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Mord unter staatlicher Aufsicht: Von Solingen zum NSU

Eingereicht on 11. Juli 2018 – 15:29

Rolf Gössner. Fünf Jahre nach seinem Beginn wurden soeben die Plädoyers im Prozess über die schlimmste rassistische Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik gehalten. Der Rechtsanwalt und Bürgerrechtsaktivist Rolf Gössner ordnet den NSU ein in die Geschichte heilloser V-Leute-Verstrickungen und gescheiterter Verfolgung durch den »Verfassungsschutz«.

Zwischen 2000 und 2007 ermordete der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) neun Migranten und eine Polizistin. Im Herbst kommt der lange Prozess vor dem Oberlandesgericht München nun zu einem Ende. Der traurige Zufall will es, dass gut 25 Jahre zuvor ein anderes rassistisches Schwerverbrechen geschah, nämlich der Solinger Brand- und Mordanschlag vom 29. Mai 1993. Damals kamen fünf junge Angehörige der türkischen Familie Genç ums Leben. Allein hieran zeigt sich: Die rassistische Tradition dieses Landes ist ungebrochen.

Seit 1990 wurden in der Bundesrepublik fast 200 Menschen von rassistisch und fremdenfeindlich eingestellten Tätern umgebracht. Der Mordanschlag von Solingen war dabei nur der vorläufige „Höhepunkt“, genauer: Tiefpunkt, einer Serie weiterer fremdenfeindlicher Attentate: Hoyerswerda, Hünxe, Rostock, Quedlinburg, Cottbus, Lübeck und Mölln sind zu traurigen Fanalen geworden für diesen gewalttätigen, menschenverachtenden Rassismus – genau wie die Mordserie des NSU und der Münchener Amoklauf vom Juli 2016.

Nur drei Tage vor dem Mordanschlag in Solingen, am 26. Mai 1993, hatte – nach einer verantwortungslosen Debatte um „Asylantenflut“ und „Überfremdung“ – eine große Koalition aus CDU, FDP und SPD das Grundrecht auf Asyl demontiert. „Erst stirbt das Recht – dann sterben Menschen“. Klarer kann man den Zusammenhang dieser beiden Ereignisse kaum formulieren, wie er seinerzeit auf einer Mauer entlang der Unteren Wernerstraße nahe des Anschlagsorts zu lesen war.

Derzeit befinden wir uns wieder in einer äußerst prekären Phase, in der erneut eine hoch gefährliche rechtspopulistische Debatte bis hinein in die Mitte der Gesellschaft stattfindet, eine Debatte um Überfremdung, Asylmissbrauch und kriminelle Ausländer, um Asyl- und Abschiebezentren und beschleunigte Abschiebungen. Diese unheilvolle Angstdebatte, die insbesondere von Heimatschutzminister Horst Seehofer und Politikern rechts von ihm befeuert wird, ist geeignet, die ohnehin hoch angespannte Situation hierzulande weiter gefährlich aufzuheizen.

Seit 2015 ist angesichts der zu Hunderttausenden in die Bundesrepublik geflüchteten Menschen zwar viel von „Wir schaffen das“ und von „Willkommenskultur“ die Rede, die in der Tat auch in weiten Teilen der Republik anzutreffen ist. Doch diese weitgehend zivilgesellschaftliche Unterstützungsarbeit wird zunehmend konterkariert – zum einen von einem weiter verschärften Ausländer- und Asylrecht nach dem Motto: „Grenzen dicht, sichere Herkunftsländer küren, massenhaft schneller abschieben“, zum anderen von alltäglicher rassistischer Hetze, Ausgrenzung und Gewalt.

Parallel dazu gehen, wenn auch von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, die Terrorangriffe gegen Migranten, Asylbewerber und andere Geflüchtete unvermindert weiter. Immer wieder brennen Flüchtlingsheime, die rassistischen Übergriffe auf Geflüchtete, ehrenamtliche Helfer und auf Moscheen reißen nicht ab, im Gegenteil: 2015 kam es nach Angaben der Bundesregierung zu fast 1500 einschlägigen Gewalttaten, darunter über 1000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte – das sind fünfmal mehr als 2014. 2016 waren es schon mehr als 3500 Übergriffe auf Flüchtlingsheime sowie auf Geflüchtete – also fast zehn pro Tag. Und auch 2017 gab es, obwohl die Lage sich erheblich beruhigt hat, noch immer etwa 1500 Übergriffe. Das heißt: Menschen, die Schutz vor Verfolgung, Ausbeutung und Tod suchen, müssen hierzulande um Leib und Leben fürchten. Wir müssen also konstatieren: Auch nach den Enthüllungen des NSU ist hierzulande nicht etwa Besinnung eingekehrt, sondern weiterhin Entsetzliches passiert.

»›Verfassungsschutz‹ und Polizei haben im Bereich Rechtsextremismus/Neonazismus grandios versagt.«

Ein besonders brisantes Problem, das auch im NSU-Prozess zum Ausdruck kam, ist die verhängnisvolle Rolle des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ und speziell seines V-Leute-Systems, das sich als völlig unkontrollierbar herausgestellt hat – und damit als erhebliches Gefahrenpotential für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaat. Die langjährige Nichtaufklärung der NSU-Mordserie sowie die Ausblendung ihres rassistischen Hintergrunds haben uns drastisch vor Augen geführt, dass „Verfassungsschutz“ und Polizei im Bereich „Rechtsextremismus/Neonazismus“ grandios versagt haben. Speziell vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist das besonders schockierend. Denn es waren nicht nur Pannen und Unfähigkeit, wie gerne kolportiert wird, nein, da waren ideologische Scheuklappen und struktureller Rassismus im Spiel, die zu Ignoranz und systematischer Verharmlosung des Nazispektrums führten und damit zu einem beispiellosen Staatsversagen – begünstigt übrigens auch durch eine jahrzehntelang einseitig gegen sogenannten Links-extremismus, Ausländerextremismus und Islamismus ausgerichtete „Sicherheitspolitik“.

Schon im Laufe der 1990er Jahre entstand in Neonazi-Szenen und -Parteien ein regelrechtes Netzwerk aus V-Leuten, Verdeckten Ermittlern und Lockspitzeln. Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass in Neonazi-Szenen rekrutierte V-Leute nicht etwa „Agenten“ des demokratischen Rechtsstaates sind, sondern staatlich alimentierte Nazi-Aktivisten – also meist gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der Verfassungsschutz heillos in kriminelle Machenschaften verstrickt. Brandstiftung, Körperverletzung, Totschlag, Mordaufrufe, Waffenhandel, Gründung terroristischer Vereinigungen: Das sind nur einige der Straftaten, die V-Leute im und zum Schutz ihrer Tarnung begehen.

Erinnert sei etwa an den V-Mann Lepzien, der in den 1980er Jahren als Sprengstoff-Lieferant für die Neonazi-Szene tätig war und dafür auch verurteilt, allerdings recht bald begnadigt wurde. Erinnert sei an den V-Mann Bernd Schmitt, dessen Kampfsportverein „Hak Pao“ Treffpunkt und Trainingscenter der militanten Neonazi-Szene in Solingen war; aus diesem Kreis stammten drei jener jungen Männer, die für den Solinger Brandanschlag verurteilt wurden. Aus heutiger Sicht stellt sich diese Kampfsportschule als Gemeinschaftsprojekt des Verfassungsschutzes und seines V-Manns dar – als braune Kontaktbörse unter den Augen des Geheimdienstes, als Schulungszentrum für die Nazi-Szene, in dem gewaltbereite Neonazis zusammen mit Orientierung suchenden Jugendlichen zum Nahkampf ausgebildet wurden. Da versuchten engagierte Sozialarbeiter mühsam junge Menschen aus der rechten Szene herauszubrechen – und gleichzeitig gab ein Geheimdienst Steuergelder für einen V-Mann aus, der exakt das Gegenteil betrieb.

»Die Mordserie des NSU hätte verhindert werden können.«

Der Höhepunkt dieses Treibens ist zweifellos der NSU-Komplex. Im Fall dieses Nichtermittlungsskandals rund um die NSU-Mordserie waren Geheimdienste mit Dutzenden V-Leuten – etwa Tino Brandt, alias „Otto“ – auch in dem Neonazi-Sammelbecken „Thüringer Heimatschutz“ aktiv, in dem die späteren mutmaßlichen Mörder organisiert waren und aus dem heraus sich der NSU und sein Unterstützerumfeld unter den Augen der Geheimdienste entwickeln konnten. Der „Verfassungsschutz“, wie wir inzwischen wissen, war mit vielen seiner bezahlten und hochkriminellen V-Leute hautnah dran an den späteren mutmaßlichen Mördern, ihren Kontaktpersonen und Unterstützern; der NSU mordete quasi unter staatlicher Aufsicht.

Trotzdem – oder muss man sagen: deswegen? – wollen die Inlandsgeheimdienste so gut wie nichts mitbekommen haben. Sie haben die NSU-Mordserie über lange Jahre hinweg weder verhindert noch zu ihrer Aufdeckung beitragen können oder wollen. Diese Mordserie hätte, so viel ist inzwischen klar geworden, wohl verhindert werden können, wenn der Verfassungsschutz seine strafrechtsrelevanten Erkenntnisse über die Untergetauchten und ihre Unterstützer rechtzeitig an die Polizei weitergegeben hätte, wozu er gesetzlich verpflichtet war. Auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts München hätten jedenfalls weit mehr Angeklagte sitzen müssen als Zschäpe, Wohlleben & Co.: Hier fehlten die involvierten V-Leute, ihre V-Mann-Führer und alle für Versagen, Unterlassungen und Vertuschen Verantwortlichen aus Verfassungsschutz, Polizei und Sicherheitspolitik.

Das Erschreckendste, was ich bei den Recherchen zu meinem Buch „Geheime Informanten“ selbst erfahren musste, ist, dass der Verfassungsschutz seine kriminellen V-Leute systematisch gegen polizeiliche und justizielle Ermittlungen abschirmt, um sie vor Enttarnung zu schützen und weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten.

So war es auch im Umfeld des NSU: Auch hier hat er Fahndungsmaßnahmen torpediert, Akten und Beweise vernichtet, seinen braunen V-Leuten polizeiliche Observationen verraten oder Kontaktpersonen vor polizeilichen Abhöraktionen gewarnt. Das ist Strafvereitelung im Amt, psychische Unterstützung und Beihilfe zu Straftaten – doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden, selbst wenn Unbeteiligte schwer geschädigt wurden.

Seit Aufdeckung der NSU-Mordserie sind die „Verfassungsschutzbehörden“ mit geradezu krimineller Energie damit beschäftigt, die Spuren ihres Versagens, ihrer ideologischen Verblendung und Verflechtungen in das NSU-Umfeld zu verdunkeln und zu vernichten. Auch die Behinderungen der polizeilichen Ermittlungen im Fall des V-Mann-Führers Andreas Temme, alias „Klein-Adolf“, der am Tatort eines NSU-Mordes anwesend war, sind symptomatisch für diese systematische Abschottung.

Zusammenfassend muss man feststellen: Der „Verfassungsschutz“ hat nicht nur im NSU-Komplex, sondern insgesamt Neonazi-Szenen und -Parteien nicht etwa geschwächt, sondern über seine bezahlten Spitzel mitfinanziert, rassistisch geprägt sowie gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt und gestärkt. Über sein kriminelles und unkontrollierbares V-Leute-System verstrickte er sich heillos in kriminelle und mörderische Machenschaften. Auf diese Weise, so mein Fazit, ist er selbst integraler Bestandteil des Neonazi-Problems geworden, jedenfalls konnte er kaum etwas zu dessen Lösung oder Bekämpfung beitragen. Denn trotz der hohen Zahl an V-Leuten im Nazi-Spektrum haben sich die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes kaum gesteigert, jedenfalls hat er als „Frühwarnsystem“, das er eigentlich sein soll, insgesamt system- und ideologiebedingt versagt.

»Im Zuge des Antiterrorkampfs erhalten Geheiminstitutionen wieder unverdienten Auftrieb.«

Doch ausgerechnet solche skandalträchtigen und letztlich demokratiewidrigen Geheiminstitutionen erhalten im Zuge des Antiterrorkampfs wieder unverdienten Auftrieb. Statt ernsthafte Konsequenzen aus ihren skandalreichen Karrieren und Desastern zu ziehen, wird der „Verfassungsschutz“ völlig geschichtsvergessen weiter aufgerüstet und massenüberwachungs- tauglicher gemacht – anstatt die Bevölkerung endlich wirksam vor seinen Machenschaften zu schützen.

Ja, er darf sich inzwischen sogar ganz legal krimineller V-Leute bedienen und diese gegen Ermittlungen der Polizei abschirmen – ein rechtsstaatswidriger Freibrief für kriminelles Handeln in staatlicher Mission. So unglaublich es klingen mag: Bisherige Skandale und illegale Praktiken werden praktisch legalisiert – und damit auch die obzönen Verflechtungen des Verfassungsschutzes in gewalttätige Nazi-Szenen wie den NSU.

Und all dies, obwohl Geheimdienste ohnehin Fremdkörper sind in der Demokratie. Warum? Weil diese Institutionen, die Verfassung und Demokratie eigentlich schützen sollen, selbst demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widersprechen. Die reguläre parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Arbeit erfolgt ihrerseits geheim, also wenig demokratisch. Und Gerichtsprozesse, in denen etwa V-Leute eine Rolle spielen, werden tendenziell zu Geheimverfahren, in denen Akten geschreddert, manipuliert, geschwärzt sowie Zeugen ganz oder teilweise gesperrt werden. Dieses Verdunkelungssystem frisst sich weit hinein in Justiz und Parlamente, die Geheimdienste kontrollieren sollen – und meist daran scheitern. Deshalb neigen Geheimdienste auch in Demokratien zu Verselbstständigung und Machtmissbrauch, wie ihre Geschichte eindrucksvoll belegt. Wer solche Geheimdienste weiter aufrüstet, statt sie rechtsstaatlich wirksam zu zügeln, schädigt Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Letztlich wird sich nur dann etwas grundlegend ändern, wenn die Verfassungsschutzbehörden als Geheimdienste aufgelöst, ihnen die Lizenz zur Gesinnungskontrolle, zum Führen von V-Leuten und zum Infiltrieren von politischen Szenen und Gruppen grundsätzlich versagt werden. Und nicht zuletzt: Auch nach der im Herbst erfolgenden Urteilsverkündung im NSU-Prozess darf es auf keinen Fall einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung dieses gewaltigen Komplexes geben. Denn dafür liegt noch immer viel zu viel im Dunkeln.

(aus: »Blätter« 7/2018, Seite 33-36)

Quelle: blaetter.de… vom 11. Juli 2018

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