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Frankreich zwischen Spaltungsversuchen der Bewegung und Polizeigewalt

Eingereicht on 15. Januar 2020 – 18:03

Bernard Schmid. Spaltung zwischen, aber auch innerhalb unterschiedlich orientierter Gewerkschaften vertieft sich nach Regierungs-Manöver * Attacken vom UNSA-Chef * Der jetzige „Rückzieher“ der Regierung ist keiner… und nicht einmal, wie angekündigt, ein halber * Die Debatte um Polizeigewalt nimmt an Fahrt auf * Scharfer Angriff von Marine Le Pen, als angeblicher Unterstützerin der Protestfront, auf die CGT * Auch Anwälte- und Anwältinnen-Streik geht weiter * Unterdessen treten 1.500 Führungskräfte im öffentlichen Krankenhauswesen kollektiv zurück, um auf die katastrophalen Zustände im Gesundheitsdienst aufmerksam zu machen.

Das Manöver der französischen Regierungsspitze hat zwar in den letzten Tagen weder die laufenden Streiks gestoppt, die insbesondere bei den Transportbetrieben SNCF und RATP auch nach 38 Tagen durch Teile des Personals fortgesetzt werden, noch den Demonstrationen ein Ende gesetzt. Doch hat es zumindest ein Ziel erreicht, nämlich einen Keil zwischen Gewerkschaften unterschiedlicher Orientierung zu trieben. Dies war allerdings voraussehbar und hängt auch mit der Selbstpositionierung v.a. des rechtssozialdemokratischen Apparats der CFDT (zweitstärkster Gewerkschaftsdachverband in Frankreich von der Mitgliederzahl her, stärkster seit 2017 von den Stimmenzahlen her) zusammen.

Aufmerksame Labournet-Leser/innen wussten es bereits: Am Samstag, den 11. Januar 20 hat Premierminister Edouard Philippe – wie sich angesichts der Mediendebatte, und angesichts der Verhandlungen zwischen Regierungslager und CFDT in den Tagen zuvor längst ankündigte – bekannt gegeben, er ziehe einen Punkt der Renten„reform“pläne zurück, nämlich das so genannte âge pivot (Scharnier- oder Gleichgewichts-Alter). Jedenfalls behaupteten dies die bürgerlichen Leitmedien umgehend, nachdem bekannt geworden war, Philippe habe an die Vorstände der wichtigsten Gewerkschaftsdachverbände einen Brief abgesandt, dessen Inhalt in dieselben Medien durchsickerte. (Vgl. den betreffenden Brief im Original: DOKUMENT 1)

Dies wäre bereits ein schwaches Zugeständnis, insofern, als die geplante Altersmaßnahme (Rente vor dem „Gleichgewichtsalter“, zunächst 64, nur mit finanziellen Strafabzügen) ohnehin nicht, zu keinem Zeitpunkt, den Kern der „Reform“ darstellte.

Eine beschränkte Anwendung (… vorläufig jedenfalls)

Die Altersmaßnahme im engeren Sinne betrifft ohnehin ausschließlich jene Lohnabhängigen, die eine „volle Berufslaufbahn“ beisammen haben (derzeit mindestens 41,5 Beitragsjahre, doch ab der Mitte des kommenden Jahrzehnts mindestens 43 Beitragsjahre – dank der bislang letzten Renten„reform“ unter dem Sozialdemokraten François Hollande und seiner „Sozial“ministerin Marisol Touraine vom Januar 2014), jedoch das „Scharnieralter“ noch Das ist hässlich für die Betroffenen und deswegen auch unzweideutig bekämpfenswert. Es betrifft jedoch (sofern es bei 64 festgelegt wird) nur eine begrenzte, und künftig wohl immer kleinere, Gruppe von Lohnabhängigen überhaupt. Denn in Anbetracht heute existierender Ausbildungs-, Schul- und Studienzeiten, Perioden von Prekarität, „lückenhaften Erwerbsbiographien“ usw. werden immer weniger Lohnabhängige vor dem Alter von 64 bereits 43 volle Beitragsjahre zusammen haben. Deswegen ist die Altersmaßnahme ein zu bekämpfender Unterpunkt der Renten„reform“, jedoch nicht jene Einzelmaßnahme, die den größten Betroffenenkreis unter den Lohnabhängigen aufweist – und darum auch nicht der Kern der Ansichten von Regierungslager und Bourgeoisie. (Dazu nun aber sofort eine Einschränkung, die jetzt gleich kommt.)

Den harten Kern der Regierungspläne bildet die Absenkung ALLER oder so gut wie sämtlicher künftiger Renten durch die neuen Berechnungsgrundlagen; Stichwort: Durchschnittswerte alter 43 Beitragsjahre statt nur der 25 finanziell besten Berufsjahre in der Privatwirtschaft (vor dem Gesetz vom 22. Juli 1993 waren es zehn!), bzw. statt der letzten sechs Monate der Laufbahn für die öffentlich Bediensteten. Das finanzielle Kalkül kann für alle Lohnabhängigen einschließlich der Staatsbediensteten (mit Ausnahme der lt. Jüngsten Ankündigungen verschonten Gruppen: Militärs; TEILE der Polizei, jedoch nicht die Spurensicherung; Piloten; Operntänzerinnen…) nur finanziell schlechter ausfallen. Denn ihnen wird es nun unmöglich, die finanziell schwachen Jahre herauszurechnen. Dies ist des Pudels wahrer Kern.

Zurück zur Altersmaßnahme.. Dieses „Scharnieralter“ unterscheidet sich dabei vom gesetzlichen Renten-Mindestalter (derzeit 62, theoretisch bleibt es unverändert), das – mit Ausnahme bestimmter Berufsgruppen oder bei Erwerbsunfähigkeit – einen vorherigen Renten-Antritt rechtlich verhindert, also unmöglich macht, verbietet.

Dieses immer „theoretischer“ werdende, also immer mehr nur auf dem Papier stehende, Mindestalter von 62 sollte und soll i.Ü. durch die „Reform“pläne gar nicht angetastet werden. Zwischen 62 und dem „Scharnieralter“ gibt es „lediglich“, hihi, finanzielle Strafen. (Regierungssprecherin Sibeth Ndiaye behauptete zunächst in der Öffentlichkeit: „nur zwischen 62 und 64“, bevor sie wiederum öffentlich korrigierte musste: Nein nein, wer zu früh in Rente geht, den bestraft das Leben bzw. eher die Altersmaßnahme… und zwar dauerhaft!)

Einen praktischen Nebeneffekt hat diese Unterscheidung zwischen gesetzlich fixiertem Renten-Mindestalter (es bleibt bei 62, auf dem Papier) und einem „Scharnier“- oder „Gleichgewichtsalter“, das nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern – je nach „finanziellem Gleichgewicht“, daher rührt auch der Name – künftig durch die Regierung nachjustiert wird, auch noch. Es kann nämlich noch anwachsen, dieses „Gleichgewichtsalter“, ohne dass es dazu einer Gesetzesänderung bedürfte. Nur vorläufig sollte das erste „Gleichgewichtsalter“, ab 2022 mit progressiver Anhebung (von 62 auf 64) bis 2027, auf 64 Jahre festgelegt werden.

Die „Projektionen“ (Vorhersagen auf Grundlage einer Graphik) des vormaligen Renten-Sonderbeauftragten der Regierung, des mittlerweile geschassten Jean-Paul Delevoye – Labournet berichtete über ihn – sehen demnach auch andere „Gleichgewichtsalter“ vor. Nämlich beispielsweise 65,4 Jahre für die 1980 Geborenen, und 66 Jahre für die Angehörigen des Jahrgangs 1990, usw. (Vgl. francetvinfo.fr…) Diese Altersbestimmungen sind freilich derzeit noch nicht festgelegt, sondern berufen auf „Voraussagen“, konkret sollen sie künftig durch die dann amtierenden Regierungen eingestellt werden.

Und hier wird es dann sowohl für die Lohnabhängigen als auch für Kapital und Regierungslager interessanter bzw. brisanter. Denn je höher das „Gleichgewichtsalter“ (unterhalb dessen ein theoretisch möglicher Renten-Antritt mit substanziellen Strafabzügen verbunden sein wird) liegt, desto mehr Lohnabhängige wird es natürlich betreffen.

Nun lautet die Frage: Worauf hat die Regierung überhaupt, nach bisherigem Stand der Dinge, verzichtet?

Ein Rückzug… der gar keiner ist!

Und die Antwort lautet, nach vollzogener Lektüre des Briefs von Premierminister Edouard Philippe an die Gewerkschaftsdachverbände – wir erinnern an unser Dokument Nummer 1  -:

  • Verzichtet hat die Regierung bislang überhaupt nur auf das erste „Scharnieralter“, das für die Jahre ab 2022 bereits jetzt regierungsamtlich festgelegt werden sollte (mit progressiver Erreichung des Alters 64 bis im Jahr 2027, also zur späten Mitte des Jahrzehnts).
  • Und dies auch NUR unter der Bedingung, dass sich Gewerkschaften und Arbeit„geber“vereinigungen bis Ende 2021 auf einen „alternativen Finanzierungsmodus“ einigen, d.h. auf Spar- oder Finanzierungsmaßnahmen, die gleich viel Einsparungseffekte für die Rentensysteme einbringen wie die geplante Altersmaßnahme. Dabei wäre prinzipiell etwa an Beitragserhöhungen für die Unternehmen zu denken, die CGT spricht bisweilen auch von der Möglichkeit einer arbeit„nehmer“seitigen Erhöhung um zehn Euro. Nur kommt dies, jedenfalls eine Erhöhung auf Arbeit„geber“/Kapitalseite, für deren Verbände wohl sicherlich nicht in Betracht, jedenfalls im Leben nicht freiwillig; ebenso wenig für das Regierungslager. – Die CGT zeigte sich ihrerseits in einer Antwort ihres Generalsekretärs offen dafür, über Finanzierungsmechanismen zu reden, jedoch nicht einseitig die Lohnabhängigen zu belasten (vgl. unser DOKUMENT NUMMER 3 Antwortbrief von Philippe Martinez, CGT, auf das Schreiben des Premierministers).
  • Keineswegs verzichtet hat Regierungschef Edouard Philippe laut seinem Schreiben unterdessen auf alle künftigen „Gleichgewichts“-Altersfestlegungen durch die dann amtierende Regierung ab dem Jahr 2027. Letztere Möglichkeit hat Philippe und hat das Regierungslager, im Gegenteil, in der laufenden Debatte explizit als „nicht verhandelbar“ (non négociable) bezeichnet. Dies bedeutet, dass die zu erwartenden höheren „Scharnieralter“ nach dem Jahr 2027 – vgl. oben – keineswegs aus den Regierungsplänen herausgenommen, sondern im Gegenteil auch nach den jüngsten „Zugeständnissen“ in ihnen festgeschrieben wurden.

Es handelt sich also selbst bei dem einzelnen Unterpunkt des „Scharnieralters“ überhaupt nicht um einen wirklichen Rückzug, sondern lediglich um einen Aufschub für die Jahre 2022 bis 27!

Um den Bluff der Regierung zu demaskieren, beruft die CGT ihrerseits sich übrigens darauf, es gebe in Wirklichkeit ohnehin keine Debatte um ein Scharnieralter, weil – so lautet ihre Argumentation – es ein solches ohnehin gebe. (Vgl. anbei Dokument Nr. 2 : ein entsprechendes Flugblatt der CGT) Die Debatte sei also heiße Luft. Dies ist halbrichtig, jedoch nicht völlig korrekt. Die CGT beruft sich darauf, das derzeitige Renten-Mindestalter (lt. Gesetz) betrage 62 Jahre, das durchschnittliche reale Eintrittsalter der französischen Erwerbsbevölkerung in die Rente liege hingegen aktuell bei 63,4 Jahren. Dies belege, dass es ohnehin heute schon ein „Scharnieralter“ gebe, ein solches also ohnehin nichts geändert hätte. Das ist ein bisschen eilig: Diejenigen Einwohner/innen Frankreichs, die heute später als gesetzlich möglich und/oder später als gewünscht und nach dem Alter von 62 in Rente gehen, tun dies deswegen, weil ihnen Beitragsjahre fehlen und ihnen aus diesem Grund Abzüge drohen. Das derzeit debattierte „Scharnieralter“ ändert schon noch etwas, weil es den aufgrund fehlender Beitragsjahre (vor 67) drohenden Abzügen noch einen zusätzlichen (!) Grund für Abzüge hinzufügt. Was, trotz des derzeitigen Bluffs, bei Inkrafttreten der geplanten „Reform“ nach 2027 wohl auch für viele Lohnabhängige der Fall sein dürfte… 

Auf der vollen Breite liefen zeitweilig über 50, ja 70 Personen nebeneinander auf der Pariser Demo (am Samstag, den 11. Januar 20) – hier v.a. Bildungswesen unterwegs. Foto: Bernard Schmid

Die CFDT ruft lauthals „gewonnen“… um jegliche Opposition gegen die „Reform“ abzublasen

„Sieg“ (Victoire!) rief es einem bereits am Samstag, den 11. Januar aus einem Kommuniqué der CFDT, das in den sozialen Medien kursierte, entgegen. Mittlerweile hat der Dachverband CFDT diese Devise auch etwa auf Flugblättern (vgl.: cfdt.fr…)

Selbst bei dem, im Ansatz wirtschaftsliberalen TV-Sender BFM TV (B für business und FM für „Mittelfrequenz“) wurde daraufhin ein CFDT-Mitglied portraitiert, das nunmehr seinen Mitgliedsausweis daraufhin zurückgibt… (bfmtv.com…)

Ähnlich positioniert sich die UNSA, ein sich als „unpolitisch“ verstehender Gewerkschaftszusammenschluss, dessen Positionen in der Praxis oftmals denen der CFDT nahe kommen. Bislang ist die UNSA übrigens nur in einigen Branchen, jedoch nicht landesweit als représentatif, représentative (entspricht im deutschen: „tariffähiger Verband“) staatlich anerkannt… und findet durch ihre Profilierung in der derzeitigen Auseinandersetzung vielleicht die Gelegenheit, es da künftig leichter haben…(Allerdings müssen seit dem Gesetz von 2008 zum Gewerkschaftsrecht dazu zwingend Wahlergebnisse in Höhe von mindestens acht Prozent auf Branchen- oder zehn Prozent auf Unternehmensebene vorliegen.)

Am gestrigen Dienstag (14.01.20) höhnte UNSA-Chef Laurent Escur öffentlich über andere Gewerkschafter sowie über politische Unterstützer/innen der derzeitigen Sozialprotestbewegung (wie immer man deren Positionierung auch ansonsten bewerten mag): „Es ist nicht Jean-Luc Mélenchon, der den Kühlschrank am Monatsende auffüllt!“, in Anspielung auf die Streikunterstützung des etablierten Linkspolitikers (er war bislang auch beim Verf. dieser Zeilen noch nicht zu Besuch, um in seinem Kühlschrank nachzusehen). Und: Die CGT, FO (drittstärkster Dachverband hinter CGT und CFDT) und Mélenchon hätten die streikenden Lohnabhängigen manipuliert, ihnen falsche Aussichten vorgespiegelt und diese „in die Sackgasse geführt“.( Vgl. dazu: bfmtv.com…)

Unterdessen brechen jedoch die Widersprüche innerhalb der UNSA auf. Diese Gewerkschaftsvereinigung bildet derzeit von ihrem Stimmenanteil her die zweitstärkste Einzelgewerkschaft bei der Eisenbahngesellschaft SNCF (wo sie jedoch in den streikenden Teilen des Personals relativ schwach, und erheblich stärker unter Büroangestellten und Führungskräften verankert ist); und die stärkste Einzelgewerkschaft bei den Pariser Métro, RER- und Bus-Betrieben, also bei der RATP, wo die UNSA auch stärker am Streik teilnimmt als bei der SNCF.

Während die UNSA bei der SNCF auf Linie ihrer Dachorganisation liegt, erklärte die UNSA RATP ihrerseits, diese Positionierung abzulehnen und ihre Streikbeteiligung fortzusetzen. (Vgl. in einer bürgerlichen Quelle: francetvinfo.fr… und bei einer Quelle aus der radikalen Linken: revolutionpermanente.fr…)

Marine Le Pen stinkt gegen die CGT an

Unqualifizierte Angriffe insbesondere auf die CGT kamen unterdessen aus einer völlig anderen Ecke, wo die Neofaschistin Marine Le Pen bislang in der Öffentlichkeit als angebliche Unterstützerin der Sozialprotestbewegung auftritt – Labournet berichtete ausführlich -, ohne jedoch selbst einen Finger zu krümmen, und ohne durch die Gewerkschaften ihrerseits wohlgelitten zu werden. Am gestrigen Dienstag (14.01.20) startete gestern einen scharfen Angriff auf die CGT und ihren Vorsitzenden Philippe Martinez – man habe „alle guten Gründe, ihn zu verachten“, er sei „Sektierer“ und „verweigert die Demokratie“. (Vgl. dazu lefigaro.fr… (AFP-Meldung) und orange.fr…) – Doch immerhin, immerhin: Lob aus jener Ecke wäre ohnehin nur ungut…

Krise im Krankenhauswesen spitzt sich zu

Unterdessen kam es zu einer neuen Zuspitzung im öffentlichen Krankenhauswesen, das aufgrund mangelnder Mittel- und Personalausstattung in allen Nähten kracht. Seit März 2019 finden dort in regelmäßigen Abständen Protesttage, ursprünglich von den Notaufnahmen ausgehend, statt. Zuletzt demonstrierten am 14. November 19 Abertausende von Krankenhausbeschäftigten in Paris.

Nun treten am heutigen Mittwoch, den 15. Januar 20, wie zuvor angekündigt, 1.000 Ärztinnen/Ärzte und Führungskräfte in den öffentlichen Krankenhäusern in einer Aufsehen erregenden kollektiven Maßnahme von ihren administrativen Funktionen zurück. (Vgl. orange.fr…) – Dabei präzisierten die Betreffenden, sie gäben nicht ihre medizinischen Funktionen auf, doch träten von allen administrativen und insbesondere finanziellen Aufgaben zurück.

Ansonsten:

Der berühmte französische Kletterer, der unter dem Künstlernamen Spiderman bekannt wurde, verknüpfte seine jüngste Hochhaus-Besteigungsaktion mit einem expliziten Protest gegen die Renten„reform“ (vgl. leparisien.fr…).

Und mittlerweile existiert auch bereits ein Videospiel zur Unterstützung der Streik- und Protestbewegung (vgl. orange.fr…).

Auch der am 06. Januar 20 begonnen Streik der Anwälte und Anwältinnen – von denen einige in einer spektakulären Geste Justizministerin Nicole Belloubet ihre Roben zu Füßen warfen, und andere sich im Pariser Justizpalast ein Handgemenge mit der Gendamerie lieferten – wird fortgesetzt. Die Pariser Anwaltskammer verlängerte ihren Aufruf zum „harten Streik“ bis zum 21. Januar 20. Auch dabei geht es um die Renten„reform“. Ausführlicheres dazu vom Autor dieser Zeilen, selbst Anwalt, in den kommenden 24 bis 48 Stunden…

Artikel von Bernard Schmid vom 15.1.2020 mit einigen Fotos – wir danken! Er wurde ursprünglich für Montag am Abend des Tages angekündigt, doch aufgrund des hohen Aktualitätsdrucks nochmals bis Mittwoch früh überarbeitet.

Quelle: labournet.de… vom 15. Januar 2020

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