1948 – das Jahr der Generalstreiks in Deutschland
Kurt Renner (02.03.2014) Anfang 1948 war die Versorgungslage für die große Mehrheit der Bevölkerung katastrophal, es war der dritte Hungerwinter seit Kriegsende. Die politischen Auseinandersetzungen über die zukünftige Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft waren in vollem Gange. Hinzu kamen immer neue Skandale über verschobene oder gehortete, der Bevölkerung im Hinblick auf die anstehende Währungsreform vorenthaltene Rohstoffe, Halb- und Fertigprodukte, die die Wut der Menschen noch steigerten.
Auch das Verhalten des bizonalen Wirtschaftsamts und der Kontrollausschüsse für die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft gerieten zunehmend in scharfe Kritik. Trotz Riesenbedarfs lagerten z. B. im Kreis Heidenheim 350.000 Glühbirnen, die mangels Versandanweisungen nicht ausgeliefert werden konnten. Trotz extremen Mangels lagen hunderttausende von Schuhen in den Schuhfabriken und in den Lagern der Groß- und Einzelhändler; so hatte ein einziger Schuhhändler in einer Turnhalle in Wein- heim 100.000 Paar Schuhe eingelagert.
Kein Wunder also, dass immer wieder zu Protestaktionen, Streiks, auch Generalstreiks, aufgerufen wurde. So kam es am 22./23. Januar zu einem 24-stündigen Generalstreik in Bayern gegen Wirtschaftspolitik und Hungerrationen. Auch in anderen Landesteilen gärte es, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Der Druck auf die Gewerkschaftsführung, einen allgemeinen Generalstreik auszurufen, wurde immer größer. Nur mit Mühe gelang es am 30. Januar Hans Böckler (später DGB-Vorsitzender von 1949 bis 1951) auf einer Konferenz in Mülheim an der Ruhr, den Aufruf zu einem Generalstreik im Ruhrgebiet zu verhindern. Er gab u. a. zu bedenken, dass „der größte Streik nicht ein einziges Korn, ein einziges Stück Brot mehr bringt“.
Aber schon am 3. Februar kam es erneut zu Streiks in Hannover und Württemberg-Baden. Allein in Württemberg-Baden legten eine Million Beschäftigte die Arbeit nieder. Hierauf wurde auf einer Interzonenkonferenz der Gewerkschaften (3.-5. Februar) von der Möglichkeit eines 24-stündigen gesamt-deutschen Generalstreiks gesprochen.
Am 20. Juni trat dann die Währungsreform in den drei westlichen Besatzungszonen in Kraft und trieb erneut die ArbeiterInnen massenhaft auf die Straße. Denn: Das Geld wurde zwar abgewertet, aber der Besitz an Grund und Boden, Produktionsmitteln und gehorteten Waren wurde nicht mit einbezogen. Weil gleichzeitig das Bewirtschaftungsgesetz und der bislang gültige Preisstopp gelockert wurden, schossen die Preise nur so in die Höhe, während der geltende Lohnstopp im Prinzip weiterhin in Kraft blieb, da Lohnerhöhungen bei 15 Prozent gedeckelt waren.
In diesem Umfeld beschloss am 6. August der Landtag von NRW den Gesetzentwurf über die Sozialisierung der Kohlegruben, dem der britische Militärgouverneur prompt die Zustimmung verweigerte. In Großbritannien war zur gleichen Zeit die Labour Party an der Regierung.
Da sich die Lage nicht verbesserte, protestierte die Bevölkerung vieler Großstädte vom 12. bis 14. August in Massendemonstrationen und Teilstreiks gegen Lohndruck, Preiswucher und Verschleppung des Mitbestimmungsrechts. In Frankfurt waren 50.000, in München 100.000 und in Düsseldorf Zehntausende auf der Straße. Dann provozierte der damalige Direktor der Verwaltung der Wirtschaft, Ludwig Erhard, am 16. Oktober in München die Gewerkschaftsführungen, indem er gegen eine „ebenso machthungrige wie seelenlose Bürokratie und Bonzokratie“ wetterte. Hierauf endlich forderte der Gewerkschaftsrat der Westzonen am 26. Oktober in Münster zunächst einen 48-stündigen Generalstreik.
Währenddessen kam es schon in mehreren Städten zu spontanen Demonstrationen gegen die Politik Erhards. So wurde am 28. Oktober in allen Stuttgarter Betrieben von 13.00 bzw. 14.00 Uhr an die Arbeit niedergelegt. Die Belegschaften marschierten geschlossen aus ihren Betrieben zu einer Kundgebung in die Innenstadt, die mindestens 30.000 TeilnehmerInnen zählte (andere Quellen berichten von 90.000). Dabei gingen die Scheiben von Geschäften in der Hauptgeschäftsstraße zu Bruch, die durch besonders hohe Preise aufgefallen waren, und Autos, die als Symbole privaten Reichtums galten, wurden mit Steinen beworfen. Das US-Militär setzte darauf Tränengas gegen die Protestierenden ein und ließ Panzer auffahren, um die Proteste niederzuschlagen. Die amerikanische Besatzungsmacht hatte Angst, vollends die Kontrolle zu verlieren, und verhängte für die gesamte Stadt ein Ausgangsverbot.
Als am 10. November der Wirtschaftsrat, eine Art Wirtschaftsregierung der amerikanisch-britischen Zone, Erhard als Direktor ausdrücklich im Amt bestätigte und gleichzeitig das Zehn-Punkt-Programm der Gewerkschaften verwarf, fasste der Gewerkschaftsrat den Generalstreikbeschluss für den 12. November. Er sollte zwei Tage dauern.
Angesichts der „Stuttgarter Vorfälle“ hatten sich die Besatzungsmächte aber bereits einige Tage zuvor eingemischt. Die französische verbot für ihre Zone eine „Willenskundgebung“ der Gewerkschaften von vornherein. Die Vertreter der britischen und amerikanischen Militärregierung machten Auflagen: Der Streik müsse auf einen Tag beschränkt sein, er dürfe nicht von Kundgebungen und Demonstrationen begleitet sein, nicht einmal Streikposten vor den Betrieben wurden erlaubt.
Dem folgte die Gewerkschaftsführung und rief für den 12. November zu einem eintägigen „Demonstrationsstreik“ auf. In der britischen und amerikanischen Besatzungszone ruhte für 24 Stunden die Arbeit. Es wurde der größte Streik in Deutschland seit dem Generalstreik gegen den Kapp-Putsch, und er blieb es auch für die Nachkriegszeit. 9,2 Millionen von 11,7 Millionen ArbeiterInnen, Angestellte und Beamte beteiligen sich. Die Gewerkschaften hatten in beiden Zonen im Frühjahr 1948 übrigens nur knapp 4 Millionen Mitglieder.
Zum Weiterlesen
•„Arbeiterbewegung und Wiederaufbau Stuttgart 1945-49“, Stuttgart 1982.
•Bergmann, Theodor (Hsg.) „Klassenkampf und Solidarität: Geschichte der Stuttgarter Metallarbeiter“, Hamburg 2007.
•Deppe, Frank u.a. „Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung“, Köln 1977.
•Pirker, Theo „Die verordnete Demokratie“, Berlin 1977.
•Schmidt, Eberhard „Die verhinderte Neuordnung“, Frankfurt 1972.
•Schmidt, Ute/Fichter, Tilman „Der erzwungene Kapitalismus“, Berlin 1972.
•Seifert, Christfried „Entstehung und Entwicklung des Gewerkschaftsbundes Württemberg-Baden bis zur Gründung des DGB 1945 bis 1949“, Marburg 1980.
Quelle: www.rsb4.de
Tags: Arbeiterbewegung, Deutschland, Widerstand
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