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Frankreich: Die Regierung zieht die Gangart an

Eingereicht on 20. März 2019 – 16:51

Bernard Schmid. Neue Verschärfungen des Ordnungsrechts im Zusammenhang mit Demonstrationen – Innenminister Christoph Castaner knöpft sich zwei „Gelbwesten“-Exponenten persönlich vor – Gewerkschaften: Streik- & Demoteilnahme leicht über dem Niveau vom 05. Februar; vor allem im Schulwesen wurde der Arbeitskampf gut befolgt.

Schicken wir die guten Nachrichten voraus; auch wenn sie nicht gerade eine Revolution ankündigen, so bleiben sie doch positiv. Der Aktions- und Streiktag mehrerer französischer Gewerkschaften (v.a. der Verbände CGT, FO und Solidaires) am gestrigen Dienstag, den 19. März erreichte – und überschritt mutmaßlich leicht – das Niveau des vorausgehenden Mobilisierungsdatum am 05. Februar 19. (Labournet berichtete am 06.02.19: labournet.de…) Auch dieses Mal beteiligten sich Menschen in gelben Westen an den Gewerkschaftsprotesten, so dass etwa der Pariser Protestzug im farblichen Durchschnitt in orange mit gelben Sprenkeln auftrat; auch wenn die „Konvergenz“ (das Zusammengehen) zwischen „Gelbwesten“-Protestbewegung und Gewerkschaften dieses Mal nicht so stark im Vordergrund stand und nicht so oft extra betont wurde, wie es am 05. Februar d.J. der Fall war.

Nein, um fantasiegefüllten Gerüchten vorzubeugen – es hat keinen „Generalstreik“ gegeben, auch wenn dieser Begriff in manchen Aufrufen zum gestrigen Aktionstag auftauchte. (Und auch wenn man es aus manchen deutschsprachigen Internetmedien gewohnt ist, dass bei jedem mittleren gewerkschaftlichen Protesttag in Frankreich „Generalstreik!“ krakeelt wird; liebe Leute, der letzte wirkliche Generalstreik in Frankreich ging im Juni 1968 zu Ende!) Aber es hat Arbeitsniederlegungen in manchen Sektoren gegeben, von denen jener im staatlichen Bildungswesen am stärksten befolgt wurde. Um die Mittagszeit befanden sich, laut ministeriellen Zahlen, 24 Prozent der Lehrkräfte im Grundschulwesen im Ausstand (vgl. lexpress.fr…); bekannt ist, dass die Angaben des Bildungsministeriums die Streikbeteiligung dabei jeweils auf den gesamten Personalbestand hochrechnen, also etwa jene Lehrer/innen eingeschlossen, die an diesem Tag gar keinen Dienst zu verrichten hätten. Die reale Streikquote liegt also jeweils um ein Viertel oder ein Drittel höher. Im Mittel- und Oberschulzweig wurde die Streikbeteiligung mit 8,85 % angegeben. Anlass für die Arbeitsniederlegungen, die sich also vor allem im Grundschulbereich bemerkbar machten, waren neben dem allgemeinen Unmut über die Regierungspolitik und ihre Sozialpolitik bei den öffentlich Bediensteten auch spezifische „Reform“pläne des amtierenden Ministers Jean-Michel Blanquer im Bildungssektor.

Auch im Nahverkehr waren Arbeitskampffolgen und daraus resultierende Betriebsstörungen zu verzeichnen, allerdings kaum im Raum Paris, hingegen in Städten wie Strasbourg oder Clermont-Ferrand. (Vgl. francetvinfo.fr… oder francetvinfo.fr…)

An einer Gewerkschafts- und Sozialprotestdemonstration in Paris nahmen laut Angaben der Polizeipräfektur „12.000“ Personen teil (gegenüber „18.000“ am 05. Februar dieses Jahres), laut dem Medienschaffendenkollektiv Occurrence waren es „17.500“ (gegenüber „14.000“ am 05.02. dieses Jahres), und laut CGT waren es „50.000“ (gegenüber „30.000“ am 05. Februar d.J.)(vgl. auch europe1.fr…). Der Verfasser dieser Zeilen wiederum hat die Demonstration zwar beobachtet, lief ihr jedoch entgegen der Marschrichtung entgegen und tut sich in diesem Falle schwer mit einer näheren quantitativen Einschätzung. Die zahlenmäßig schwächeren Gewerkschaftsvereinigungen FO (drittstärkster Dachverband, politisch höchst schillernd) und Union syndicale Solidaires (relativ lockerer Zusammenschluss linker Basisgewerkschaften, kleiner als die etablierten Dachverbände) gingen voraus. Die CGT, die das Gros der Demonstrierenden stellte, lief hinterher. Die Demonstration verlief vom Luxembourg-Parc bis zur Ecole militaire in der Nähe des Eiffelturms, wo ihre Auflösung erfolgte.

Frankreichweit demonstrierten laut Innenministerium „131.000“ Menschen (im Vergleich zu „137.500“ am 05. Februar dieses Jahres), laut CGT waren es dieses Mal „350.000“ (verglichen mit „300.000“ vor rund sechs Wochen).

Ähnlich wie bereits am 05. Februar dieses Jahres handelte es sich um eine relative Stärkedemonstration auf den Straßen, und 73 Prozent der befragten Französinnen und Franzosen in Umfragen unterstützten den Gewerkschafts- und Sozialprotest. Allerdings handelt es nicht um eine alles mitreißende Dynamik, welche ohne weiteres allein in der Lage wäre, die Regierung und ihre „Dampfwalze“ (vgl. liberation.fr…) der „Reformen“ zu stoppen. Insbesondere blieben und bleiben die Auswirkungen in der Privatwirtschaft bislang (eher höflich ausgedrückt) noch ziemlich eingeschränkt. Allerdings eiert die Regierung bereits jetzt ziemlich wüst hin & her, was die angekündigte erneue Anhebung der Lebensarbeitszeit und des Rentenalters betrifft (vgl. ausführlich: orange.fr…zusammen mit: orange.fr…), sicherlich im Bewusstsein, dass sie bei diesem Thema auf rohen Eiern läuft und massivere Proteste befürchten muss.

Die öffentlichen Diensten sind unterdessen bereits zu einem neuen Streiktag am 09. Mai dieses Jahres aufgerufen. (Vgl. orange.fr…)

Die Polizei hielt sich am gestrigen Tag ausgesprochen zurück, wie meistens bei „klassischen“ Gewerkschafts- oder durch etablierte Gewerkschaften unterstützten Demonstrationen (allerdings war es im Frühjahr 2016 während des Kampfs gegen das „Arbeitsgesetz“ doch anders), und beließ es faktisch bei einer symbolischen Präsenz plus Verkehrsregelung.

Allerdings droht, jedenfalls bei einer Zuspitzung der – unter Emmanuel Macrons Exekutivführung ohnehin manifesten, quasi blank daliegenden – sozialen Widersprüche, auch eine „klassische“ Sozialprotestbewegung künftig mit einem drastisch verschärften Ordnungs- und Demonstrationsrecht konfrontiert zu werden.

Schraube anziehen im Demonstrationsrecht

Wie wir in unserem gestrigen Beitrag berichteten, war das zurückliegende Wochenende von heftigen Sachschäden im Rahmen des „Akt 18“ (also achtzehnten Protest-Samstags der „Gelbwesten“ am 16.03.19) geprägt. Zumindest einige der beobachteten Erscheinungen waren dabei tatsächlich objektiv unakzeptable Handlungen, insbesondere die Brandlegung im Erdgeschoss eines Wohngebäudes – das eine Bankfiliale beherbergt -, woraufhin elf Personen leicht verletzt wurden.

Die Regierung ihrerseits springt natürlich dankbar auf die Gelegenheit auf, nun die Schraube ausdrücklich anzuziehen, was den staatlichen Umgang mit den „Gelbwesten“ (doch real oder potenziell auch jeder anderen Protestbewegung) betrifft. Dass Staatspräsident Emmanuel Macron extra seinen Wochenendurlaub beim Ski in den Pyrenäen abbrechen musste, weil es auf den Champs-Elysées knallte und rauchte (vgl. parismatch.com…) – bei seiner Rückkehr stauchte er seine Untergebenen, unter ihnen Innenminister Christophe Castaner, tüchtig zusammen – und dass derselbe Castaner einen Autoritätsbeweis benötigte, nachdem die Presse noch Stunden zuvor über Photos des Ministers beim Disco-Besuch mit einer Blondine an seiner Seite spottete (vgl. bfmtv.com… & rtl.fr…), waren dabei nur Teil- oder Randaspekte. Die politische Dimension tritt klar zutage: Das verantwortungslose Agieren von sich „radikal“ dünkenden Polit-Abenteuern, und jungen Hooligans in ihrem Gefolge, manövriert die Protestbewegung erstmals erkennbar in die Defensive.

Bei einer jüngsten Umfrage tritt nun das Erwartete ein. Hier dazu die nackten Zahlen vom heutigen Mittwoch mittag (nein, Manipulation durch bürgerliche Meinungsforschungsinstitute genügt nicht als „Erklärung“): 84 Prozent der Befragen verurteilen die Ausschreitungen auf den Champs-Elysées und anderswo; die Zahl derer, die Sympathie oder Verständnis für die „Gelben Westen“ und ihren Protest äußern, sinkt von – eine Woche zuvor angetroffenen – 61 Prozent auf jetzt noch 53 Prozent; der Anteil der erklärten Gegner/innen dieser Bewegung oder ihres Fortgangs wächst von zuvor 28 auf jetzt 35 Prozent. Völlig „unerwartet“, wirklich… (Vgl.: lefigaro.fr…)

Am Montag und Dienstag dieser Woche (18./19. März 19) erfolgte nun eine Serie von Ankündigungen von Regierungsseite, was deren politische Antwort betrifft. Das regierende Lager lässt sich die allzu passende Gelegenheit natürlich nicht entgehen, zu versuchen, die Kontrolle über das Protestgeschehen zurück zu erlangen. Nicht alle Persönlichkeiten in seinen Reihen sind damit übrigens einverstanden; denn einige halten es entweder für riskant, auf Eskalationskurs zu gehen (die linksliberale Pariser Abendzeitung Le Monde setzt in ihrer Mittwochs-Ausgabe die politischen Risiken auf ihre Titelseite), und befürchten eine Zerstreuung des „Gewaltpotenzials“, das – ähnlich wie das Quecksilber aus einem zerschlagenen Thermometer – schwerer kontrollierbar werde. Oder aber sie glauben nicht daran, dass das politische Versprechen einlösbar sei, kurzfristig das Tempo beim Drehen an der Repressionsschraube noch zu erhöhen. Ein (namentlich nicht genannter) Minister erklärt etwa in der Dienstags-Ausgabe von Libération – 19.03.19, auf Seite Zwo -, es sei eine echte Herausforderung, noch repressiver vorgehen zu wollen, „nachdem wir den Ausnahmezustand ins normale Strafrecht holten (Anmerkung: per Gesetz vom 03. Juni 2017, vor Aussetzung des bis November 2017 geltenden Ausnahmestands infolge der 2015er Attentate) und soeben erst das Anti-Chaoten-Gesetz verabschiedeten“.

Letztere Bezeichnung verbirgt das offiziell als „Gesetz zur Vorbeugung von Gewalttaten bei Demonstrationen und zur Bestrafung ihrer Urheber“ firmierende Gesetzeswerk. Dieses wurde am 12. März 19 in letzter Lesung durch beide Parlamentskammern angenommen. Ursprünglich war es durch die konservative Parlamentsopposition – die den Senat, also das parlamentarische „Oberhaus“, dominiert – auf die Tagesordnung gesetzt, doch durch die Macron-treue Mehrheit abgelehnt worden. Letztere hatte sich das Gesetzesvorhaben jedoch dann zu eigen gemacht, im Kontext der „Gelbwesten“-Proteste und der durch diese ausgelösten politischen Krise.

Dieses Gesetz wandelt die Ordnungswidrigkeit der Gesichtsvermummung im Zusammenhang mit einer Demonstration (bislang drohte dafür als Maximalstrafe ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, seit dem Anti-Burka-Gesetz von 2011) in ein Vergehen, also in eine gerichtlich verfolgbare Straftat um. Eine daraus erwachsende Konsequenz besteht darin, dass im Falle der unmittelbaren Feststellung, dass ein solche Vorgehen vorliegt, den Ordnungskräften Leibesvisitationen erlaubt sein werden. Bislang waren körperliche Durchsuchungen nur beim Vorliegen vorheriger staatsanwaltlicher Anordnungen, oder eben beim Flagranti-Aufdecken eines Vergehens oder Verbrechens möglich.

Dasselbe Gesetz erlaubt es künftig den Präfekten (d.h. dem juristischen Vertreter oder der juristischen Vertreterin des Zentralstaats im Département = Verwaltungsbezirk), präventive Platzverweise und Teilnahmeverbote an Demonstrationen auszusprechen. Die von Demonstrierverboten betroffenen Individuen werden in eine Datei eingespeichert. Eine richterliche Kontrolle wird, sofern überhaupt, erst hinterher stattfinden, i.d.R. also deutlich nach dem Ende der betreffenden Demonstration. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter, Jérôme Durain, sprach in diesem Zusammenhang von einem „Willkür-Risiko, (weil) es letztendlich beim Präfekten, also der hinter ihm stehenden Regierung liegen wird, seine/ihre Demonstranten auszuwählen“. Eine leicht überspitzte, doch das politische Risiko klar auf den Punkt bringende Formulierung. (Vgl. zu dieser Thematik bspw. rtl.fr… und francetvinfo.fr… oder huffingtonpost.fr…)

Zusätzlich dazu kündigte Regierungschef Edouard Philippe am Montag (18. März) sowie am Dienstag weitere, zusätzliche Maßnahmen an. Rein quantitativer Natur ist die Erhöhung des Bußgelds für die – passive – Teilnahme an für verboten erklärten Demonstrationen von bisher 38 auf künftig 135 Euro. Hinzu kommt die Ankündigung genereller Demonstrationsverbote auf bestimmten Plätzen, wie der Avenue der Champs-Elysées in Paris oder dem „Kapitolsplatz“ (Rathausplatz) in Toulouse.

Vor allem jedoch kündigt sich eine quantitative Veränderung in der polizeilichen Einsatzdoktrin an. In jüngerer Zeit wunderten sich bisweilen deutschsprachige Beobachter/innen gegenüber dem Verf. dieser Zeilen darüber, dass in Frankreich im Demonstrationsgeschehen auf Seiten der Polizei überwiegend Distanzwaffen – die auf Abstand eingesetzt werden und auf das Verdrängen von Menschenmengen oder -gruppen setzen – eingesetzt würden, jedoch nur in vergleichsweise geringem Ausmaß direkter Mann-zu-Mann- oder -zu-Frau-Kontakt stattfinde, wie er etwa in der BRD weitaus stärker üblich ist. Dafür gibt es einen konkreten Grund. Und er liegt im Tod des jungen Demonstranten Malik Oussekine, welcher Anfang Dezember 1986 am Rande einer Studierendendemonstration in Paris (an welcher er nicht beteiligt gewesen war) buchstäblich totgeschlagen wurde. Und zwar durch die berüchtigten voltigeurs, also mobile Einheiten von auf Motorrädern heranrollenden Polizisten, die mit langen Hartholzknüppeln ausgestattet waren. Diese hochmobile Einheit wurde kurz darauf durch die Regierung des damaligen Premierministers Jacques Chirac aufgelöst, weil der Tod von Malik Oussekine einen riesigen Skandal auslöste und die Teilnehmer/innen/zahl unmittelbar darauf auf über eine Million anschwoll.

Seitdem setzte die vorherrschende Einsatzdoktrin in Frankreich überwiegend auf den Einsatz von Distanzwaffen wie Gummigeschossen, Tränengas- und anderen Polizeigranaten. (Seit dem vorigen Samstag, den 16.03.19 wurde nun angeblich auch der Einsatz eines Pulvers beobachtet, das eine ähnliche Wirkung wie Tränengas, doch 200 mal so intensiv aufweisen soll. (Vgl.: orange.fr…)

Doch nunmehr ist die Regierung drauf und dran, diese Einsatzdoktrin komplett umzukrempeln, zumal vier hochrangige Funktionäre der Pariser Polizeiführung – bis hin zu dem 2016 durch François Hollande eingesetzten Polizeipräfekten Michel Dulpuech, er gilt als Kritiker oder Skeptiker gegenüber den Gummigeschosswaffen – frisch gefeuert wurden. Bereits kurz vor Jahresende 2018 hatte die Regierung, in Reaktion auf die ersten Proteste sowie die ersten Eruptionen von Gewalt-gegen-Sachen, eine motorradgestützte mobile Einheit unter dem Titel DAR (für détachements d’action rapide, ungefähr „Abordnungen für schnelle Aktion“) wieder aufgestellt. Nun ist es Bestandteil der neuen Ankündigungen von Anfang dieser Wochen, dass zusätzlich so genannte unités anti-casseurs oder „Anti-Chaoten-Einheiten“ gebildet werden sollen. Auch diese sollen hochmobil auftreten und als Nahkampftrupps innerhalb von Demonstrationen zum Einsatz kommen können.

Vor allem aber soll das Einsatzkommando, das bislang in Paris in zwei unterirdischen Sälen (mit Rundum-Bildschirmwand) in den Räumlichkeiten der Polizeipräfektur im Stadtzentrum konzentriert wird, künftig stark dezentralisiert werden. Dadurch soll den Polizeikräften vor Ort ein wesentlich größerer Handlungsspielraum für eigenständige Initiativen eröffnet werden.

Damit steigt natürlich das Risiko direkten Kontakts und von unmittelbaren Kampfhandlungen mit, unter Umständen, tödlichem Ausgang. Dies räumt Premierminister Philippe im Übrigen auch relativ freimütig ein, sprach er doch anlässlich seines TV-Auftritts am Montagabend (18. März d.J.) davon, dass mit der Präsenz mobiler Einheiten unmittelbar vor Ort „das Risiko steigt“. Ebenso freimütig sprach er davon, ja, es stimme, er erhöhe den Druck auf die Einsatzkräfte. (Vgl. lefigaro.fr…, vgl. zum Thema etwa auch die Wochenzeitung Le Canard enchaîné vom heutigen Mittwoch, den 20.03.19)

Dieses „Erbe“ droht künftigen sozialen Protestbewegungen auch nach dem etwaigen Ende des „Gelbwesten“-Protests wohl erhalten zu bleiben…

Quelle: labournet.de… vom 20. März 2019

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