwohl sie erhebliche Kosten für die Gesellschaft verursachen.
  5. Diese Gegenreform wird zu einem Rückgang der Steuereinnahmenum zwei bis fünf Milliarden Franken pro Jahr führen, was zu weiteren Sparprogrammen führen wird. Diese werden den Druck auf die wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen verschärfen, sowie den Spielraum für öffentliche Investitionen noch mehr einengen.
  6. Die Folgen weiterer Kürzungen bei den öffentlichen Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Pflegeberufen, u.a.) werden zwangsläufig zu einer Erhöhung der unbezahlten Arbeit führen und haben einen sexistischen Charakter, da die unbezahlte Arbeit auch heute noch zu einem Grossteil von Frauen geleistet wird.
  7. Im Gegensatz zu den Behauptungen einiger Anhänger*innen der STAF, wird sich der Druck zur Erhöhung des Rentenaltersin naher Zukunft auch mit der STAF verstärken, zunächst für Frauen (auf 65 Jahre) und dann für alle auf 67 Jahre.
  8. Diese Gegenreform treibt eine katastrophale Logik des interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerbs voran, von der nur die Grossvermögen und Grossunternehmen profitieren werden.
  9. Diese Gegenreform begünstigt die Verlagerung der im Süden erzielten Gewinne in die Schweiz und entzieht den Entwicklungsländern wichtige wirtschaftliche Ressourcen.

Der Ablauf der Referendumsfrist ist am 17. Januar 2019. Bitte den Bogen vollständig oder teilweise ausgefüllt bis spätestens am 15. Dezember 2018 zurücksenden an die folgende Adresse:

Comitato ticinese contro la RFFA 

c/o CASELLA POSTALE 2320

6501 BELLINZONA

Quelle: sozialismus.ch… vom 23. November 2018

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