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Frankreich: Es wird ernst um die Renten„reform“

Eingereicht on 6. Februar 2023 – 16:28

Bernard Schmid. Beginn der Parlamentsdebatte am heutigen Montag ; 108 Stimmen fehlen bislang aufgrund von Widersprüchen innerhalb des Bürgerblocks – Premierministerin Elisabeth Borne setzt auf das Bündnis mit der konservativen Oppositionsfraktion LR (Les Républicains), die jedoch zerfasert auftritt – Rechtsextreme Parlamentsopposition versucht sich dank der Zauberformel „Volksabstimmung!“ in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu hieven – Neue Gewerkschaftliche Aktionstage am Dienstag und Samstag dieser Woche, 07. und 11. Februar 23 – Die Frage nach einer Ausweitung von Streikaktivitäten steht im Raum. Vier Branchenverbände der CGT kündigen eine Koordinierung dazu an

Am heutigen Montag, den 06. Februar fängt in Paris die Parlamentsdebatte – in der Nationalversammlung, also dem Unterhaus, das im Konfliktfalle gegenüber der zweiten Kammer (dem konservativ dominierten Senat) das letzte Wort behält – zur geplanten Renten„reform“ an. Vorige Woche hatten, beginnend ab dem 30. Januar, bereits Ausschusssitzungen etwa im Sozial- sowie im Gesetzesausschuss der Nationalversammlung dazu stattgefunden. Heute geht es nun im hémicycle, also im Plenarsaal dazu los.

Die absolute Mehrheit an Sitzen liegt bei 289. Am Montag früh verfügte das Regierungslager jedoch laut Zählung der Privatfernsehsender BFM TV und RMC erst ûber 181 „gesicherte“ Stimmen, es fehlten ihm also noch 108 sichere Stimmen. Zwar verfügt das Macron-Lager ohnehin seit den Parlamentswahlen vom 12. und 19. Juni 2022 nur noch über eine relative Mehrheit (von rund 230 Mandaten für die unmittelbar die Regierung unterstützenden wirtschaftsliberalen Parteien wie Renaissance – ehemals LREM, La République en marche -, Horizons, MoDem/Mouvement démocrate und Agir) und nicht länger eine absolute Mehrheit. Doch verschärft sich die parlamentarische Situation für das Regierungslager dadurch, dass auch einige Abgeordnete aus dem Regierungslager jedenfalls bislang Anstalten zeigen, der Rentenreform nicht zuzustimmen oder jedenfalls nicht, ohne Änderungsanträge durchzubringen, die weitere Ausnahmen von der Anhebung des Renten-Mindestalters vorsehen. Dies gilt für mehrere Abgeordnete der Kleinparti MoDem von François Bayrou, die aus der früheren christdemokratischen Komponente (Force démocrate) des vormaligen Parteienbündnisses UDF in den 1970 bis 2000er Jahren hervorging.

Preministerministerin Elisabeth Borne können zwar einerseits auf die Zustimmung der konservativen Oppositionspartei Les Républicains (LR) bauen – vergleichbar mit dem, was in Deutschland eine stark geschwächte CDU/CSU wäre, die sowohl durch eine aufstebende FDP (das Macron-Lager) als auch eine sozialdemagogisch-nationalistisch auftretende AfD (also den Rassemblement national, RN) überflügelt worden wäre -; rechnerisch würden 38 von insgesamt circa 60 Stimmen der Oppositionsfraktion LR genügen. Jedenfalls wenn alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen ebenfalls zustimmen. Andererseits kann das Regierungslager auch die autoritären Instrumente der geltenden französischen Verfassung einsetzen wie den mittlerweile berühmten Artikel 49-3, welcher es erlaubt, die Parlamentsdebatte abzuwürgen: Wenn die Regierung die Vertrauensfrage stellt und darüber nicht abgewählt wird, gilt ein Text dann als verabschiedet. Doch die erheblich geschwächte Partei LR befindet sich in einem chaotischen Zustand, weist mehrere konkurrierende Linien gleichzeitig auf und bildet derzeit die schwächste Flanke des Bürgerblocks (vgl. https://www.labournet.de/internationales/frankreich/gewerkschaften-frankreich/frankreich-am-31-januar-riesig-aber-nun-wie-weiter/) Und ein Einsetzen des Artikels 49-3 bei einem so umstrittenen Vorhaben wie der derzeit debattierten Renten„reform“ droht eine manifeste politische und soziale Krise auszulösen, oder die bestehende auszuweiten, da das Legitimitätsdefizit des Regierungshandels allzu manifest würde.

Zu den Legitimitätslücken des Regierungsvorhabens kommt hinzu:

  • dass Staatspräsident Emmanuel Macron sich zwar darauf beruft, vor seiner Wiederwahl im April 2022 reinen Wein eingeschenkt und die Rentenreformpläne angekündigt zu haben, dass es ihm jedoch aus vielen Ecken entgegen gehalten wird, mehrheitlich hätten seine Stichwahl-Wähler/innen ja nur für ihn gestimmt, um Marine Le Pen im Präsidialpalast zu verhindern;
  • dass die „Reform“ auch laut Auffassung bürgerlicher Kreise zum denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt, also inmitten wachsender Inflations- respektive Preissteigerungs-Angst und sonstiger Krisenlasten;
  • und dass zumindest im derzeitigen Zustand die Rentenkassen kein Defizit aufweisen wie bspw. bei der ersten massv umkämpften Renten„reform“ im Herbst 1995 (im Nachklang der Rezessionsjahre 1992 und 93) oder der letzten massiv umkämpften, der „Reform“ unter Nicolas Sarkozy im Herbst 2010, im Nachklang der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/09. Jedenfalls derzeit weist die französische Rentenkasse sogar Überschüsse auf.

Umstritten ist hingegen, ob dies so bleiben wird. Die Regierung behauptet, dass „nein“, und dass deswegen dringend Einschnitte geboten seien. Der rentenpolitische Sachverständigenrat COR (Conseil d’orientation des retraites) sieht zwar mit der Verrentung geburtenstarker Jahrgänge des Babyboom-Zeitalters ein Defizit bis zu zehn Milliarden jährlich – bei einem Gesamtbudget von 350 Milliarden Euro pro Jahr ein relativ vernachlässigbarer Beitrag, der durch Steuerungsinstrumente im Sozialabgabenbereich leicht hereinzuholen wäre – bis 2030 vor; danach im Laufe des Jahrzehnts allerdings auch wieder eine Erholung. Und dies auch nur in einem von vier Szenarien, dem pessimistischen. Der Vorsitzende des COR, Pierre-Louis Bras, wies in einer Sitzung des Sozialausschusses vorige Woche selbst darauf hin, im Gegensatz zu interessierten Unterstellungen von bürgerlicher gebe es keine „außer Kontrolle geratenden“ Kosten oder Defizite der Rentenversicherung. (Vgl. https://www.lindependant.fr/2023/01/21/reforme-des-retraites-le-monsieur-retraites-met-il-vraiment-a-mal-la-position-du-gouvernement-sur-la-necessite-de-la-reforme-10942243.php) Und wenn das Regierungslager ein in seiner Darstellung problematisches „Auseinanderklaffen von steigender Lebenserwartung und sinkender Bevölkerungszahl“ bis… 2070 hochrechnet, dann stößt das auf massive Kritik etwa des Demographen Hervé Le Bras in der Pariser Abendzeitung Le Monde: Es sei unseriös, derart langfristige Prognosen zu treffen, ohne darauf hinzuweisen, dass Faktoren wie die Entwicklung der Arbeitsproduktivität oder eventuelles Bevölkerungswachstum (auch durch Einwanderung) statt -rückgangs in einer solchen Zeitperspektive nicht klar voraussagbar seien.  [Von Weltsozialismus oder Weltkrieg spricht der Mann dabei gar nicht erst…] Und wenn die Regierung eine rapide Erhöhung der Lebenserwartung prognostiziere, so sei zu konstatieren, dass diese zwar in den späten 1970er und in den 1980er durch medizinische Erfolge rasant wuchs, derzeit jedoch eher stagniert. ( https://www.lemonde.fr/politique/article/2023/02/04/herve-le-bras-les-scenarios-du-conseil-d-orientation-des-retraites-sont-irrealistes-en-matiere-de-mortalite_6160507_823448.html)

Hinzuzufügen wäre, dass unter anderem aufgrund steigender Lebensarbeitszeit und regressiver Renten„reformen“ sogar mit ihrem Rückgang gerechnet werden kann…

Aus all diesen Gründen sehen selbst relativ bürgerliche Kreise derzeit keinen „Bedarf“ an einer neuerlichen regressiven Rentenreform in Frankreich, nach jenen von 1993 und (nachdem jene 1995 geplante verhindert werden konnte) 2003 sowie 2010 und 2014.

Auf diesen Unmut auch bis tief in bürgerliche Kreise hinein reagiert derzeit vor allem die Oppositionsfraktion von LR, indem sie ihre Anforderungen für einen politischen Kompromiss mit dem Regierungslager hochschreibt. Dabei ergibt sich die paradox wirkende Situation, dass just die Partei LR – die in ihrem Präsidentschaftswahlkampf von 2022 (jener endete mit einem mageren Ergebnis von nur 4,7 Prozent für die frühere Regierungspartei) u.a. eine Anhebung des Rentenmindesteintrittsalters von 62 auf 65 sowie die Anhebung der Beitragsjahre von derzeit 42 auf 45 im Wahlprogramm stehen hatte, also härtere Beschlüsse als die derzeit geplanten – vom Regierungslager soziale Zugeständnisse bei der „Reform“ einfordert. Sei es, um sich (auch gegenüber ihrer eigenen Wähler/inne/n) günstig zu profilieren, oder sei es, um Macrons Reformpläne zu kippen und dann selbst 2027 anzutreten, um „endlich die notwendige Reform anzupacken“…

Als Kompromisslinie zwischen dem Macron-Lager und der Oppositionsfraktion LR deutet sich derzeit an, dass Premierministerin Borne noch zusätzliche Ausnahmen für jene einbaut, die in früheren Jahrzehnten in sehr jungem Alter zu arbeiten anfingen. Bislang waren drei abgestufte Regelungen vorgesehen, die einen Abgang in jüngerem Alter als 64 erlauben sollten: für jene, die vor dem Alter von 16 schon arbeiteten (mindestens fünf Quartale); jene, die zwischen 16 und 18 zu arbeiten anfingen; und jene, die ab 18 doch vor 20 bereits lohnabhängig arbeiteten. Dies war eine Stufe mehr als zur Zeit der Sarkozy-Renten„reform“ von 2010, die zwei Ausnahmeregeln und damit frühere Renteneintrittsstufen statt nunmehr drei vorsah. Nunmehr fordern LR-Abgeordnete eine vierte Stufe für jene, die im zwanzigsten Lebensjahr, also zwischen 20 und 21 arbeiteten und zugleich volle 43 Beitragsjahre zusammenhaben. Diese sollen ab frühestens 63 in Rente gehen dürfen. LR-Abgeordnete (unter ihnen Julien Aubert, er zählt grundsätzlich eher zum rechten Hardlinerflügel) forderten am Wochenende eine solche Ausnahme bereits ab einem eingezahlten Quartal  – in die Rentenkasse einbezahlt – „vor 21“. LR-Fraktionsvorsitzender Olivier Marleix haute hingegen auf den Tisch und erklärte, dies sei ein Unding, dann genüge ja bereits „ein Ferienjob“, um schon mit 63 statt mindestens 64 den Abgang machen zu dürfen..

Ob wirklich alle sechzig Abgeordneten von LR oder ein Großteil am Ende auf eine einheitliche Linie kommen werden, bleibt abzuwarten.

Unterdessen brachte die Linksopposition in Gestalt des aus vier Fraktionen bestehenden überparteilichen Bündnisses NUPES (französische KP, linkspopulistische Wahlplattform LFI, Rest-Sozialdemokratie, Grüne) rund 20.000 Änderungsanträge zum Text an. Darunter befinden sich sowohl inhaltliche Anträge als auch solche, die darauf hinauslaufen, eine Zahlenschreibung durch ein Ausschreiben in Worten zu ersetzen usw. Durchaus in dem Ansinnen, dabei gerne auch einen parlamentarischen Störfaktor darzustellen.

Dagegen stellt die rechtsextreme Parlamentsopposition in Gestalt des RN – die sich nun anders positionieren muss – die Behauptung, die Linksfraktionen machten sich bewusst zu „nützlichen Idioten“ des Macron-Lagers. Seriöse Gegenwehr liefere nur man selbst. Der RN reichte rund 200 Änderungsanträge an, von denen einige allerdings identisch sind und Kopien benachbarter Anträge, nur mit der Unterschrift eines jeweils anderen Abgeordneten, darstellen. Der rechtsextreme Abgeordnete (und frühere konservative Transportminister der Sarkozy-Jahre, während der Renten„reform“ von 2010 als Minister im Amt) Thierry Mariani rechtfertigte dies am späten Sonntag Abend im 23 Uhr-Interview beim Sender BFM TV: Es sei durchaus normal, dass 25 Abgeordnete denselben Antrag stellen, denn dies erlaube es 25 Abgeordneten, Rederecht zur Begründung ihres Antrags zu erhalten. Der RN kämpft (symbolisch und verbal, im Parlament) vor allem gegen den Artikel 7, welcher das gesetzliche Mindestalter für einen Abgang in Rente auf 64 (ab dem Jahr 2030) festschreiben soll.

Zum Rest sagt die Rechtsopposition nicht so sehr viel, abgesehen davon, dass er eine Zauberformel anbietet: „Volksabstimmung über die Reform“. (Eine fragwürdige Lösung, zumal ja dann die Frage aufgeworfen würde, welche Version einer „Reform“ genau dem Stimmvolk vorgelegt wird – und ob ein Votum die Regierenden auch dann bindet, wenn die Inhalte abgewandelt werden. Allerdings hatte auch Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon von der Wahlplattform LFI 2019/2020, beim gescheiterten letzten Regierungsanlauf zu einer Renten„reform“, zeitweilig lautstark eine „Referendums“-Lösung propagiert. Derzeit steht diese Forderung bei ihm nicht so sehr im Mittelpunkt, jedoch noch immer im Programm von LFI.)

Da es mehrere ähnlich lautende Anträge zum Beginn der Parlamentsdebatte gegeben hatte, wurde per Los gezogen, welche zur Befassung in das Plenum gegeben werden – Macron-Regierungslager und rechtsextreme Opposition stimmten gemeinsam diesem Verfahren zu. Und so wurde ausgelost, dass das Linksbündnis NUPES einen Nichtbefassungsantrag verteidigt, jedoch der RN publikumswirksam seine „Volksabstimmungs“formel im Parlamentsplenum verteidigen wird. Und sich darüber also profilieren kann.

Bei den Demonstrationen und Streiks ist die extreme Rechte jedoch abwesend, auch wenn Mariani in seinem Sonntagabends-Interview behauptete, die eigenen Leute seien dort „zahlreich“ dabei, auch wenn sie sich nicht sonderlich zu kennen gäben. Dass rechtsextreme Prominenz dort nicht auftaucht, begründete er damit, Gewerkschaftsvorsitzende – er nannte CGT-Chef Philippe Martinez explizit – wollten dies ja nicht. (Tatsächlich hatte sich Martinez seit dem 10. Januar 23, dem Tag des Bekanntwerdens der Konturen der Renten„reform“, explizit gegen eine RN-Beteiligung ausgesprochen. Aus guten Gründen.) Um den demagogischen Schwenker hinzulegen, diese Gewerkschaftsfunktionäre – so fuhr Mariani fort – hätten ja bei der Präsidentschaftswahl 2002 zur Wahl Emmanuel Macrons aufgerufen. Dies hätten sie nun davon. (Auch wenn ihre Position in Wirklichkeit lautete: „Keine Stimme für Marine Le Pen!“, was zwischen einer Wahl des Liberalen Macron, Stimmenthaltung und Ungültigstimmen mehrere Optionen offen hielt.)

Jedenfalls dürfte fest stehen, dass in dem Falle, dass Gewerkschaften und Linke in dieser Auseinandersetzung unterliegen sollten, die rechtsextreme Pseudo-Alternative bereit stehen wird, laut zu krakeelen… Obwohl diese ihre 2010-12 kurzzeitig vertretene Position „Rente ab 60“ (übernommen u.a. von der CGT) längst aufgegeben hat. Der RN verteidigt lediglich eine Rente ab 42 Beitragsjahre, die für manche Lohnabhängige vor 64, für sehr viele jedoch später ab 64 erfolgen würde…

Unterdessen stellt sich die Frage, wann Quantität (sehr massive Protestzüge) auch, bei einem Nicht-Nachgeben der Regierung an zentralen Konfliktpunkten, in Qualität in Gestalt von auch unbefristeten Arbeitskämpfen umschlagen könnte. (Vgl. auch https://rapportsdeforce.fr/classes-en-lutte/mobilisation-retraites-le-7-et-11-fevrier-la-strategie-de-lintersyndicale-decryptee-013116324)

Wir erwähnten an dieser Stelle am vorigen Freitag, den 03. Februar 23, zwei von mehreren Gewerkschaften bei der französischen Bahngesellschaft SNCF hätten bereits für diese Woche einen unbefristeten Streik im Transportsektor favorisiert, die Mehrzahl der Branchenverbände jedoch nicht. Bei den beiden handelt es sich um die CGT Cheminots („CGT Eisenbahner“ sowie SUD Rail („SUD Schienenverkehr“).

Diese beiden linkeren Bahngewerkschaften rufen unterdessen dazu auf, am Dienstag, den 07. Februar, aber auch zumindest am Mittwoch, den 08. Februar zu streiken, also ein wenig über den allgemeinen Aktionstag hinaus – wohl auch, um die Kampfkraft der Basis zu testen.

Seitens von SUD Rail betonte jedenfalls Eric Meyer, einer ihrer Sprecher, die Frage eines unbefristeten Streiks sei für seinen Verband eher eine Frage des „Wann“ denn des „Ob“. (Vgl. https://www.bfmtv.com/societe/greves/sud-rail-et-la-cgt-cheminots-appellent-les-cheminots-a-debrayer-le-7-et-le-8-fevrier_VN-202301310692.html)

Bei der CGT wollen sich unterdessen vier Branchenverbände, unter anderem in den Raffinerien und bei der Bahngesellschaft SNCF, bezüglich weiteren Streikvorgehens koordinieren. (Vgl. https://www.revolutionpermanente.fr/Reconductible-les-federations-CGT-energie-petrochimie-cheminots-et-ports-veulent-se-coordonner )

Siehe zuletzt: Frankreich am 31. Januar: Riesig… Aber nun, wie weiter? Artikel von Bernard Schmid vom 3.2.2023

Quelle: labournet.de… vom 6. Februar 2023

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