Geld aus der Schweiz für die Anfänger der AfD
Georg Fülberth. Im Herbst 2017 ging auf dem Konto der Bodensee-Kreisorganisation der AfD eine Spende in Höhe 132.000 Euro ein, für den Wahlkampf der Bundesvorsitzenden und stellvertretenden Kreisvorsitzenden Alice Weidel. Absender war die schweizerische Firma „PWS Pharmaserve Wholesale AG“. Später, als der Fall ruchbar geworden war, gab diese auf Nachfrage an, das Geld nur treuhänderisch im Auftrag eines „Geschäftsfreundes“ weitergegeben zu haben. Der Kreiskassiererin kam die Sache etwas blümerant vor. Sie wandte sich an den Landesschatzmeister, erhielt aber keine Antwort, mit der sie etwas anfangen konnte. Nach neun Monaten überwies sie das Geld zurück. Ein kleiner Teil der Summe war von Fraau Weidel für politische Zwecke entnommen worden. Er musste, damit die Rücküberweisung komplett wurde, nachgeschossen werden. 8000 Euro, angeblich von Alice Weidel „übersehen“, wurden nicht zurückgeschickt und sollen nun der Bundestagsverwaltung übergeben werden.
Parteispenden von außerhalb der EU sind verboten und – so steht es im Parteiengesetz – „unverzüglich“ zurückzuweisen. Bei der AfD hatte es aber neun Monate gedauert. Ihr droht nun eine Strafe von maximal 390.000 Euro. In einem Ermittlungsverfahren gegen Weidel und andere Mitglieder des Kreisverbandes prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie aktiv in den Fall verwickelt – also nicht nur gleichsam passive „Opfer“ von Geldüberweisungen gewesen – sind.
Im November 2018 gab die AfD selbst bekannt (nach Auffassung ihrer Gegner, um einer sich anbahnenden Enthüllung durch die Medien zuvorzukommen), dass eine niederländische rechte Stiftung mit dem Namen „Identiteit Europa” in diesem Jahr 150.000 Euro ebenfalls an den Bodensee zur Unterstützung von Alice Weidel geschickt habe. Man habe das Geld zurücküberwiesen. Dies geschah allerdings erst nach Monaten, also ebenfalls nicht „unverzüglich“. Frau Weidel erklärt, sie habe die Spende nicht veranlasst, sei also gleichsam von ihr überrascht worden.
Dieselbe Stiftung hatte bereits 2016 einen Betrag von 49.000 Euro an die AfD überwiesen, damals an deren Landesverband Nordrhein-Westfalen. Der hatte es sofort zurückgeschickt. Ebenso verfuhr die AfD schon unter ihrem bis 2015 amtierenden Vorsitzenden Bernd Lucke. Sie hatte aus der Stadt Phoenix in den USA 200.000 Dollar erhalten und sofort zurückgeschickt.
Was erfährt man aus alledem über die AfD?
Sie hat offenbar reiche Gönner – seien es Einzelpersonen oder eine europa-nationalistische Stiftung. Ihre Gegner behaupten, jetzt sei ihre Selbstdarstellung, wonach sie, anders als ihre Konkurrenz, keine Großspenden aus Deutschland erhalte, entlarvt. Völlig zwingend ist dieser Vorwurf nicht. Die jetzt bekannt gewordenen Überweisungen kommen nicht aus Deutschland. Sie könnten den Zweck haben, Finanzierungslücken zu schließen, so lange die AfD auf die legalen und sehr hohen Zuwendungen verzichten muss, die ausweislich der Berichte des Bundestagspräsidenten an CDU, CSU und FDP fließen.
Im Fall des Kreisverbandes am Bodensee kann die Schatzmeisterin etwas unbeholfen gewesen sein, vielleicht wurde sie auch von Frau Weidel gelinkt, die ihrerseits nicht rechtzeitig ins Parteiengesetz geschaut haben mag.
Was bedeutet das Ganze für die AfD?
Hier hilft vielleicht eine Faustregel: Skandale stoßen immer nur, was ohnehin schon fällt. Für die unvermindert Erfolgreichen dagegen gilt: Was sie nicht umwirft, macht sie nur noch stärker.
Beispiele: In der Flick-Spendenaffäre Anfang der achtziger wurden die Union und die FDP illegaler Praktiken überführt. Politisch schadete ihnen das nicht: Es begann gerade ihre sechzehn Jahre dauernde gemeinsame Regierungszeit unter Helmut Kohl. Als dieser 1998 abgewählt wurde, war er bald danach durch eine Schwarzgeld-Affäre auch moralisch diskreditiert: Der Skandal folgte dem Sturz, nicht umgekehrt. In Hessen kam 1999 die CDU an die Macht. Kurz darauf stellte sich heraus, dass sie Schwarzgeld-Konten in Liechtenstein unterhielt. Das schadete ihr nicht. Sie regiert in Hessen bis heute.
Ob der Spendenskandal der Anfang vom Ende der AfD sein wird oder nur der von Gauland in anderem Zusammenhang bemühte „Vogelschiss“ – das werden nicht Staatsanwälte entscheiden, sondern u.a. drei Landtagswahlen in Ostdeutschland 2019.
Quelle: lunapark21.net… vom 17. April 2019
Tags: Deutschland, Neue Rechte
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