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Gegen das Gesetz «polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus»

Eingereicht on 19. Dezember 2020 – 10:41

Theo Vanzetti. Das geplante Schweizer „Anti-Terror-Gesetz“ ist brandgefährlich, weil es einen Frontalangriff auf unsere Grundrechte beinhaltet. Im Schatten der Pandemie haben Stände- und Nationalrat in der Schweiz kurz vor Schluss der vergangenen Herbstsession ein Gesetz durchgeboxt, welches in Sachen Repression international seinesgleichen sucht. Es erlaubt Menschen einzusperren, die gar keine Straftat begangen haben. Die Referendumsfrist ist fast vorbei. Politischer Widerstand gegen das neue Gesetz, welches den bürgerlichen Rechtsstaat aushebelt, ist dringend notwendig.

Das Gesetz ist menschenrechtswidrig

Das Gesetz ist im Sinne des internationalen «Krieg gegen den Terror» zu sehen, welcher seit den Anschlägen von Paris 2015 endgültig auch die europäische Innenpolitik prägt. Selbst aus bürgerlicher Perspektive ist das Gesetz eine Gefahr. Denn das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung wird ausgehebelt. Zukünftig soll es möglich sein gegen Personen, welche die Bundespolizei (Fedpol) für gefährlich hält, freiheitsberaubende Massnahmen anzuwenden, wobei der Begriff «Massnahmen» einer Verharmlosung gleichkommt. Unter anderem sind Fussfesseln und Rayonverbote ab 12 Jahren und Hausarrest ab 15 Jahren möglich. Ebenfalls eklatant ist, dass das FedPol alleine über die Massnahmen entscheiden darf, womit die Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Polizei) und Judikative (Gericht) aufgegeben wird. Das neue Gesetz verstösst somit unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Darauf haben Vertreter*innen der UNO und des Europarates schon lange hingewiesen. Detaillierter wurde dies anfangs Dezember in der WOZ dargelegt.

Das Gesetz fördert Polizeiwillkür

Mit bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen ist es übrigens bereits heute möglich jahrelang in U-Haft gefangen gehalten zu werden, wenn man des Terrors verdächtigt wird. Dafür bedarf es zwar der Zustimmung der Judikative und Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr muss gegeben sein. Doch irgendwie kann dies die Staatsanwaltschaft immer konstruieren, wenn sie will. Ebenfalls jahrelang in U-Haft sind auch Personen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Perspektivlosigkeit (z.B. keine Arbeitserlaubnis) Diebstahl begangen haben. Und dies trifft jene am stärksten, welche die schwächste Lobby haben. Also zum Beispiel Leute die wenig vernetzt sind, da sie erst vor kurzem in die Schweiz gekommen sind und geringe Kenntnisse unserer Landessprachen aufweisen. Rassistische Klassenjustiz eben.

Wie willkürlich das Gesetz ist, offenbart sich durch seine Terrorismusdefinition. Um das Gesetz anzuwenden genügt es, wenn das Fedpol davon ausgeht, jemand würde «Angst und Schrecken» verbreiten. Dass dies alle von uns treffen kann und das Gesetz ganz bestimmt auch Anwendung gegen soziale Bewegungen aller Couleur finden wird, wurde in der WOZ im Oktober aufgezeigt. Je nachdem, wen man fragt, bereitet es schliesslich auch «Angst und Schrecken», wenn man den Eingang einer Bank blockiert und für Klimagerechtigkeit kämpft.

Das Gesetz verstärkt Rassismus

Doch jene welche als erstes und mit Abstand am härtesten von diesem Gesetz betroffen sein werden sind jene, die bereits heute unter Terrorismus-Generalverdacht gestellt werden. Und das sind im 21. Jahrhundert nicht Linke, sondern vor allem jene, die aufgrund ihres realen oder von aussen zugeschriebenen muslimischen Glaubens mit religiösem Fundamentalismus in Verbindung gebracht werden. Die bisherige Schweizer Sicherheitspolitik und auch das neue Gesetz sind deshalb total rassistisch. Schliesslich würde beispielsweise bei einer Gewalttat einer psychisch kranken Person, bei welcher sich kein Zusammenhang zum Islam konstruieren lässt, niemand die Vermutungen anstellen, es könnte sich um eine terroristische Tat handeln.

Nein zu Polizeiwillkür und dem Angriff auf unsere Grundrechte! Bitte unterscheibt das Referendum bis zum 11. Januar 2021.

Quelle: sozialismus.ch…vom 19. Dezember 2020

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