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Der Fall Assange und die Mechanik eines mörderischen Systems

Eingereicht on 24. Februar 2020 – 11:08

Eine konstruierte Vergewaltigung und manipulierte Beweise in Schweden, Druck von Grossbritannien, das Verfahren nicht einzustellen, befangene Richter, Inhaftierung, psychologische Folter – und bald die Auslieferung an die USA mit Aussicht auf 175 Jahre Haft, weil er Kriegsverbrechen aufdeckte: Erstmals spricht der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, über die brisanten Erkenntnisse seiner Untersuchung im Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Ein Interview von Daniel Ryser und Yves Bachmann (Bilder), 31.01.2020

  1. Die schwedische Polizei konstruiert eine Vergewaltigung

Nils Melzer, warum befasst sich der Uno-Sonder­berichterstatter für Folter mit Julian Assange?

Das hat mich das Auswärtige Amt in Berlin kürzlich auch gefragt: Ist das wirklich Ihr Kernmandat? Ist Assange ein Folteropfer?

Was haben Sie geantwortet?

Der Fall berührt mein Mandat in dreifacher Hinsicht. Erstens: Der Mann hat Beweise für systematische Folter veröffentlicht. Statt der Folterer wird nun aber er verfolgt. Zweitens wird er selber so misshandelt, dass er heute selbst Symptome von psychologischer Folter aufzeigt. Und drittens soll er ausgeliefert werden an einen Staat, der Menschen wie ihn unter Haft­bedingungen hält, die von Amnesty International als Folter bezeichnet werden. Zusammengefasst: Julian Assange hat Folter aufgedeckt, er wurde selber gefoltert und könnte in den USA zu Tode gefoltert werden. Und so etwas soll nicht in meinen Zuständigkeits­bereich fallen? Zudem ist der Fall von emblematischer Bedeutung, er ist für jeden Bürger in einem demokratischen Staat von Bedeutung.

Warum haben Sie sich denn nicht viel früher mit dem Fall befasst?

Stellen Sie sich einen dunklen Raum vor. Plötzlich richtet einer das Licht auf den Elefanten im Raum, auf Kriegs­verbrecher, auf Korruption. Assange ist der Mann mit dem Schein­werfer. Die Regierungen sind einen Moment lang schockiert. Dann drehen sie mit den Vergewaltigungs­vorwürfen den Lichtkegel um. Ein Klassiker in der Manipulation der öffentlichen Meinung. Der Elefant steht wieder im Dunkeln, hinter dem Spotlight. Stattdessen steht jetzt Assange im Fokus, und wir sprechen darüber, ob er in der Botschaft Rollbrett fährt, ob er seine Katze richtig füttert. Wir wissen plötzlich alle, dass er ein Vergewaltiger ist, ein Hacker, Spion und Narzisst. Und die von ihm enthüllten Missstände und Kriegs­verbrechen verblassen im Dunkeln. So ist es auch mir ergangen. Trotz meiner Berufs­erfahrung, die mich zur Vorsicht mahnen sollte.

50 Wochen Haft wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen: Julian Assange im Januar 2020 in einem Polizeiwagen auf dem Weg ins Londoner Hochsicherheits­gefängnis Belmarsh. Dominic Lipinski/Press Association Images/Keystone

Können wir von vorne beginnen? Wie sind Sie zu dem Fall gekommen?

Im Dezember 2018 wurde ich erstmals von seinen Anwälten um eine Intervention gebeten. Zunächst sagte ich ab. Ich war mit anderen Gesuchen überlastet und kannte den Fall nicht wirklich. In meiner von den Medien geprägten Wahrnehmung hatte auch ich das Vorurteil, dass Julian Assange irgendwie schuldig ist und ja, dass er mich manipulieren will. Im März 2019 kamen die Anwälte ein zweites Mal auf mich zu, da sich die Anzeichen verdichteten, dass Assange bald aus der ecuadorianischen Botschaft ausgewiesen werden könnte. Sie schickten mir einige Schlüssel­dokumente und eine Zusammen­fassung des Falls. Und da dachte ich, dass ich es meiner professionellen Integrität schuldig bin, mir das zumindest einmal anzuschauen.

Und dann?

Schnell wurde mir klar, dass hier etwas nicht stimmt. Dass es einen Widerspruch gibt, der sich mir mit meiner ganzen juristischen Erfahrung nicht erschliesst: Warum befindet sich ein Mensch neun Jahre lang in einer strafrechtlichen Voruntersuchung zu einer Vergewaltigung, ohne dass es je zur Anklage kommt?

Ist das aussergewöhnlich?

Ich habe noch nie einen vergleichbaren Fall gesehen. Jeder kann gegen jeden eine Voruntersuchung auslösen, indem er zur Polizei geht und die andere Person beschuldigt. Die schwedischen Behörden wiederum waren an der Aussage von Assange nie interessiert. Sie liessen ihn ganz gezielt ständig in der Schwebe. Stellen Sie sich vor, Sie werden neuneinhalb Jahre lang von einem ganzen Staats­apparat und von den Medien mit Vergewaltigungs­vorwürfen konfrontiert, können sich aber nicht verteidigen, weil es gar nie zur Anklage kommt.

Sie sagen: Die schwedischen Behörden waren an der Aussage von Assange nicht interessiert. Medien und Behörden zeichneten in den vergangenen Jahren ein gegenteiliges Bild: Julian Assange sei vor der schwedischen Justiz geflüchtet, um sich der Verantwortung zu entziehen.

Das dachte ich auch immer, bis ich zu recherchieren begann. Das Gegenteil ist der Fall. Assange hat sich mehrfach bei den schwedischen Behörden gemeldet, weil er zu den Vorwürfen Stellung nehmen wollte. Die Behörden wiegelten ab.

Was heisst das: Die Behörden wiegelten ab?

Darf ich von vorn beginnen? Ich spreche fliessend Schwedisch und konnte deshalb alle Original­dokumente lesen. Ich traute meinen Augen nicht: Nach Aussagen der betroffenen Frau selber hat es nie eine Vergewaltigung gegeben. Und nicht nur das: Die Aussage dieser Frau wurde im Nachhinein ohne ihre Mitwirkung von der Stockholmer Polizei umgeschrieben, um irgendwie einen Vergewaltigungs­verdacht herbeibiegen zu können. Mir liegen die Dokumente alle vor, die Mails, die SMS.

«Die Aussage der Frau wurde von der Polizei umgeschrieben» – wovon reden Sie?

Am 20. August 2010 betritt eine Frau namens S. W. in Begleitung einer zweiten Frau namens A. A. einen Polizei­posten in Stockholm. S. W. sagt, sie habe mit Julian Assange einvernehmlichen Geschlechts­verkehr gehabt. Allerdings ohne Kondom. Jetzt habe sie Angst, dass sie sich mit HIV infiziert haben könnte, und wolle wissen, ob sie Assange dazu verpflichten könne, einen HIV-Test zu machen. Sie sei in grosser Sorge. Die Polizei schreibt ihre Aussage auf und informiert sofort die Staats­anwaltschaft. Noch bevor die Einvernahme überhaupt abgeschlossen werden kann, informiert man S. W. darüber, dass man Assange festnehmen werde wegen Verdachts auf Vergewaltigung. S. W. ist schockiert und weigert sich, die Befragung weiterzuführen. Noch aus der Polizei­station schreibt sie einer Freundin eine SMS und sagt, sie wolle Assange gar nicht beschuldigen, sondern wolle nur, dass er einen HIV-Test mache, aber die Polizei wolle ihn ganz offensichtlich «in die Finger kriegen».

Was bedeutet das?

  1. W. hat Julian Assange gar nicht der Vergewaltigung bezichtigt. Sie weigert sich, die Einvernahme weiterzuführen, und fährt nach Hause. Trotzdem erscheint zwei Stunden später im «Expressen», einer schwedischen Boulevard­zeitung, die Titel-Schlagzeile: Julian Assange werde der doppelten Vergewaltigung verdächtigt.

Der doppelten Vergewaltigung?

Ja, denn es gibt ja noch eine zweite Frau, A. A. Auch sie wollte keine Anzeige erstatten, sondern hat lediglich S. W. auf den Polizei­posten begleitet. Sie wurde an dem Tag noch gar nicht einvernommen. Später sagte sie dann aber, Assange habe sie sexuell belästigt. Ich kann natürlich nicht sagen, ob das wahr ist oder nicht. Ich beobachte einfach den Ablauf: Eine Frau betritt einen Polizei­posten. Sie will keine Anzeige machen, aber einen HIV-Test einfordern. Die Polizei kommt auf die Idee, dass dies eine Vergewaltigung sein könnte, und erklärt die Sache zum Offizial­delikt. Die Frau weigert sich, das zu unterschreiben, geht nach Hause, schreibt einer Freundin, sie wolle das nicht, aber die Polizei wolle Assange «in die Finger kriegen». Zwei Stunden später steht es in der Zeitung. Wie wir heute wissen, hat die Staats­anwaltschaft es der Presse gesteckt. Und zwar ohne Assange überhaupt zu einer Stellung­nahme einzuladen. Und die zweite Frau, die laut Schlagzeile vom 20. August ebenfalls vergewaltigt worden sein soll, wurde erst am 21. August überhaupt einvernommen.

Was hat die zweite Frau später ausgesagt?

Sie sagte aus, sie habe Assange, der für eine Konferenz nach Schweden gekommen war, ihre Wohnung zur Verfügung gestellt. Eine kleine Einzimmer­wohnung. Als Assange in der Wohnung ist, kommt sie früher als geplant nach Hause. Sie sagt, das sei kein Problem. Er könne mit ihr in ihrem Bett schlafen. In jener Nacht sei es zum einvernehmlichen Sex gekommen. Mit Kondom. Sie sagt aber, Assange habe während des Geschlechts­verkehrs das Kondom absichtlich kaputtgemacht. Wenn dem so ist, ist das natürlich ein Sexual­delikt, sogenanntes stealthing. Die Frau sagt aber auch: Sie habe erst im Nachhinein gemerkt, dass das Kondom kaputt ist. Das ist ein Widerspruch, der unbedingt hätte geklärt werden müssen: Wenn ich es nicht merke, kann ich nicht wissen, ob der andere es absichtlich getan hat. Auf dem als Beweis­mittel eingereichten Kondom konnte keine DNA von Assange oder A. A. nachgewiesen werden.

Woher kannten sich die beiden Frauen?

Sie kannten sich nicht wirklich. A. A., die Assange beherbergte und als seine Presse­sekretärin fungierte, hatte S. W. an einem Anlass kennengelernt, an dem sie einen rosa Kaschmir­pullover getragen hatte. Sie wusste offenbar von Assange, dass er auch mit S. W. ein sexuelles Abenteuer anstrebte. Denn eines Abends erhielt sie von einem Bekannten eine SMS: Assange wohne doch bei ihr, er möchte ihn gerne kontaktieren. A. A. antwortet ihm: Assange schlafe im Moment wohl gerade mit dem «Kashmir-Girl». Am nächsten Morgen telefoniert S. W. mit A. A. und sagt, sie habe tatsächlich ebenfalls mit Assange geschlafen und habe nun Angst, sich mit HIV infiziert zu haben. Diese Angst ist offenbar echt, denn S. W. hat sogar eine Klinik aufgesucht, um sich beraten zu lassen. Darauf schlägt ihr A. A. vor: Lass uns zur Polizei gehen, die können Assange zwingen, einen HIV-Test zu machen. Die beiden Frauen gehen allerdings nicht zur nächstgelegenen Polizei­station, sondern zu einer weit entfernten, wo eine Freundin von A. A. als Polizistin arbeitet, die dann auch noch gerade die Einvernahme macht; und zwar anfänglich in Anwesenheit ihrer Freundin A. A., was alles nicht korrekt ist. Bis hierhin könnte man allenfalls noch von mangelnder Professionalität sprechen. Die bewusste Böswilligkeit der Behörden wurde aber spätestens dann offensichtlich, als sie die sofortige Verbreitung des Vergewaltigungs­verdachts über die Tabloid­presse forcierten, und zwar ohne Befragung von A. A. und im Widerspruch zu den Aussagen von S. W.; und auch im Widerspruch zum klaren Verbot im schwedischen Gesetz, die Namen von mutmasslichen Opfern oder Verdächtigen in einem Sexual­strafverfahren zu veröffentlichen. Jetzt wird die vorgesetzte Haupt­staatsanwältin auf den Fall aufmerksam und schliesst die Vergewaltigungs­untersuchung einige Tage später mit der Feststellung, die Aussagen von S. W. seien zwar glaubwürdig, doch gäben sie keinerlei Hinweise auf ein Delikt.

Aber dann ging die Sache erst richtig los. Warum?

Nun schreibt der Vorgesetzte der einvernehmenden Polizistin eine Mail: Sie solle die Aussage von S. W. umschreiben.

«Verfahre wie folgt. Füge es in ein Verhör ein und signiere das Verhör»: Der Mailverkehr bei der schwedischen Polizei im Original. Die deutsche Übersetzung finden Sie hier.

Was hat die Polizistin umgeschrieben?

Das weiss man nicht. Denn die erste Befragung wurde im Computer­programm direkt überschrieben und existiert nicht mehr. Wir wissen nur, dass die ursprüngliche Aussage gemäss Haupt­staatsanwältin offenbar keinerlei Hinweise auf ein Delikt beinhaltete. In der revidierten Form steht, es sei zu mehrmaligem Geschlechts­verkehr gekommen. Einvernehmlich und mit Kondom. Aber am Morgen sei die Frau dann aufgewacht, weil er versucht habe, ohne Kondom in sie einzudringen. Sie fragt: «Trägst du ein Kondom?» Er sagt: «Nein.» Da sagt sie: «You better not have HIV», und lässt ihn weitermachen. Diese Aussage wurde ohne Mitwirkung der betroffenen Frau redigiert und auch nicht von ihr unterschrieben. Es ist ein manipuliertes Beweis­mittel, aus dem die schwedischen Behörden dann eine Vergewaltigung konstruiert haben.

Warum sollten die schwedischen Behörden das tun?

Der zeitliche Kontext ist entscheidend: Ende Juli veröffentlicht Wikileaks in Zusammen­arbeit mit der «New York Times», dem «Guardian» und dem «Spiegel» das sogenannte «Afghan War Diary». Es ist eines der grössten Leaks in der Geschichte des US-Militärs. Die USA fordern ihre Alliierten umgehend dazu auf, Assange mit Straf­verfahren zu überziehen. Wir kennen nicht die ganze Korrespondenz. Aber Stratfor, eine für die US-Regierung tätige Sicherheits­beratungs­firma, rät der amerikanischen Regierung offenbar, Assange die nächsten 25 Jahre mit allen möglichen Straf­verfahren zu überziehen.

50 Wochen Haft wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen: Julian Assange im Januar 2020 in einem Polizeiwagen auf dem Weg ins Londoner Hochsicherheits­gefängnis Belmarsh. Dominic Lipinski/Press Association Images/Keystone
  1. Assange meldet sich mehrfach bei der schwedischen Justiz, um auszusagen. Diese wiegelt ab

Warum hat sich Assange damals nicht der Polizei gestellt?

Das hat er ja eben. Ich habe es bereits angetönt.

Dann führen Sie es jetzt bitte aus.

Assange erfährt aus der Presse von dem Vergewaltigungs­vorwurf. Er nimmt Kontakt mit der Polizei auf, um Stellung nehmen zu können. Trotz des publizierten Skandals wird ihm dies erst neun Tage später zugestanden, als der Vorwurf der Vergewaltigung von S. W. bereits wieder vom Tisch war. Das Verfahren wegen sexueller Belästigung von A. A. lief aber noch. Am 30. August 2010 erscheint Assange auf dem Polizei­posten, um auszusagen. Er wird von jenem Polizisten befragt, der in der Zwischenzeit die Anweisung gegeben hatte, die Aussage von S. W. umzuschreiben. Zu Beginn des Gesprächs sagt Assange, er sei bereit auszusagen. Er wolle aber den Inhalt nicht wieder in der Presse lesen. Dies ist sein Recht, und es wird ihm zugesichert. Am selben Abend steht wieder alles in der Zeitung. Das kann nur von Behörden gekommen sein, denn sonst war ja niemand beim Verhör anwesend. Es ging also offensichtlich darum, seinen Namen gezielt kaputtzumachen.

Der Schweizer Rechtsprofessor Nils Melzer in der Nähe von Biel.

Wie ist diese Geschichte denn überhaupt entstanden, dass sich Assange der schwedischen Justiz entzogen habe?

Diese Darstellung wurde konstruiert, entspricht aber nicht den Tatsachen. Hätte er sich entzogen, wäre er nicht freiwillig auf dem Posten erschienen. Auf der Grundlage der umgeschriebenen Aussage von S. W. wird gegen die Einstellungs­verfügung der Staats­anwältin Berufung eingelegt und am 2. September 2010 das Vergewaltigungs­verfahren wieder aufgenommen. Den beiden Frauen wird auf Staats­kosten ein Rechts­vertreter ernannt namens Claes Borgström. Der Mann war Kanzlei­partner des vorherigen Justiz­ministers Thomas Bodström, unter dessen Ägide die schwedische Sicherheits­polizei von den USA verdächtigte Menschen mitten in Stockholm ohne jedes Verfahren verschleppt und an die CIA übergeben hatte, welche diese Menschen dann folterte. Damit werden die trans­atlantischen Hintergründe der Angelegenheit deutlicher. Nach Wieder­aufnahme der Vergewaltigungs­vorwürfe lässt Assange wiederholt durch seinen Anwalt ausrichten, dass er dazu Stellung nehmen will. Die zuständige Staats­anwältin wiegelt ab. Mal passt es der Staats­anwältin nicht, mal ist der zuständige Polizist krank. Bis sein Anwalt drei Wochen später schreibt: Assange müsse nun wirklich zu einer Konferenz nach Berlin. Ob er das Land verlassen dürfe? Die Staats­anwaltschaft willigt schriftlich ein. Er dürfe Schweden für kurzfristige Abwesenheiten verlassen.

Und dann?

Der Punkt ist: An dem Tag, an dem Julian Assange Schweden verlässt, wo noch gar nicht klar ist, ob er kurzfristig geht oder langfristig, wird gegen ihn ein Haftbefehl erlassen. Er fliegt mit Scandinavian Airlines von Stockholm nach Berlin. Dabei verschwinden seine Laptops aus seinem eingecheckten Gepäck. Als er in Berlin ankommt, bittet die Lufthansa um Nachforschungen bei der SAS. Diese verweigert aber offenbar jede Auskunft.

Warum?

Das ist ja genau das Problem. Ständig passieren in diesem Fall Dinge, die eigentlich gar nicht möglich sind, ausser man ändert den Betrachtungs­winkel. Assange reist nun jedenfalls nach London weiter, entzieht sich aber nicht der Justiz, sondern bietet der Staats­anwaltschaft über seinen schwedischen Anwalt mehrere Daten für eine Einvernahme in Schweden an – diese Korrespondenz gibt es. Dann geschieht Folgendes: Assange bekommt Wind davon, dass in den USA ein geheimes Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden ist. Damals wurde das von den USA nicht bestätigt, aber heute wissen wir, dass es stimmt. Ab jetzt sagt sein Anwalt: Assange sei bereit, in Schweden auszusagen, aber er verlange eine diplomatische Zusicherung, dass Schweden ihn nicht an die USA weiterausliefere.

Wäre das überhaupt ein realistisches Szenario gewesen?

Absolut. Einige Jahre zuvor, wie ich schon erwähnte, hatte die schwedische Sicherheits­polizei zwei in Schweden registrierte Asyl­bewerber ohne jedes Verfahren der CIA übergeben. Bereits auf dem Flughafengelände in Stockholm wurden sie misshandelt, betäubt und dann nach Ägypten geflogen, wo sie gefoltert wurden. Wir wissen nicht, ob dies die einzigen Fälle waren. Aber wir kennen die Fälle, weil die Männer überlebt haben. Beide haben später bei Uno-Menschen­rechts­mechanismen geklagt und gewonnen. Schweden musste jedem von ihnen eine halbe Million Dollar Entschädigung bezahlen.

Ist Schweden auf die Forderung von Assange eingegangen?

Die Anwälte sagen, sie hätten den schwedischen Behörden während der fast sieben Jahre, in denen Assange in der ecuadorianischen Botschaft lebte, über dreissig Mal angeboten, dass Assange nach Schweden komme – im Gegenzug für eine Zusicherung der Nicht­auslieferung an die USA. Die Schweden weigerten sich mit dem Argument, es gebe ja gar kein Auslieferungs­gesuch der USA.

Wie beurteilen Sie diese Forderung?

Solche diplomatischen Zusicherungen sind in der internationalen Praxis alltäglich. Man lässt sich zusichern, dass jemand nicht an ein Land weiter­ausgeliefert wird, wo die Gefahr schwerer Menschen­rechts­verletzungen besteht, und zwar völlig unabhängig davon, ob bereits ein Auslieferungs­gesuch des betreffenden Landes vorliegt oder nicht. Das ist ein politischer, kein rechtlicher Prozess. Ein Beispiel: Frankreich verlangt von der Schweiz die Auslieferung eines kasachischen Geschäfts­mannes, der in der Schweiz lebt, aber sowohl von Frankreich wie auch von Kasachstan wegen Steuer­betrugs gesucht wird. Die Schweiz sieht keine Folter­gefahr in Frankreich, wohl aber in Kasachstan. Darum teilt die Schweiz Frankreich mit: Wir liefern euch den Mann aus, wollen aber eine diplomatische Zusicherung, dass er nicht an Kasachstan weiter­ausgeliefert wird. Dann sagen die Franzosen nicht: «Kasachstan hat ja noch gar kein Gesuch gestellt!», sondern sie geben selbstverständlich die Zusicherung. Die Argumente der Schweden waren an den Haaren herbeigezogen. Das ist das eine. Das andere ist, und das sage ich Ihnen mit all meiner Erfahrung hinter den Kulissen der internationalen Praxis: Wenn eine solche diplomatische Zusicherung verweigert wird, dann sind alle Zweifel am guten Glauben des betreffenden Landes berechtigt. Warum sollten die Schweden das nicht garantieren können? Rechtlich gesehen haben die USA mit dem schwedischen Sexual­strafverfahren ja wirklich gar nichts zu tun.

Warum wollte Schweden diese Zusicherung nicht geben?

Man muss nur schauen, wie das Verfahren geführt wurde: Es ist Schweden nie um die Interessen der beiden Frauen gegangen. Assange wollte ja auch nach der Verweigerung einer sogenannten Nicht­auslieferungs­zusicherung immer noch aussagen. Er sagte: Wenn ihr nicht garantieren könnt, dass ich nicht ausgeliefert werde, stehe ich euch in London oder über Videolink für Befragungen zur Verfügung.

Aber ist das normal oder rechtlich so einfach möglich, dass schwedische Beamte für eine solche Vernehmung extra in ein anderes Land reisen?

Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass es Schweden nie um Wahrheits­findung ging: Es gibt genau für solche Justizfragen ein Kooperations­abkommen zwischen Gross­britannien und Schweden, welches vorsieht, dass für die Einvernahme von Personen schwedische Beamte nach England reisen oder umgekehrt. Oder dass man eine Vernehmung per Video macht. Das wurde in jenem Zeitraum zwischen Schweden und England in 44 anderen Verfahren so gemacht. Nur bei Julian Assange hat Schweden darauf bestanden, es sei essenziell, dass er persönlich erscheine.

  1. Als das höchste schwedische Gericht die Stockholmer Staats­anwaltschaft zwingt, endlich Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen, fordern die britischen Behörden: «Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse!!»

Warum bestanden sie darauf?

Es gibt für all das, für das Verweigern einer diplomatischen Garantie, für die Weigerung, ihn in London einzuvernehmen, nur eine Erklärung: Man wollte ihn in die Finger kriegen, um ihn an die USA ausliefern zu können. Was sich in Schweden im Rahmen einer strafrechtlichen Voruntersuchung innert weniger Wochen an Rechts­brüchen akkumuliert hat, ist absolut grotesk. Der Staat hat den beiden Frauen einen Rechts­vertreter bestellt, der ihnen erklärt hat, Vergewaltigung sei ein Offizial­delikt, sodass die strafrechtliche Interpretation ihrer Erfahrung Sache des Staates sei, nicht mehr ihre. Auf den Widerspruch zwischen den Aussagen der Frauen und der Version der Behörden angesprochen, sagt deren Rechts­vertreter, die Frauen «seien halt keine Juristinnen». Doch die Staatsanwaltschaft vermeidet es fünf Jahre lang, Assange zu der ihm vorgeworfenen Vergewaltigung auch nur zu vernehmen, bis seine Anwälte letztlich an das höchste schwedische Gericht gelangen, um zu erzwingen, dass die Staatsanwaltschaft entweder endlich Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Als die Schweden den Engländern mitteilen, dass sie das Verfahren möglicherweise einstellen müssten, schrieben die Briten besorgt zurück: «Don’t you dare get cold feet!!» Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse.

«Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse!!»: Mail der englischen Strafverfolgungsbehörde CPS an die leitende schwedische Staatsanwältin Marianne Ny. Dieses Dokument hat die italienische Investigativ-Journalistin Stefania Maurizi durch ihre fünfjährige «Freedom of Information»-Klage bekommen. Diese ist nicht abgeschlossen.

Wie bitte?

Ja, die Engländer, namentlich der Crown Prosecution Service, wollten die Schweden unbedingt davon abhalten, das Verfahren einzustellen. Dabei müssten die Engländer doch eigentlich froh sein, wenn sie nicht mehr für Millionen an Steuer­geldern die Botschaft Ecuadors überwachen müssten, um Assanges Flucht zu verhindern.

Warum sind die Engländer daran interessiert, dass die Schweden das Verfahren nicht einstellen?

Wir müssen aufhören zu glauben, dass es hier wirklich darum gegangen ist, eine Untersuchung wegen Sexual­delikten zu führen. Was Wikileaks getan hat, bedroht die politischen Eliten in den USA, England, Frankreich und Russland gleichermassen. Wikileaks veröffentlicht geheime staatliche Informationen – sie sind «Anti-Geheimhaltung». Und das wird in einer Welt, in der auch in sogenannt reifen Demokratien die Geheim­haltung überhand­genommen hat, als fundamentale Bedrohung wahrgenommen. Assange hat deutlich gemacht, dass es den Staaten heute nicht mehr um legitime Vertraulichkeit geht, sondern um die Unter­drückung wichtiger Informationen zu Korruption und Verbrechen. Nehmen wir den emblematischen Wikileaks-Fall aus den Leaks von Chelsea Manning: Das sogenannte «Collateral Murder»-Video. (Am 5. April 2010 veröffentlicht Wikileaks ein als geheim eingestuftes Video des US-Militärs, das zeigt, wie US-Soldaten in Bagdad mehrere Menschen ermorden, darunter zwei Mitarbeiter der Nachrichten­agentur Reuters; Anmerkung der Redaktion.) Als langjähriger IKRK-Rechts­berater und Delegierter in Kriegs­gebieten kann ich Ihnen sagen: Es handelt sich dabei zweifellos um ein Kriegs­verbrechen. Eine Helikopter­crew mäht Menschen nieder. Es mag sogar sein, dass einer oder zwei von diesen Leuten eine Waffe dabeihatten. Aber es wird ganz gezielt auf Verletzte geschossen. Das ist ein Kriegs­verbrechen. «He is wounded», hört man einen Amerikaner sagen. «I’m firing» Und dann wird gelacht. Dann kommt ein Minibus angefahren, der die Verwundeten retten will. Der Fahrer hat zwei Kinder mit dabei. Man hört die Soldaten sagen: Selber schuld, wenn er Kinder auf das Schlacht­feld bringt. Und dann wird gefeuert. Der Vater und die Verwundeten sind sofort tot, die Kinder überleben schwer verletzt. Durch die Publikation werden wir direkte Zeugen eines kriminellen, gewissenlosen Massakers.

Was sollte denn ein Rechts­staat in einem solchen Fall machen?

Ein Rechtsstaat würde möglicherweise gegen Chelsea Manning ermitteln wegen Amts­geheimnis­verletzung, weil sie das Video an Assange weitergegeben hat. Er würde aber sicher nicht Assange verfolgen, denn dieser hat das Video im öffentlichen Interesse publiziert, im Sinne des klassischen investigativen Journalismus. Was ein Rechts­staat aber vor allem tun würde, ist, dass er die Kriegs­verbrecher verfolgt und bestraft. Diese Soldaten gehören hinter Gitter. Es wurde aber gegen keinen einzigen von ihnen ein Straf­verfahren durchgeführt. Stattdessen sitzt der Mann, der die Öffentlichkeit informiert hat, in London in Auslieferungs­haft und könnte in den USA dafür 175 Jahre ins Gefängnis kommen. Das ist ein Strafmass, das vollkommen absurd ist. Als Vergleich: Die Haupt­kriegsverbrecher im Jugoslawien-Tribunal haben Strafen von 45 Jahren bekommen. 175 Jahre Gefängnis unter Haft­bedingungen, die vom Uno-Sonder­bericht­erstatter und von Amnesty International als unmenschlich eingestuft werden. Das wirklich Erschreckende an diesem Fall ist der rechtsfreie Raum, der sich entwickelt hat: Mächtige können straflos über Leichen gehen, und aus Journalismus wird Spionage. Es wird ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen.

«Schauen Sie, wo wir in 20 Jahren stehen werden, wenn Assange verurteilt wird. Was Sie dann als Journalist noch schreiben können. Ich bin überzeugt, dass wir in ernsthafter Gefahr sind, die Presse­freiheit zu verlieren»: Nils Melzer.

Was erwartet Assange, wenn er ausgeliefert wird?

Er wird kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen. Auch deswegen darf er nicht ausgeliefert werden. Assange wird vor ein Geschworenen­gericht in Alexandria, Virginia, kommen. Vor den berüchtigten «Espionage Court», wo die USA alle National-Security-Fälle führt. Der Ort ist kein Zufall, denn die Geschworenen müssen jeweils proportional zur lokalen Bevölkerung ausgewählt werden, und in Alexandria arbeiten 85 Prozent der Einwohner bei der National-Security-Community, also bei der CIA, der NSA, dem Verteidigungs­departement und dem Aussen­ministerium. Wenn Sie vor so einer Jury wegen Verletzung der nationalen Sicherheit angeklagt werden, dann ist das Urteil schon von Anfang an klar. Das Verfahren wird immer von derselben Einzel­richterin geführt, hinter geschlossenen Türen und aufgrund geheimer Beweis­mittel. Niemand wurde dort in einem solchen Fall jemals freigesprochen. Die meisten Angeklagten machen daher einen Deal, in dem sie sich zumindest teilweise schuldig bekennen und dafür eine mildere Strafe bekommen.

Sie sagen: Julian Assange wird in den USA kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen?

Ohne Zweifel. Solange sich US-Staats­angestellte an die Befehle ihrer Vorgesetzten halten, können sie Aggressions­kriege, Kriegs­verbrechen und Folter begehen im Wissen, dass sie nicht verfolgt werden. Wo ist da die Lektion der Nürnberger Prozesse? Ich habe lange genug in Konflikt­gebieten gearbeitet, um zu wissen, dass in Kriegen Fehler passieren. Das ist nicht immer gewissenlose Kriminalität, sondern vieles passiert aus Stress, Überlastung und Panik heraus. Deshalb kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn Regierungen sagen: Wir bringen die Wahrheit zwar ans Licht, und wir übernehmen als Staat die Verantwortung für den angerichteten Schaden, aber wenn das individuelle Verschulden nicht allzu schwer wiegt, fällen wir keine drakonischen Strafen. Wenn die Wahrheit aber unterdrückt wird und Verbrecher nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, wird es extrem gefährlich. In den Dreissiger­jahren des vergangenen Jahrhunderts traten Deutschland und Japan aus dem Völkerbund aus. Fünfzehn Jahre später lag die Welt in Trümmern. Heute sind die USA aus dem Menschen­rechts­rat der Uno ausgetreten, und weder das «Collateral Murder»-Massaker, die CIA-Folterungen nach 9/11 oder der Aggressions­krieg gegen den Irak haben zu strafrechtlichen Untersuchungen geführt. Jetzt folgt Grossbritannien diesem Beispiel: Dort hat das eigene Parlament, das Intelligence and Security Committee, 2018 zwei grosse Berichte veröffentlicht, die bewiesen, dass Grossbritannien viel tiefer involviert war in die geheimen CIA-Folter­programme als bisher angenommen. Das Komitee verlangte eine gerichtliche Untersuchung. Die erste Amts­handlung von Boris Johnson war, dass er diese Untersuchung annulliert hat.

  1. In England gibt es bei Kautions­verstössen normalerweise nur Bussen, allenfalls ein paar Tage Haft. Assange jedoch wird im Schnell­verfahren zu 50 Wochen in einem Hoch­sicherheits­gefängnis verurteilt ohne Möglichkeit, seine eigene Verteidigung vorzubereiten

Im April 2019 wurde Julian Assange von der englischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft geschleppt. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen?

2017 bekommt Ecuador eine neue Regierung. Daraufhin schreibt der US-Kongress einen Brief: Es würde uns freuen, wenn die USA mit Ecuador kooperieren könnten. Es geht natürlich auch um viel Geld. Aber es gebe da ein Hindernis: Julian Assange. Man sei gewillt, zu kooperieren, wenn Ecuador Assange an die USA übergebe. Ab diesem Moment beginnt in der ecuadorianischen Botschaft der Druck auf Assange massiv zu wachsen. Man macht ihm das Leben schwer. Aber er bleibt. Dann hebt Ecuador sein Asyl auf und gibt England grünes Licht für die Verhaftung. Da ihm die vorherige Regierung die ecuadorianische Staats­bürgerschaft verliehen hatte, musste Assange auch gleich noch der Pass entzogen werden, denn die Verfassung Ecuadors verbietet die Auslieferung eigener Staatsbürger. Das passiert alles über Nacht und ohne jedes rechts­staatliche Verfahren. Assange hat keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder Rechtsmittel zu ergreifen. Er wird von den Briten verhaftet und noch am gleichen Tag einem englischen Richter vorgeführt, der ihn wegen Kautions­verletzung verurteilt.

Dieses schnelle Aburteilen – wie beurteilen Sie das?

Assange hatte nur 15 Minuten Zeit, sich mit seinem Anwalt vorzubereiten. Das Verfahren selber dauerte ebenfalls 15 Minuten. Assanges Anwalt legte ein dickes Dossier auf den Tisch und erhob Einspruch wegen Befangenheit einer beteiligten Richterin, weil ihr Mann in 35 Fällen von Wikileaks exponiert worden sei. Der Richter wischte die Bedenken ohne jede Prüfung vom Tisch. Seiner Kollegin einen Interessen­konflikt vorzuwerfen, sei ein Affront. Assange hatte während der Verhandlung nur einen Satz gesagt: «I plead not guilty.» (auf Deutsch: Ich plädiere auf nicht schuldig.) Der Richter wandte sich ihm zu und sagte: «You are a narcissist who cannot get beyond his own self-interest. I convict you for bail violation.» (auf Deutsch: Sie sind ein Narzisst, der nur an seine eigenen Interessen denkt. Ich verurteile Sie wegen Verletzung der Kautionsauflagen.)

Wenn ich Sie richtig verstehe: Julian Assange hatte von Anfang an gar nie eine Chance?

Das ist der Punkt. Ich sage nicht, Julian Assange sei ein Engel. Oder ein Held. Aber das muss er auch nicht sein. Denn wir sprechen von Menschen­rechten und nicht von Engels- oder Helden­rechten. Assange ist ein Mensch, er hat das Recht, sich zu verteidigen und menschlich behandelt zu werden. Was auch immer man Assange vorwirft, er hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Das hat man ihm konsequent verwehrt, und zwar sowohl in Schweden wie auch in den USA, in England und in Ecuador. Stattdessen liess man ihn fast sieben Jahre in der Schwebe in einem Zimmer schmoren. Dann wird er unvermittelt rausgerissen und innert Stunden und ohne jede Vorbereitung wegen eines Kautions­verstosses verurteilt, der darin bestand, dass er von einem anderen Uno-Mitgliedsstaat wegen politischer Verfolgung diplomatisches Asyl erhalten hatte, ganz so, wie es das Völkerrecht vorsieht und wie es unzählige chinesische, russische und andere Dissidenten in westlichen Botschaften gemacht haben. Es ist offensichtlich, dass es sich hier um einen politischen Verfolgungs­prozess handelt. Auch gibt es in England bei Verstössen gegen Kautions­auflagen kaum Haftstrafen, sondern im Regelfall nur Bussen. Assange hingegen wurde im Schnell­verfahren zu 50 Wochen Haft in einem Hoch­sicherheits­gefängnis verurteilt – eine offensichtlich unverhältnis­mässige Strafe, die nur einen Zweck hatte: Assange so lange festzusetzen, bis die USA ihre Spionage­vorwürfe in Ruhe vervollständigen konnten.

Wie beurteilen Sie als Uno-Sonderbeauftragter für Folter seine momentanen Haftbedingungen?

England verweigert Julian Assange den Kontakt zu seinen Anwälten in den USA, wo ein geheimes Verfahren gegen ihn läuft. Auch seine britische Anwältin beklagt sich, dass sie nicht einmal genügend Zugang zu ihm hat, um die Gerichts­eingaben und Beweis­mittel mit ihm durchzugehen. Bis im Oktober durfte er kein einziges Dokument seiner Rechts­akten in seiner Zelle haben. Man hat ihm das Grund­recht verweigert, seine Verteidigung vorzubereiten, wie es die Europäische Menschen­rechts­konvention verlangt. Hinzu kommt die fast vollständige Isolationshaft, die völlig unverhältnis­mässige Haftstrafe wegen Kautions­verstosses. Sobald er die Zelle verliess, wurden die Korridore leer geräumt, um jeden Kontakt mit anderen Insassen zu vermeiden.

Derartige Bedingungen für einen simplen Kautions­verstoss: Wann wird Haft zu Folter?

Julian Assange wurde von Schweden, England, Ecuador und den USA gezielt psychologisch gefoltert. Zuerst mit der Art von zutiefst willkürlicher Prozess­führung. Die Verfahrens­führung von Schweden, mit aktiver Beihilfe durch England, war darauf ausgerichtet, ihn unter Druck zu setzen und in der Botschaft festzusetzen. Es ging Schweden nie darum, die Wahrheit heraus­zufinden und diesen Frauen zu helfen, sondern darum, Assange in eine Ecke zu drängen. Es handelt sich um den Missbrauch von Justiz­verfahren, um einen Menschen in eine Position zu bringen, in der er sich nicht wehren kann. Dazu kamen die Überwachungs­massnahmen, die Beleidigungen, Erniedrigungen und Angriffe durch Politiker dieser Länder bis hin zu Todes­drohungen. Dieser konstante Missbrauch staatlicher Macht verursachte bei Assange enorme Stress- und Angst­zustände und hat messbare kognitive und neurologische Schäden hinterlassen. Ich habe Assange im Mai 2019 in seiner Zelle in London besucht mit zwei erfahrenen, weltweit respektierten Ärzten, die auf die forensische und psychiatrische Untersuchung von Folter­opfern spezialisiert sind. Die Diagnose der beiden Ärzte war eindeutig: Julian Assange zeigte die typischen Symptome psychologischer Folter. Wenn er nicht bald in Schutz genommen werde, sei mit einer rapiden Verschlechterung seines Gesundheits­zustandes zu rechnen, bis hin zur Todesfolge.

Als er bereits ein halbes Jahr in England in Ausschaffungs­haft sitzt, stellt Schweden das Verfahren gegen Assange im November 2019 plötzlich sehr leise ein. Nach neun langen Jahren. Was ist da passiert?

Fast ein Jahrzehnt lang hat der schwedische Staat Julian Assange ganz gezielt öffentlich als Sexual­straftäter an den Pranger gestellt. Dann stellt man das Verfahren plötzlich ein mit demselben Argument, das die erste Stockholmer Staats­anwältin 2010 bereits nach fünf Tagen geliefert hatte, als sie das Verfahren erstmals einstellte: Die Aussage der Frau sei zwar glaubwürdig, doch bestünden keine Beweise für eine Straftat. Es ist ein unfassbarer Skandal. Aber der Zeitpunkt war kein Zufall. Am 11. November wurde ein offizielles Schreiben veröffentlicht, das ich zwei Monate zuvor an die schwedische Regierung übermittelt hatte. In diesem Schreiben forderte ich die schwedische Regierung auf, in rund 50 Punkten die Vereinbarkeit ihrer Verfahrens­führung mit den Menschenrechten zu erklären: Wie ist es möglich, dass die Presse alles sofort erfährt, obwohl das verboten ist? Wie ist es möglich, dass ein Verdacht öffentlich wird, obwohl die Befragung noch gar nicht stattgefunden hat? Wie ist es möglich, dass ihr sagt, es handle sich um eine Vergewaltigung, wenn die betroffene Frau widerspricht? Am Tag der Veröffentlichung erhielt ich von Schweden eine karge Antwort: Die Regierung habe keine weiteren Bemerkungen zu dem Fall.

Was bedeutet diese Antwort?

Es ist ein Schuldeingeständnis.

Warum?

Als Uno-Sonderberichterstatter bin ich von den Staaten beauftragt, Individual­beschwerden von Folter­opfern zu prüfen und die Regierungen gegebenenfalls um Erklärungen oder Untersuchungen zu bitten. Das ist meine tägliche Arbeit mit allen Uno-Mitglieds­staaten. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Staaten, die im guten Glauben handeln, praktisch immer sehr interessiert sind, mir die gewünschten Antworten zu liefern, um die Recht­mässigkeit ihres Verhaltens zu betonen. Wenn ein Staat wie Schweden die Fragen des Uno-Sonder­ermittlers für Folter nicht beantworten will, dann ist sich die Regierung der Unrechtmässigkeit ihres Verhaltens bewusst. Dann will sie für ihr Handeln keine Verantwortung übernehmen. Weil sie wussten, dass ich nicht lockerlassen würde, haben sie eine Woche später die Reissleine gezogen und das Verfahren eingestellt. Wenn sich Staaten wie Schweden derart manipulieren lassen, dann sind unsere Demokratien und unsere Menschen­rechte fundamental bedroht.

Sie sagen: Schweden hat dieses Spiel bewusst gespielt?

Ja. Aus meiner Sicht hat Schweden eindeutig in schlechtem Glauben gehandelt. Hätten sie im guten Glauben gehandelt, gäbe es keinen Grund, mir die Antworten zu verweigern. Dasselbe gilt für die Briten: Sie haben nach meinem Besuch bei Assange im Mai 2019 fünf Monate gebraucht, um mir zu antworten. In einem einseitigen Brief, der sich im Wesentlichen darauf beschränkte, jeden Folter­vorwurf und jede Verfahrens­verletzung zurückzuweisen. Für derartige Spielchen braucht es mein Mandat nicht. Ich bin der Sonder­bericht­erstatter für Folter der Vereinten Nationen. Ich bin beauftragt, klare Fragen zu stellen und Antworten einzufordern. Was ist die Rechts­grundlage dafür, jemandem das fundamentale Recht seiner eigenen Verteidigung zu verweigern? Warum wird ein ungefährlicher, nicht gewalt­tätiger Mann monatelang in Isolations­haft gehalten, wo doch die Uno-Standards jede Isolations­haft von mehr als 15 Tagen grundsätzlich verbieten? Keiner dieser Uno-Mitglieds­staaten hat eine Untersuchung eingeleitet, meine Fragen beantwortet oder auch nur den Dialog gesucht.

  1. 175 Jahre Haft für Journalismus und Straflosigkeit für Kriegsverbrechen. Die möglichen Folgen des Präzedenz­falls USA vs. Julian Assange

Was bedeutet es, wenn Uno-Mitglieds­staaten ihrem eigenen Folter-Sonder­bericht­erstatter die Auskunft verweigern?

Dass es ein abgekartetes Spiel ist. Man möchte an Julian Assange mit einem Schau­prozess ein Exempel statuieren. Es geht um die Einschüchterung anderer Journalisten. Einschüchterung ist im Übrigen einer der Haupt­zwecke, für den Folter weltweit eingesetzt wird. Die Botschaft an uns alle ist: Das ist es, was mit euch passiert, wenn ihr das Modell Wikileaks kopiert. Ein Modell, das so gefährlich ist, weil es so einfach ist: Menschen, die an brisante Informationen ihrer Regierungen oder Firmen gelangt sind, übermitteln diese an Wikileaks, und der Whistle­blower bleibt dabei anonym. Wie bedrohlich das empfunden wird, zeigt sich an der Reaktion: Vier demokratische Staaten schliessen sich zusammen, USA, Ecuador, Schweden und Grossbritannien, um mit ihrer geballten Macht aus einem Mann ein Monster zu machen, damit man ihn nachher auf dem Scheiter­haufen verbrennen kann, ohne dass jemand aufschreit. Der Fall ist ein Riesen­skandal und die Bankrott­erklärung der westlichen Rechts­staatlichkeit. Wenn Julian Assange verurteilt wird, dann ist das ein Todes­urteil für die Pressefreiheit.

Was bedeutet dieser mögliche Präzedenzfall für den Journalismus?

Konkret bedeutet das, dass Sie als Journalist sich jetzt wehren müssen. Denn wenn investigativer Journalismus einmal als Spionage eingestuft wird und überall auf der Welt verfolgt werden kann, folgen Zensur und Tyrannei. Vor unseren Augen kreiert sich ein mörderisches System. Kriegs­verbrechen und Folter werden nicht verfolgt. Youtube-Videos zirkulieren, auf denen amerikanische Soldaten damit prahlen, gefangene irakische Frauen mit routine­mässiger Vergewaltigung in den Selbstmord getrieben zu haben. Niemand untersucht das. Gleichzeitig wird einer mit 175 Jahren Gefängnis bedroht, der solche Dinge aufdeckt. Er wird ein Jahrzehnt lang überzogen mit Anschuldigungen, die nicht nachgewiesen werden, die ihn kaputtmachen. Und niemand haftet dafür. Niemand übernimmt die Verantwortung. Es ist eine Erosion des Sozial­vertrags. Wir übergeben den Staaten die Macht, delegieren diese an die Regierungen – aber dafür müssen sie uns Rede und Antwort stehen, wie sie diese Macht ausüben. Wenn wir das nicht verlangen, werden wir unsere Rechte über kurz oder lang verlieren. Menschen sind nicht von Natur aus demokratisch. Macht korrumpiert, wenn sie nicht überwacht wird. Korruption ist das Resultat, wenn wir nicht insistieren, dass die Macht überwacht wird.

«Es handelt sich um den Missbrauch von Justiz­verfahren, um einen Menschen in eine Position zu bringen, in der er sich nicht wehren kann.»

Sie sagen: Der Angriff auf Assange bedroht die Pressefreiheit im Kern.

Schauen Sie, wo wir in 20 Jahren stehen werden, wenn Assange verurteilt wird. Was Sie dann als Journalist noch schreiben können. Ich bin überzeugt, dass wir in ernsthafter Gefahr sind, die Presse­freiheit zu verlieren. Es passiert ja schon: Plötzlich wird im Zusammen­hang mit dem «Afghan War Diary» das Haupt­quartier von ABC News in Australien durchsucht. Der Grund? Wieder hat die Presse das Missverhalten von Staats­vertretern enthüllt. Damit die Gewalten­teilung funktioniert, braucht es eine Überwachung der Staatsgewalt durch eine freie Presse als die vierte Macht im Staat. Wikileaks ist eine logische Konsequenz eines Prozesses: Wenn die Wahrheit nicht mehr aufgearbeitet werden kann, weil alles von Geheim­haltung überzogen ist, wenn Untersuchungs­berichte zur Folter­politik der US-Regierung geheim­gehalten und selbst die veröffentlichte Zusammen­fassung über weite Strecken geschwärzt wird, kommt es zwangsläufig irgendwann zu einem Leck. Wikileaks ist die Folge wuchernder Geheim­haltung und widerspiegelt die mangelnde Transparenz unserer modernen Staatswesen. Sicher, es gibt enge Zonen, wo Vertraulichkeit durchaus wichtig sein kann. Aber wenn wir nicht mehr wissen, was unsere Regierungen tun und nach welchen Kriterien und wenn Straftaten nicht mehr verfolgt werden, dann ist das für die gesellschaftliche Integrität unglaublich gefährlich.

Mit welchen Folgen?

Als Uno-Sonderberichterstatter für Folter und vorher als IKRK-Delegierter habe ich schon viel Schrecken und Gewalt gesehen. Wie schnell sich friedliche Länder wie Jugoslawien oder Ruanda in eine Hölle verwandeln können. An der Wurzel solcher Entwicklungen stehen immer Strukturen mangelnder Transparenz und unkontrollierter politischer oder wirtschaftlicher Macht, kombiniert mit der Naivität, Gleich­gültigkeit und Manipulierbarkeit der Bevölkerung. Plötzlich kann das, was heute immer nur den anderen passiert – ungesühnte Folter, Vergewaltigung, Vertreibung und Ermordung – ebenso gut auch uns oder unseren Kindern passieren. Und es wird kein Hahn danach krähen. Das kann ich Ihnen versichern.

Quelle: republik.ch… vom 24. Februar 2020

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