Gegen die vorgeschlagene Gegenreform der Zweiten Säule
solidaritéS. Das Scheitern der AV2020 (umfassende Reform der Altersvorsorge, einem Lieblingsprojekt von Alain Berset) 2017 zwingt den Bundesrat, zwei parallele Reformen auszuarbeiten: die AHV21, für die die Regierung zuständig ist und die Reform der 2. Säule (BVG, Berufliches Vorsorgegesetz), die sie an die Verantwortung der «Sozialpartner» weitergereicht hat; schließlich sind sie es, die für die formelle Verwaltung des enormen Kapitals aus den Pensionsfonds zuständig sind.
Der Auftrag, den Alain Berset den «Sozialpartnern» 2018 erteilte, war relativ restriktiv: «Die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Anpassung des BVG an die sich verändernden Bedingungen der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzmärkte». Anfang Juli 2019 haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sich auf einen Reformvorschlag geeinigt, wobei sie den Bundesrat auffordern, einen entsprechenden legislativen Prozess auf dieser Grundlage einzuleiten. Dieses Modell, das eine brutale Senkung des Umwandlungssatzes und eine signifikante Erhöhung der Kapitalisierung vorsieht, ist ein Schritt in die falsche Richtung. Die zweite Säule ist zu einem Fass ohne Boden geworden, und es ist absurd, die Lohnabhängigen zu zwingen, einen noch größeren Anteil ihres Lohnes hineinzuwerfen.
Das Rentenalter der Frauen
Zu Beginn der Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmern konzentrierte sich die Diskussion auf das Rentenalter der Frauen. «Die Streitfrage des Rentenalters, das die Spannungen verdeutlicht, muss aus der Debatte herausgenommen werden», schließt Christophe Reymond, Direktor des waadtländer Unternehmerverbandes. Ziemlich klug, denn gleichzeitig übernimmt die AHV21 die Aufgabe für das BVG, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre anzuheben. Der Entwurf des Bundesrates ändert sowohl Artikel 21 des Gesetzes über die die AHV («Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben (Referenzalter), haben Anspruch auf eine Altersrente ohne Abzüge und Zuschläge.») und Artikel 13 BVG («Das Referenzalter in der betrieblichen Altersvorsorge entspricht dem in § 21 AHV-Gesetz festgelegten Referenzalter»)
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Tags: Altersvorsorge, Gewerkschaften, Neoliberalismus, Sozialdemokratie, Strategie
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