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USR III: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…

Eingereicht on 20. Juli 2016 – 13:30

Stefan Giger, VPOD. Wir erinnern uns an die Auseinandersetzung um die Unternehmenssteuerreform II: Der Bundesrat prognostizierte damals die Ausfälle durch USR II auf 80 Millionen Franken. Tatsächlich sind es mehrere Milliarden geworden. Wir erinnern uns an die Spar- und Abbaupakete, die daraus entstanden sind. Die milliardenhohen Steuerausfälle wurden damals vom Bundesrat in der Abstimmungsbotschaft unterschlagen. Das Bundesgericht hat das rückblickend als Verletzung der Abstimmungsfreiheit gerügt.

und das mit gutem Grund: Die ursprünglich vorgegebenen Ziele für die USR III sind längst gekippt

Als Ziele für die USR III wurden [von der parlamentarischen Linken, Anm. Redaktion maulwuerfe.ch] drei Gründe angeben:

  1. Korrektur der Fehler der USR II
  2. Erhaltung des Steuersubstrates
  3. Internationale Konformität

Mit der vom Parlament nun abgesegneten Vorlage wurden weder Fehler korrigiert noch ist das Steuersubstrat erhalten geblieben.

Keine Gegenfinanzierung erneute Bereicherung und Verfassungsbruch

Zwar begrüsst der VPOD das Bestreben, Steuerpraktiken international zu harmonisieren und Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abzuschaffen – dies allerdings immer unter der Bedingung, dass das Steuersubstrat erhalten bleibt. Die klare Forderung daher: Keine USR III ohne einnahmeseitige Gegenfinanzierung – und zwar durch Unternehmen und AktionärInnen und nicht durch Privathaushalte.

Mit der bereinigten Vorlage hat das Parlament nun ein klares Zeichen gesetzt: Es möchte die Kantone mit rund einer Milliarde Franken entlasten, damit sie generelle Senkungen der Unternehmenssteuern in Angriff nehmen können. Das „Race-to-the-bottom“ hat bereits begonnen: Der Kanton Waadt hat die Unternehmenssteuern von 22% auf 14% gesenkt, in 14 weiteren Kantonen ist die Senkung der Gewinnsteuersätze geplant. Ein Ende dieser Negativspirale ist nicht in Sicht, bis heute wehren sich die Bürgerlichen gegen Mindeststeuersätze in den Kantonen. Und die Unternehmen, die ihre Sitze in den Kantonen haben, profitieren weiterhin vom Service public, zahlen aber immer weniger daran.

Unternehmen nutzen den Service public und bezahlen immer weniger dafür!

Vom verfassungsmässig festgeschriebenen Grundsatz „Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ kann keine Rede sein. Vielmehr wurden neue Steuerschlupflöcher geschaffen. Trotz teilweise fantasievollen Namen („Patentbox“) verhüllen sie nur schlecht, welchem Zweck sie dienen: der Umverteilung zulasten der Allgemeinheit. „Wie kann es sein, dass Unternehmen fiktive Zinsen von den Steuern abziehen können, Privatpersonen hingegen nicht?“, fragte sogar die bürgerliche NZZ in ihrer Ausgabe vom 13. Juni 2016.

We want our money back!

Steuerausfälle in den Kantonen führen zu Spar- und Abbauprogrammen. Die momentanen Schätzungen der zu erwartenden Steuerausfälle belaufen sich auf 2.1 – 2.5 Milliarden! Der VPOD kennt die Dynamik bestens. Die USR III wird konkrete Auswirkungen haben auf die Arbeitsbedingungen der Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Pflegefachfrau, die zum gleichen Lohn mehr Aufgaben in kürzerer Zeit ausführen muss. Die Lehrerin, die plötzlich riesige Klassen betreuen muss. Der Staatsangestellte, dem der Lohnanstieg gestrichen wird. Und nicht zuletzt der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin, die immer mehr Steuern zahlen muss, dafür aber einen qualitativ schlechteren Service Public erhält.

Aus <http://vpod.ch/brennpunkte/nein-zur-usr-iii/>

 

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