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Antiterrorgesetz PMT: Das gefährlichste Gesetz der Schweiz

Eingereicht on 28. Mai 2021 – 17:30

Mit dem neuen Antiterrorgesetz könnten Unschuldige eingesperrt werden. Wie die Schweiz in Sachen Repression zur Vorreiterin wurde – und warum das Referendum dringend nötig ist. (…) Nach der Gewalttat von Lugano etwa ertönte laut der Ruf nach härteren Strafen und mehr Überwachung, die SVP forderte gar eine Sondersession. Dabei ist es erst wenige Wochen her, dass das Parlament eine entsprechende Vorlage verabschiedete – eine, die in ihrer Härte europaweit ihresgleichen sucht: das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus», kurz PMT, das der Nationalrat am 25. September mit 112 zu 84 und der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen annahm. Es stellt durch seine schwammige Formulierung selbst eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Mit dem PMT erhält die Polizei weitreichende Möglichkeiten, präventiv gegen Menschen vorzugehen, die sie für gefährlich hält – von Fussfesseln, Wegweisungen und Rayonverboten für Kinder ab zwölf Jahren bis zu Hausarrest für Personen ab fünfzehn Jahren. Nötig ist dafür nichts weiter als die Annahme, dass jemand gefährlich sei. Es ist ein Gesetz, dessen bedrohliches Potenzial der Uno-Experte für Folter, Nils Melzer, so beschrieb: «Was die Schweiz dann noch von einem repressiven Polizeistaat trennt, ist unser Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Behörden.»…” Artikel von Anna Jikhareva vom 03.12.2020 in der WoZ online, siehe dazu eine Petition dagegen und  weitere Informationen:

  • Polizeigesetz: Auf verlogener Mission / Die Mär vom wehrlosen Staat 
    • Nein zum Polizeigesetz. Auf verlogener Mission
      “… Um skandalöse Falschbehauptungen einer Regierung, zumindest im helvetischen Massstab, geht es auch im Abstimmungskampf um das Polizeigesetz PMT, das am 13. Juni an die Urne kommt: eine Vorlage mit gravierenden Folgen für den Schweizer Rechtsstaat, die statt Sicherheit zu schaffen bloss unsere Freiheit einschränkt. Hier ein Last Call mit drei Gründen für die Ablehnung. Schwammige Begrifflichkeiten Für die korrekte Anwendung eines Gesetzes braucht es klare Definitionen. Die Bestimmungen im PMT könnten aber vager kaum sein. So gilt schon die «Verbreitung von Furcht und Schrecken» als «terroristische Aktivität» – ganz ohne, wie sonst üblich, Bezug zur Ausführung oder Androhung von Gewalt. Politische Aktivistinnen? Kritische Journalisten? Wer Angst schüren kann, wird zur Auslegungssache. Warum Bundesrat und Parlament auf eine klare Definition verzichtet haben, bleibt ihr Geheimnis. Dass ihnen die Problematik nicht bewusst war, ist auszuschliessen. (…) Wer in den Augen der Polizei ein «Gefährder» ist, soll mit Massnahmen belegt werden: von Pflichtgesprächen bis zum Hausarrest. Nur Letzterer braucht die Bestätigung eines Gerichts, der Rest obliegt dem Gutdünken der Polizei. Sich dagegen zu wehren, ist fast unmöglich….” Artikel von Anna Jikhareva vom 27.05.2021 in der WoZ online
    • Antiterrorstrategie heute: Die Mär vom wehrlosen Staat
      Das Polizeigesetz PMT solle eine «Lücke» schliessen, sagt der Bundesrat im Abstimmungskampf. Unser Autor jedoch zeigt: Schon heute kann allein eine Whatsapp-Nachricht als «Terrorunterstützung» gelten. Von terroristischen Anschlägen wurde die Schweiz bisher weitestgehend verschont; in den letzten Jahren aber hat sie ihren eigenen «War on Terror» lanciert. Nun soll durch präventive polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die ausserhalb jeglicher Strafbarkeit zum Zug kämen, das Arsenal weiter ausgebaut werden. In der Abstimmungsdebatte scheint oft Unklarheit darüber zu herrschen, welche Möglichkeiten die Behörden im Antiterrorkampf heute haben. Neben den (rege angewandten) Administrativmassnahmen – Ein- und Ausgrenzungen im Migrationsbereich, Ausweisungen und Ausreiseverbote für AusländerInnen, Entzug der Staatsbürgerschaft, «Gefährderansprachen» und Begleitung im Rahmen der kantonalen Gefahrenabwehr – ist das Strafrecht das Herzstück der (repressiven) Prävention. Da die PMT angeblich eine «Lücke schliessen» sollen, weil man derzeit erst nach einer Straftat eingreifen könne, wie der Bundesrat behauptet, lohnt sich ein genauer Blick auf die strafrechtliche Terrorbekämpfung im helvetischen Kontext. Tatsächlich kann heute nicht erst eingegriffen werden, wenn eine Straftat begangen wurde, sondern schon bei einem Tatverdacht. Zudem stellt sich die Frage, was eine Straftat im Terrorismusbereich überhaupt beinhaltet. In der Schweiz steht die «Beteiligung» an einer oder die «Unterstützung einer terroristischen Organisation» unter Strafe. Untersucht man die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts in diesem Bereich – 15 Verhandlungen und 29 Angeklagte seit 2004 – wird deutlich, dass die beiden Begriffe über die Jahre immer breiter gefasst wurden. Schon heute werden Handlungen kriminalisiert, die sich von jeglicher Gewalttat losgekoppelt abspielen. Die Beispiele dieser Verschiebung sind schlagend…” Artikel von Ahmed Ajil vom 27.05.2021 in der WoZ online
  • Es droht das Risiko der willkürlichen Kriminalisierung engagierter Gewerkschafter*innen! Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Nein zum PMT  Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise die Rechte von Betroffenen, worunter auch unliebsame Gewerkschafterinnen oder z. B. Klima-​Aktivisten fallen könnten, und gefährden rechtsstaatliche Prinzipien. Der SGB lehnt die Vorlage deshalb ab und unterstützt das Referendum. Das Problem des vorliegenden Gesetzes sind v. a. die äusserst breiten und unpräzisen Begriffe, welche das reale Risiko bergen, dass eben nicht nur Terroristen in das Visier von übereifrigen Polizeibeamtinnen kommen, sondern irgendwann auch politisch engagierte, friedliche Personen wie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter…” Stellungnahme des schweizerischen Gewerkschaftsbundes vom 11. Mai 2021
  • Antiterrorgesetz PMT: Eine Gefährderin namens Schweiz
    Bei der Bekämpfung von Terrorismus will die Schweiz so weit gehen wie kaum ein anderes Land. Wie nur konnte das passieren? Die Politikwissenschaftlerinnen Nora Naji und Darja Schildknecht klären auf…” Artikel von Kaspar Surber vom 06.05.2021 in der WoZ online
  • Argumente gegen das Polizeigesetz Keine Vollmacht für Polizei-Willkür!
    Das Bundesgesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» gibt der Bundespolizei die fast unbegrenzte Macht, gegen unschuldige Erwachsene und Kinder Zwangsmassnahmen zu ergreifen. Und dies ohne Verdacht auf eine Straftat oder richterliche Prüfung. Das Gesetz fördert nicht Sicherheit, sondern Willkür. Es gefährdet die Grundrechte, stigmatisiert Menschen und erinnert an Methoden autoritärer Regimes. Deshalb: Nein am 13. Juni!…” Argumente vom 1. März 2021bei Amnesty Schweiz
  • Referendum «Nein zum Willkürparagraph»
  • Nein zum Willkür-Paragraph – Offizieller Twitter-Accountdes Referendumskomitees gegen den neuen Willkür-Paragraphen

Quelle: labournet.de… vom 27. Mai 2021

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